Seit rund 10 Jahren befassen sich die NRW-Naturschutzverbände nunmehr mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie. Im Vordergrund standen bislang eigene Vorschläge für die Meldung von FFH-Gebieten, die in der sogenannten FFH-Schattenliste zusammengeführt sind. Während die NRW-Landesregierung schon 2000 ihre Gebietskulisse fast fertig gestellt hatte, arbeiteten die Naturschutz-verbände noch bis Ende 2003 an weiteren Vorschlägen für nötige Ergänzungen.
Aufgrund der in den ersten Bewertungsseminaren von der EU-Kommission festgestellten Defizite, den Mahnschreiben der EU-Kommission an die Bundesrepublik Deutschland sowie der Androhung von Zwangsgeldern gingen die NRW-Naturschutzverbände zu Beginn des Jahres 2004 noch davon aus, dass in NRW weitere 3 bis 4% der Landesfläche als FFH-Gebiete nach-zumelden sind.
Vom 21. bis 22. Januar 2004 fand in Bonn ein Treffen der EU-Kommission mit den deutschen Bundesländern statt, um die defizitären FFH-Gebietsmeldungen zu klären. Dort wurde für jedes Bundesland konkret festgelegt, welche Flächen noch nachgemeldet werden müssen und für welche Lebensraumtypen und FFH-Arten weiterer Prüfbedarf besteht. Die Vertreter der Naturschutzverbände waren auf Wunsch der Bundesländer ausgeladen worden.
Für NRW müssen nach den Ergebnissen dieses Treffens nur 4 FFH-Gebiete nachgemeldet bzw. ergänzt werden. Darüber hinaus wurden dem Land NRW für den Lebensraumtyp „Höhlen“, für drei Anhang II-Tierarten und für die Wanderfisch-Ruhezonen am Rhein Prüfaufträge mit auf den Weg gegeben. Ein aus Sicht der Naturschutzverbände sehr unbefriedigendes Ergebnis!
Im Ergebnis besteht nach diesem Treffen somit zwischen der EU-Kommission sowie den deutschen Bundesländern praktisch Einvernehmen über die Meldekulisse bzw. die Ausdehnung des FFH-Schutzgebietssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Sobald die EU-Kommission, voraussichtlich im Jahr 2005, dann ihre endgültige Liste der FFH-Gebiete festlegt hat, wird es weitere „faktische FFH-Gebiete“ nicht mehr geben.
Im Ergebnis hat NRW mit 5,5% der Landesfläche von allen Bundesländern den geringsten Flächenanteil als FFH-Gebiet gemeldet. Besonders das Tiefland (Münsterland, Rheinische Bucht, Niederrhein) schneidet so schlecht ab wie wohl keine andere Region Europas. Der bundesdeutsche Durchschnittsanteil an FFH-Flächen wird bei etwa 10% der Staatsfläche liegen; er bewegt sich damit aber noch deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Trotz abgeschlossener – wenn auch unzureichender – Gebietsmeldung enthält die so genannte „Schattenliste“ der Naturschutzverbände wichtige Grundlagendaten, die bei Planungsverfahren berücksichtigt werden sollten (u.a. als Suchraum für Bereiche zum Schutz der Natur im GEP und als Grundlage des Biotopverbundes). Naturschutzverbände, Planungsbüros, Behörden und interessierte Bürger können diese Informationen daher weiterhin beim Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen abrufen.
Dies gilt mehr noch für die IBA-Gebiete (Vorschläge der Naturschutzverbände zu EU-Vogelschutzgebieten). Hier behalten die zusätzlichen Vorschläge der Naturschutzverbände aus der „IBA-shadow list“ nach wie vor ihre Gültigkeit als faktische Vogelschutzgebiete. Fragen Sie wegen den Abgrenzungen der IBA-Gebiete bei Interesse im Landesbüro nach!