BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Naturschutzverbände kritisieren Sparmaßnahmen

19.10.2006 Expertenanhörung zum Haushalt 2007

Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zum Landeshaushalt 2007 kritisieren die NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU die geplanten massiven Sparmaßnahmen im Naturschutzbereich. Diese betreffen insbesondere die ehrenamtliche Naturschutzarbeit, da die Mittel für Fördermaßnahmen und Flächenerwerb komplett gestrichen werden sollen. Damit wird die unter Schwarz-Gelb bereits in 2006 vollzogene "Streichorgie in puncto Naturschutz" fortgesetzt.

In der Titelgruppe 82 (Naturschutz und Landschaftspflege)- speziell dem Kapitel 10.030 des Umweltministeriums - wurde bereits im letzten Jahr massiv gekürzt (30% gegenüber 2005, 40% gegenüber 2004). Auch in diesem Jahr soll dieser Haushaltstitel um weitere 890.000 € auf 13.650.000 € zusammengestrichen werden (- 6,1 %).

In erster Linie betroffen davon ist der ehrenamtliche Naturschutz. Zur Unterstützung von Fördermaßnahmen im Naturschutz (z.B. das ehrenamtliche Engagement bei Pflegearbeiten) steht kein Geld mehr zur Verfügung.Wie das mit den vollmundigen Erklärungen der Landesregierung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements zusammenpassen soll, bleibt rätselhaft. Auch die Mittel für den Flächenerwerb zu Naturschutzzwecken wurden auf Null zurück gefahren.

Demgegenüber steht ein Haushaltsansatz für die Landwirtschaftskammer von 95.100.000 €. Nach der Erhöhung in diesem Jahr um 16,3 Mio. € ein eher marginale Kürzung um 2,5%! Für uns ist dies ein deutliches Zeichen für eine reine Klientel-Politik der jetzigen Landesregierung.

Nicht unerwähnt lassen möchten die Naturschutzverbände, dass die Landesregierung bei den Biologischen Stationen mit einem Haushaltsansatz von 6.000.000 € an dieser Stelle positive Signale zur Konsolidierung setzt, obwohl die Kürzung in diesem Jahr um über 20 % nur schwer zu verkraften war.

Zu einzelnen Fragen der heutigen Anhörung nehmen die Naturschutzverbände wie folgt Stellung:

Zu 12. Wie beurteilen Sie die Beantragungs- und Bewilligungspraxis im Rahmen des Landesjugendplanes und welche Auswirkungen haben diese ggfs. Auf die Träger der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit?

Ohne großen Verwaltungsaufwand ist die Bewilligungspraxis bei den Fördermitteln für freie Träger der Jugendhilfe im Bereich der Globalmittel (Position 1). Die Träger müssen keine gesonderten Anträge stellen und erhalten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, der mit dem Landesjugendring abgestimmt wurde, ihren Zuwendungsbescheid. Negativ ist allerdings in jedem Jahr der späte Zeitpunkt der Mittelzuwendung. Die Haushalteberatungen haben sich bisher immer in den Mai/Juni gezogen, so dass ein endgültiger und verbindlicher Zuwendungsbescheid erst im Juni eingetroffen ist. Für die längerfristige Planung von Aktionen der Jugendverbände ist diese späte Freigabe von Haushaltsmitteln sehr ungünstig.´

Die Beantragungspraxis von Projekten ist gut und läuft parallel zur Jahresplanung der Vereine (bis Ende Oktober müssen die Anträge eingereicht werden).

Zu 29. (Welche Möglichkeiten entstehen für das Land durch die Neuberechnung der ELER-Mittel?)

Die Mittel sollten vorrangig dort eingesetzt werden, wo durch die Mittelreduzierung ansonsten bisher erreichtes gefährdet wird. Dies trifft insbesondere auf die Fortführung des Vertragsnaturschutz auf wertvollen Flächen zu. Außerdem kommen auf den Vertragsnaturschutz neue Aufgaben im Rahmen der Entwicklung der FFH- und Vogelschutzgebiete zu. Hierzu sind spezielle Vertragsangebote aufgenommen worden, die durch die zusätzlichen Mittel „mit Leben gefüllt“ werden könnten.

Zu 30. (Werden aufgrund der gewählten Programmschwerpunkte im Programm Ländlicher Raum die EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten optimal ausgenutzt?)

Das Programm Ländlicher Entwicklung sollte sich in seinen Programmschwerpunkte konzentrieren auf Maßnahmen, die über andere EU-Kofinanzierungsprogramme nicht abgedeckt sind. Wie für den Landesbetrieb Wald und Holz das EFRE-Programm als Finanzierungsmöglichkeit für Teilaufgaben erschlossen werden soll, könnte dies auch im landwirtschaftlichen Bereich (Maßnahmen aus dem Schwerpunkt 1) angestrebt werden. Die daraus frei werdenden Mittel sollten in die Schwerpunkte verschoben werden, für die anderweitig keine EU-Kofinanzierungsmittel erlangt werden können. Dies betrifft insbesondere den Schwerpunkt 2 (Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz) sowie den Schwerpunkt 3 (investive Maßnahmen im Naturschutz).

Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/naturschutz/verweise/naturschutzverbaende_kritisieren_sparmassnahmen/