BUND: „Etappensieg gegen Braunkohlentagebau Hambach“

Klage gegen den Tagebau Hambach / Oberverwaltungsgericht Münster lässt Berufung zu Düsseldorf, 28.06.2004

Die juristische Auseinandersetzung um den Braunkohlentagebau Hambach geht in die nächste Runde. Auf Antrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zugelassen. Der BUND wertete die Entscheidung als „Etappensieg gegen den natur- und umweltzerstörenden Braunkohlentagebau“. Allerdings habe der Rechtsstreit mit acht Jahren inzwischen ein „rekordverdächtige Dauer“ erreicht, während unterdessen vor Ort durch die Bagger „unwiederbringliche Fakten“ geschaffen würden.

Im Jahre 1978 wurde mit dem Aufschluss des Braunkohlentagebaus Hambach bei Düren begonnen. 1993 beantragte die Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes, welcher die Fortführung des Tagebaus Hambach von 1996 bis 2020 zum Inhalt hat. Dieser Rahmenbetriebsplan sieht die bergbauliche Inanspruchnahme von weiteren 3.270 Hektar vor. Obwohl die Auswirkungen dieses Eingriffs auf Mensch und Natur gewaltig sind, wurde das Vorhaben vom Bergamt Düren ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Der BUND hatte deshalb im Jahre 1996 mit Unterstützung örtlicher Bürgerinitiativen Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erhoben. Am 10. November 1999 wurde die Klage vom Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen, woraufhin der BUND am 24. Dezember 1999 beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht hatte. Diesem wurde jetzt - fast fünf Jahre später - stattgegeben. Der BUND erhofft sich eine Revision des „erstinstanzlichen Fehlurteils“ und damit eine Aufhebung der Tagebauzulassung.

Der Braunkohlentagebau Hambach gilt als „größtes Loch der Welt“. Um 2,3 Milliarden Tonnen der bis über 450 m tief lagernden Kohle zu gewinnen, müssten insgesamt 85 Quadratkilometer Land in Anspruch genommen werden, darunter der aus Naturschutzsicht einzigartige Hambacher Forst mit vielen geschützten Pflanzen- und Tierarten. Von den ursprünglich etwa 4.000 ha Waldfläche sind derzeit noch etwa 1.500 ha erhalten. Dazu sollen insgesamt fast 45 Milliarden Kubikmeter Grundwasser abgepumpt und etwa 5.200 Menschen umgesiedelt werden. Die in Hambach gewonnene Kohle wird im Kraftwerk Niederaußem verstromt. Dabei werden jährlich etwa 30 Millionen Tonnen des „Klimakillers“ Kohlendioxid freigesetzt. Aktuell geriet der Tagebau wegen des Austrages gesundheitsschädlicher und radioaktiver Feinstäube in die Schlagzeilen.

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