Der BUND beantragt bei der Bezirksregierung Münster, den Planfeststellungsbeschluß für die neue Hochspannungsfreileitung zum geplanten EON Kraftwerk Datteln zurückzuziehen und die Bauarbeiten sofort stoppen zu lassen.
Die Bezirksregierung Münster hatte erst im Februar die neue Hochspannungsleitung des Netzbetreibers RWE Transportnetz Strom genehmigt. Eine entscheidende Grundlage für die Genehmigung waren die Angaben der RWE Transportnetz Strom im Genehmigungsverfahren, dass ein Anschluß über die bereits bestehenden Leitungstrassen mangels freier Kapazität technisch nicht möglich sei.
In der Zwischenzeit ist ein weiterer Antrag zum Anschluß der beiden in Lünen geplanten Kraftwerke gestellt worden. Durch den Antrag wurde jetzt bekannt, dass RWE Transportnetz Strom eine Netzanschlußzusage für die beiden in Lünen geplanten Kraftwerke gegeben hat. Pikanterweise soll diese nun genau auf dem Weg erfolgen, der für das EON Kraftwerk angeblich aus Kapazitätsgründen nicht möglich war. Von den beiden geplanten Kraftwerken in Lünen wird dabei eine noch weitaus größere Anschlußkapazität benötigt, als vom EON Kraftwerk in Datteln (ca. 1.500 MW in Lünen gegenüber ca. 1.000 MW in Datteln).
Die vom BUND und anderen Einwendern, darunter auch der Stadt Waltrop, schon lange vermutete und jetzt auch von RWE Transportnetz Strom offiziell eingeräumte Sachlage lässt einen Anschluß des neuen Kraftwerks Datteln über die bereits bestehende Freileitung problemlos zu. Der Bau der neuen Freileitungstrasse mit schweren Eingriffen in die Waldbereiche in Waltrop und Castrop-Rauxel ist damit unnötig und unzulässig.
Der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde ist diese Information offenbar gezielt vorenthalten worden, um die Genehmigung der neuen Leitungstrasse für EON trotz des großen Konflikts mit dem Naturschutz zu erhalten. Die Bezirksregierung Münster muß die erteilte Genehmigung aufgrund der klaren Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens jetzt zurückziehen.
E.on-Kraftwerk in Datteln unnötig und klimaschädlich Bau des Parallelhafens und die Verlegung des Ölmühlenbachs rechtswidrig
04.09.2007 BUND reicht Begründung der Kraftwerksklage ein
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND NRW) hat für seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs für das geplante EON Kraftwerk Datteln eine 76 Seiten umfassende Begründung eingereicht. Das geplante Kraftwerk würde mit einem Ausstoß von über 6 Mio. t CO2 pro Jahr einen der größten Einzelbeiträge zur weltweiten Klimakatastrophe darstellen. Der geplante Bau auf der sprichwörtlich grünen Wiese verschwendet eine riesige Freifläche, wobei zudem auch noch in erheblichem Umfang Arbeitsplätze abgebaut werden.
Nach Überzeugung des BUND NRW ist das Gesamtprojekt rechtswidrig, da es in unzulässiger Weise in unterschiedliche Planungsverfahren aufgespalten worden ist und die Belange des Klimaschutzes nicht ausreichend betrachtet werden. Zum anderen missachten die im wasserrechtlichen Bescheid behandelten Hafenanlagen und die Ölmühlenbach-Verlegung nach Auffassung des BUND die Vorgaben des Naturschutzrechts und die Belange des Biotop- und des Artenschutzes.
