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Windkraft in NRW

Nordrhein-Westfalen ist für mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Bei Gesamtemissionen von etwa 318 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten entfallen etwa 54 Prozent auf die Energiewirtschaft. 77 Prozent der Bruttostromerzeugung hierzulande basieren auf den klimaschädlichen Energieträgern Braun- und Steinkohle. Die Erneuerbaren Energien fristen mit nur 6 Prozent ein Schattendasein.

 

Inhalt:

Stand der Windkraft in Nordrhein-Westfalen

NRW: Land mit großen Windkraft-Potenzialen

Regierungswechsel 2010: Neue Weichenstellungen

BUND-Forderungen zum Ausbau der Windkraft in NRW

Grundsätze eines umweltverträglichen Ausbaus der Windenergienutzung in NRW

Windkraft unter Schwarz-Gelb 

Stand der Windkraft in Nordrhein-Westfalen

Ende 2009 waren in Nordrhein-Westfalen 2.770 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Leistung von 2.832 MW in Betrieb. Der Windstromanteil am Nettostromverbrauch betrug bei einer erzeugten Windstrommenge von 4,6 Terawattstunden (TWh) 3,6 Prozent. Damit rangiert NRW im bundesweiten Vergleich auf Platz 9. In Bezug auf die installierte Leistung liegt NRW aktuell auf Platz 5 (gegenüber Platz 3 in 2005). Zwischen 2000 und 2005 stieg die installierte WKA-Leistung von 644 auf 2.221 MW (+ 1.577 MW); zwischen 2006 und 2009 betrug der Zubau 614 MW.

Bundesweit waren Ende 2009 21.164 Windenergieanlagen mit einer Gesamt-leistung von 25.777 Megawatt in Betrieb. Sie erbrachten mit der Einspeisung von 38 TWh einen Anteil von 8,6 Prozent an der Nettostromerzeugung.

Experten führen den geringen Leistungszuwachs der letzten Jahre in NRW u.a. darauf zurück, dass an vielen Standorten aufgrund von Höhenbegrenzungen und anderen nicht technisch bedingten Restriktionen Neuanlagen mit geringer Leistung installiert und das Repowering verhindert wurde. Trotz guter Standort-eignung stellte NRW im letzten Jahr mit  einem Anteil von 8,1 % nur einen geringen Anteil des nationalen Wachstums.

Der BUND sieht in dem schwarz-gelben Windkrafterlass von 2005 einen wesent-lichen Grund für die weitgehende Stagnation beim Ausbau der Windenergie in NRW (siehe unten). Dabei wollte die alte CDU/FDP-Landesregierung gemäß ihrer so genannten Energie- und Klimaschutzstrategie  den Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung bis 2020 auf 20 TWh (entspricht 12 %) gegenüber 2005 mehr als verdoppeln.

NRW: Land mit großen Windkraft-Potenzialen

Das EUtech-Gutachten „NRW-Klima2020“ hält eine Steigerung des Stromertrags aus Windkraftanlagen in NRW auf einen Anteil von 15 % des Endenergieverbrauchs bis 2020 für realistisch. Dazu müssten die für die Windkraftnutzung ausgewiesenen Flächen von heute etwa 0,85 % der Landesfläche auf mindestens 1 % ausgeweitet, die Höhenbegrenzungen gestrichen und die verfügbare Fläche mit Anlagen der 6-MW-Klasse überplant werden. Bei einer Halbierung der Anzahlbestehender Anlagen könnte die installierte Leistung damit auf mehr als 6.800 MW gesteigert werden.

Rund die Hälfte der regenerativen Stromerzeugung NRWs (ohne Grubengas, MVA) entfällt auf die Windkraft, wodurch jährlich mehr als 4 Mio. t CO2 eingespart werden können. Doch nicht nur unter Klimaschutzgesichtspunkten kommt der Windenergie eine wichtige Rolle zu. Nordrhein-Westfalen hat sich auch zu einem bedeutenden Hersteller- und Zuliefererindustriestandort für Windkraftanlagen entwickelt. Mit rund 6.300 direkten Beschäftigten (Ende 2008) gehen die höchsten Beiträge zur Beschäftigungssicherung in der regenerativen Energiewirtschaft von den Kernunternehmen des Windenergiesektors aus, auf die etwa ein Viertel der Gesamtbeschäftigung entfällt. Knapp 2 Milliarden. Euro setzt die NRW-Windenergiebranche jährlich um.

