Düsseldorf, 23.01.2008 Nach OVG-Urteil zur „gesplitteten Abwassergebühr“
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert in einem Schreiben an 161 säumige NRW-Kommunen, umgehend die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Dies sei nicht nur ein Beitrag zu mehr Gebührengerechtigkeit, sondern schaffe Anreize zur Flächenentsiegelung und ökologischen Regenwassernutzung. Grundlage ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 18. Dezember 2007. Das Gericht hatte in dem Grundsatzurteil zu den Abwassergebühren die in vielen Kommunen angewandte Berechnung von Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung allein nach dem Frischwasserverbrauch für nichtig erklärt und war damit einer langjährigen Forderung des BUND gefolgt.
„Das Oberverwaltungsgericht nimmt die Kommunen endlich in die Pflicht, den ökologischen Umgang mit Regenwasser auch finanziell zu belohnen“, sagt Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. Die jetzt vorgeschriebene Aufteilung der Abwassergebühren nach Frischwasserverbrauch und anfallendem Niederschlagswasser fördere eine Natur schonende Wassernutzung, weil Anreize geboten würden, Flächen zu entsiegeln, Regenwasser mit Zisternen aufzufangen, es z.B. für Bewässerungszwecke zu nutzen und vor Ort zu versickern. Die positiven Folgen: Dem Grundwasser würde auf natürliche Weise wieder mehr Regenwasser zugeleitet, Kosten für den Bau von Kanälen und Regenrückhaltebecken entfielen.
Die vom Oberverwaltungsgericht nun gegen die Stadt Stadtlohn entschiedene Klage war maßgeblich vom BUND unterstützt worden. BUND-Abwasserexperte Willi Hennebrüder: „Wir registrieren mit Befriedigung, dass das OVG unserer Argumentation gefolgt ist. Die Kommunen sind jetzt gefordert, ein ökologisches Regenwasserbewirtschaftungskonzept vorzulegen und auch umfassend zu beraten.“ Das Beratungsangebot für Privatpersonen und Firmen müsse sowohl die Regenwassernutzung, Entsiegelung und Versickerung vor Ort umfassen, als auch die Möglichkeiten zur Dachbegrünung einbeziehen.
Ein solches Gesamtkonzept zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung vermindert nach Auffassung des BUND auch die Gefahr von Hochwassern und trage damit auch der mit der Klimaveränderung einher gehenden Zunahme von Starkregenereignissen Rechnung.
Mehr Infos:
Urteil des OVG Münster, 9 A 3648/04
BUND-Rundbrief an die Kommunen
W. Hennebrüder: Die bundesweite Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist zwingend notwendig. Fachbeitrag aus: Kommunale Steuerzeitschrift Heft 10/2007 S. 184 ff.
weitere Informationen, Urteile, etc. finden Sie unter www.bund-lemgo.de