Die Klagebegründung zielt auf die folgenden Mängel des Planfeststellungsbeschlusses:
1. Die vorliegende Kraftwerksplanung ist nicht nachvollziehbar begründet. EON plant in Datteln ein Kraftwerk mit wesentlich größerer Leistung als diejenigen Anlagen, die angeblich abgeschaltet werden sollen. Eine verbindliche Abschaltvereinbarung existiert darüber hinaus nur für das alte Kraftwerk Datteln. Durch das neue Kraftwerk würden jährlich 2 – 4,6 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich in die Atmosphäre abgegeben. Dadurch würden die CO2-Emissionen Deutschlands insgesamt um bis zu 0,5% erhöht. Das Kraftwerk konterkariert damit das deutsche Verringerungsziel von 40% der CO2-Emissionen bis 2050. Die globalen Auswirkungen durch diese immense CO2-Produktion hat in den Verfahren bisher fast keine Rolle gespielt. Im Gegenteil wurde mehrfach wider besseres Wissen behauptet, dass das neue Kraftwerk die CO2-Emissionen mindere.
2. Mittels einer verfahrenstechnischen Salamitaktik wird die Gesamtplanung des Kraftwerks unzulässig in zahlreiche angeblich eigenständige Verfahren aufgeteilt. Offensichtlich sind diese jedoch zwingend miteinander verbunden, z.B. gibt es ohne den Hafen, die Bahnanlagen und die 380-KV-Trasse kein Kraftwerk. Eine sachgerechte Umweltverträglichkeitsprüfung wird dadurch umgangen, indem die Umweltauswirkungen des Kraftwerks nur scheibchenweise bewertet und nicht in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.
3. Die Anlagen und damit die Umweltauswirkungen sind überdimensioniert, da immer noch auf zwei Kraftwerksblöcke ausgelegt: sowohl die Hafenkapazität, als auch die Bahnhofskapazität, als auch die Stromtrassenkapazität, als auch die Flächenkapazität sind auf zwei Blöcke ausgerichtet. Dies ist mit dem Eingriffsminimierungsgebot des Naturschutzgesetzes nicht vereinbar.
4. Für das in unzulässiger Weise nachgelagerte Verfahren des Hafenbaus und der Ölmühlenbachverlegung wurden die vorgeschriebene unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die zwingend einhergehende ökologische Optimierung der Planung nicht durchgeführt. Stattdessen wurde die Planung exakt nach den privatwirtschaftlichen Wünschen von EON durchgewunken, ohne die Auswirkungen auf die Allgemeinheit auch nur ansatzweise zu berücksichtigen.
5. Demgegenüber bleiben geschützte und schützenswerte Biotope vollkommen unberücksichtigt und werden trotz alternativer Planungen, die selbst mit Kraftwerk möglich wären, sinnlos und widerrechtlich zerstört.
Die vollständige Klagebegründung finden Sie hier
Klage gegen Parallelhafen und Gewässerausbau eingereicht
Recklinghausen, 29. Mai 2007 BUND kämpft weiter gegen geplantes EON Kraftwerk in Datteln
Der BUND geht weiter gegen das geplante EON Kraftwerk in Datteln vor. Nach der Rücknahme der Klage im so genannten Eilverfahren hat der BUND jetzt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs auf dem geplanten Kraftwerksgelände eingereicht.
Das Kraftwerk würde mit einem Ausstoß von bis zu 8,5 Mio. t CO2 pro Jahr einen der größten Einzelbeiträge zur weltweiten Klimakatastrophe darstellen. Das Kraftwerk soll allein deshalb gebaut werden, weil der Bau zu mehr als 100% durch kostenfreie CO2- Emissionszertifikate subventioniert wird. Der geplante Bau auf der sprichwörtlich grünen Wiese verschwendet eine riesige Freifläche, wobei zudem auch noch in erheblichem Umfang Arbeitsplätze abgebaut werden.
