Bundes- und Landesregierung versuchen derzeit unter dem Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus die Genehmigungsverfahren für umweltgefährdende Betriebe und Anlagen drastisch zu vereinfachen. Damit verbunden sind der Abbau von Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit und die Verringerung umweltrechtlicher Standards. Im Rahmen der hiermit vorgelegten BUND-Recherche werden die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage zu den emissionserklärungspflichtigen Betriebe vorgestellt und die drohenden Konsequenzen beleuchtet.
von Angelika Horster
Der BUND Landesarbeitskreis Umweltchemikalien NRW bat im Frühjahr 2006 mit Bezug auf Umweltinformationsgesetz die Landesumweltministerien um Übermittlung der Listen der emissionserklärungsflichtigen Betriebe nach Bundesimmissionsschutzverordnung (11. BImSchV, Emissionserklärungs-verordnung) mit Angabe von Namen, Anschrift, Kapazität bzw. Leistung , Anlagenbezeichnung und Nummer der 4. BImSchV, nach der die Anlage genehmigt wurde.
Anlass waren einerseits die EU-rechtliche Verbesserung der Luftreinhaltung (Luftqualitätsrichtlinie, IVU- Richtlinie) und des Zuganges zu Emissionsdaten (Umweltinformationsrichtlinie, Schadstoffregister EPER/PRTR), gleichzeitig aber auch die Beobachtung zunehmender Freisetzungen aus genehmigtem und nicht genehmigtem (Ereignisse, Unfälle) Betrieb von Anlagen vor Ort und der häufige Streit um den Stand der Technik in Genehmigungsverfahren und an Altanlagen.
Andererseits wird vielerorts durch die Diskussion um die Luftreinhaltepläne der Fokus auf den Emissionsbeitrag des Verkehrs und auf die Haushalte gerichtet. Die Verantwortung für die Luftreinhaltung wird zunehmend auf die Individuen verschoben und damit von der Verantwortung von Betreibern und Behörden abgelenkt.
Wie das Emissionskataster NRW eindrucksvoll belegt übersteigt jedoch gerade in Nordrhein-Westfalen der Beitrag der industriellen Anlagen bei fast allen erklärten Schadstoffemissionen den Beitrag der anderen Quellen teilweise um ein Mehrfaches.
Zudem versuchen Bundes- und Landesregierung unter dem Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus die Zahl der genehmigungs-, umweltverträglich-keitsprüfungs- und emissionserklärungspflichtigen Betriebe und Anlagen und die Anzahl und Arten der öffentlich zu genehmigenden Betriebe durch die Veränderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftigen Anlagen) zu verringern und damit die Erhebung und den Zugang zu diesen Daten zu erschweren.
Dies ist geplant durch die Verschiebung von Anlagen - die vorher unter Spalte 1 der 4. BImSchV eingestuft waren und in einem öffentlichen Verfahren genehmigt wurden - unter die Spalte 2 oder gar aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht ins Baurecht. In diesem können die Umweltbelange nicht zu einer Verweigerung der Genehmigung führen.
BUND und NABU haben 2005 umfangreich Stellungnahme zu dem Änderungsentwurf genommen. Mittlerweile wurde dieser Entwurf auf Bundesebene beschlossen und der Abbau der Umweltüberwachungspflichten geht weiter.
Zwar erweitert das europäische Schadstoffregister PRTR den erklärungspflichtigen Anlagenpark durch einen größeren Stoffkatalog und um die Freisetzung in die Medien Wasser und Boden.
Gleichzeitig sind aber durch die hohen Kapazitäts- bzw. Leistungs- und Emissionshürden nur wenige Anlagen von dieser Erklärungspflicht betroffen. Zudem liegt diesem Register die IVU-Richtlinie zugrunde, die ihrerseits durch hohe Kapazitätshürden nur wenige Tätigkeiten und z.B. keine Lager und Umschlag staubender Güter und Abfälle überhaupt immissionsschutzrechtlich genehmigungs- und damit erklärungspflichtig macht. Die Bundesregierung setzte diese Richtlinie zum Schadstoffregiester PRTR auch nur teilweise um und erlaubte eine 3jährige anstatt die von der EU vorgegebene jährliche Emissionserklärung.