Hochwasser zwingt zum Handeln
Hochwässer sind natürliche Ereignisse: es hat sie immer gegeben, und es wird sie immer geben. Sowohl die Anzahl als auch die Stärke der Hochwässer werden allerdings - u.a. wegen der Klimaveränderungen - zunehmen. Übereinstimmung besteht darin, dass zur Verminderung der durch Hochwässer bedingten Schäden konsequentes Handeln dringend nötig ist. Punktuelle Maßnahmen können das Hochwasserproblem nicht lösen; vielmehr ist ein Handeln an allen geeigneten Stellen zu fordern. Wesentlich dabei ist, daß die Entstehungsorte des Hochwassers zumeist nicht mit den Orten, an denen Hochwasserschäden auftreten, identisch sind. Die Bewirtschaftung der Einzugsgebiete muss deshalb stärker ins Bewußtsein rücken.
Folgender Weg muss beschritten werden, um die Hochwasserschäden zumindest auf ein tragbares Maß zurückzuführen:
Leitlinien für den Hochwasserschutz
- Ökologische Bewirtschaftung des Einzugsgebietes;
- Bewirtschaftung der Auen bzw. Überschwemmungsbereiche mit dem Ziel der Schaffung eines Retentionsflächenverbundsystemes;
- Kanalbewirtschaftung;
- Bau und Betrieb von Regenrückhaltebecken (RRB) und Regenüberlaufbecken (RÜB) wenn notwendig;
- Deichrückverlegung; Bau von Deichen.
- Nur landschaftsökologisch sinnvolle Konzepte führen zum Ziel: Es geht um Retention des Niederschlags- und Schmelzwassers, nicht um möglichst schnelles ,,Loswerden" und damit Abführen in ein bzw. im Gewässer.
- Das Hochwassermanagement muss sich für eine effektive Vermeidung bzw. Verminderung von Hochwasserereignissen auf einen erheblich höheren Flächenanteil als bisher erstrecken.
- Hochwasserschutz muss planerisch und tatsächlich auf allen Flächen stattfinden. Dabei ist seitens anderer Planungsträger nicht die nachrichtliche Übernahme, d.h. oft eben nur Kenntnisnahme der wasserwirtschaftlichen Planungen gefragt, sondern aktive Mitwirkung.
Grundlegende Maßnahmen
- Bei der Bebauung von Grundstücken werden alle Möglichkeiten zur Verlangsamung des Regenwasserabflusses konsequent genutzt. Wo immer möglich, wird Regenwasser nicht in die Kanalisation abgeleitet, sondern versickert oder verrieselt. Die Bauleitplanung plant und ermöglicht gemeinsame Anlagen für mehrere Häuser.
- Das Baugesetzbuch wird hierzu so geändert, dass in Bauleitplanung und Bodenordnung unabwendbare Maßnahmen zur Hochwasserretention umgesetzt werden müssen. Auch Raumordnung und Landesplanung formulieren hierfür verbindliche Vorgaben.
- Eine ,,Flächenversiegelungsabgabe" wird auf Grundlage des Bundesbodenschutzgeset zes, welches auch als verbindliches Ziel den Stopp der zunehmenden Versiegelung vorsieht, eingeführt. Das Bundesnaturschutzgesetz wird mit dem Ziel novelliert, allein die ökologische Land- und Forstwirtschaft zu fördern. Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert, unabhängig davon entsprechende landesgesetzliche Regelungen zu treffen.
- Die Bauleitplanung sorgt dafür; dass die Inanspruchnahme bisher nicht bebauter oder auf andere Weise versiegelter Flächen weitgehend vermieden wird. Sie bedient sich hierzu der Möglichkeit des ,,Flächenrecycling,'. Als weitere Maßnahme werden alle Möglichkeiten des flächensparenden Bauens umgesetzt. Unvermeidbare Eingriffe müssen durch eine Entsiegelung an anderer Stelle ausgeglichen werden (z.B. durch den Rückbau von Straßen, etc.). Durch Bezuschussung von Maßnahmen der Regenwasser-nutzung und -versickerung wird das private Engagement gestärkt.
- Die Bauleitplanung unterstützt die Wasserwirtschaft bei der Ausweisung von Flächen für die Hochwasserrückhaltung im natürlichen Überschwemmungsbereich durch verbindliche Darstellungen und Festsetzungen.
- Auch andere Planungsträger richten ihre Ziele im Überschwemmungsbereich an den Anforderungen einer naturnahen Hochwasserrückhaltung aus. Sie realisieren dabei zugleich wichtige ökologische Ziele.
- In der Landwirtschaft werden flächendeckend ökologische Bewirtschaftungsformen eingesetzt: flächengebundene Tierhaltung, möglichst keine Mineraldünger, keine Pflanzenschutzmittel, leichte Landmaschinen, möglichst wenig Drainagen, Anlage von Wallhecken sowie Gras- und Krautfluren, u.a.m.
- Da der natürliche Überschwemmungsbereich in seiner ursprünglichen Größe nicht wiederhergestellt werden kann, muss die Möglichkeit zur Hochwasserretention durch ein Netzwerk möglichst miteinander verbundener Flächen ausgeweitet werden.
- Manche Flächen müssen ausschließlich für die Rückhaltung von Hochwasser zur Verfügung stehen.
- Vorhandene Überschwemmungsbereiche und Aueflächen werden von jeder Bebauung, Versiegelung u.ä. freigehalten. Der Umfang der für die Einstauung des Hochwassers zur Verfügung stehenden Flächen wird erheblich ausgeweitet.
- Naturnahe Fließgewässerstrecken müssen unbedingt erhalten werden. Die übrigen Fließstrecken werden soweit wie irgend möglich renaturiert, um den Wasserabfiuss zu verlangsamen.
- Ohne Regenrückhaltebecken und Regenüberlaujbecken wird es leider nicht gehen. Sie werden aber nach ökologischen Gesichtspunkten angelegt und bewirtschaftet.
- Zur Rettung der Waldökosysteme werden, z.B. über die Einführung einer Ökosteuer, konkrete Maßnahmen der Emissionsbegrenzung aus Verkehr und Landwirtschaft ergriffen.
- Und nicht zuletzt: Die weitere Erwärmung der Erdatmosphäre muss aufgehalten werden!