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Wasserkraft in NRW

BUND-Votum für die Nutzung der Wasserkraft

Bei der Diskussion um die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern oder das Öffnen der Retentionsräume der Flüsse wird häufig auch die Nutzung der Wasserkraft als regenerative Energiequelle mit diskutiert.
Vorab gilt es dazu festzuhalten: An erster Stelle aller Überlegungen zur Zukunft der Energie müssen Maßnahmen zur deutlichen Energieeinsparung stehen. Danach gilt es, eine höhere Energieefffizienz (Energieeinsatz pro Dienstleistung) zu erzielen und erst an dritter Stelle ist die Substitution kohlenstoffreicher Energieträger durch verstärkte Nutzung erneuerbarer (regenerativer) Energien zu sehen.
Dabei kann die Wasserkraftnutzung eine wichtige Rolle spielen; sie sollte jedoch mit weiteren Belangen sorgfältig abgewogen werden. In der Regel gibt es an geeigneten Flussläufen bereits heute eine Vielzahl von Staustufen, sodass für die Nutzung der Wasserkraft folgende Kriterien angelegt werden können:

  • keine neuen Staustufen an Fließgewässern;
  • Ökologische Mindestkriterien (Restwassermenge, Tieraufstiege) für vorhandene Staustufen;
  • Rückbau von Staustufen, an denen keine Wasserkraft mehr genutzt werden soll;
  • ökologische Optimierung an vorhandenen Staustufen unter Nutzung der Wasserkraftpotenziale, die über die Mindestwassermenge hinausgehen;
  • Realisierung ökologischer Optimierungen an derzeit ( noch ) nicht optimal betriebenen Anlagen.


Eine grundsätzliche Ablehnung der Wasserkraftnutzung birgt die Gefahr, dass die Betreiber der aktuell laufenden Anlagen wenig Interesse zeigen werden, Verbesserungen zuzulassen. Fehlt der Anreiz zur Wasserkraftnutzung, werden Staustufen so weder optimiert noch renaturiert.
Oft bietet sich eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Gruppierungen an, die sehr hilfreich sein kann, um eine größere gesellschaftliche Akzeptanz zur Umsetzung der Maßnahmen, sei es nun die Renaturierung alter Wehre oder die Optimierung vorhandener Staustufen, zu erzielen.
Bei der Auswahl der Bündnispartner zur Umsetzung von Maßnahmen ist es ein gutes Kriterium, mit welcher Energie diese Gruppierungen sich bisher an anderer Stelle (z.B. beim Auenschutz, wenn neue Gewerbegebiete im Auenbereich ausgewiesen wurden ) für ökologische Belange eingesetzt haben.
Sonst droht am Ende die Gefahr, dass vielleicht ein altes Wehr verschwindet, eine neue Sportbootroute aber schnell an dessen Stelle tritt oder das Sportanglerheim am Fluss zur Ökostation mutiert.

Forderungen des Naturschutzes bei Neuanlagen

Wenn auch der durch Wasserkraftwerke erzeugte Strom sehr umweltfreundlich ist, so stellen doch die Neuanlage als solche und die wasserbaulichen Veränderungen einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der die Belange des Gewässers und des näheren Umfeldes betrifft und störend wirken kann. Die bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, dass der sauber erzeugte Strom die ökologischen Probleme nicht immer rechtfertigen kann (Itaipu', Gabcikovo). Aus diesem Grunde ist es notwendig bei Neubauten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu erstellen. Ferner müssen Anschlusskriterien definiert werden, um bestimmte Standorte bzw. Gebiete generell vor dem Zugriff durch den Menschen bzw. vor technischer Nutzung zu schützen. Es wird empfohlen, den Neubau von Wasserkraftanlagen bei folgenden Gebieten abzulehnen:

  • In Naturschutzgebieten und bei direkten Auswirkungen auf diese;
  • bei Standorten, die sich durch ökologische Einmaligkeit von ihrer Umgebung abheben;
  • wenn mit dem/den Vorhaben die großräumige Verränderung der Wasserführung ganzer Bach- bzw. Flusssysteme verbunden wäre.


Neben diesen Ausschlusskriterien sind folgende Voraussetzungen und Empfehlungen aus der Sicht des Naturschutzes zu beachten:

  • Die Wanderung der im entsprechenden Flussabschnitt natürlich vorkommenden Fischarten und anderer Lebewesen darf nicht unterbunden werden. Entsprechende Aufstiegshilfen, angepasst an die zutreffenden Arten, sind vorzusehen. Hierbei ist Umfluten der Vorzug zu geben, um Kleinorganismen den Aufstieg zu ermöglichen. Die Umflutungen müssen dabei vor der Stauwurzel beginnen.
  • Dazu ist die Mindestwassermenge im umlaufenden Gewässerbett festzulegen. Sie muss baulich garantierbar, das heißt darf nicht manipuliert sein. (Dies heißt auch, dass unter einer bestimmten Wasserzuflussmenge das Kraftwerk abgeschaltet werden muss.)
  • Während der Bau- und Betriebszeit dürfen keine schädigenden Stoffe in das Wasser und die Umgebung gelangen, insbesondere kein Zement und Öl.
  • Die Auswirkungen auf die Umwelt durch Anlegen von Zufahrtswegen, Verlegen von Druckrohren, Ausleitungsstrecken und elektrischen Leitungen sowie durch den Bau des Krafthauses sind so gering wie möglich zu halten. Druckleitungen sollen unterirdisch verlegt werden. Die Anlagen sollen optisch unauffällig und flächensparend gestaltet werden.


Zum Thema:



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Der BUNDhintergrund Ökologisches Feigenblatt CCS - CO2-Abscheidung ist kein Beitrag zum Klimaschutz (2. Auflage Juni 2009) beschäftigt sich mit der Frage, ob Carbon Capture und Storage ein Muss für den Klimaschutz ist.

Radioaktivität aus Kohlekraftwerken

Weltweit gelten Braun- und Steinkohlekraftwerke neben Atomkraftwerken als die größte Quelle radioaktiver Kontamination der Umwelt. Der BUND hat einige Argumente in einem BUNDhintergrund „Radioaktivität aus Kohlekraftwerken“ zusammengefasst.

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