31.07.2007 PFT- Gehalte im Trinkwasser an der Ruhr sind teilweise zu hoch
Wasserwirtschaft und Umweltminister behaupten derzeit stereotyp, dass im Trinkwasser der Ruhr – Wasserwerke die vorgegebenen Grenzwerte an perfluorierten Tensiden (PFT) sicher eingehalten werden. Bedenken gegen den Genuss dieses Trinkwassers werden als „Panikmache“ bezeichnet.
Hierzu stellt der BUND fest:
1. Die in diesen Tagen endlich bekannt gegebenen Messergebnisse von PFT im Trinkwasser von 13 Wasserwerken an der Ruhr (Liste der GRÜNEN, PM von Gelsenwasser) belegen, dass es bis Juli 2007 lediglich gelungen ist, den so genannten „lebenslang duldbaren“ Grenzwert von 300 ng/l einzuhalten. (Bezug auf „Stellungnahme der Trinkwasserkommission des BGM vom 13.7.2006). 9 von 13 Wasserwerken an der Ruhr überschreiten dagegen in ihrem Trinkwasser den als „langfristiges Mindestqualitätsziel“ bezeichneten Grenzwert von 100 ng/l zeitweise deutlich. Hierbei fällt auf, dass diese Überschreitungen im Mai und Juni 2007 teilweise höher ausfallen als in den Monaten Januar bis April dieses Jahres. Dies kann bedingt sein in einer zeitweise höheren Belastung des Ruhrwassers und/oder in einer nachlassenden Wirkung der Aufbereitung.
2. In der Gesetzgebung zum Trinkwasser (Trinkwasserverordnung vom Mai 2001) gibt es in § 6, Abs.3 ein Minimierungsgebot. Dieses schreibt vor, dass (Zitat): „Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden (sollen), wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist.“
Der Einsatz von Aktivkohle ist allgemein anerkannter Stand der Technik in der Wasseraufbereitung und ermöglicht eine weitgehende Minimierung der PFT Gehalte bis auf Nahe Null. Dass dies nach über einem Jahr PFT - Belastung in der Ruhr nicht generell umgesetzt wurde, ist nach Einschätzung des BUND ein Verstoß gegen das Minimierungsgebot. Die Einhaltung eines minderen Zieles („lebenslang duldbar“) ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Völlig unakzeptabel und rechtlich angreifbar ist der Verzicht auf Aktivkohlefilterung mit der Begründung, das man ja „die Einhaltung des Grenzwertes von 300 ng/l auch ohne Aktivkohle gewährleisten könne:“
3. Die Blutuntersuchungen einer repräsentativen Gruppe von Bürgern in Arnsberg hat im Vergleich mit einer relativ unbelasteten Gruppe von Bürgern (Siegen und Brilon) ergeben, dass die Arnsberger Kinder, Frauen und Männer im Durchschnitt fast 5 mal so hohe Belastungen des Blutplasmas an PFT Verbindungen, insbesondere an Perfluoroctansäure (PFOA) aufweisen wie die Vergleichsgruppe. Diese erhebliche Belastung resultiert aus einer maximal 5 jährigen Belastung des Trinkwassers in Arnsberg mit Werten von ca. 500 ng/l an diesem Stoff (PFOA). Eine gleiche Belastung wird sich also ergeben, wenn ein Trinkwasser mit 100 ng/l ca. 25 Jahre konsumiert würde. Dies weist darauf hin, dass der „vorläufige“ Grenzwert für das Mindestqualitätsziel von der Trinkwasserkommission zu hoch angesetzt wurde!
Da im Übrigen etliche Wasserwerke an der Ruhr über Jahre hinweg höhere bzw. nicht bekannte Gehalte an PFT enthielten, ist auch hier vielerorts eine Erhöhung der Gehalte im Blut zu befürchten. Um dies zu klären, müssen daher in allen betroffenen Städten an der Ruhr entsprechende Blutuntersuchungen der Bevölkerung durchgeführt werden.
Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND: „Die Wasserwerke an der Ruhr sind bei der PFT Problematik Opfer und nicht Täter. Täter sind die Chemieindustrie und kriminelle Entsorger. Die Wasserwerke an der Ruhr müssen aber auf Grund der nicht ausreichenden Sanierungserfolge ihre Aufbereitung endlich optimieren um eine Gefährdung der der Bevölkerung auf Dauer sicher auszuschließen.“