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BUND begrüßt Rechtssicherheit bei der „gesplitteten Abwassergebühr“

Düsseldorf, 17.06.2008  Bundesverwaltungsgericht weist Revisionsbeschwerde der Stadt Stadtlohn zurück / Wichtige Entscheidung für Gebührengerechtigkeit und Umweltschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Stadt Stadtlohn über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.2007 zur verbindlichen Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und verpflichtet die Kommunen zur getrennten Berechnung des Abwassers aus Frisch- und Niederschlagswasser. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die jetzt veröffentlichte Entscheidung als „wichtige Entscheidung für mehr Gebührengerechtigkeit und Umweltschutz“. „Die Kommunen sind nun endlich verpflichtet, den ökologischen Umgang mit Regenwasser auch finanziell zu belohnen“, sagte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND.

Mit der „gesplitteten Abwassergebühr“ erfolgt die getrennte Berechnung von eingeleitetem Abwasser auf der Basis des Frischwasserverbrauchs und des zusätzlich eingeleiteten Niederschlagswassers von Dächern und versiegelten Grundstücksflächen. Diese Regelung gibt finanzielle Anreize zum Versickern des Wassers auf dem eigenen Grundstück und belastet diejenigen stärker, die große Flächen versiegeln, z.B. Industrie und Handelsbetriebe auf der grünen Wiese mit übergroßen Autoparkflächen. Damit leistet diese Reglung auch einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Auch die Gebührengerechtigkeit wird erhöht: Große Familien in Mehrfamilienhäusern oder in einem Einfamilienhaus mit Niederschlagswasserversickerung werden deutlich entlastet, da die Abwassergebühren um den Anteil des versickerten Niederschlagswassers verringert werden.

Der BUND hat über Jahre hinweg Bürger der Stadt Stadtlohn fachlich und juristisch unterstützt, die gegen die ungerechte und veraltete Abwassersatzungen ohne separate Niederschlagswasser–Berechnung („Gebührensplitting“) rechtlich vorgingen. Und dies mit großem Erfolg: Nachdem das OVG Münster im Dezember 2007 auf Basis der BUND Argumentation entschieden hat, dass die „gesplittete Abwassergebühr“ im Prinzip verbindlich einzuführen ist, haben bereits viele der 161 in NRW betroffenen Kommunen reagiert und mit der Umstellung begonnen. Jetzt müssen auch die noch säumigen Kommunen nachziehen. Wegen der bundesweiten Bedeutung des Grundsatzurteiles werden sich Gerichte auch in anderen Bundesländern dem Urteil anschließen.

Allerdings befürchtet der BUND, dass manche Kommunen hierbei erneute Ungerechtigkeiten und fragwürdige Entwicklungen einleiten und mit zweierlei Maß messen. Der BUND fordert daher, anstelle eines Anschluss- und Benutzungszwanges beim Niederschlagswasser ein Anschluss- und Benutzungsrecht einzuführen, verbunden mit der Verpflichtung, das Niederschlagswasser nach Möglichkeit auf dem Grundstück versickern zu lassen. Entscheidend sei weiter, dass die jeweiligen Kosten der Entsorgung unter nachvollziehbaren Kriterien auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt würden. Hierbei müsse berücksichtigt werden, dass bei einem Mischkanalsystem im Hinblick auf so genannte „Jahrhundertregen“ eine wesentlich größere Dimensionierung erforderlich ist. Transparenz in der Kostenrechnung sei dabei entscheidend. Wasserexperte Paul Kröfges: „Es kann nicht richtig sein, dass vielfach die Abwassergebühren durch falsche Zuordnung aufgebläht und so die Bürger um den Lohn für eine umweltgerechte und vorsorgenden Handlungsweise gebracht werden.“

Pressekontakt:
Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender, Tel. 0173 / 27 94 489 oder
Willi Hennebrüder, BUND-Abwasserexperte, Tel. 05261 / 970975

Mehr Informationen:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

BUND fordert ökologische Regenwasserbewirtschaftung

Düsseldorf, 23.01.2008 Nach OVG-Urteil zur „gesplitteten Abwassergebühr“

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert in einem Schreiben an 161 säumige NRW-Kommunen, umgehend die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Dies sei nicht nur ein Beitrag zu mehr Gebührengerechtigkeit, sondern schaffe Anreize zur Flächenentsiegelung und ökologischen Regenwassernutzung. Grundlage ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 18. Dezember 2007. Das Gericht hatte in dem Grundsatzurteil zu den Abwassergebühren die in vielen Kommunen angewandte Berechnung von Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung allein nach dem Frischwasser­verbrauch für nichtig erklärt und war damit einer langjährigen Forderung des BUND gefolgt.

„Das Oberverwaltungsgericht nimmt die Kommunen endlich in die Pflicht, den ökologischen Umgang mit Regenwasser auch finanziell zu belohnen“, sagt Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. Die jetzt vorgeschriebene Aufteilung der Abwassergebühren nach Frischwasserverbrauch und anfallendem Niederschlagswasser fördere eine Natur schonende Wassernutzung, weil Anreize geboten würden, Flächen zu entsiegeln, Regenwasser mit Zisternen aufzufangen, es z.B. für Bewässerungszwecke zu nutzen und vor Ort zu versickern. Die positiven Folgen: Dem Grundwasser würde auf natürliche Weise wieder mehr Regenwasser zugeleitet, Kosten für den Bau von Kanälen und Regenrückhaltebecken entfielen.

Die vom Oberverwaltungsgericht nun gegen die Stadt Stadtlohn entschiedene Klage war maßgeblich vom BUND unterstützt worden. BUND-Abwasserexperte Willi Hennebrüder: „Wir registrieren mit Befriedigung, dass das OVG unserer Argumentation gefolgt ist. Die Kommunen sind jetzt gefordert, ein ökologisches Regenwasserbewirtschaftungskonzept vorzulegen und auch umfassend zu beraten.“  Das Bera­tungs­angebot für Privatpersonen und Firmen müsse sowohl die Regenwassernutzung, Entsiegelung und Versickerung vor Ort umfassen, als auch die Möglichkeiten zur Dachbegrünung einbeziehen.

Ein solches Gesamtkonzept zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung vermindert nach Auffassung des BUND auch die Gefahr von Hochwassern und trage damit auch der mit der Klimaveränderung einher gehenden Zunahme von Starkregenereignissen Rechnung.

Mehr Infos:
Urteil des OVG Münster, 9 A 3648/04
BUND-Rundbrief an die Kommunen
W. Hennebrüder: Die bundesweite Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist zwingend notwendig. Fachbeitrag aus: Kommunale Steuerzeitschrift Heft 10/2007 S. 184 ff.
weitere Informationen, Urteile, etc. finden Sie unter www.bund-lemgo.de



Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
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BUND-Brief "Neuregelung von Abwasser- und Abwassergebührensatzungen" an die BürgermeisterInnen in NRW vom 26.09.2008

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