BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Windkraft in NRW

Nordrhein-Westfalen ist für mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Bei Gesamtemissionen von etwa 318 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten entfallen etwa 54 Prozent auf die Energiewirtschaft. 77 Prozent der Bruttostromerzeugung hierzulande basieren auf den klimaschädlichen Energieträgern Braun- und Steinkohle. Die Erneuerbaren Energien fristen mit nur 6 Prozent ein Schattendasein.

 

Inhalt:

Stand der Windkraft in Nordrhein-Westfalen

NRW: Land mit großen Windkraft-Potenzialen

Regierungswechsel 2010: Neue Weichenstellungen

BUND-Forderungen zum Ausbau der Windkraft in NRW

Grundsätze eines umweltverträglichen Ausbaus der Windenergienutzung in NRW

Windkraft unter Schwarz-Gelb 

Stand der Windkraft in Nordrhein-Westfalen

Ende 2009 waren in Nordrhein-Westfalen 2.770 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Leistung von 2.832 MW in Betrieb. Der Windstromanteil am Nettostromverbrauch betrug bei einer erzeugten Windstrommenge von 4,6 Terawattstunden (TWh) 3,6 Prozent. Damit rangiert NRW im bundesweiten Vergleich auf Platz 9. In Bezug auf die installierte Leistung liegt NRW aktuell auf Platz 5 (gegenüber Platz 3 in 2005). Zwischen 2000 und 2005 stieg die installierte WKA-Leistung von 644 auf 2.221 MW (+ 1.577 MW); zwischen 2006 und 2009 betrug der Zubau 614 MW.

Bundesweit waren Ende 2009 21.164 Windenergieanlagen mit einer Gesamt-leistung von 25.777 Megawatt in Betrieb. Sie erbrachten mit der Einspeisung von 38 TWh einen Anteil von 8,6 Prozent an der Nettostromerzeugung.

Experten führen den geringen Leistungszuwachs der letzten Jahre in NRW u.a. darauf zurück, dass an vielen Standorten aufgrund von Höhenbegrenzungen und anderen nicht technisch bedingten Restriktionen Neuanlagen mit geringer Leistung installiert und das Repowering verhindert wurde. Trotz guter Standort-eignung stellte NRW im letzten Jahr mit  einem Anteil von 8,1 % nur einen geringen Anteil des nationalen Wachstums.

Der BUND sieht in dem schwarz-gelben Windkrafterlass von 2005 einen wesent-lichen Grund für die weitgehende Stagnation beim Ausbau der Windenergie in NRW (siehe unten). Dabei wollte die alte CDU/FDP-Landesregierung gemäß ihrer so genannten Energie- und Klimaschutzstrategie  den Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung bis 2020 auf 20 TWh (entspricht 12 %) gegenüber 2005 mehr als verdoppeln.

NRW: Land mit großen Windkraft-Potenzialen

Das EUtech-Gutachten „NRW-Klima2020“ hält eine Steigerung des Stromertrags aus Windkraftanlagen in NRW auf einen Anteil von 15 % des Endenergieverbrauchs bis 2020 für realistisch. Dazu müssten die für die Windkraftnutzung ausgewiesenen Flächen von heute etwa 0,85 % der Landesfläche auf mindestens 1 % ausgeweitet, die Höhenbegrenzungen gestrichen und die verfügbare Fläche mit Anlagen der 6-MW-Klasse überplant werden. Bei einer Halbierung der Anzahlbestehender Anlagen könnte die installierte Leistung damit auf mehr als 6.800 MW gesteigert werden.

Rund die Hälfte der regenerativen Stromerzeugung NRWs (ohne Grubengas, MVA) entfällt auf die Windkraft, wodurch jährlich mehr als 4 Mio. t CO2 eingespart werden können. Doch nicht nur unter Klimaschutzgesichtspunkten kommt der Windenergie eine wichtige Rolle zu. Nordrhein-Westfalen hat sich auch zu einem bedeutenden Hersteller- und Zuliefererindustriestandort für Windkraftanlagen entwickelt. Mit rund 6.300 direkten Beschäftigten (Ende 2008) gehen die höchsten Beiträge zur Beschäftigungssicherung in der regenerativen Energiewirtschaft von den Kernunternehmen des Windenergiesektors aus, auf die etwa ein Viertel der Gesamtbeschäftigung entfällt. Knapp 2 Milliarden. Euro setzt die NRW-Windenergiebranche jährlich um.