Regierungswechsel 2010: Neue Weichenstellungen

Mit dem Regierungswechsel im Mai 2010 zeichnen sich neue Weichenstellungen ab. Im Vertrag über die rot-grüne Regierungskoalition vom Juli 2010 wurde ein Landesklimaschutzgesetz vereinbart. Dieses hat gemäß Kabinettbeschluss vom 2. November 2010 zum Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die in dem Klimaschutzgesetz NRW zu definierenden Klimaschutzziele sollen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung werden. Sie sind in den Regionalplänen zu konkretisieren.

Der Windenergie kommt dabei eine zentrale Rolle beim Umbau der Energiewirtschaft zu. Die Landesregierung will NRW zu einem Vorreiter in Sachen Windenergie machen. Deshalb soll der Anteil der Windenergie an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausgebaut werden. Vorgesehen ist hierzu eine vollständige Überarbeitung des Windenergie- sowie des Repowering-Erlass. Pauschale Abstandsregelungen und restriktive Höhenbeschränkungen sollen gestrichen, der Anteil der Windkraftvorranggebiete auf einen Anteil von 2 Prozent an der Landesfläche erhöht werden.

Der BUND unterstützt diese Ziele und setzt sich für einen ökologisch verträglichen Ausbau der Windkraft unter Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Bevölkerung und der Notwendigkeiten des Klimaschutzes ein.

BUND-Forderungen zum Ausbau der Windkraft in NRW

Das Energiekapitel des Koalitionsvertrages

Wesentliche Kriterienfür den natur-, umwelt- und menschenverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in NRW  wurden in der BUND-Position „Windkraft in NRW - Regionalplanerische Steuerungselemente und Argumente“ von 2002 bzw. 2004 festgelegt . In 2009/2010 hat der BUND diese Position fortgeschrieben.

Ein ökologischer Umbau der Stromerzeugung kann nur gelingen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:

1.            Weg von Kohle und Atom

Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von etwa 16 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ist das Kohleland Nordrhein-Westfalen weit vom Ziel einer zukunftsfähigen Energieversorgung entfernt. Die notwendige Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 Prozent bis 2020 bzw. um 80 bis 95 Prozent bis 2050 ist nur durch den Ersatz kohlenstoffreicher Energieträger erreichbar. Neue Kondensationskraftwerke dürfen nicht mehr gebaut werden. Auch die von Teilen der Politik beschworene Renaissance der Atomenergie ist kein Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil: Atomenergie ist prinzipiell unbeherrschbar, schafft ein unlösbares Endlagerproblem und blockiert die überfällige Energiewende.

2.            Energieeinsparpotenziale erschließen – Energieproduktivität erhöhen

Die Landesregierung strebt eine Reduzierung des Stromverbrauchs an, ohne ein konkretes Ziel zu benennen. Die Vorgängerregierung hielt eine Senkung von 20 % bis zum Jahre 2020 für realistisch. Ein solches ambitioniertes Ziel ist nur erreichbar, wenn alle vorhandenen Einsparpotenziale konsequent genutzt und die Energieproduktivität deutlich erhöht wird. Das BMU-LEITSZENARIO 2008  legt eine durchschnittlichen Steigerung der (Primär-)Energie-produktivität von 3 %/a zugrunde. Dies führt bis 2050 zu einem Primärenergieverbrauch, der 55% des Niveaus von 2005 entspricht.

3.            Erneuerbare Energien ausbauen

Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass in NRW große unerschlossene Potenziale zur Nutzung der Windkraft, Bioenergie, Erdwärme und Solarenergie aufweist. Gemäß der Studie „NRW-Klima2020“ ist in NRW ein Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung von 25 % bis 2020 erreichbar. Die Unternehmen und Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche prognostizieren bis 2020 einen Anteil der EE von 47 Prozent am gesamtdeutschen Stromverbrauch.  Nach aktuellen Szenarien  ist im Jahr 2050 eine weitgehende bis vollständige Stromversorgung durch Erneuerbare Energien möglich. Das größte Potenzial hat dabei die Windenergie.

