BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Kiesabbau am Niederrhein – Quo vadis?

Der BUND-Landesvorsitzende Klaus Brunsmeier forderte restriktivere Vorgaben für die Kiesgewinnung.

Krefeld, 01. Februar 2007 Etwa 200 Experten aus Naturschutz, Behörden, Politik und Industrie trafen sich auf Einladung des BUND, des AK Steine+Erden und der Natur- und Umweltschutzakademie NRW (NUA) in Krefeld, um die Zukunft des Niederrheins vor dem Hintergrund der Forderung der Industrie nach neuen Abgrabungsflächen zu diskutieren. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft von Wirtschaftsministerin Christa Thoben [Programm].

Hintergrund
In kaum einer Region wird das Spannungsfeld zwischen den Interessen der Abgrabungsindustrie auf der einen und dem Natur-, Gewässer- und Freiraumschutz auf der anderen Seite so augenfällig wie am Niederrhein. Die Rohstoffgewinnung steht hier im teilweise heftig ausgetragenen Konflikt mit den übrigen Belangen des Gemeinwohls. Die Abwägung zwischen den unterschiedlichen, grundsätzlich jedoch gleichrangigen Interessen und Erfordernissen stellt die Planungsträger vor zunehmend größere Herausforderungen.

Wichtige Teilaspekte dieses Konfliktfeldes waren Gegenstand des heutigen Forums:

Wie lassen sich notwendige Abgrabungen bestmöglich in die räumliche Entwicklung einbinden? Wie greifen Abgrabungen in den Gewässerhaushalt ein? Inwieweit schaffen die Vorgaben des europäischen Rechts wie die Vogelschutzrichtlinie oder Wasserrahmenrichtlinie einen neuen Rechtsrahmen, der restriktive Vorgaben für die zukünftige Rohstoffsicherungsplanung gibt? Welche Anforderungen an eine grenzüberschreitende Planung gibt es?

Aus Sicht des BUND möchte ich die wesentlichen Ergebnisse zu diesen Kernfragen wie folgt zusammenfassen:

Rohstoffsicherung und räumliche Entwicklung
Jeder von uns verbraucht während seines Lebens etwa 340 Tonnen Kiese, Sande und Tone. Neben Bayern ist Nordrhein-Westfalen das wichtigste Rohstoffland: 70 Mio. t Lockergesteine werden hier in etwa 235 Betrieben von rund 5.600 Erwerbstätigen gefördert. Nordrhein-Westfalen liefert damit rund 22 % der in Deutschland produzierten Menge an Kies und Sand. Mit einem geschätzten Umsatz von 380 Mio. Euro jährlich kommt diesem Industriezweig eine unbestreitbar hohe ökonomische Bedeutung zu.

Im Unterschied zu nachwachsenden Rohstoffen aus pflanzlicher oder tierischer Produktion sind mineralische Rohstoffe in geologischen Zeiträumen gebildet worden, demgemäß auch nicht in menschlichen Zeitkategorien vermehrbar und nur begrenzt verfügbar. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist daher ein haushalterischer, schonender und im Einklang mit den ökologischen Belangen stehender Umgang mit den natürlichen Ressourcen unverzichtbar.

In der Vergangenheit konnte davon jedoch kaum die Rede sein. Insbesondere auch am Niederrhein hat die langjährige Nutzung der Kies- und Sandvorkommen zu einseitiger räumlicher Überbelastung geführt. Hier bedarf es dringend einer generellen Neueinschätzung von Lastenverteilung und neuer Planungsansätze.

Im Sinne der notwendigen Akzeptanz neuer Abbauplanungen ist zum einen zwingend der Nachweis der Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit eines Vorhabens zu erbringen, zum anderen muss eine vollumfängliche Abwägung mit dem öffentlichen Interesse zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.

Bedarfsermittlung und Rohstoffsicherung
Die bisherige Logik der nachfrageorientierten Bedarfsermittlung und der dadurch induzierte, sich selbst beschleunigende Kreislauf einer ungebremsten Flächeninanspruchnahme muss durch neue planungsrechtliche Vorgaben durchbrochen werden. Insofern begrüßt der BUND ausdrücklich die Ankündigung der Landesregierung, den planerischen Bezugszeitraum endabgewogener Vorranggebiete von 50 auf maximal 30 Jahre zu reduzieren, nachvollziehbare Bedarfsermittlungen einzufordern und das Abgrabungsgeschehen durch ein Monitoring zu begleiten. Das sind längst überfällige Neuerungen, um die mit Gewinnungsmaßnahmen einhergehende Raumbelastung in verträglichen Grenzen zu halten, die räumliche Entwicklung des Abgrabungsgeschehens zu steuern und zeitlich befristete Zwischennutzungen zu ermöglichen.

Darüber hinaus sehen wir u.a. auch die Notwendigkeit der Festlegung von Reduktionszielen, um Anreize für mehr Ressourceneffizienz und höhere Substitutions- und Recyclinganteile zu schaffen. Die derzeitige Substitutionsquote von gerade einmal 6 % zeigt, dass hier noch große Innovationspotenziale existieren.