Der BUND hatte einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gegen den positiven Vorbescheid der Bezirksregierung gestellt. Mit diesem so genannten Eilverfahren sollte der Baubeginn bis zu den Gerichtsentscheidungen in den Hauptsacheverfahren gestoppt werden, um die über 100jährigen Wälder und die Feuchtbiotope auf der Fläche zu schützen. Das Oberverwaltungsgericht hatte zu diesem im Februar gestellten Eilantrag bis Anfang Mai noch keine Entscheidung getroffen. Der BUND hat diesen Antrag daher inzwischen zurückgezogen, da der vorzeitige Baubeginn und die Entwicklung auf der Baustelle den Eilantrag wertlos machen und die Natur bereits vollständig zerstört wurde. Der laufende Eilantrag verhinderte aus Sicht des BUND zudem noch die Aufnahme und Konzentration auf das Hauptsacheverfahren.
Der Eilantrag hat dennoch interessante Ergebnisse gebracht. Es zeigte sich während des Verfahrens, dass die Bezirksregierung die Tonbandprotokolle des Erörterungstermins in der Dattelner Stadthalle und damit Beweise vernichtet hat. Zudem war der Vorbescheid der Bezirksregierung aus Sicht des Umweltverbandes offenbar so fehlerhaft, dass sich EON aufgrund der Kritik der Richter gezwungen sah, sofort ihrerseits Widerspruch gegen die Genehmigung der Bezirksregierung einzureichen, damit diese die weitreichende Genehmigung nachträglich pro forma beschränken konnte.
Das Gericht zwang EON auch eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zur Schaffung von Ersatz für den angerichteten Schaden auf, falls sie im Hauptverfahren endgültig unterliegen sollte. EON musste ebenfalls die Möglichkeit einräumen, dass die Kühlturmabwässer technisch nicht in das Naturschutzgebiet Lippeaue eingeleitet werden müssen, sondern durchaus andere Möglichkeiten denkbar sind.
Der BUND hat parallel bereits eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs auf dem geplanten Kraftwerksgelände eingereicht. In diesem Verfahren wäre ein Eilantrag von vorneherein sinnlos gewesen, da die Biotope am Ölmühlenbach von EON quasi in einer Nacht- und Nebelaktion bereits zerstört wurden. Die dafür erforderlichen Genehmigungen wurden EON von der Bezirksregierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erteilt, um Klägern jede Möglichkeit zu nehmen, die Biotope durch einen schnellen Gerichtsbeschluss zu schützen.
Eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlegung des Ölmühlenbachs hat faktisch nicht stattgefunden, sondern wurde nur zum Schein inszeniert. Die gesamte Planung von EON zielt nach wie vor darauf ab, auch noch einen zweiten Kraftwerksblock zu ermöglichen. Dafür wird der Bach so verändert, dass er dauerhaft stark beeinträchtigt wird und in einem sehr nachteiligen Bett zwischen Hafen und Kraftwerk gequetscht verlaufen
soll. Die Gewässer auf dem Gelände und in dessen Umfeld werden schon durch die laufenden Baumaßnahmen erheblich beeinträchtigt.
Eine ausführliche Begründung zur Klage gegen den umfangreichen Planfeststellungsbeschluss wird zur Zeit noch ausgearbeitet.
Nähere Informationen: Claudia Baitinger, Sprecherin der BUND Kreisgruppe Recklinghausen, claudia.baitinger@bund.net
Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Klimaschutz
Düsseldorf, 21.02.2007 Baustopp für E.ON-Kraftwerk in Datteln vorerst aufgehoben:
m Streitfall um den geplanten Bau des 1.100 Megawatt-Steinkohlekraftwerks der E.ON AG in Datteln verkündete das Oberverwaltungsgericht Münster heute nach sechsstündiger mündlicher Verhandlung in nicht-öffentlicher Sitzung seine Entscheidung: Der Baustopp für das Kraftwerk wird vorerst aufgehoben.
