BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Nordrhein-Westfalen ist für mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Bei Gesamtemissionen von etwa 318 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten entfallen etwa 54 Prozent auf die Energiewirtschaft. 77 Prozent der Bruttostromerzeugung hierzulande basieren auf den klimaschädlichen Energieträgern Braun- und Steinkohle. Die Erneuerbaren Energien fristen mit nur 6 Prozent ein Schattendasein.
Inhalt:
Stand der Windkraft in Nordrhein-Westfalen
NRW: Land mit großen Windkraft-Potenzialen
Regierungswechsel 2010: Neue Weichenstellungen
BUND-Forderungen zum Ausbau der Windkraft in NRW
Grundsätze eines umweltverträglichen Ausbaus der Windenergienutzung in NRW
Mit dem Regierungswechsel im Mai 2010 zeichnen sich neue Weichenstellungen ab. Im Vertrag über die rot-grüne Regierungskoalition vom Juli 2010 wurde ein Landesklimaschutzgesetz vereinbart. Dieses hat gemäß Kabinettbeschluss vom 2. November 2010 zum Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die in dem Klimaschutzgesetz NRW zu definierenden Klimaschutzziele sollen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung werden. Sie sind in den Regionalplänen zu konkretisieren.
Der Windenergie kommt dabei eine zentrale Rolle beim Umbau der Energiewirtschaft zu. Die Landesregierung will NRW zu einem Vorreiter in Sachen Windenergie machen. Deshalb soll der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausgebaut werden. Vorgesehen ist hierzu eine vollständige Überarbeitung des Windenergie- sowie des Repowering-Erlass. Pauschale Abstandsregelungen und restriktive Höhenbeschränkungen sollen gestrichen, der Anteil der Windkraftvorranggebiete auf einen Anteil von 2 Prozent an der Landesfläche erhöht werden.
Der BUND unterstützt diese Ziele und setzt sich für einen ökologisch verträglichen Ausbau der Windkraft unter Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Bevölkerung und der Notwendigkeiten des Klimaschutzes ein.
Wesentliche Kriterienfür den natur-, umwelt- und menschenverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in NRW wurden in der BUND-Position „Windkraft in NRW - Regionalplanerische Steuerungselemente und Argumente“ von 2002 bzw. 2004 festgelegt . In 2009/2010 hat der BUND diese Position fortgeschrieben.
Ein ökologischer Umbau der Stromerzeugung kann nur gelingen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:
1. Weg von Kohle und Atom
Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von etwa 16 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ist das Kohleland Nordrhein-Westfalen weit vom Ziel einer zukunftsfähigen Energieversorgung entfernt. Die notwendige Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 Prozent bis 2020 bzw. um 80 bis 95 Prozent bis 2050 ist nur durch den Ersatz kohlenstoffreicher Energieträger erreichbar. Neue Kondensationskraftwerke dürfen nicht mehr gebaut werden. Auch die von Teilen der Politik beschworene Renaissance der Atomenergie ist kein Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil: Atomenergie ist prinzipiell unbeherrschbar, schafft ein unlösbares Endlagerproblem und blockiert die überfällige Energiewende.
2. Energieeinsparpotenziale erschließen – Energieproduktivität erhöhen
Die Landesregierung strebt eine Reduzierung des Stromverbrauchs an, ohne ein konkretes Ziel zu benennen. Die Vorgängerregierung hielt eine Senkung von 20 % bis zum Jahre 2020 für realistisch. Ein solches ambitioniertes Ziel ist nur erreichbar, wenn alle vorhandenen Einsparpotenziale konsequent genutzt und die Energieproduktivität deutlich erhöht wird. Das BMU-LEITSZENARIO 2008 legt eine durchschnittlichen Steigerung der (Primär-)Energie-produktivität von 3 %/a zugrunde. Dies führt bis 2050 zu einem Primärenergieverbrauch, der 55% des Niveaus von 2005 entspricht.
3. Erneuerbare Energien ausbauen
Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass in NRW große unerschlossene Potenziale zur Nutzung der Windkraft, Bioenergie, Erdwärme und Solarenergie aufweist. Gemäß der Studie „NRW-Klima2020“ ist in NRW ein Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung von 25 % bis 2020 erreichbar. Die Unternehmen und Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche prognostizieren bis 2020 einen Anteil der EE von 47 Prozent am gesamtdeutschen Stromverbrauch. Nach aktuellen Szenarien ist im Jahr 2050 eine weitgehende bis vollständige Stromversorgung durch Erneuerbare Energien möglich. Das größte Potenzial hat dabei die Windenergie.
Jegliche Form der Energiegewinnung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Im Gegensatz zur Nutzung fossiler oder atomarer Energiequellen sind die mit der Nutzung der Windkraft verbundenen Umwelteinwirkungen jedoch räumlich und zeitlich eng begrenzt und reversibel. Ewigkeitsschäden durch die Nutzung der Windkraft gibt es nicht.
Unter Anwendung der nachstehenden Kriterien sowie der sonstigen gesetzlichen Vorschriften (Eingriffsregelung, UVP, Raumbedeutsamkeit) können die Windkraftpotenziale in NRW im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen erschlossen und Hemmnisse eines weiteren Ausbaus beseitigt werden:
Der BUND setzt sich dafür ein, den bestehenden Windkraft-Erlass im Sinne der oben stehenden Grundsätze zu novellieren. Damit kann nicht nur ein wertvoller Beitrag Nordrhein-Westfalens zum Klimaschutz geleistet, sondern gleichfalls ein Signal zur Stärkung der Windindustrie und zur Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze gegeben werden.