BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


 

  1. Für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung
  2. Für eine umwelt- und tierschutzgerechte Landwirtschaft
  3. Für den Schutz der biologischen Vielfalt
  4. Für den Stopp des Flächenverbrauchs
  5. Für bessere Mobilität mit weniger Verkehr
  6. Für mehr Gewässerschutz und naturnahe Auen
  7. Für den Schutz unserer Wälder
  8. Für saubere Luft und gesunde Lebensbedingungen
  9. Für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
  10. Für zukunftsfähige Arbeitsplätze 

1. Für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung

Der BUND erwartet von der zukünftigen Landesregierung ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz: Bis 2020 müssen die Treibhausgasemissionen um 40 % gesenkt werden, um das Ziel einer mindestens 80%-igen Reduktion bis 2050 zu realisieren.

Unsere Energieversorgung sicher und klimafreundlich machen – das heißt: erneuerbare Energien und Energieeffizienz fördern und Energiesparen belohnen. Durch ein „Landesklimaschutzgesetz“ muss der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 33 %, die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf einen Anteil an der Bruttostromerzeugung von mehr als 40 % gesteigert werden. Mindestens 25 % der Energie kann durch den Einsatz effizienter Technologie eingespart werden.

Die Nutzung der Atomkraft und der Neubau von Kohlekraftwerken gefährden unsere Sicherheit und unser Klima. Deshalb brauchen wir ein klares Nein zu längeren Laufzeiten und zum Neubau von Kohlekraftwerken. Wir müssen sofort aus der unbeherrschbaren Atomenergie aussteigen. Dazu gehört auch die Schließung der Urananreicherungsanlage in Gronau und des Castor-Verschiebebahnhofs Ahaus. Auch neuen Forschungsreaktoren ist eine klare Absage zu erteilen.

Für neue Klima schädigende Kohlekraftwerke darf es keine Genehmigungen mehr geben. Dafür müssen die landesplanerischen Voraussetzungen geschaffen, das „Lex E.On“ zur nachträglichen Legalisierung des Kraftwerks-Schwarzbaus in Datteln revidiert werden. CO2 zu vermeiden, anstatt es unterirdisch zu verklappen, muss Ziel sein. Die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken (CCS) sind deshalb keine zukunftsfähige Optionen.

Braunkohle ist der klimaschädlichste aller Energieträger. Der BUND erwartet daher von der zukünftigen Landesregierung, dass die Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach versagt und der sozialverträgliche Ausstieg aus der Braunkohleförderung und -nutzung eingeleitet wird. Dazu erwartet der BUND eine Bundesratsinitiative für eine grundlegenden Novellierung des Bundesberggesetzes. Dem Schutz des Allgemeinwohls und den Grundrechten der Betroffenen z.B. vor Zwangsenteignungen und Bergschäden muss endlich Vorrang vor den privatwirtschaftlichen Interessen der Energiewirtschaft eingeräumt werden. 

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2. Für eine umwelt- und tierschutzgerechte Landwirtschaft

Der BUND erwartet, dass sich die künftige Landesregierung auf allen Ebenen für eine ökologische und gentechnikfreie Landwirtschaft einsetzt, auf landeseigenen Flächen Freisetzungen und Anbau ausschließt, die Markteinführung des Labels ‚ohne Gentechnik’ unterstützt und in der Forschungs- und  Wirtschaftspolitik jene innovativen Saatgutzüchter fördert, die ohne Genmanipulation z.B. Stärkekartoffeln entwickeln.

Die Rückschritte der Landesregierung beim Tierschutz müssen schnellstens gestoppt werden. Die Haltungsbedingungen insbesondere von Legehennen und in der Hähnchen- und Putenmast sind durch Bundesratsinitiativen bzw. Erlasse des Landes NRW zu verbessern. Die u.a. auf Initiative des Landes NRW erfolgten Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen beim Bau neuer Massentierhaltungen sind zu revidieren.

Es bedarf  einer bäuerlichen Landwirtschaft nach Prinzipien der betrieblichen Kreislaufwirtschaft und der Förderung regionaler Vermarktungsstrukturen. Besonders wichtig für NRW ist die  Stärkung der bäuerlichen Milchviehhaltung, der Erhalt möglichst  artenreichen Grünlandes und eine Abkehr von der Politik hochsubventionierter Exporte von Fleisch und Milchpulver. Die anhaltende Überdüngung vieler Ackerflächen insbesondere mit Gülle und Mineraldünger ist im Sinne des Gewässer-, Trinkwasser- und Klimaschutzes durch ein striktes und wirksames Kontrollsystem zu beenden.