Klaus Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND: „Damit hat sich das Gericht gegen die Menschen, gegen die Natur und gegen mehr Klimaschutz entschieden. Die privaten Interessen von E.ON haben sich vorerst gegen das Allgemeinwohl durchgesetzt.“
Allerdings wurde noch keine Entscheidung im Eilverfahren selbst getroffen; eine solche wird erst in etwa einem Monat erwartet. E.ON verpflichtete sich des Weiteren, für den Fall einer künftigen juristischen Niederlage zu einer vollständigen Kompensation und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen. Ein schwacher Trost für den BUND, denn dann sei die Baufläche weitgehend entwertet und verwüstet.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) war zunächst dem Eilantrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefolgt und stoppte am 16. Februar die Bauarbeiten. Am Wochenende war es auf der Baustelle zu tätlichen Angriffen von E.ON-Sicherheitsleuten auf Umweltschützer gekommen, weshalb der BUND dem Energiekonzern „Wildwest-Methoden“ vorgeworfen hatte.
Mit dem Eilantrag hatte sich der BUND gegen die drohende unwiederbringliche Zerstörung von mehr als 60 ha Natur-, Landschaft und Boden, einer Waldfläche sowie eines geschützten Biotops gewandt. Die Rodung der Fläche, die weitaus größer ist als für das eine Kraftwerk notwendig wäre, hatte bereits begonnen. Würde das Kraftwerk gebaut, wäre damit ein jährlicher Ausstoß von 8,5 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid verbunden. Die Bevölkerung hätte zudem unter zusätzlichen Immissionen von gesundheitsschädlichen Feinstäuben, Quecksilber und anderen Schwermetallen zu leiden. Der geplante Kühlturm wäre mit 180 m deutlich höher als der Kölner Dom (157m).
E.ON mit Wildwest-Methoden gegen BUND
Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW auf Antrag des BUND den Baubeginn für das E.ON-Kraftwerk in Datteln gestoppt hatte, kam es am Samstag zu einem Zwischenfall. Als sich BUND-Aktivisten über offenbar widerrechtlich wieder aufgenommene Baumaßnahmen informieren wollten, wurden sie tätlich angegriffen.
Gegen Samstagmittag erhielten BUND-AktivistInnen von Anwohnern die Mitteilung, dass auf der per Gerichtsbeschluss stillgelegten Baustelle Bauaktivitäten im Gange seien. Vor Ort kam es dann zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem offenbar im E.ON-Auftrag tätigen Mitarbeiter von Kötter Security. Dieser sagte zu einem BUND-Aktivisten wörtlich und unter sechs Zeugen: “Du Arschloch, du hast mir gar nichts zu sagen, ich hau dir ein in die Fresse, ich schlag dich zusammen.“ Daraufhin wurde der BUND-Mann von ihm geschlagen, ihm wurde die Kapuze vom Anorak gerissen. Die BUND-AktivistInnen dokumentierten den Zwischenfall fotografisch, riefen die Polizei und erstatteten Strafanzeige.
Ein Security-Mitarbeiter wird am Samstag auf der E.ON-Kraftwerksbaustelle handgreiflich und nimmt BUND-Mitglied Norbert Hiedl in die Zange. Fotos: BUND
Oberverwaltungsgericht verfügt Baustopp
16.02.2007 BUND-Eilantrag gegen E.ON-Kraftwerk erfolgreich
Der Baubeginn für das E.ON-Kraftwerk in Datteln ist vorerst gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster folgte dem Eilantrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und setzte die aufschiebende Wirkung des BUND-Widerspruchs gegen die 1. Teilgenehmigung für das 1.100 MW-Steinkohlekraftwerk wieder in Kraft. Für Mittwoch, den 21. Februar 2007, setzte das Gericht zur Erörterung der Streitsache einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin an.
Mit dem Eilantrag hatte sich der BUND gegen die drohende unwiederbringliche Zerstörung von mehr als 60 ha Natur-, Landschaft und Boden, einer Waldfläche sowie eines geschützten Biotops gewandt. Die Rodung der Fläche, die weitaus größer ist als für das eine Kraftwerk notwendig wäre, hatte bereits begonnen.
