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Erörterungstermin zum Kraftwerk beginnt am 20. September

Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb eines Steinkohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG (TKK)ab dem 20.09.2010 im Seidenweberhaus Krefeld, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld.

Im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens hatten BUND und Bürgerinitiativen mehr als 23.000 Einwendungen gegen das Projekt gesammelt. Die vorgebrachten Kritikpunkte werden im Rahmen des Erörterungstermins zwischen den Einwendern, der Bezirksregierung und der Vorhabensträgerin diskutiert.

Die vorläufigen Planungen der Bezirksregierung Düsseldorf gestalten sich wie folgt:

 

 

1. Tag:

ab dem 2. Tag:

Beginn

10:00 Uhr

09:00 Uhr

Kaffeepause

11:30 – 11:45 Uhr

10:30 – 10:45 Uhr

Mittagspause

13:00 – 14:00 Uhr

13:00 – 14:00 Uhr

Kaffeepause

16:00 – 16:15 Uhr

16:00 – 16:15 Uhr

Ende

ca. 18:00 Uhr

ca. 18:00 Uhr

 

Der Erörterungstermin ist zunächst für acht Tage (jeweils montags bis donnerstags) angelegt.

 

Vorläufige Tagesordnung

  

Kohlekraftwerk Krefeld: Jetzt Einmischen! Bürgerbeteiligung hat begonnen

Ab dem 14. Mai 2010 wird der Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau des Kohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen bei der Bezirks­regierung in Düsseldorf und den Verwaltungen in Krefeld, Duisburg-Rheinhausen, Moers und Neukirchen-Vluyn einen Monat lang ausgelegt. Bis zum 28. Juni haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Kritik an dem Vorhaben vorzubringen. Ein Erörterungstermin für die Einwender wird voraussichtlich ab 20. September 2010 in Krefeld stattfinden.

MITMACHEN! PROTEST EINLEGEN! KOHLEKRAFTWERK STOPPEN!

DAS KRAFTWERK IST ÜBERFLÜSSIG UND SCHÄDLICH!

Der Antrag für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks liegt seit dem 14. Mai öffentlich aus. Bis zum 28. Juni 2010 können Sie dagegen Ihre Kritik durch eine formelle Einwendung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorbringen. Alle vorgebrachten Kritikpunkte können Sie auf einem Erörterungstermin ab dem 20. September 2010 im Krefelder Seidenweberhaus bestärken. Bezirksregierung und Trianel müssen sich dann vor Ihnen rechtfertigen. Können die Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden, darf das Kraftwerk nicht genehmigt werden.

Kommt das Kraftwerk, wird unser Klima durch die Freisetzung von jährlich 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid zusätzlich belastet. Das Kraftwerk soll etwa 40 Jahre in Betrieb sein. Während der Lebensdauer des Kraftwerks würde soviel Importsteinkohle verbrannt, wie alle deutschen Bergwerke zusammen in sechs Jahren fördern.

Aus dem Schornstein entweichen jedes Jahr bei Normalbetrieb trotz Filteranlagen große Mengen an Schadstoffen:

Feinstaub 124.000,0 kg

Quecksilber 17,7 kg

Arsen 17,7 kg

Cadmium 17,7 kg

Nickel 17,7 kg

Blei 17,7 kg

Schwefeldioxid 2.387.000,0 kg

Stickstoffdioxid 1.768.000,0 kg

[Mengenangaben lt. Trianel; im entscheidenden Volllastbetrieb sind die Emissionen u.U. deutlich höher!]

Dazu kommen gefährliche radioaktive Substanzen, die über den Schornstein ausgestoßen werden. Diese Schadstoffe gefährden die Lebensqualität in Krefeld, Duisburg und Umgebung!

DAS KRAFTWERK KANN NOCH GESTOPPT WERDEN! IHR NEIN IST WICHTIG!

Das Steinkohlekraftwerk wurde noch nicht genehmigt. Noch können wir es verhindern. Dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe! Hier und unter www.nicht-verkohlen.de finden Sie viele Infos zum Projekt, vorgefertigte Mustereinwendungen und weitere Listeneinwendungen. Sie können mehrere unterschiedliche Einwendungen unterschreiben oder eine individuelle Einwendung formulieren. Oder nutzen Sie einfach die Unterschriften-Liste in der Broschüre. Alle Einwendungen sammeln wir bis zum 27. Juni 2010 zentral beim BUND in Düsseldorf, um sie dann an den Regierungspräsidenten zu übergeben.

Je größer die Zahl der Einwendungen, desto größer der öffentliche Druck gegen das Kraftwerk. Unterstützen Sie das Aktionsbündnis durch eine Spende! Die juristische sowie gutachterliche Begleitung des Genehmigungsverfahrens und eine mögliche Klage kosten viel Geld! Intervenieren Sie bei Ihren Ratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister!

Einwendungen bis spätestens zum 27. Juni 2010 einsenden oder abgeben bei folgenden Adressen:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW e.V., Dirk Jansen, Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf-Bilk, T. 0211 - 30 200 522, www.bund-nrw.de; Spendenkonto: Konto-Nr. 8 204 700, Bank für Sozialwirtschaft (BLZ 370 20 500), Stichwort: „Kraftwerk Krefeld", Hinweis: Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig!]

