Erfolg für den BUND: RWE muss zukünftig für Sümpfung zahlen
20.07.2011 - Im letzten Jahr förderte RWE 556,2 Millionen Kubikmeter Grundwasser im Rheinischen Braunkohlenrevier. Ein gutes Drittel davon wurde v.a. für die Kraftwerksversorgung und die Tagebaue genutzt, der Großteil (278,5 Mio, m3) allerdings wurde ungenutzt abgeleitet. Bezahlen musste RWE - anders als andere Grundwassernutzer - für die enorme Verschwendung der natürlichen Ressourcen nichts. Doch damit ist es jetzt vorbei. Nach 2. Lesung am 20.07.2011 hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen von CDU und FDP die Änderung des Wasserentnahmeentgelt-Gesetzes beschlossen. Jetzt muss RWE für jeden Kubikmeter Sümpfungswasser 4,5 Cent bezahlen.
Seit vielen Jahren forderte der BUND, die Privilegierung der Braunkohle zu stoppen und die Grundwasserentnahme mit dem so genannten Wasserentnahmeentgelt zu belegen. Zuletzt hatten wir auf der Landtagsanhörung am 7. April 2011 die Beendigung dieser indirekten Subventionierung gefordert.
Nach der Landtagsanhörung haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, der vorsieht, die Sümpfung mit einem Wasserentnahmeentgelt von 4,5 cent/m3 zu belegen. Der BUND begrüßte diesen Sinneswandel im Rahmen einer erneuten Landtagsanhörung am 28. Juni. Auch wenn wir zur Erhöhung der ökologischen Lenkungswirkung einen höheren Satz vorgeschlagen hatten, soll damit zukünftig endlich dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden.
Vollends überzeugen kann das Gesetz dennoch nicht, da die Entgelte gegenüber dem ersten Entwurf um 0,5 cent/m3 abgesenkt wurden. Auch die weitere Absenkung der Sätze für zur Kraftwerkskühlung genutzten Wassers ist ökologisch kontraproduktiv.
... die Stellungnahme des BUND zur Landtagsanhörung am 28.06.2011
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