Der Anteil der Biolandwirtschaft in NRW ist durch entsprechende Vorgaben und gezielte Förderung auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu erhöhen.

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3. Für den Schutz der biologischen Vielfalt

Die Vielfalt unserer Natur ist bedroht. 50 % aller heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume sind gefährdet. Die Landesregierung hat sich verpflichtet, die biologische Vielfalt zu erhalten. Doch Fakt ist: Das Artensterben geht weiter, eine Biodiversitätsstrategie existiert nicht, der Naturschutzetat wurde halbiert, die Ausweisung weiterer Nationalparke kommt nicht voran, das Landschaftsgesetz wurde ausgehöhlt.

Für den BUND ist die Sicherung der Vielfalt an Arten und Habitaten eine vorrangige Naturschutzaufgabe. Die Realisierung neuer Nationalparke – z.B. in Ostwestfalen-Lippe - muss ebenso Priorität bekommen, wie die Verhinderung weiterer Fehlentwicklungen im bestehenden Nationalpark Eifel. Als zusätzliche Kategorie müssen Biosphärenregionen im Landschaftsgesetz veran-kert werden, die den großräumigen Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften garantieren. Unverzichtbar ist eine stärkere Verankerung des Biotopverbundes in der Raumordnung. Ansprüche der geschützten Arten müssen in die Entwicklung der Verbundplanung des Landes integriert, die vielfach verinselten Schutzgebiete mittels Verbundkorridoren zu einem Schutzgebietsnetz entwickelt werden, das mindestens 21 % der Landesfläche umfasst (derzeitige NATURA 2000 / NSG / § 62-Biotopflächen + 10% Verbundflächen/-korridore).

Daneben müssen auch andere rechtliche Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir erwarten von der zukünftigen Landesregierung, dass endlich ein NRW-Naturschutzgesetz auf den Weg gebracht wird, das den Natur- und Artenschutz zur Pflichtaufgabe macht und die Eingriffsregelung stärkt. Auch der fortschreitende Abbau der Mitwirkungs-, und Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände muss umgekehrt werden. Das für die Erfüllung dieser Aufgabe geschaffene Landesbüro der Naturschutzverbände ist wegen seiner für die Behörden und Vorhabensträger unverzichtbaren Bündelungsfunktion dauerhaft zu sichern.

In der nächsten Legislaturperiode muss zudem ein Gesetz verabschiedet werden, das die konventionelle Jagd generell untersagt und zu einem zeitgemäßen professionellen Wildtiermanagement weiterentwickelt. Privilegien für die Jägerschaft, wie z.B. die Abschaffung der Jagdsteuer, sind zu revidieren.

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4. Für den Stopp des Flächenverbrauchs

Noch immer gehen in NRW trotz sinkender Bevölkerungszahlen jeden Tag 15 Hektar Freiraum für Siedlungs- und Verkehrszwecke verloren. Damit verbunden ist ein fortschreitender Verlust wichtiger Lebensräume, wertvoller Böden und unverzichtbarer Anbauflächen. Der Flächenverbrauch ist damit eines der drängendsten Probleme des Umwelt- und Naturschutzes.

Der BUND fordert von der Landesregierung, den Flächenverbrauch bis 2015 bilanziell auf null zu senken. Eine Inanspruchnahme von Freiraum ist nur noch zuzulassen, wenn an anderer Stelle in entsprechendem Umfang renaturiert wird. Hierzu müssen die Eingriffsregelung im Landschaftsgesetz verschärft und entsprechende Vorgaben in der Landes- und Regionalplanung verankert werden. Der Nutzung innerörtlicher Baureserven (Innenentwicklung) sowie der Flächenkreislaufwirtschaft ist unbedingter Vorrang einzuräumen. Die Einführung einer Neuausweisungsumlage und die Konzentration der Wohnungsbauförderung auf Maßnahmen im Bestand sind hierzu wichtige finanzielle Steuerungsinstrumente. Auf Bundesebene muss sich die zukünftige Landesregierung für den Ersatz der Gewerbesteuer durch moderne Finanzierungsinstrumente einsetzen, die den Flächen verbrauchenden kommunalen Wettbewerb bremsen.

Dazu muss der flächenintensive Raubbau an unseren natürlichen Ressourcen gestoppt werden. Der Ausverkauf des Niederrheins mit seinen Kies- und Sandvorkommen muss ebenso verhindert werden, wie die fortschreitende Zerstörung wichtiger Biotope und Trinkwasservorkommen durch den Kalk- oder Braunkohlenabbau. Neben einer Kies-Abgabe ist eine restriktive Bedarfsprüfung inklusive eines begleitenden Monitorings landesplanerisch verbindlich festzuschreiben und durch entsprechend restriktive Flächenausweisungen umzusetzen.

