Düsseldorf – 29.11.2006 BUND fordert Konsequenzen aus dem PFT-Skandal:
Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität und Verbraucherschutz fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Hintergrund für die Forderung sind die aktuellen Vorgänge zur Aufdeckung und Verfolgung des PFT-Skandals. Die Aufarbeitung dieser Umweltstraftat habe zahlreiche organisatorische und strukturelle Defizite bei den Strafverfolgungsbehörden offenbart. Abhilfe erhofft sich der BUND dadurch, dass die Verfolgung von Umweltstraftaten und Verbraucherschutz-Vergehen bei einer mit Experten besetzten Behörde gebündelt werden.
Daneben hat der BUND heute beim Generalstaatsanwalt in Hamm Beschwerde gegen die Einstellung des PFT-Ermittlungsverfahrens gegen den Kreis Soest eingelegt. Paul Kröfges, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender: „Die BUND-Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Kreises Soest droht im Zuständigkeitsdschungel zwischen Arnsberg und Paderborn unterzugehen. Das verhindert eine lückenlose Ermittlung des kriminellen Sachverhalts.“
So hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg mit Datum vom 31. Oktober 2006 die BUND-Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Kreises Soest wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Boden- und Gewässerverunreinigung durch Unterlassen eingestellt. Dieses Schreiben wurde dem BUND am 27. November 2006 zugestellt (!), obwohl der BUND Mitte November weitere detaillierte Hinweise auf eklatante Versäumnisse der Behörden vorgelegt hatte. Diesen war die Staatsanwaltschaft Arnsberg offensichtlich nicht nachgegangen. „Ein Unding“, findet Kröfges. „Dabei haben wir begründet dargelegt, dass zumindest das Ausmaß der PFT-Verseuchung hätte begrenzt werden können, wenn der Kreis Soest den schon im Jahr 2002 vorliegenden Verdachtsmomenten für eine Umdeklaration der PFT-haltigen Abfälle zu so genannten Bodenhilfsstoffen nachgegangen wäre.“ Auch seinen wiederholt widersprüchliche Abgabenachrichten erteilt worden, sodass unklar sei, welche Staatsanwaltschaft überhaupt noch in welcher Angelegenheit ermittele.
Aufgrund dieses „in Teilen chaotischen“ Ermittlungsverfahren hat der BUND bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm Beschwerde gegen die verfügte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen des Kreis Soest eingelegt und eine Wiederaufnahme der diesbezüglichen Untersuchungen beantragt.
Mit Befriedigung registrierte der BUND hingegen, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg aufgrund der entsprechenden BUND-Anzeige nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Dabei geht es um den Verdacht, dass Altlasten als Dünger entsorgt wurden.
Dennoch, so der BUND, seien die lokal zuständigen Staatsanwaltschaften bei solch komplexen und vielschichtigen Verfahren wie anlässlich des PFT-Skandals entweder personell nicht hinreichend ausgestattet oder schlichtweg überfordert. Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität wäre daher ein deutliches Signal, dass Umweltstraftaten mit aller Konsequenz verfolgt würden.
Alle PFT-Infos des BUND unter: www.bund-nrw.de