Grundsätze eines umweltverträglichen Ausbaus der Windenergienutzung in NRW

Fortschreibung der BUND-Position Windenergie 2010

Jegliche Form der Energiegewinnung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Im Gegensatz zur Nutzung fossiler oder atomarer Energiequellen sind die mit der Nutzung der Windkraft verbundenen Umwelteinwirkungen jedoch räumlich und zeitlich eng begrenzt und reversibel. Ewigkeitsschäden durch die Nutzung der Windkraft gibt es nicht.

Unter Anwendung der nachstehenden Kriterien sowie der sonstigen gesetzlichen Vorschriften (Eingriffsregelung, UVP, Raumbedeutsamkeit) können die Windkraftpotenziale in NRW im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen erschlossen und Hemmnisse eines weiteren Ausbaus beseitigt werden:

  • Windkraftvorranggebiete konsequent erschließen: Zum 31. Dezember 2006 hatten von den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen 322 Gemeinden mit rechtswirksamer Bauleitplanung Konzentrationszonen für die Windenergienutzung dargestellt, 74 Gemeinden hatten keine Zone ausgewiesen. Die durchschnittliche Auslastung der Konzentrationszonen liegt nach Angaben der Landesregierung bei lediglich etwa 79 %. Zum Ausbau der Windenergienutzung in NRW sind vorrangig alle geeigneten Konzentrationszonen auszuweisen und maximal auszulasten. Wird nachgewiesen, dass keine geeigneten Konzentrationszonen vorhanden sind, erschließt die Kommune alle sich alternativ lokal bietenden Potenziale zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
  • Repowering fördern - Höhenbegrenzungen kappen: Nach § 16 Abs. 1 Baunutzungsverordnung kann die Gemeinde bei der in ihrer Planungshoheit liegenden Änderung ihres Flächennutzungsplans für Windkraftanlagen Höhenbeschränkungen ausweisen. In den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster weisen z.B. mehr als 60 % der Konzentrationszonen solche Beschränkungen aus „städtebaulichen Gründen“ auf. Der Ersatz von Altanlagen durch moderne, leistungsstarke und lärmarme Neuanlagen am gleichen Standort („Repowering“) kann durch die Festlegung von solchen Höhenbegrenzungen verhindert werden. Der BUND lehnt deshalb generelle Höhenbeschränkungen ab.
  • Immissionsschutzrechtliche Schlechterstellung beseitigen – Abstandsregelung abschaffen: Der Windkrafterlass von 2005 sieht einen „typischen Abstand“ von WKA zur reinen Wohngebieten von 1.500 m vor. Für den BUND ist kein Grund ersichtlich, der diese Schlechterstellung von WKA gegenüber anderen Vorhaben, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, rechtfertigen könnte. Grundsätzlich sollen Windkraftanlagen weder restriktiver noch liberaler als andere potenziell raumbedeutsame Industrieanlagen oder Bauwerke zugelassen werden. Die Abstandsregelung ist deshalb abzuschaffen.
  • Tabubereiche beachten – Konflikte vermeiden: Zur Vermeidung von Konflikten mit dem Natur- und Landschaftsschutz sind Tabubereiche unverzichtbar, in denen der Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich ausgeschlossen sein sollte. Dazu gehören Nationalparke, Naturschutzgebiete, geschützte Biotope gemäß §§ 47 Landschaftsgesetz bzw. 30 BNatSchG und Bereiche für den Schutz der Natur (BSN der Regionalplanung). In FFH- und Vogelschutzgebieten soll der Bau von Windkraftanlagen ebenso wie andere Eingriffe behandelt werden, also keine Besser- oder Schlechterstellung erfolgen.