Regierungswechsel 2010: Neue Weichenstellungen

Mit dem Regierungswechsel im Mai 2010 zeichnen sich neue Weichenstellungen ab. Im Vertrag über die rot-grüne Regierungskoalition vom Juli 2010 wurde ein Landesklimaschutzgesetz vereinbart. Dieses hat gemäß Kabinettbeschluss vom 2. November 2010 zum Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die in dem Klimaschutzgesetz NRW zu definierenden Klimaschutzziele sollen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung werden. Sie sind in den Regionalplänen zu konkretisieren.

Der Windenergie kommt dabei eine zentrale Rolle beim Umbau der Energiewirtschaft zu. Die Landesregierung will NRW zu einem Vorreiter in Sachen Windenergie machen. Deshalb soll der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausgebaut werden. Vorgesehen ist hierzu eine vollständige Überarbeitung des Windenergie- sowie des Repowering-Erlass. Pauschale Abstandsregelungen und restriktive Höhenbeschränkungen sollen gestrichen, der Anteil der Windkraftvorranggebiete auf einen Anteil von 2 Prozent an der Landesfläche erhöht werden.

Der BUND unterstützt diese Ziele und setzt sich für einen ökologisch verträglichen Ausbau der Windkraft unter Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Bevölkerung und der Notwendigkeiten des Klimaschutzes ein.

BUND-Forderungen zum Ausbau der Windkraft in NRW

Das Energiekapitel des Koalitionsvertrages

Wesentliche Kriterienfür den natur-, umwelt- und menschenverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in NRW  wurden in der BUND-Position „Windkraft in NRW - Regionalplanerische Steuerungselemente und Argumente“ von 2002 bzw. 2004 festgelegt . In 2009/2010 hat der BUND diese Position fortgeschrieben.

Ein ökologischer Umbau der Stromerzeugung kann nur gelingen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:

1.            Weg von Kohle und Atom

Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von etwa 16 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ist das Kohleland Nordrhein-Westfalen weit vom Ziel einer zukunftsfähigen Energieversorgung entfernt. Die notwendige Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 Prozent bis 2020 bzw. um 80 bis 95 Prozent bis 2050 ist nur durch den Ersatz kohlenstoffreicher Energieträger erreichbar. Neue Kondensationskraftwerke dürfen nicht mehr gebaut werden. Auch die von Teilen der Politik beschworene Renaissance der Atomenergie ist kein Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil: Atomenergie ist prinzipiell unbeherrschbar, schafft ein unlösbares Endlagerproblem und blockiert die überfällige Energiewende.

2.            Energieeinsparpotenziale erschließen – Energieproduktivität erhöhen

Die Landesregierung strebt eine Reduzierung des Stromverbrauchs an, ohne ein konkretes Ziel zu benennen. Die Vorgängerregierung hielt eine Senkung von 20 % bis zum Jahre 2020 für realistisch. Ein solches ambitioniertes Ziel ist nur erreichbar, wenn alle vorhandenen Einsparpotenziale konsequent genutzt und die Energieproduktivität deutlich erhöht wird. Das BMU-LEITSZENARIO 2008  legt eine durchschnittlichen Steigerung der (Primär-)Energie-produktivität von 3 %/a zugrunde. Dies führt bis 2050 zu einem Primärenergieverbrauch, der 55% des Niveaus von 2005 entspricht.

3.            Erneuerbare Energien ausbauen

Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass in NRW große unerschlossene Potenziale zur Nutzung der Windkraft, Bioenergie, Erdwärme und Solarenergie aufweist. Gemäß der Studie „NRW-Klima2020“ ist in NRW ein Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung von 25 % bis 2020 erreichbar. Die Unternehmen und Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche prognostizieren bis 2020 einen Anteil der EE von 47 Prozent am gesamtdeutschen Stromverbrauch.  Nach aktuellen Szenarien  ist im Jahr 2050 eine weitgehende bis vollständige Stromversorgung durch Erneuerbare Energien möglich. Das größte Potenzial hat dabei die Windenergie.