BUND mit Eilantrag gegen E.ON-
15.02.2007 Oberverwaltungsgericht muss entscheiden / Umweltschützer sprechen von Intransparenz und juristischen Tricks
Mit einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht NRW will der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Baubeginn für das E.ON-Kraftwerk in Datteln stoppen. Die Umweltschützer beantragten, die bauvorbereitenden Arbeiten sofort zu stoppen und die aufschiebende Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die erste Teilgenehmigung des Kraftwerks wiederherzustellen. Das Steinkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MW würde jährlich bis zu 8,5 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 emittieren und damit zu den größten Klimakillern Nordrhein-Westfalens gehören.
Bereits am 9. Februar 2007 hatte der BUND Widerspruch gegen den von der Bezirksregierung Münster erteilten Vorbescheid und die Teilgenehmigung eingelegt. Auf Antrag der Firma E.ON hatte die Bezirksregierung bereits im Vorfeld den Sofortvollzug dieser Teilgenehmigung angeordnet. Mit dem Eilantrag wendet sich der BUND gegen die drohende unwiederbringliche Zerstörung von mehr als 60 ha Natur-, Landschaft und Boden, einer Waldfläche sowie eines geschützten Biotops. Die Rodung der Fläche, die weitaus größer ist als für das eine Kraftwerk notwendig wäre, hat bereits begonnen. Daher ist ein so genannter „Hängebeschluss“ erforderlich, der die weiteren Arbeiten bis zur Entscheidung über den Antrag stoppt.
„Das Verfahren ist an Intransparenz und juristischen Tricks nicht mehr zu überbieten“, konstatiert der BUND-Landesvorsitzende Klaus Brunsmeier. Die Teilgenehmigung für die "Baufeldvorbereitung" war von der Bezirksregierung Münster am 7. Februar an E.ON übergeben worden. Auf Antrag von E.ON geschah dies heimlich und ohne öffentliche Bekanntmachung. Die Bauarbeiten begannen am 8. Februar und wurden auch über das Wochenende fortgeführt. Der BUND hat dagegen am 9. Februar Widerspruch eingelegt. Die Umweltschützer hofften dabei auf die aufschiebende Wirkung eines solchen Einspruchs - allerdings vergeblich: E.ON hatte bereits am 26. Januar – also quasi prophylaktisch - die sofortige Vollziehung des Vorbescheids und der Teilgenehmigung beantragt hatte. Diesem wurde ebenfalls am 7. Februar von der Bezirksregierung mit in einem gesonderten Bescheid entsprochen. Der BUND erfuhr erst auf gezielte Nachfrage von diesem Vorgang.
Offenbar, so der BUND, versuchen Genehmigungsbehörden und Kraftwerksbetreiber mit diesem „äußerst dubiosen Verfahren“ den Widerstand gegen das Klimakiller-Kraftwerk auszuhebeln. Bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren 875 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern gegen das Vorhaben erhoben und in einem 6-tägigen Erörterungsmarathon vorgebracht worden. Auch wenn der BUND bereits verhindern konnte, dass das Kraftwerk durch die Mitverbrennung von so genanntem „Kronocarb“ zu einer getarnten Müllverbrennungsanlage wird, wären mit der Realisierung des Vorhabens weit reichende Umweltauswirkungen verbunden.
Kohleboom trotz Klimakollaps - Infos zur Renaissance des Klimakillers Kohle
Weitere Kraftwerk-Infos sowie die gesammelten BUND-Stellungnahmen zum Vorhaben unten.
Das Kraftwerk ist nicht genehmigungsfähig!
22. Mai 2006 Kraftwerk oder Müllverbrennungsanlage? - BUND zieht Zwischenbilanz im Genehmigungsverfahren EON Datteln:
"Eigentlich sollte ein Erörterungstermin dazu dienen, Fragen der Einwender zu klären. Stattdessen hat der Sitzungsmarathon des letzten Wochenanfangs mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet", konstatiert Claudia Baitinger, Sprecherin des BUND-Landesarbeitskreises Abfall. Zudem sei in erschreckender Weise deutlich geworden, dass die die Bezirksregierung unterstützenden Behörden und Fachgutachter nach Auffassung nur in den seltensten Fällen zur Aufklärung von Sachverhalten beitragen konnten. „Es kann nicht angehen“, so Baitinger, „dass wir auf Nachfragen nach Umwelt relevanten Daten entweder auf den St. Nimmerleinstag vertröstet wurden oder klammheimlich Unterlagen der Antragstellerin EON als Antworten aufgetischt bekamen. Wofür haben wir Umweltbehörden, wenn sie sich als derart inkompetent herausstellen und sich mit falschen Federn schmücken müssen?"