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5. Für bessere Mobilität mit weniger Verkehr

Auf Intelligenz statt Beton kommt es in der Verkehrspolitik an. Neue Straßen führen zu mehr Staus und Schadstoffen, mehr Lärm, Flächenverbrauch und Naturzerstörung. Intelligente Verkehrspolitik räumt Bus und Bahn Vorrang ein und sorgt dafür, dass mehr Güter auf die Schiene kommen. Weniger Autoverkehr, weniger Lärm und Schadstoffe, mehr Fahrradwege und Grünflächen und weniger Flächenverbrauch – eine solche Politik macht Städte lebenswerter und schützt vor der Zersiedelung unseres Landes.

Wir erwarten von der zukünftigen Landesregierung daher den Stopp aller Umwelt zerstörenden Autobahnplanungen (A 1, A 33, A 44, A 46, A 52) und die vorrangige Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs. Dazu gehört z.B. die schnellstmögliche Realisierung des Rhein-Ruhr-Express (RRX), ein genereller 15-Minuten-Takt für den Regional- und S-Bahn-Verkehr und der Abbau des Sanierungsstaus im Schienennetz sowie bei den Bahnhöfen. Der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene kommt eine weitere zentrale Bedeutung zu. Dabei müssen die verkehrlichen Anforderungen im Einklang stehen mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und dem Erhalt geschützter Natur. Die Reaktivierung des „Eisernen Rhein“ auf der historischen Trasse ist deshalb abzulehnen. Hier sind umweltverträgliche Varianten zu bevorzugen. Gleiches gilt für die Trassenführung der Betuwe-Linie.

Fliegen ist die klimaschädlichste Art der Fortbewegung. Dazu ist Fluglärm ein Krankmacher. Der BUND fordert deshalb den Stopp aller kapazitätserweiternden Ausbaupläne für die NRW-Flughäfen. Startbahnverlängerungen mit Landesmitteln an den zehn Verkehrslandeplätzen für den Geschäftsreiseluftverkehr sind ebenso zu unterlassen, wie die Subventionierung des Betriebs von Regionalflughäfen. Zum Schutz der Bevölkerung müssen generelle Nachtflugverbote zwischen 23.00 und 06.00 Uhr durchgesetzt werden. Der BUND erwartet, dass diese verkehrspolitischen, ökologischen und gesundheitlichen Anforderungen durch die Anpassung der NRW-Luftverkehrskonzeption verbindliches Planungsziel werden.

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6. Für mehr Gewässerschutz und naturnahe Auen

Fließgewässer und ihre Auen sind Lebensadern der Biodiversität in unserer Landschaft. Doch aktuell verfehlen mindestens 90 Prozent der Bäche und Flüsse in NRW den guten ökologischen Zustand. In den meisten Fällen sind ihre Auen dem intensiven Ausbau und der Nutzung zum Opfer gefallen. Heute ist die Fauna und Flora vieler Gewässer ebenso monoton wie ihr kanalisiertes Aussehen. Um weitere Verschlechterungen zu vermeiden, muss jetzt gehandelt werden. Der BUND fordert von der künftigen Landesregierung, jetzt landesweit mit der Renaturierung der Gewässer zu beginnen. Dass Ausnahmen und Fristverlängerungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Regel werden, ist nicht akzeptabel.

Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen gefährliche Chemikalien - wie z.B. PFT - konsequent verboten und ersetzt werden. Wo dies nicht sofort möglich ist, müssen geschlossene Produktionskreisläufe und betriebliche Reinigungsanlagen nach bestmöglichem Stand der Technik eingesetzt werden. Indirekt- und Direkteinleitungen in Gewässer müssen wieder intensiver überwacht werden.

Zur Verbesserung unserer Fließgewässer gehört auch der Schutz unserer Grundwasservorräte. Auf mehr als 30 Prozent der Landesfläche werden die Grenzwerte für Nitrat im Wasser schon jetzt deutlich überschritten. Über Quellen, Drainagen und diffuse Zuflüsse gelangen die Nährstoffe in unsere Flüsse und führen schließlich zur Überdüngung der Nordsee. Änderungen sind nur zu erwarten, wenn der Düngemitteleinsatz wirksam beschränkt und der Ökolandbau deutlich ausgeweitet wird.

