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Störfälle, Ereignisse und Anlagensicherheit

Die Störfall-Verordnung, die dem den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen in Industrieanlagen dient, setzt europäisches Recht (Seveso-II-Richtlinie) in nationales Recht um. Sie gilt für alle Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe ab einer festgelegten Menge vorhanden sind. [Paragrafenübersicht Störfallbetriebe ...hier]

Deutschland ist der bedeutendste Industrie-Standort in der EU. Diese Industrie ist verbunden mit vielen Anlagen, die mit gefährlichen und giftigen Stoffen in großen Mengen umgehen und dadurch eine Bedrohung für die Nachbarschaft und teilweise auch die Region darstellen können. Um die Bevölkerung und Umwelt bei Störfällen zu schützen, unterliegen viele dieser Anlagen der Seveso II-Richtlinie und sind u.a. verpflichtet, die Nachbarschaft über die Gefahren, die von ihnen ausgehen, zu unterrichten. Die Betreiber sind nach der Störfall-Verordnung verpflichtet, zum einen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu vermeiden. Zum anderen müssen sie Sicherheitsmaßnahmen für den dennoch möglichen Störfall vorsehen.

So ist der Betreiber eines Betriebes, der den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung unterliegt,  z.B. verpflichtet, alle umlie­genden Einrichtungen mit Publikumsverkehr, wie etwa Schulen und Krankenhäuser, sowie im Gefährdungsbereich wohnende Personen über die Sicherheitsmaßnahmen und das rich­tige Verhalten im Falle eines Störfalls zu informieren. Zudem müssen bestimmte Abstände eingehalten werden. Dies ist an vielen Alt-Standorten nicht der Fall. Hier müssen zusätzliche Maßnahmen an Technik und Überwachung für mehr Sicherheit sorgen. Wie diese aussehen, ist dem Sicherheitsbericht – den das Unternehmen zur Einsicht ständig vorhalten muss – zu entnehmen. Die zuständigen Behörden erarbeiten nach Eingang der Betreiberinformationen einen externen Notfallplan. Dieser soll der Bevölkerung zur Konsultation ausgelegt werden. [...mehr zu den gesetzlichen Anforderungen]

Abgesehen davon, dass Deutschland mit der Erstellung der Notfallpläne dermaßen im Rückstand war, dass die EU sich im Mai 2008 zu einer Klage entschloss, haben auch einige Behörden von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und keinen Plan erstellt.

Im Falle eines Störfalles oder meldepflichtigen Ereignisses offenbaren sich dann die Defizite: Mangelndes Wissen über gelagerte und freigesetzte Stoffe und deren Menge bei Betreiber und Behörden, zögerliche und widersprüchliche Informationspolitik, voreilige Entwarnung und offensichtliche Gefahrenlage vergrößern das Misstrauen und den Unmut der Bevölkerung.

Die Bevölkerung kann jedoch konkrete Angaben von den zuständigen Behörden und der Politik einfordern. [Mehr Informationen und Standard-Anfragen finden Sie ...hier]

Zudem werden bei solchen Unfällen häufig mit einem Schlag mehr Schadstoffe freigesetzt als für den Betrieb pro Jahr genehmigt ist. Dies führt zu erheblichen Umweltgefährdungen, deren langfristige Wirkung selten abschätzbar ist, da langfristige Wirkungen der meisten Stoffe, mit denen in den Betrieben umgegangen wird, gar nicht bekannt sind. [...mehr]

 



Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
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Land muss BUND über Betriebe mit Störfall-Potenzial informieren

10. März 2008 - Nach einem vom BUND berim OVG Koblenz erwirkten Urteil hat die  Bevölkerung Anspruch auf Informationen über Risiken von Chemieanlagen ...mehr

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