Am Beispiel der vom BUND besonders kritisierten beantragten Mitverbrennung von Kronocarb-Abfall und der „Entsorgung“ der Abgasstäube in Form von wassergebundenen Feinstpartikeln durch das geplante Kühlturm-Monster zeigte sich deutlich, dass die gesamte Problematik bei den Behörden und ihren Gutachtern noch nicht „angekommen“ ist. Jetzt will man mitten im Genehmigungsverfahren anfangen, über die Toxizität zu recherchieren, obwohl im alten Kraftwerk mit diesem hoch Schwermetall angereicherten Abfall bereits umgegangen wird – genehmigt in 2003 – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung – in unmittelbarer Nachbarschaft einer großen Kinderklinik!
"Wir halten es für ein sträfliches Unterfangen, offensichtlich weit mehr als die gesamten in der erweiterten EU verfügbaren Titandioxid-Abfälle in Datteln in die Umwelt zu entlassen", kritisiert die BUND-Expertin Baitinger. "Unseren Nachforschungen nach wird die deutschlandweite Jahresproduktion in etwas mehr als sechs Wochen im neuen Kraftwerkskessel verbrannt werden“. Durch den geplanten Hafenneubau könnte sich somit das neue Kraftwerk in Datteln leicht zu einem weltweit begehrten Beseitigungszentrum für solch schwermetallhaltige Abfälle mausern.
Die Umweltschützer erwarten von der Genehmigungsbehörde eine wirklich kritische Auseinandersetzung mit der beantragten Menge an Kronocarb, selbst wenn die dafür zuständigen Kölner Kollegen diesem gefährlichen Abfall einen Persilschein in Form der (Um-) Deklaration als „Wirtschaftsgut“ ausstellen sollten. In den beiden Hertener Genehmigungsverfahren zur Müllverschwelung „Blauer Turm“ und „Thermoselect“ hat sich die Bezirksregierung Münster erfreulicherweise deutlich auf die Seite der Umwelt und gegen die Genehmigung kritischer Anlagen bzw. Brennstoffe gestellt. „Das erwarten wir hier auch“, so Baitinger.
BUND gibt 80-seitige Stellungnahme zum Kraftwerksneubau ab
16.3.2006 e.on-Kraftwerk Datteln
Pünktlich zum Ende der Einwendungsfrist hat die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen, unterstützt vom Landesarbeitskreis Abfall des BUND NRW, ihre umfangreiche Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren des von ihr in der geplanten Form abgelehnten Kraftwerkneubaus abgegeben. Es werden sowohl grundlegende verfahrensrechtliche als auch mannigfache fachliche Mängel der Antragsunterlagen aufgezeigt, die nach Meinung der Umweltschützer die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Anlagen massiv in Frage stellen.
Wichtige Forderungen sind in Bezug auf den Fortgang des Genehmigungsverfahrens insbesondere:
- Die Durchführung eines einheitlichen förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG anstelle der Zulassung des Gesamtvorhabens mit Hilfe von Teilgenehmigungen; jedenfalls die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an allen Teilgenehmigungsverfahren.
- Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens, das dem tatsächlich geplanten Vorhaben entspricht (insbesondere der Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Abfall(-mit)verbrennungsanlage). Es ist unerlässlich, dass der Vorhabensträger ggf. nach vorherigem Hinweis den Antrag entsprechend des tatsächlich beabsichtigten Vorhabens fasst und die vorgelegten Unterlagen zur Prüfung des Vorhabens vervollständigt.
