Erörterungstermin zum Kraftwerk beginnt am 20. September
Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb eines Steinkohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG (TKK)ab dem 20.09.2010 im Seidenweberhaus Krefeld, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld.
Im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens hatten BUND und Bürgerinitiativen mehr als 23.000 Einwendungen gegen das Projekt gesammelt. Die vorgebrachten Kritikpunkte werden im Rahmen des Erörterungstermins zwischen den Einwendern, der Bezirksregierung und der Vorhabensträgerin diskutiert.
Die vorläufigen Planungen der Bezirksregierung Düsseldorf gestalten sich wie folgt:
| 1. Tag: | ab dem 2. Tag: |
Beginn | 10:00 Uhr | 09:00 Uhr |
Kaffeepause | 11:30 – 11:45 Uhr | 10:30 – 10:45 Uhr |
Mittagspause | 13:00 – 14:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr |
Kaffeepause | 16:00 – 16:15 Uhr | 16:00 – 16:15 Uhr |
Ende | ca. 18:00 Uhr | ca. 18:00 Uhr |
Der Erörterungstermin ist zunächst für acht Tage (jeweils montags bis donnerstags) angelegt.
Vorläufige Tagesordnung
Kohlekraftwerk Krefeld: Jetzt Einmischen! Bürgerbeteiligung hat begonnen
Ab dem 14. Mai 2010 wird der Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau des Kohlekraftwerks in Krefeld-Uerdingen bei der Bezirksregierung in Düsseldorf und den Verwaltungen in Krefeld, Duisburg-Rheinhausen, Moers und Neukirchen-Vluyn einen Monat lang ausgelegt. Bis zum 28. Juni haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Kritik an dem Vorhaben vorzubringen. Ein Erörterungstermin für die Einwender wird voraussichtlich ab 20. September 2010 in Krefeld stattfinden.
MITMACHEN! PROTEST EINLEGEN! KOHLEKRAFTWERK STOPPEN!
DAS KRAFTWERK IST ÜBERFLÜSSIG UND SCHÄDLICH!
Der Antrag für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks liegt seit dem 14. Mai öffentlich aus. Bis zum 28. Juni 2010 können Sie dagegen Ihre Kritik durch eine formelle Einwendung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorbringen. Alle vorgebrachten Kritikpunkte können Sie auf einem Erörterungstermin ab dem 20. September 2010 im Krefelder Seidenweberhaus bestärken. Bezirksregierung und Trianel müssen sich dann vor Ihnen rechtfertigen. Können die Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden, darf das Kraftwerk nicht genehmigt werden.
Kommt das Kraftwerk, wird unser Klima durch die Freisetzung von jährlich 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid zusätzlich belastet. Das Kraftwerk soll etwa 40 Jahre in Betrieb sein. Während der Lebensdauer des Kraftwerks würde soviel Importsteinkohle verbrannt, wie alle deutschen Bergwerke zusammen in sechs Jahren fördern.
Aus dem Schornstein entweichen jedes Jahr bei Normalbetrieb trotz Filteranlagen große Mengen an Schadstoffen:
Feinstaub 124.000,0 kg
Quecksilber 17,7 kg
Arsen 17,7 kg
Cadmium 17,7 kg
Nickel 17,7 kg
Blei 17,7 kg
Schwefeldioxid 2.387.000,0 kg
Stickstoffdioxid 1.768.000,0 kg
[Mengenangaben lt. Trianel; im entscheidenden Volllastbetrieb sind die Emissionen u.U. deutlich höher!]
Dazu kommen gefährliche radioaktive Substanzen, die über den Schornstein ausgestoßen werden. Diese Schadstoffe gefährden die Lebensqualität in Krefeld, Duisburg und Umgebung!
DAS KRAFTWERK KANN NOCH GESTOPPT WERDEN! IHR NEIN IST WICHTIG!
Das Steinkohlekraftwerk wurde noch nicht genehmigt. Noch können wir es verhindern. Dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe! Hier und unter www.nicht-verkohlen.de finden Sie viele Infos zum Projekt, vorgefertigte Mustereinwendungen und weitere Listeneinwendungen. Sie können mehrere unterschiedliche Einwendungen unterschreiben oder eine individuelle Einwendung formulieren. Oder nutzen Sie einfach die Unterschriften-Liste in der Broschüre. Alle Einwendungen sammeln wir bis zum 27. Juni 2010 zentral beim BUND in Düsseldorf, um sie dann an den Regierungspräsidenten zu übergeben.
Je größer die Zahl der Einwendungen, desto größer der öffentliche Druck gegen das Kraftwerk. Unterstützen Sie das Aktionsbündnis durch eine Spende! Die juristische sowie gutachterliche Begleitung des Genehmigungsverfahrens und eine mögliche Klage kosten viel Geld! Intervenieren Sie bei Ihren Ratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister!