Dazu muss der Raubbau an unseren Grundwasservorkommen gestoppt werden. Hierzu muss das Wasserentnahmeentgelt beibehalten und vollständig zur Finanzierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden. Die Ausnahmeregelungen, z.B. für den Braunkohlenbergbau, der noch immer jährlich mehr als 500 Millionen Kubikmeter wertvollen Grundwassers verbraucht, müssen gestrichen werden. Alle bergbaubedingten Gewässerbeeinträchtigungen müssen vom Verursacher beseitigt werden.

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7. Für den Schutz unserer Wälder

Viele unserer heimischen Wälder werden für kommerzielle Zwecke ausgeplündert und sind oft nur noch artenarme Monokulturen. Nachhaltige Waldwirtschaft ist vielerorts in Vergessenheit geraten. Es ist Zeit, die Weichen für Wälder zu stellen, die diesen Namen verdienen. Wälder, die bedrohten Tieren und Pflanzen einen dauerhaft schützenden Lebensraum bieten - naturnah, arten- und strukturreich. Neben wichtigen Funktionen zum Schutz von Boden und Klima ist ein naturnaher Wald auch ein wichtiger Erholungsraum. Wald muss daher außerhalb von besonderen Ruhezonen in Schutzgebieten auch weiterhin zum Zwecke des Naturerlebnisses, der Erholung, der Bildung und des naturverträglichen Sports frei betreten werden können.

Wir erwarten von der zukünftigen Landesregierung, dass der Verkauf von Staatswald unterbunden wird. Um eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Nutzung der Wälder zu gewährleisten, ist der Wald in öffentlicher Hand nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) zu zertifizieren. Entsprechende Anreize zur FSC-Zertifizierung auch des Privatwaldes sind zu schaffen. Den Herausforderungen des Klimawandels muss durch die Schaffung dauerhaft stabiler Waldgesellschaften begegnet werden.

Der nachwachsende Rohstoff Holz ist von besonderer Bedeutung auch für die Klimavorsorge. Dabei ist die Balance zu halten zwischen den Anforderungen von Biodiversität, nachhaltiger Nutzung und Klimaschutz. Kurzumtriebsplantagen im Wald und auf Sturmschadensflächen lehnt der BUND daher ab. Wir betrachten den öffentlichen Wald als Bürgerinnen- und Bürgerwald, der im Interesse des Allgemeinwohls bewirtschaftet werden soll.

Wegen der herausragenden ökologischen Bedeutung unserer heimischen Wälder müssen in der nächsten Legislaturperiode mindestens zehn Prozent der Waldfläche aus jeder forstlichen Nutzung genommen werden. Besonders dringend ist dies zum Schutz unserer alten Buchenwälder, für die unser Land als Hauptverbreitungsgebiet eine besondere Verantwortung trägt.

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8. Für saubere Luft und gesunde Lebensbedingungen

Der BUND erwartet von der zukünftigen Landesregierung, sich uneingeschränkt für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen - für saubere Luft und eine gesunde Umwelt -  einzusetzen. Es muss Schluss sein mit der Politik „Privat vor Staat“, die in den letzten Jahren zu weniger Umwelt- und Gesundheitsschutz für die Menschen in Nordrhein-Westfalen geführt hat. Moderne Industriepolitik nutzt höchste Umweltstandards und schafft hierdurch innovative und zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Noch immer wird die Bevölkerung Tag für Tag den tödlichen Gefahren durch Feinstaub und Stickstoffdioxid ausgesetzt, weil die Auto-Vorrangpolitik die überfällige Verkehrswende torpediert und industrielle Verschmutzer geschont werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf saubere Luft. Deshalb darf die Luftreinhalteplanung nicht länger wegen des lautstarken Protests einiger Lobbyisten zu Lasten des Gesundheitsschutzes aufgeweicht werden. Zur dauerhaften Senkung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung erwartet der BUND von der zukünftigen Landesregierung die Durchsetzung der Ausweitung von Umweltzonen, die Untersagung neuer Schadstoff-Schleudern wie Kohlekraftwerken und eine konsequente Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie der EU.

Der Störfall darf nicht zum Normalfall werden. Deshalb brauchen wir eine starke Umweltverwaltung, mehr Transparenz in Bezug auf Risikobetriebe und den Stopp gefährlicher Vorhaben wie der Giftgas-Pipeline für Kohlenmonoxid (CO). Die Aufweichung der ökologischen und genehmigungsrechtlichen Standards für genehmigungsbedürftige Anlagen muss revidiert werden.