- Die Bekanntmachung der noch zu ergänzenden Antragsunterlagen und die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit mit erneuter korrekter Bekanntgabe.
- Die Koordinierung aller anderweitigen den Kraftwerksneubau betreffenden Zulassungsverfahren. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass es andernfalls insbesondere zu Belastungsverschiebungen vom Umweltmedium Luft in das Umweltmedium Wasser geben wird.
- Die Überarbeitung und Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Umfang und Untersuchungstiefe müssen insbesondere die Auswirkungen der Mitverbrennung des Industrieabfalls „Kronocarb“ korrekt berücksichtigen
- Die korrekte Begutachtung der Immissionsbelastungen (Vorbelastungen und Zusatzbelastungen) und Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionswerte durch neutrale Gutachter.
Mit Spannung erwartet die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände die Antwort des Staatlichen Umweltamtes Herten auf ihre nach Umweltinformationsgesetz gestellten Fragen zu den Umweltauswirkungen in Folge der Mitverbrennung der bereits seit 3 ½ Jahren im jetzigen Kraftwerk eingesetzten Kronocarb-Abfälle.
Es wird dann der ab 15. Mai beginnende Erörterungstermin zeigen, welche Gefahren und Risiken von solch einer neuen riesigen Müllmitverbrennungsanlage ausgehen werden.
Die Stellungnahme nebst aller Anlagen finden Sie unten
BUND fragt nach weiteren Antragsunterlagen zum Kraftwerk Datteln
26. 02. 2006 Riesenmüllverbrennungsanlage oder Kohlekraftwerk?
In ihren uns vorliegenden Antragsunterlagen zur Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 9 Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt die Firma E.on, dass sie voraussichtlich Ende Februar 2006 „nach Abschluss der erforderlichen Detailplanungen“ die erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG ausgerechnet zum Bau des umstrittenen Kühlturms beantragen wird. Damit soll nach dem Wunsch von E.on ein Reigen weiterer Teilgenehmigungen in nachfolgende Verfahren eingeleitet werden.
In einem Brief an die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde fragt der BUND nun zeitaktuell genau nach diesen dafür notwendigen Unterlagen und schreibt dazu:
Im Sinne von Arbeitsökonomie, Synergieeffekten, Transparenz und insbesondere einer besseren Beurteilungsmöglichkeit beantragen wir im BImSchG-Genehmigungsverfahren Neubau E.on-Kraftwerk Datteln
- die Zusendung der detaillierten Antragsunterlagen zur 1. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG, von der wir laut uns vorliegenden Antragsunterlagen der Fa. E.on ausgehen müssen, dass sie Ende Februar 2006 gestellt werden soll / gestellt wurde,
- daraus resultierend eine weitere Fristverlängerung zur Abgabe unserer Stellungnahme gem. § 60 BNatSchG, um die Verfahren nach §§ 8 und 9 BImSchG in ihrer Gesamtheit kritisch zu würdigen,
- eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der 1. TG zusätzlich zu den Unterlagen zum Vorbescheid mit dem gemäß 9. BImSchV vorgesehenen erneuten Einwendungsprozedere.
Wir befürchten, dass in einer Art Salamitaktik ein die Umwelt in besonderem Maße beeinträchtigendes riesiges Vorhaben, für das es bislang keinerlei Referenzen gibt, sukzessive genehmigt und gebaut werden soll – ohne weitere Öffentlichkeitsbeteiligung - und dass dadurch die Gesamtauswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht vor dem 1. Spatenstich umfassend eingeschätzt und beurteilt werden können, auch vor dem Hintergrund, dass die Antragsunterlagen zum Vorbescheid unserer Meinung nach unvollständig sind.
Riesenmüllverbrennungsanlage oder Kohlekraftwerk?