Einwendungen bis spätestens zum 27. Juni 2010 einsenden oder abgeben bei folgenden Adressen:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW e.V., Dirk Jansen, Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf-Bilk, T. 0211 - 30 200 522, www.bund-nrw.de; Spendenkonto: Konto-Nr. 8 204 700, Bank für Sozialwirtschaft (BLZ 370 20 500), Stichwort: „Kraftwerk Krefeld", Hinweis: Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig!]
BI Saubere Luft e.V., Norbert Bömer, Diergardtstr. 2, 47228 Duisburg, T. 0172 - 27 54 789, www.bi-saubere-luft.de; Spendenkonto: BI „Saubere Luft", Konto-Nr. 200 085 637, Stadtsparkasse Duisburg (BLZ 350 500 00), Hinweis: Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig!]
Niederrheinischer Umweltschutzverein e.V., Ulrich Grubert, Kreuzbergstr. 81, 47800 Krefeld, T. 02151-594473, www.nuv-online.de; Prozesskonto: Konto-Nr. : 631 82 588, Sparkasse Krefeld (BLZ 32050000), Stichwort: „Prozesskonto"
Steinkohlekraftwerk Krefeld-Uerdingen: Genehmigungsantrag
Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf
14.05.2010
Die Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt den Bau eines Steinkohlekraftwerkes in Krefeld-Uerdingen.
Hierzu hat sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag nach den §§ 8 und 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Erlass eines Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks einschließlich einer 1. Teilgenehmigung gestellt.
Die Antragsunterlagen und der Bezirksregierung Düsseldorf bisher vorliegende fachliche Stellungnahmen, die Angaben über Umweltauswirkungen enthalten, liegen vom 14.05.2010 bis 14.06.2010 in den Städten
- Krefeld
- Duisburg
- Meerbusch
- Moers
- Neukirchen-Vluyn
- sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf
aus.
Die Antragsunterlagen können Sie darüber hinaus in der BUND-Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf und auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/Steinkohlekraftwerk_Krefeld-Uerdingen.html eingesehen werden.
GLIEDERUNG
01 Antragsschreiben Befreiungsanträge
03 Antragsformular Topographische Karte
04 Planverzeichnis
06 Formulare
07 Anlagen- und Betriebsbeschreibung
08 Ergänzende Unterlagen, Pläne, Schemata
09 Formulare nach Betriebssicherheitsverordnung
10 Arbeitsschutz / Sicherheitseinrichtungen / Brandschutz
11 Abwasserwirtschaft / Wassergefährdende Stoffe
13 Maßnahmen nach der Betriebseinstellung
14 Bauvorlage
15 Gutachten
15.01 Schallgutachten
- 15.01 Schallmessung Beilage 1
- 15.01 Schallmessung Beilage 2
- 15.02 Immissionsprognose nach TA Luft
- 15.03 Orientierende Messung Luftschadstoffe
- 15.3a Messbericht der kontinuierlichen und diskontinuierlichen Messungen(inklusive Grafik)
- 15.3b Vorbelastungsmessungen Luft (Müller BBA)
- 15.04 Vorläufiges Gutachten Brandschutz
15.05 Vorläufiges Gutachten Explosionsschutz
15.06 Bodengutachten
15.07 Baugrundgutachten
15.7a Baugrundgutachten Kraftwerk
15.7b Ergänzung Aufschüttung Gelände
15.7c Baugrund Überlandförderer
15.08 Stellungnahme Störfall-Verordnung
15.09 Landesschaftspflegerischer Begleitplan Kraftwerk
15.10 Landespflegerischer Begleitplan Kühlwassertrasse
15.11 Faunistische Untersuchung
15.11a Faunistische Erhebung Kraftwerk
15.11b Kartierung Vögel der Feldflur
15.11c Planungsrelevante Arten
15.11d Biotoptypen
15.12 Klimagutachten
15.13 Simulation Auswirkungen Kühlwassereinleitung
15.13a Kühlwasserentnahme/Kühlwassereinleitung
15.13b Simulation Kühlwassereinleitung
15.14 Erläuterungsbericht Kühlwasserentnahme
Erläuterungsbericht mit Anlagen 1 - 3
Anlage 4 zum Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis
Anlage 4 zum Erläuterungsbericht Genehmigungsplanung
Anlagen zu Anlage 4
o Übersicht
- 02 Schemaplan
- 03 Lagepläne
- 04 Längsschnitte
- 05 Querprofile
- 06 Schachtbauwerke
- 07 Baugrubenpläne
- 08 Bauwerkspläne
15.15 Umweltverträglichkeitsuntersuchung
15.16 Bodenmechanisches Gutachten Kühlwasserbauwerke
15.17 Gutachten Nebelbildung
15.18 Artenschutzprüfung
15.19 Antrag strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
15.20 Gutachten Schiffskollision
15.21 FFH-Verträglichkeitsprüfung
15.22 Landespflegerischer Begleitplan Fördertrasse
16 Kurzbeschreibung gemäß § 9 BImSchV
17 Antrag auf 1. Teilgenehmigung
Mehr Infos der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/Steinkohlekraftwerk_Krefeld-Uerdingen.html