    In Bezug auf den Vogelschutz konnte der Windkraftnutzung bislang kein statistisch abgesicherter Einfluss auf Brutvogelbestände nachgewiesen werden. Nachvollziehbare Gründe zur Festlegung eines generellen Mindestabstandes zu FFH-Gebieten, die dem Schutz bedrohter Vogelarten dienen, sind deshalb nicht ersichtlich. Hier sind Abstände in Abhängigkeit von den jeweils auslösenden Wirkfaktoren (Anlagengröße, -typ, Lärm, optische Störungen) und dem jeweiligen Schutzziel zielführender. Letzteres sollte auch für die sonstigen Pufferzonen gelten. Das kann z.B. bedeuten, dass aus Gründen des Vogelschutzes ein Abstand größer 2.500 m eingehalten werden muss, während für ein geschützes Biotop Abstände kleiner 300 m ausreichend sind. Dazu sind Ausnahmen bezüglich des Repowering in Natura 2000-Gebieten zu ermöglichen.
  • Windkraftanlagen im Wald nicht generell ausschließen: Nach Ansicht des BUND NRW kann die Nutzung des Waldes für WKAn dann genehmigungsfähig sein, wenn eine Gemeinde über keine eigenen anderen vorrangig geeigneten Flächen für WKAn verfügt. Es muss allerdings nachgewiesen werden können, dass geeignete Vorranggebiete (z. B. auch in bestehenden Industriegebieten) tatsächlich nicht zur Verfügung stehen.
    Im Wald kommen danach insbesondere solche Standorte in Frage, die bereits infrastrukturell genutzt werden oder wurden, wie z.B. aufgegebene militärische Einrichtungen, oder Gebiete mit intensiver forstwirtschaftlicher Nutzung (z.B. forstliche Anbauflächen jünger als 70 Jahre). Darüber hinaus sollten Transport und Aufbau der Anlage zu einer geringstmöglichen Inanspruchnahme von Waldbäumen führen, der unterste Punkt der Rotorfläche mind. 70 m über dem Boden liegen und die Netzanbindung über bestehende Wegetrassen im Tiefbau erfolgen. Für den Bau von Windkraftanlagen soll die Erteilung einer temporären, auf die Dauer des Betriebs der Anlage befristeten Waldumbaugenehmigung möglich sein.
    Potenzielle ökologische Konflikte durch WKA im Wald werden insbesondere in Bezug auf den Fledermausschutz gesehen.
    Inzwischen wurde durch unterschiedliche Studien und Untersuchungen nachgewiesen, dass Fledermäuse häufiger durch Kollision an Windenergieanlagen getötet werden als Vögel. Nach dem derzeitigen Stand des Wissens können Konflikte offenbar dann ausgelöst werden, wenn Windkraftanlagen in der Nähe von Wochenstubengebieten hoch fliegender Arten, in der Nähe von individuenstarken Winterquartieren und in deren Zuflugkorridoren errichtet werden. Ein Zeitraum mit erhöhter Kollisionsgefährdung stellt danach die Migrationszeit im Spätsommer/Herbst dar. Zu betrachten sind weiterhin die Anlagenkonfiguration in Abhängigkeit von den landschaftlichen Gegebenheiten, der zeitlichen und räumlichen Verteilung der Fledermausarten sowie der Habitatstrukturen.
    Eine Konfliktminderung kann über eine zeitweise Abschaltung zum Hauptgefährdungszeitraum erreicht werden. Dies betrifft das v. a. den Zeitraum von Juli bis Ende August. Allein damit scheint nach derzeitigen Erkenntnissen eine Minderung des Kollisionsrisikos um bis zu ca. 80 % möglich. In Bezug auf die Gefährdung überwiegend gehölzgebunden fliegender Fledermausarten erscheint eine große Anlagenhöhe bei großem Bodenabstand zwischen Boden (bzw. Waldoberkante) und Rotorflügelspitze vorteilhaft zu sein. Bei WKA mit rund 140 m Nabenhöhe und 80 m Rotordurchmesser befindet sich z.B. die unterste Blattkante etwa 100 m über Grund bzw. immer noch mindestens 60-70 m über den Baumkronen. Für einzelne Fledermausarten dürfte sich insofern eine potenzielle Kollisionsgefahr weiter vermindern.

Der BUND setzt sich dafür ein, den bestehenden Windkraft-Erlass im Sinne der oben stehenden Grundsätze zu novellieren. Damit kann nicht nur ein wertvoller Beitrag Nordrhein-Westfalens zum Klimaschutz geleistet, sondern gleichfalls ein Signal zur Stärkung der Windindustrie und zur Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze gegeben werden.

