BUND legt Beschwerde ein / Rechtsstreit nun in 3. Instanz
Der langjährige Rechtsstreit um den Braunkohlentagebau Hambach geht in die nächste Runde. Fristgerecht hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland beim Oberverwaltungsgericht Münster eine so genannte Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Damit muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der BUND-Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach auseinandersetzen (Az.: BVerwG 7 B 26.05). Unterstützt wird die Klage von der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A 4.
Am 17. Dezember 2004 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Berufungs-Klage des BUND gegen das Bergamt Düren wegen der Genehmigung des Rahmenbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach bis zum Jahre 2020 abgewiesen. Die Zulassung der Revision gegen sein Berufungsurteil hatte OVG abgelehnt. Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision will der BUND die Aufhebung des Urteils erwirken. Inhaltlich geht es um die Frage, ob auch Jahre nach Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften eine Rahmenbetriebsplanzulassung für einen Braunkohlentagebau trotz erheblicher Auswirkungen auf Natur und Umwelt ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugelassen werden darf. Dies hatte das OVG unter Berufung auf eine das Vorliegen einer alten „Gesamtvorhabensplanung“ für den Braunkohlentagebau Hambach aus den 1970er Jahren bejaht. Dies hält der BUND nicht nur für sachlich falsch sondern auch rechtlich unzulässig.
Ferner sieht der BUND sich in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor dem gesetzlichen Richter verletzt, da das OVG es abgelehnt hat, die streitentscheidenden europarechtlichen Fragen zur Anwendung der UVP-Richtlinie dem hierfür zuständigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Der Rechtsstreit um die Weiterführung des Tagebaus Hambach dauert mittlerweile mehr als 8 Jahre. Im Jahre 1978 wurde mit dem Aufschluss des Braunkohlentagebaus Hambach bei Düren begonnen. 1993 beantragte die Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes, welcher die Fortführung des Tagebaus Hambach von 1996 bis 2020 zum Inhalt hat. Dieser Rahmenbetriebsplan sieht die bergbauliche Inanspruchnahme von weiteren 3.270 Hektar vor, davon 1.500 Hektar des unersetzbaren Hambacher Forstes mit vielen seltenen Tierarten. Mehr als 5.400 Menschen sollen für den Tagebau ihre Heimat verlieren.