| 25.04.1950: Gesetz betreffend die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet |
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| 1972/1973: Konkretisierung der Rheinbraun-Planung zum Aufschluss des Tagebaus Hambach |
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| 1974: Bergbautreibende stellt einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung und Verbindlichkeitserklärung des Braunkohlen-Teilplanes Hambach |
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| 19.07.1974: Ein erster Rahmenbetriebsplan wird eingereicht. |
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| 1974/1975: Erstellung eines Ökologischen Gutachtens (Forstwesen, Klima und Lufthygiene, Vegetation, Fauna, Landschaftsökologie, Erholung) |
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| 16.12. 1975: Braunkohlenausschuß (BKA) beschließt die Aufstellung des Teilplanes 12/1 - Hambach |
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| 1976: Nach Offenlegung des Planes sowie erfolgter Anhörung der Einwender und Prüfung durch den Braunkohlenausschuß wird der Antrag auf Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 12/1 - Hambach - der Landesregierung vorgelegt. |
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| 11.05.1977: Ministerpräsident Kühn unterschreibt die Verbindlichkeitserklärung auf Grundlage des "Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier". Der Teilplan beinhaltet insbesondere eine Festlegung der äußeren Begrenzungslinien für den Braunkohlenabbau und die Außenhalde Sophienhöhe. |
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| 15.06.1977: Eine überarbeitete Fassung des Rahmenbetriebsplanes I wird eingereicht |
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| 07.03.1978: Zulassung des Rahmenbetriebsplanes I |
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| 02.04.1979: Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (79/409/EWG) der Europäischen Gemeinschaft wird erlassen |
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| 28.11.1979: Die Braunkohlenplanung wird Teil der Regional- und Landesplanung. |
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| 03.07.1985: Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) wird bekanntgemacht |
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| 03.07.1988: Ende der Umsetzungsfrist der UVP-Richtlinie der EG |
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| 1989/1990: Erste Überprüfung der Teilplanes. Die Bezirksplanungsbehörde wird vom BKA beauftragt, einen Braunkohlenplanvorentwurf, der die Teilabschnitte Umsiedlung, Straßen und Schienenwege umfaßt, zu erstellen. |
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| 12.02.1990 |
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| 13.07.1990: Die EU-UVP-Richtlinie wird verspätet in deutsches Recht umgesetzt: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Novellierung des Bundesberg gesetzes, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben |
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| 15.01.1991: Der Arbeitskreis Hambach beschließt, die o.g. sachlichen Teilabschnitte zu entkoppeln |
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| 02.02.1993: Änderung des Landesplanungsgesetzes regelt UVP bei Braunkohlenplanverfahren |
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| 03.05.1993: Ein zweiter Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach (1996-2020) wird ohne vorherige UVP eingereicht |
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| 25.02.1994: Der BKA genehmigt den Braunkohlenplan Hambach, Teilabschnitt Umsiedlung Etzweiler/Gesolei. Die Bezirksplanungsbehörde wird mit der Erstellung eines Braunkohlenplanentwurfs, sachlicher Teilabschnitt Verkehr unter Einbeziehung der mit einer evtl. vorzeitigen Verlegung der A 4 verbundenen Änderung des Straßennetzes, beauftragt |
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| 28.02.1994: Die Landesregierung genehmigt den Braunkohlenplan Hambach, sachlicher Teilabschnitt Umsiedlung Etzweiler/Gesolei |
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| 16.05.1994: Das Bergamt Köln beteiligt die anerkannten Naturschutzverbände am Zulassungsverfahren |
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| 21.11.1994: In der Stellungnahme der Naturschutzverbände wird das Unterlassen einer UVP und die Beteiligung am falschen Verfahren gerügt |
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| 20.06.1995: Das Bergamt Düren legt die bei der Rheinbraun AG zusätzlich angeforderten "Angaben zum Naturhaushalt" vor |
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| 03.08.1995: Die anerkannten Naturschutzverbände weisen in einer weiteren Stellungnahme zahlreiche gravierende Mängel der zusätzlichen "Angaben zum Naturhaushalt" nach und kritisieren erneut die unzureichende Beteiligung |
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| 04.08.1995: Die Rheinbraun AG beantragt beim Bergamt Düren die sofortige Vollziehung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes |
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| 17.08.1995: Der Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus wird vom Bergamt Düren zugelassen |
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| 04.09.1995: Der BUND legt gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes vom 03.05.1993 Widerspruch ein. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. |
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| 07.09.1995: Das Bergamt Düren legt den BUND-Widerspruch dem Landesoberbergamt zur Entscheidung vor. |
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| 15.09.1995: Das Bergamt Düren ordnet auf Antrag des Rheinbraun AG die sofortige Vollziehung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes an. |
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| 19.09.1995: Der BUND ergänzt seine Widerspruchsbegründung vom 04.09.1995 hinsichtlich der Pflicht zur Durchführung einer UVP. |
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| 31.05.1996: Das Landesoberbergamt weist den Widerspruch des BUND gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zurück. |
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| 02.07.1996: Der BUND erhebt vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage und beantragt, die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes aufzuheben |
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| 04.07.1996: Das VG Aachen beschließt, die Rheinbraun AG beizuladen |
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| 13.12.1996: Der BUND begründet die Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen und beantragt, die Frage der Anwendung der EU-Überleitungsvorschriften dem EuGH zur Prüfung vorzulegen; zahlreiche Schriftsätze folgen |
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| 10.11.1999: Mündliche Verhandlung der BUND-Klage vor dem VG Aachen; die Klage wird abgewiesen |
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| 24.12.1999: Der BUND beantragt beim VG Aachen die Zulassung der Berufung |
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| 28.06.2004: Das Oberverwaltungsgericht Münster lässt die Berufung der BUND-Klage gegen die Zulassung des Tagebaus Hambach nach 4 1/2jähriger Verfahrensdauer zu. |
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| 17.12.2005: Das OVG Münster revidiert das erstinstanzliche Urteil in wesentlichen Punkten, weist die BUND-Klage gegen den Tagebau Hambach aber im Endergebnis ab. |
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| 22.03.2005: Der BUND legt beim OVG Münster eine so gen. Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit geht die Klage gegen den Tagebau Hambach in die 3. Instanz. |
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| 21.11.2005: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die BUND-Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab. |
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| 13.01.2006: Wegen der Verletzung des Grundrechts auf "Gewährleistung des gesetzlich zuständigen Richters" erhebt der BUND Verfassungsbeschwerde. |
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| Mai 2006: Wie die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mitteilt, wurde die Annahme der Verfassungsbeschwerde am 18. April abgelehnt. Damit geht das 10 Jahre dauernde Klageverfahren des BUND gegen den Tagebau Hambach zu Ende. |
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| 01.12.2011: Die RWE Power AG reicht bei der Bezirksregierung Arnsberg en 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis2030 zur Zulassung ein. |
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| 10.04.2012: Der BUND reicht eine etwa 100seitige Stellungnahme zum 3. Rahmenbetriebsplan an und kündigt an, im Falle einer Zulassung eine Klage zu erwägen. |
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| 20.12.2012: Der BUND reicht beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans Tagebau Hambach 2011-2014 ein. |