Anstatt die Scheinverwertung von Abfällen durch den Bau von so genannten Ersatzbrennstoff-Kraftwerken zu forcieren und den Müllimport für nicht ausgelastete Müllverbrennungsanlagen zu begünstigen, muss endlich die Abfallvermeidung gemäß ihrer gesetzlichen Priorität greifen. Im Abfallwirtschaftsplan müssen anspruchsvolle Ziele im Hinblick auf die Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfällen formuliert und Maßnahmen zur Zielerreichung dargestellt werden. Fehlentwicklungen, wie der Verzicht auf Verbindlichkeitserklärung und Zuweisung zu einzelnen Verbrennungsanlagen, müssen korrigiert werden, damit die Abfallentsorgung nicht allein dem wirtschaftlichen Wettbewerb überlassen wird. Der Abbau von Umweltstandards bei den Verbrennungsanlagen und zunehmender Mülltourismus würden sonst unausweichlich.

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9. Für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

Immer wiederkehrende Lebensmittelskandale, gesundheitsschädigende Rückstände in Kleidung, Spielzeug und Trinkwasser belegen die Notwendigkeit verstärkter unabhängiger und systematischer Kontrollen. Zur Beseitigung des Vollzugs- und Kontrolldefizits ist die Bereitstellung entsprechend gut ausgebildeten zusätzlichen Personals auf allen Ebenen der Landesverwaltung notwendig. Verstöße sind im Sinne der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge und des Verbraucherschutzes umfassend zu veröffentlichen und stärker zu ahnden. Zum verbesserten Schutz von Mensch und Umwelt ist unverzüglich eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität einzurichten.

Die Anzahl und die Qualität der Lebensmittelkontrollen sind massiv auszubauen. Eine eindeutige Kennzeichnung von Lebensmitteln und transparente Informationen - auch über die „schwarzen Schafe“ der Branche - sind Pflicht.

Die wachsende Sensibilität vieler Bürgerinnen und Bürger in Sachen Klimaschutz und Energiesparen gilt es zu nutzen und zu stärken. Ob Ökostrom, Energieausweise für Wohnhäuser, neue Haushaltsgeräte oder Energiesparlampen: Die NRW-Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen als Kontroll- und Anlaufstätten sind flächendeckend zu erhalten und zu stärken. Hierzu bedarf es einer dauerhaften und verlässlichen Finanzierung.

Die Ernährungs- und VerbraucherInnenbildung muss in  Kindertagesstätten und allen Schulformen verbindlich geregelt werden. Auch der schulischen und außerschulischen Umweltbildung kommt herausragende Bedeutung zu. Projekte wie „Umweltbildung in der Offenen Ganztagsschule“ gilt es daher ebenso dauerhaft zu fördern und auszubauen, wie die Umweltzentren im Lande.

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10. Für zukunftsfähige Arbeitsplätze

Bundesweit arbeiten rund 1,8 Millionen Menschen im Bereich Umweltschutz. Bis 2020 werden noch einmal 120.000 neue Arbeitsplätze allein im Sektor der erneuerbaren Energien geschaffen. Auch in NRW ist der Umweltschutz eine herausragende Branche. Etwa 250.000 Beschäftigte in 3.500 Betrieben erwirtschaften jährlich etwa 26 Milliarden Euro.

Umweltschutz ist also ein Jobmotor. Doch NRW droht diesbezüglich abgehängt zu werden. Mehr Jobs im Umweltarbeitsmarkt kommen nicht von selbst, sondern erfordern politisches Handeln – zum Beispiel Programme zur energetischen Gebäudesanierung. Anstatt den Ausbau Erneuerbarer Energien wie z.B. der Windkraft zu behindern und an überkommenen Energiestrukturen festzuhalten, muss die zukünftige Landesregierung die ökonomischen Chancen einer grundlegenden Energiewende konsequent nutzen. Nicht die Stärkung von Großkonzernern, sondern dezentrale, effiziente Technologien bringen neue Arbeitsplätze und steigern die Wertschöpfung.

Der ökologische Umbau der heimischen Industrie ist nicht Hemmnis, sondern Katalysator einer zukunftsfähigen Entwicklung, die neue Arbeitsplätze schafft.

Auch die Förderung des ökologischen Landbaus schafft und sichert mehr Arbeitsplätze als die industrielle Massentierhaltung. Politik kann zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beitragen, wenn sie dafür sorgt, dass naturverträgliche und Ressourcen schonende Unternehmen und Dienstleistungen gefördert werden, anstatt überholte Strukturen zu subventionieren.

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Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/wahlen_in_nrw/bund_forderungen_zur_landtagswahl_2010/