06.02.2006 Geplantes Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4
Beim Studium der Antragsunterlagen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens stellt der BUND fest: In Datteln plant E.ON seiner Überzeugung nach eine Müllverbrennungsanlage, Politik und Bevölkerung werden über die wirklichen Absichten des Konzerns im Unklaren gelassen!
Ist aus Sicht der Umweltschützer das jetzige Kraftwerk schon eine Dreckschleuder par Excellence, wird es – was die Brennstoffzusammensetzung und die damit verbundenen Schadstoffausstöße angeht – mit dem Neubau nur noch schlimmer kommen. "Man sagt „Kohlekraftwerk“ - und schafft sich in der Zechenregion damit Sympathien und Akzeptanz-, beantragt wird jedoch eine Megaabfallverbrennung, in dessen Ofen hoch gesundheitsgefährliche Abfälle beseitigt werden sollen", ist Claudia Baitinger, Sprecherin des BUND Landesarbeitskreises Abfall überzeugt.
„Genehmigungsrechtlich müsste es sich schon aufgrund der Heizwertangaben des Brennmaterials um eine Abfallbeseitigungsanlage handeln“, so Baitinger. Die chemische und physikalische Zusammensetzung des beantragen „Kronocarbs“ und des ebenfalls Kronocarb enthaltenden „Petrolkoks“ – insgesamt fast 700 000 t pro Jahr - zeigen zudem die wahre Intention des Konzerns noch deutlicher: Was eigentlich auf Grund seiner brisanten Inhaltsstoffe (ca. 50 % Nichtkohleanteil) in einer Sondermüllverbrennung beseitigt werden müsste - nachdem es nicht mehr vor Helgoland als Dünnsäure verklappt werden darf, soll hier gewinnbringend verstromt und über den gigantischen Kühlturm als wassergebundene Aerosole großzügig in der Umgebung verteilt werden.
Kronocarb enthält hohe Konzentrationen schwermetallhaltiger Nanopartikel undefinierbarer Kleinheit und Zusammensetzung, die nicht nur lungengängig sind, sondern vielmehr auch durch die gesamte Körperoberfläche von Mensch, Tier und Pflanze aufgenommen und von dort im Organismus verteilt werden mit noch nicht hinreichend erforschten toxischen Wirkungsweisen. „Quasi das halbe Periodensystem der Elemente ist dort vertreten - neben Titan- und Siliciumverbindungen allem voran die gesundheitsgefährlichen Schwermetalle wie Vanadium, Nickel, Mangan, Kobalt, Zinn, Chrom, Blei, Arsen, Antimon, Quecksilber und Cadmium in bestürzend großen Mengen!“, warnt der BUND. Kein Mensch kann sich gegen solche Immissionen vorbeugend schützen. Von daher verlangt der BUND die im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebene Vorsorgeregelung und fordert: Keine (verkappte) Müllmitverbrennung in Datteln, so wie es landauf landab bereits in E.ON-Kohlekraftwerken üblich ist – gegen den erbitterten Widerstand der Bevölkerung!
Die bis zum 28.2.2006 bei der Stadt für jedermann einsehbaren Antragsunterlagen mit der Möglichkeit der Einwendungen lassen aus Sicht des BUND zudem viele wichtige Fragen ungeklärt und enthalten eine Reihe gravierender Fehler, Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten. Sie scheinen „mit der heißen Nadel“ gestrickt zu sein, um in Datteln im Wettlauf mit den anderen bundesweit 23 Großkraftwerksplanungen „die Nase vorn“ zu haben. „Was die Sorgfältigkeit der Planungen angeht, sähen wir gerne einen Wettbewerb, aber nicht, was die Schnelligkeit und Oberflächlichkeit anbetrifft – das kann ins Auge gehen“, sind sich die Umweltschützer im Hinblick auf das eingeleitete Genehmigungsverfahren sicher, in dem sie sich zum Wohle von Mensch und Umwelt weiter einbringen werden!
Weitere Informationen: Claudia Baitinger, Claudia.Baitinger@bund.net





