Sprach sich für eine engere Abstimmung mit den Niederlanden aus: NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben

Niederrhein und Niederlande
Gemäß Landesrohstoffbericht beliefern Niederländische Unternehmen den niederländischen Markt in einer Größenordnung von mehr als 12 Mio. t/a Kies und Sand; das ist fast 1/3 der Förderung im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Niemand wird die Notwendigkeit einer gesicherten Versorgung der hiesigen Bevölkerung mit Rohstoffen in Frage stellen. Niemand wird auch ernsthaft die Vorgaben des Europäischen Rechts nach einem freien Binnenmarkt infrage stellen. Wenn es aber durch Ökodumping auf deutscher Seite und aufgrund der den strikten ökologischen Zielvorgaben geschuldeten Auslaufplanungen für den Kiesabbau auf niederländischer Seite zu einseitigen räumlichen Überbeanspruchungen kommt, so muss dies korrigiert werden.

Ziel muss sein, zu einer Vereinheitlichung der ökologischen und planungsrechtlichen Standards auf hohem Niveau zu kommen, und so zu verhindern, dass Nordrhein-Westfalen in Manier eines klassischen Entwicklungslandes zu Lasten des Niederrheins zum Rohstofflieferanten für die Niederlande degradiert wird.

Abwägung mit den Belangen des Natur- und Gewässerschutzes
Der Abbau von Rohstoffen stellt unzweifelhaft einen gravierenden Eingriff in Natur und Landschaft dar und hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Luft, Natur und Landschaft und auf den Menschen. Das Raumordnungsgesetz (ROG) definiert als Ziel, die „natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“. Durch § 32(3) LEPro wird die vorsorgende Rohstoffsicherung verpflichtet, die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, der Grundwasserverhältnisse und des Klimas soweit wie möglich zu vermeiden. Hierzu soll die Herrichtung des jeweiligen Abbau- und Betriebsgeländes so frühzeitig wie möglich erfolgen und ferner gewährleisten, dass keine nachhaltigen Schäden des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes verbleiben. Auch sollen Abgrabungstätigkeiten nach Möglichkeit räumlich zusammengefasst werden.

Angesichts der steigenden Inanspruchnahme für die Rohstoffgewinnung am Niederrhein wächst der Druck auf die natürlichen Schutzgüter, insbesondere Wasserschutzzonen, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, jedoch beständig an. Völlig unangemessen ist es daher, wenn die Landesregierung ein „Überdenken pauschaler Flächentabuisierungen“ und ein flexibleres Vorgehen an der “Schnittstelle von Rohstoffgewinnung, Wasserschutzzonen und Landschaftsschutzgebieten“ fordert.

Für den BUND sind drei zentrale Punkte wesentlich:

  1. Im faktischen, von der Europäischen Kommission als meldepflichtig erachteten Vogelschutzgebiet sind die Ausnahmemöglichkeiten der FFH-Richtlinie nicht anwendbar. Abgrabungen innerhalb dieser Gebietskulisse sind daher unzulässig.
  2. Die zum Schutz unseres Lebensmittels Nr. 1 ausgewiesenen Wasserschutzgebiete müssen auch zukünftig Tabuzonen für Abgrabungen bleiben. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stellt der Nassabbau von Sand und Kies innerhalb von Wasserschutzgebieten eine erhebliche potenzielle Gefährdung des Grundwassers dar und ist mit den Zielen des vorsorgenden Gewässerschutzes nicht vereinbar. Neue Abgrabungen würden zudem den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und Grundwasserrichtlinie bezüglich der Sicherstellung eines guten chemischen Zustands des Grundwassers zuwider laufen.
  3. Zur Erreichung des von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials der Fließgewässer müssen Abgrabungen in Auebereichen untersagt werden.

Dialog oder Konfrontation?
Angesichts der teilweise dramatischen Auswirkungen der großflächigen Rohstoffgewinnung am Niederrhein kann es eine gesellschaftliche Akzeptanz neuer Abgrabungsvorgaben nur geben, wenn unter Beachtung der o.g. Eckpunkte eine intensive Beteiligung der betroffenen Region und ihrer Bürger sichergestellt wird.

An die Abgrabungswirtschaft ergeht der Appell, die notwendigen restriktiveren Vorgaben zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht als Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern als Chance für mehr Ressourceneffizienz, Innovation und Akzeptanz zu begreifen.

Vor diesem Hintergrund hofft der BUND, dass die heutige Tagung „Kiesabbau am Niederrhein – Quo vadis?“ nicht nur der Intensivierung des begonnenen Dialogs zwischen Abgrabungswirtschaft, Behörden und ehrenamtlichem Naturschutz diente, sondern auch einen Beitrag dazu leisten konnte, den Weg für eine zukunftsfähige Entwicklung des Niederrheins freizumachen - eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die gleichen Chancen für zukünftige Generationen zu gefährden.

Während der BUND-Landesvorsitzende Klaus Brunsmeier (M.) auf Nachhaltigkeit setzt, plädierte FDP-MdL Holger Ellerbrock (r.) für die "Seenplatte Niederrhein" und "freie Wasserfahrt bis Calcutta".

Svenja Schulze (SPD) und Johannes Remmel (Grüne) forderten einen besseren Schutz der Trinkwasser-Ressourcen und eine Eindämmung des Flächenverbrauchs.
Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/naturschutz/verweise/kiesabbau_am_niederrhein_quo_vadis/