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BUND-Klage gegen Tagebau Hambach abgewiesen

Düsseldorf, 18.12.2004 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern nach mehr als dreistündiger Verhandlung die Berufungs-Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Bergamt Düren wegen der Genehmigung des Rahmenbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach bis zum Jahre 2020 abgewiesen. Allerdings korrigierte das OVG das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen in wesentlichen Punkten zugunsten des Klägers. Der BUND fühlt sich daher als „moralischer Sieger“.

BUND-Landesvorsitzender Klaus Brunsmeier: „Der BUND geht gestärkt aus dem bisherigen Rechtsstreit hervor. Das OVG hat die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen im Sinne einer verbesserten Verbändebeteiligung korrigiert und viel Sympathie für das Anliegen des BUND geäußert.“

Im Kern ging es um die Fragen, ob die Beteiligungsrechte des BUND durch das Unterlassen einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung verletzt worden waren und ob ein Braunkohlentagebau bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts nach den veralteten umweltrechtlichen Bestimmungen der frühen 1970er Jahre geführt werden darf. Das OVG sprach von einem „rechtlich schwierigem Übergangsfall“.

Dabei erzielte der BUND einen Teilerfolg. Im ersten Punkt setzte sich die BUND-Argumentation nun durch. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung im bergrechtlichen Zulassungsverfahren sah das OVG hingegen nicht. Obwohl sich die umweltrechtlichen Bestimmungen grundlegend geändert hätten, sei mit dem Gesamtvorhaben des Braunkohlentagebaus bereits in den 1970er Jahren begonnen worden. Die Rahmenbetriebsplanzulassung sei deshalb auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtmäßig. Das Gericht konstatierte allerdings, dass heutige Planungen sich nicht mehr auf diese Übergangsregelung berufen könnten.

Der BUND wartet nun die schriftliche Begründung ab und prüft als einen weiteren Schritt den Gang zum Bun-desverwaltungsgericht. BUND-Anwalt Dirk Teßmer: „Wir sehen in dem Urteil einen Verstoß gegen zwingende Vorgaben der europäischen UVP-Richtlinie. Das OVG ist unserem Antrag, maßgebliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen, nicht gefolgt, weshalb es rechtsfehlerhaft ist.“

Der Rechtsstreit um den Tagebau Hambach dauert mittlerweile mehr als 8 Jahre. Im Jahre 1978 wurde mit dem Aufschluss des Braunkohlentagebaus Hambach bei Düren begonnen. 1993 beantragte die Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes, welcher die Fortführung des Tagebaus Hambach von 1996 bis 2020 zum Inhalt hat. Dieser Rahmenbetriebsplan sieht die bergbauliche Inanspruch-nahme von weiteren 3.270 Hektar vor, davon 1.500 Hektar des unersetzbaren Hambacher Forstes mit vielen seltenen Tierarten. Mehr als 5.400 Menschen sollen für den Tagebau ihre Heimat verlieren.

Das Urteil des OVG als Download (PDF 1,5 MB)
Dorothea Schubert, Sprecherin des BUND AK Braunkohle hat das Verfahren verfolgt. Hier ihr Erfahrungsbericht (PDF 60 KB)
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