BI Saubere Luft e.V., Norbert Bömer, Diergardtstr. 2, 47228 Duisburg, T. 0172 - 27 54 789, www.bi-saubere-luft.de; Spendenkonto: BI „Saubere Luft", Konto-Nr. 200 085 637, Stadtsparkasse Duisburg (BLZ 350 500 00), Hinweis: Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig!]

Niederrheinischer Umweltschutzverein e.V., Ulrich Grubert, Kreuzbergstr. 81, 47800 Krefeld, T. 02151-594473, www.nuv-online.de; Prozesskonto: Konto-Nr. : 631 82 588, Sparkasse Krefeld (BLZ 32050000), Stichwort: „Prozesskonto"

 

Steinkohlekraftwerk Krefeld-Uerdingen: Genehmigungsantrag

Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf

 14.05.2010

Die Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt den Bau eines Steinkohlekraftwerkes in Krefeld-Uerdingen.

Hierzu hat sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag nach den §§ 8 und 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Erlass eines Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks einschließlich einer 1. Teilgenehmigung gestellt.

Die Antragsunterlagen und der Bezirksregierung Düsseldorf bisher vorliegende fachliche Stellungnahmen, die Angaben über Umweltauswirkungen enthalten, liegen vom 14.05.2010 bis 14.06.2010 in den Städten

  • Krefeld
  • Duisburg
  • Meerbusch
  • Moers
  • Neukirchen-Vluyn
  • sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf

aus.

Die Antragsunterlagen können Sie darüber hinaus in der BUND-Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf und auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/Steinkohlekraftwerk_Krefeld-Uerdingen.html eingesehen werden.

 

GLIEDERUNG

01 Antragsschreiben Befreiungsanträge

02 Inhaltsverzeichnis

03 Antragsformular Topographische Karte

04 Planverzeichnis

05 Kurzerläuterung

06 Formulare

07 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

08 Ergänzende Unterlagen, Pläne, Schemata

09 Formulare nach Betriebssicherheitsverordnung

10 Arbeitsschutz / Sicherheitseinrichtungen / Brandschutz

11 Abwasserwirtschaft / Wassergefährdende Stoffe

12 Angaben zu den Abfällen

13 Maßnahmen nach der Betriebseinstellung

14 Bauvorlage

 

15 Gutachten

15.01 Schallgutachten

 

15.05 Vorläufiges Gutachten Explosionsschutz

 

15.06 Bodengutachten

 

15.07 Baugrundgutachten

15.7a Baugrundgutachten Kraftwerk

15.7b Ergänzung Aufschüttung Gelände

15.7c Baugrund Überlandförderer

 

15.08 Stellungnahme Störfall-Verordnung

 

15.09 Landesschaftspflegerischer Begleitplan Kraftwerk

 

15.10 Landespflegerischer Begleitplan Kühlwassertrasse

 

15.11 Faunistische Untersuchung

15.11a Faunistische Erhebung Kraftwerk

15.11b Kartierung Vögel der Feldflur

15.11c Planungsrelevante Arten

15.11d Biotoptypen

 

15.12 Klimagutachten

 

15.13 Simulation Auswirkungen Kühlwassereinleitung

15.13a Kühlwasserentnahme/Kühlwassereinleitung

15.13b Simulation Kühlwassereinleitung

 

15.14 Erläuterungsbericht Kühlwasserentnahme

Erläuterungsbericht mit Anlagen 1 - 3

Anlage 4 zum Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis

Anlage 4 zum Erläuterungsbericht Genehmigungsplanung 

 

Anlagen zu Anlage 4

o Übersicht

 

15.15 Umweltverträglichkeitsuntersuchung

 

15.16 Bodenmechanisches Gutachten Kühlwasserbauwerke

 

15.17 Gutachten Nebelbildung 

 

15.18 Artenschutzprüfung

 

15.19 Antrag strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung

 

15.20 Gutachten Schiffskollision

 

15.21 FFH-Verträglichkeitsprüfung

 

15.22 Landespflegerischer Begleitplan Fördertrasse

 

16 Kurzbeschreibung gemäß § 9 BImSchV

 

17 Antrag auf 1. Teilgenehmigung

 

Mehr Infos der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/Steinkohlekraftwerk_Krefeld-Uerdingen.html

 

 

 

 

 



Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
Direkt zum Online-Antrag, Foto: eyewire / fotolia.com

Jetzt Einwendungen formulieren!

 

Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 14.05. bis 14.06.2010 an folgenden Stellen zur Einsicht aus: Bezirksregierung Düsseldorf, Stadt Krefeld - Stadthaus, Stadt Duisburg - Bezirksamt Rheinhausen, Stadt Moers - Neues Rathaus, Stadt Meerbusch - Bürgerbüro, Stadt Neunkirchen-Vluyn - Planungs- und Bauordnungsamt. 

Darüber hinaus sind die Antragsunterlagen unter www.brd.nrw.de einzusehen.

Schriftliche Einwendungen können bis zum 28. Juni 2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den übrigen Auslegungsstellen vorgebracht werden.

Mehr Infos im Amtsblatt.

Mustereinwendung zum Download.

Mehr Infos zum Vorhaben

Homepage von Trianel

Gemeinsame Homepage von BUND und Bürgerinitiativen www.nicht-verkohlen.de

Bezirksregierung Düsseldorf

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