Seit langem fordert der BUND die Einführung der so genannten „gesplitteten Abwassergebühr“. Dabei erfolgt die getrennte Berechnung von eingeleitetem Abwasser auf der Basis des Frischwasserverbrauchs und des zusätzlich eingeleiteten Niederschlagswassers von Dächern und versiegelten Grundstücksflächen. Diese Regelung gibt finanzielle Anreize zum Versickern des Wassers auf dem eigenen Grundstück und belastet diejenigen stärker, die große Flächen versiegeln, z.B. Industrie und Handelsbetriebe auf der grünen Wiese mit übergroßen Autoparkflächen. Damit leistet diese Reglung auch einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Auch die Gebührengerechtigkeit wird erhöht: Große Familien in Mehrfamilienhäusern oder in einem Einfamilienhaus mit Niederschlagswasserversickerung werden deutlich entlastet, da die Abwassergebühren um den Anteil des versickerten Niederschlagswassers verringert werden. Jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung dieser BUND-Position gefolgt. Bundesweit müssen jetzt die Kommunen das Gebührensplitting einführen.