Grundsätze eines umweltverträglichen Ausbaus der Windenergienutzung in NRW

Fortschreibung der BUND-Position Windenergie 2010

Jegliche Form der Energiegewinnung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Im Gegensatz zur Nutzung fossiler oder atomarer Energiequellen sind die mit der Nutzung der Windkraft verbundenen Umwelteinwirkungen jedoch räumlich und zeitlich eng begrenzt und reversibel. Ewigkeitsschäden durch die Nutzung der Windkraft gibt es nicht.

Unter Anwendung der nachstehenden Kriterien sowie der sonstigen gesetzlichen Vorschriften (Eingriffsregelung, UVP, Raumbedeutsamkeit) können die Windkraftpotenziale in NRW im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen erschlossen und Hemmnisse eines weiteren Ausbaus beseitigt werden:

Der BUND setzt sich dafür ein, den bestehenden Windkraft-Erlass im Sinne der oben stehenden Grundsätze zu novellieren. Damit kann nicht nur ein wertvoller Beitrag Nordrhein-Westfalens zum Klimaschutz geleistet, sondern gleichfalls ein Signal zur Stärkung der Windindustrie und zur Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze gegeben werden.

Windkraft unter Schwarz-Gelb

Nach einer starken Wachstumsphase von 2000 bis 2003 verlangsamte sich der Zuwachs an installierte Windkraftleistung danach deutlich. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der nach 2005 geänderte Windkrafterlass, der den Zubau und das Repowering deutlich erschwerte und zahlreiche planerische Restriktionen einführte,. Damit wurden Windkraftanlagen gegenüber anderen potenziell Umwelt beeinträchtigenden Vorhaben diskriminiert. Die schwarz-gelbe Landesregierung war angetreten, der Windkraft den Garaus zu machen - mit Erfolg.

  • O-Ton Ex-Ministerpräsident Rüttgers, 30.06.04: "Diese Übersubventionierung der Windenergie ist nicht nur energiewirtschaftlich falsch."
  • O-Ton Bauminister Wittke, 10.08.05: "Wir wollen mir der Verspargelung der Landschaft in Nordrhein-Westfalen schluss machen." Nach der Wahl sagte der neue Bauminister Wittke über die Windkraft:"Das ist das erste, was wir kaputt machen." [Quelle: WDR, Westpol, 22.06.2008]

Während derLeistungszuwachs im Jahre 2002 bei 430 MW lag, sank er bis 2006 auf etwa 167 MW ab. Bundesweit stieg die installierte Leistung von Windenergieanlagen 2006 um ca. 2.230 MW. Damit stellt NRW trotz guter Standort-Eignung und einem Windstromanteil von 12 % an der bundesweiten Erzeugung einen unterdurchschnittlichen Anteil am nationalen Wachstum von gerade einmal 7,5 %. [ Quelle: EUtech 2008]

Dieser geringe Zuwachs liegt nicht zuletzt darin begründet, dass an vielen Standorten aufgrund von eingeführten Höhenbegrenzungen und unverhältmismäßig restriktiven Abstandsregelungen unzeitgemäße Anlagen mit geringer Leistung anstelle leistungsstarker Neuanlagen (2,5 - 5 MW-Klasse) installiert werden. Dabei würde insbesondere das Repowering dazu beitragen, den Anteil des Windkraftstroms unter Beachtung der ökologischen und sozialen Notwendigkeiten deutlich zu erhöhen. Bei Ersatz z.B. einer 250 kW-Anlage durch eine moderne 1,5 MW-Anlage kann der Ertrag um das Achtfache gesteigert werden.

Trotzdem bleibt v.a. die FDP auf ihrem starren Anti-Windkraft-Kurs:

  • O-Ton Gerhard Papke, FDP-Fraktionsvorsitzender NRW: "Es bleibt dabei: Wenn 2600 große Windindustrieanlagen nur weniger als ein Prozent Beitrag leisten zu unserer Stromversorgung und überhaupt keinen Beitrag leisten zu unserer CO2-Minderung, dann ist das ökonomisch wie ökologisch nicht sinnvoll. Und deshalb gibt es überhaupt keinen Anlass, von unserer restriktiven Haltung jetzt Abstand zu nehmen." [Quelle: WDR, Westpol, 22.06.2008]
Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/windkraft/