Zurzeit erfolgt in Nordrhein-Westfalen keine Erdgasgewinnung mit Ausnahme von Grubengas. Doch trotzdem herrscht Goldgräberstimmung: ExxonMobil und andere Unternehmen wollen mit „unkonventionellem“ Gas in Nordrhein-Westfalen Milliarden verdienen. In den kommenden Jahren will allein der US-Ölkonzern einen dreistelligen Millionenbetrag in die Exploration der vermuteten Erdgasvorkommen investieren. Das Unternehmen schätzt die Vorkommen im nordrhein-westfälischen Gestein auf rund 2.100 Kubikkilometer Gas. Das wäre das zweitgrößte Erdgasvorkommen Europas. Heimlich still und leise hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits 19 Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Erdgas in NRW erteilt. Eine Erkundungsbohrung in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) wurde genehmigt, weitere in Nordwalde bei Münster sowie in Borken und Drensteinfurt sind geplant. Die Bevölkerung wurde nicht beteiligt und ist zu recht empört.
Im Gegensatz zu den klassischen Lagerstätten ist das unkonventionelle Erdgas in Kohle-, Ton- oder Schiefergestein in großen Tiefen eingeschlossen. Nur mit aufwändiger Technik kann es gefördert werden. Es reicht nicht aus, die Lagerstätte einfach anzubohren, sondern die Gesteinsformationen müssen durch sogenanntes „Hydraulic Fracturing“ - kurz „Fracking“ - zerstört werden, um ein Herausströmen des Gases zu ermöglichen. Dabei werden große Mengen Wasser versetzt mit einem Cocktail von u.U. mehr als 200 verschiedenen Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepumpt und anschließend Sprengungen durchgeführt. Als Wasserzusätze werden Xylol, Toluol, Benzol und andere wassergefährdende Chemikalien eingesetzt. Sie sind toxisch, teilweise kanzerogen und biozid. In den USA, wo die Technik seit langem eingesetzt wird, sind unzählige Störfälle aktenkundig.
Kritiker halten die potenziellen Gefahren der Förderung aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten deshalb für zu hoch und für nicht kalkulierbar. Sie fordern Umweltverträglichkeitsprüfungen und eingehende wissenschaftliche Untersuchungen noch vor der ersten Probebohrung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), geschweige denn eine Bürgerbeteiligung, sieht das antiquierte Bundesberggesetz aber für Erkundungsbohrungen erst gar nicht vor. Erst die Gewinnung von Erdgas erfordert eine UVP, aber auch nur dann, wenn das tägliche Fördervolumen 500.000 Kubikmeter Erdgas übersteigt.
Bergrechtsnovelle und dreidimensionale Raumplanung überfällig
Für den BUND-Landesverband ergibt sich daraus die Forderung nach einer grundlegenden Novellierung des noch vom Preußischen Bergrecht von 1865 abgeleiteten Bundesberggesetzes. Eine frühzeitige umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung inklusiver obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfungen muss Pflicht werden. Auch müssen die Grundeigentümer mehr Rechte gegenüber dem bislang eindeutig privilegierten Bergbauberechtigten bekommen. Denn so genannte „bergfreie Bodenschätze“ wie Erdgas sind nicht Bestandteil des Grundeigentums. Zwangsenteignungen zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen müssen endgültig der Vergangenheit angehören.
Dazu fordert der BUND eine „dreidimensionale Raumordnung und -planung“ ein. Denn schon jetzt sind die Ansprüche an den Untergrund vielfältig. Nutzungskonkurrenzen z.B. zwischen Geothermie, Trinkwassergewinnung, Untertagedeponien, Bergbau und Bergversatz, potenziellen Druckluftspeichern, CO2-Verpressung und Gasförderung sind unausweichlich. Vorrang müssen dabei der Schutz der Trinkwasserressourcen und die Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien genießen.
Die bisherigen Bürgerproteste haben bereits Wirkung gezeigt. Sowohl der zuständige Arnsberger Regierungspräsident Gerd Bollermann (SPD) als auch NRW-Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) regten eine Überprüfung des Bundesberggesetzes an. Zurzeit werden dazu Gespräche auf Landes- und Bundesebene geführt.