Windkraft unter Schwarz-Gelb

Nach einer starken Wachstumsphase von 2000 bis 2003 verlangsamte sich der Zuwachs an installierte Windkraftleistung danach deutlich. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der nach 2005 geänderte Windkrafterlass, der den Zubau und das Repowering deutlich erschwerte und zahlreiche planerische Restriktionen einführte,. Damit wurden Windkraftanlagen gegenüber anderen potenziell Umwelt beeinträchtigenden Vorhaben diskriminiert. Die schwarz-gelbe Landesregierung war angetreten, der Windkraft den Garaus zu machen - mit Erfolg.

  • O-Ton Ex-Ministerpräsident Rüttgers, 30.06.04: "Diese Übersubventionierung der Windenergie ist nicht nur energiewirtschaftlich falsch."
  • O-Ton Bauminister Wittke, 10.08.05: "Wir wollen mir der Verspargelung der Landschaft in Nordrhein-Westfalen schluss machen." Nach der Wahl sagte der neue Bauminister Wittke über die Windkraft:"Das ist das erste, was wir kaputt machen." [Quelle: WDR, Westpol, 22.06.2008]

Während derLeistungszuwachs im Jahre 2002 bei 430 MW lag, sank er bis 2006 auf etwa 167 MW ab. Bundesweit stieg die installierte Leistung von Windenergieanlagen 2006 um ca. 2.230 MW. Damit stellt NRW trotz guter Standort-Eignung und einem Windstromanteil von 12 % an der bundesweiten Erzeugung einen unterdurchschnittlichen Anteil am nationalen Wachstum von gerade einmal 7,5 %. [ Quelle: EUtech 2008]

Dieser geringe Zuwachs liegt nicht zuletzt darin begründet, dass an vielen Standorten aufgrund von eingeführten Höhenbegrenzungen und unverhältmismäßig restriktiven Abstandsregelungen unzeitgemäße Anlagen mit geringer Leistung anstelle leistungsstarker Neuanlagen (2,5 - 5 MW-Klasse) installiert werden. Dabei würde insbesondere das Repowering dazu beitragen, den Anteil des Windkraftstroms unter Beachtung der ökologischen und sozialen Notwendigkeiten deutlich zu erhöhen. Bei Ersatz z.B. einer 250 kW-Anlage durch eine moderne 1,5 MW-Anlage kann der Ertrag um das Achtfache gesteigert werden.

Trotzdem bleibt v.a. die FDP auf ihrem starren Anti-Windkraft-Kurs:

  • O-Ton Gerhard Papke, FDP-Fraktionsvorsitzender NRW: "Es bleibt dabei: Wenn 2600 große Windindustrieanlagen nur weniger als ein Prozent Beitrag leisten zu unserer Stromversorgung und überhaupt keinen Beitrag leisten zu unserer CO2-Minderung, dann ist das ökonomisch wie ökologisch nicht sinnvoll. Und deshalb gibt es überhaupt keinen Anlass, von unserer restriktiven Haltung jetzt Abstand zu nehmen." [Quelle: WDR, Westpol, 22.06.2008]


Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
Direkt zum Online-Antrag, Foto: eyewire / fotolia.com

BUND begrüßt neuen Windenergie-Erlass

Am 11.07.2011 trat der neue Windenergie-Erlass in Kraft. Er definiert Anforderungen an den natur- und menschenverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in NRW. Durch die Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen auf 2 % der Landesfläche soll der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bis 2020 von heute 3 auf 15 % erhöht werden. Wegen des Wegfalls genereller Höhenbegrenzungen könnte dies allein durch das jetzt erleichterte Repowering, d.h. den Ersatz von Altanlagen durch neue, hocheffiziente Windräder, erreicht werden. Naturschutz- und FFH-Gebiete bleiben auch zukünftig Tabubereiche. Auch weitere grundlegende Forderungen des BUND wie die Möglichkeit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie in der Regionalplanung wurden aufgegriffen. Der Bau von Windkraftanlagen im Wald wird nach Maßgabe eines entsprechenden Leitfadens gleichfalls grundsätzlich ermöglicht. Dem Schutz vor Lärm, Schattenwurf und anderen möglichen Beeinträchtigungen wird durch standortbezogene Abstände gemäß der  immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Erstmals wird in dem Erlass auch auf Kleinwindanlagen eingegangen.

Fazit: Bei konsequenter Anwendung des Erlasses ist ein Ausbau der Windkraftnutzung in NRW unter Berücksichtigung aller Belange konfliktfrei möglich.

Der Windenergie-Erlass als Download.

Mehr Infos:

  • 09.03.2011 - Umweltverbände für naturschutzverträglichen Ausbau der Windenergienutzung - BUND und NABU begrüßen neuen Windenergie-Erlass / Windkraftausbau zur Erreichung der Klimaschutzziele unerlässlich / Klimaschutzgesetz muss kommen mehr

    Die Stellungnahme von BUND und NABU zum Entwurf des Windenergie-Erlasses.
  • Perspektiven für die Windkraftnutzung aus der Sicht eines Umweltverbandes. Vortrag von Dirk Jansen (BUND NRW) auf dem Energielehrschau-Sondertag: Windkraft in NRW – Wohin geht die Reise?, 24. Februar 2011, Landwirtschaftszentrum Haus Düsse

  • 19.04.2010 - "NRW ist erneuerbar – aber nicht mit einer schwarz-gelben Regierung". LAG Erneuerbare Energien und BUND NRW: Hemmnisse für den Ausbau Erneuerbarer Energien sind vorrangig abzubauen  mehr

  • "Diese klimaschutzpolitische Geisterfahrt muss beendet werden." - Sprechzettel von Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND zur Landespressekonferenz
    ...hier

  • 04.10.2005 - BUND und BWE kritisieren geplanten Anti-Windkraft-Erlass: "Ideologische Luftnummer mit fatalen Folgen" mehr
  • 07.09.2005 - BUND gegen ideologisch motivierte Anti-Windkraft-Politik:„Windkraftnutzung ist Ressourcenschutz!“ mehr
  • Tagung:  Zukunft der Windenergie
  • Bundposition zur Windkraft in NRW (PDF, 460 KB)
  • 25.02.2005 - BUND und Bauminister ziehen Bilanz: Ergebnisse des Pressegesprächs am 25.02.2005 im Düsseldorfer Landtag Regenerative Energien - Wachstumsmarkt für NRW
  • Sprechzettel von Bauminister Dr. Michael Vesper
  • Sprechzettel von Klaus Brunsmeier, BUND-Landesvorsitzender


Windkraft in NRW - BUND ergänzt Position

Oktober 2009 - Seit Amtsantritt der schwarz-gelben Landesregierung ist der vorherige Boom der Windkraft in Nordrhein-Westfalen deutlich abgeflaut. Ende 2008 waren in Nordrhein-Westfalen  2.150 Windkraftanlagen (WKA) mit einer installierten Leistung von 2.678 MW in Betrieb. Der Windstromanteil am Bruttostromverbrauch betrug 3,0 Prozent (bundesweit: 7,0 %). Gemessen am Anteil der Windenergie am Bruttostromverbrauch ist NRW auf Rang 9 aller Bundesländer zurückgefallen.

Viele Experten machen dafür vor allem den restriktiven Windkrafterlass der Landesregierung verantwortlich. Darin sind z.B. Abstandsregelungen verankert, die noch nicht einmal für Großkraftwerke wie das in Datteln gelten. Auch wird der Ersatz von Altanlagen durch emissionsarme und effiziente Neuanlagen („Repowering“) durch Höhenbegrenzungen deutlich erschwert. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Waldgebiete bzw. als solche ausgewiesenen Bereiche grundsätzlich von der Errichtung von WKA ausgenommen werden sollen. Wie unter diesen Prämissen das Ziel der Landesregierung, den Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung bis 2020 auf 20 TWh (entspricht 12%) zu verdoppeln, erreicht werden soll, bleibt schleierhaft.

In einem aktuellen Positionspapier fordert der BUND einen weiteren ökologischen Ausbau der Windkraft und setzt sich für den Wegfall der Restriktionen ein. Auch im Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen wird der BUND das Thema forcieren.

 

 

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, 2.7.2009

BUNDposition: Windkraft in NRW

Windkraft in Nordrhein-Westfalen - Regionalplanerische Steuerungselemente und Argumente, Juni 2002/2004

 

 

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