BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Tagebau Hambach - ein Steckbrief

gepl. Abbauzeitraum bis 2045

Flächeninanspruchnahme: 85 km2, davon 41 km2 Wald (Hambacher Forst)

Kohleinhalt: 2,4 Mrd. t

gepl. Förderung: max. 50 Mio. t pro Jahr, derzeit etwa 38 Mio. t/a</

Flöztiefe: bis ca. 450 m

Abraum: 15,4 Mrd. m3

Kohle : Abraum-Verhältnis: bis 1 : 10

CO2-Emissionen:  1 t Kohle = 1 t CO2

Sümpfungswassermenge:  312 Mio. m3/a (2009);insges. etwa 44,5 Mrd. m3

Sümpfungstrichter: gesamte Erftscholle hydrologisch "tot"

Beeinflussungsdauer: mehrere hundert Jahre

Restsee: 250 m tief, bis 4.000 ha Fläche, bis 5,8 Mrd. m3; künstl. Befüllung mit max. 270 Mio. m3 Rheinwasser p.a.; Befüllungsdauer: bis mind. zum Jahr 2100

Außenkippe (Sophienhöhe): 2,2 Mrd. m3 Abraum, 10 km2 Fläche, 220 m Höhe

Umsiedlung: 5.200 Menschen - mehr Infos zur Umsiedlung hier

Alle Hambach-Infos hier

Kraftwerk Niederaußem

Die im Tagebau Hambach gewonnene Kohle wird in erster Linie im Kraftwerk Niederaußem eingesetzt. Dieses Kraftwerk ist der größte Kohlendioxid-Emittent Europas. Jährlich werden hier mehr als 31 Mio. Tonnen des Treibhausgases ausgestoßen, dazu mehr als 1.000 t der krank machenden Feinstäube sowie zahlreiche Schwermetalle (Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, etc.).


Daten, Zahlen, Fakten:

Kraftwerkstyp:

 

Braunkohlengroßkraftwerk mit 9 Blöcken

Einsatzbereich:

 

Grundlast

Leistung:

 

3.801 MW brutto, 3.554 MW netto

gemittelter Braunkohleneinsatz 2004 - 2006:

 

25,38 Mio. t/a

CO2-Ausstoß 2007

 

31,3 Mio. t

Anzahl der Blöcke

 

- 150 MW-Block 2
- 300 MW-Block 4
- 600 MW-Block 2
- 1.000-MW-Block 1 (BoA1)

gemittelte Bruttostromerzeugung 2004 - 2006:

 

25,43 TWh

Inbetriebnahmen:

 

1963-2003
Alle Niederaußem-Infos hier

Chronologie des Tagebaus Hambach

25.04.1950: Gesetz betreffend die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet
 
1972/1973: Konkretisierung der Rheinbraun-Planung zum Aufschluss des Tagebaus Hambach
 
1974: Bergbautreibende stellt einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung und Verbindlichkeitserklärung des Braunkohlen-Teilplanes Hambach
 
19.07.1974: Ein erster Rahmenbetriebsplan wird eingereicht.
 
1974/1975: Erstellung eines Ökologischen Gutachtens (Forstwesen, Klima und Lufthygiene, Vegetation, Fauna, Landschaftsökologie, Erholung)
 
16.12. 1975: Braunkohlenausschuß (BKA) beschließt die Aufstellung des Teilplanes 12/1 - Hambach
 
1976: Nach Offenlegung des Planes sowie erfolgter Anhörung der Einwender und Prüfung durch den Braunkohlenausschuß wird der Antrag auf Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 12/1 - Hambach - der Landesregierung vorgelegt.
 
11.05.1977: Ministerpräsident Kühn unterschreibt die Verbindlichkeitserklärung auf Grundlage des "Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier". Der Teilplan beinhaltet insbesondere eine Festlegung der äußeren Begrenzungslinien für den Braunkohlenabbau und die Außenhalde Sophienhöhe.
 
15.06.1977: Eine überarbeitete Fassung des Rahmenbetriebsplanes I wird eingereicht
 
07.03.1978: Zulassung des Rahmenbetriebsplanes I
 
02.04.1979: Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (79/409/EWG) der Europäischen Gemeinschaft wird erlassen
 
28.11.1979: Die Braunkohlenplanung wird Teil der Regional- und Landesplanung.
 
03.07.1985: Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) wird bekanntgemacht
 
03.07.1988: Ende der Umsetzungsfrist der UVP-Richtlinie der EG
 
1989/1990: Erste Überprüfung der Teilplanes. Die Bezirksplanungsbehörde wird vom BKA beauftragt, einen Braunkohlenplanvorentwurf, der die Teilabschnitte Umsiedlung, Straßen und Schienenwege umfaßt, zu erstellen.
 
12.02.1990
bis
13.07.1990: Die EU-UVP-Richtlinie wird verspätet in deutsches Recht umgesetzt: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Novellierung des Bundesberg gesetzes, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
 
15.01.1991: Der Arbeitskreis Hambach beschließt, die o.g. sachlichen Teilabschnitte zu entkoppeln
 
02.02.1993: Änderung des Landesplanungsgesetzes regelt UVP bei Braunkohlenplanverfahren
 
03.05.1993: Ein zweiter Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach (1996-2020) wird ohne vorherige UVP eingereicht
 
25.02.1994: Der BKA genehmigt den Braunkohlenplan Hambach, Teilabschnitt Umsiedlung Etzweiler/Gesolei. Die Bezirksplanungsbehörde wird mit der Erstellung eines Braunkohlenplanentwurfs, sachlicher Teilabschnitt Verkehr unter Einbeziehung der mit einer evtl. vorzeitigen Verlegung der A 4 verbundenen Änderung des Straßennetzes, beauftragt
 
28.02.1994: Die Landesregierung genehmigt den Braunkohlenplan Hambach, sachlicher Teilabschnitt Umsiedlung Etzweiler/Gesolei
 
16.05.1994: Das Bergamt Köln beteiligt die anerkannten Naturschutzverbände am Zulassungsverfahren
 
21.11.1994: In der Stellungnahme der Naturschutzverbände wird das Unterlassen einer UVP und die Beteiligung am falschen Verfahren gerügt
 
20.06.1995: Das Bergamt Düren legt die bei der Rheinbraun AG zusätzlich angeforderten "Angaben zum Naturhaushalt" vor
 
03.08.1995: Die anerkannten Naturschutzverbände weisen in einer weiteren Stellungnahme zahlreiche gravierende Mängel der zusätzlichen "Angaben zum Naturhaushalt" nach und kritisieren erneut die unzureichende Beteiligung
 
04.08.1995: Die Rheinbraun AG beantragt beim Bergamt Düren die sofortige Vollziehung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes
 
17.08.1995: Der Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus wird vom Bergamt Düren zugelassen
 
04.09.1995: Der BUND legt gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes vom 03.05.1993 Widerspruch ein. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
 
07.09.1995: Das Bergamt Düren legt den BUND-Widerspruch dem Landesoberbergamt zur Entscheidung vor.
 
15.09.1995: Das Bergamt Düren ordnet auf Antrag des Rheinbraun AG die sofortige Vollziehung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes an.
 
19.09.1995: Der BUND ergänzt seine Widerspruchsbegründung vom 04.09.1995 hinsichtlich der Pflicht zur Durchführung einer UVP.
 
31.05.1996: Das Landesoberbergamt weist den Widerspruch des BUND gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zurück.
 
02.07.1996: Der BUND erhebt vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage und beantragt, die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes aufzuheben
 
04.07.1996: Das VG Aachen beschließt, die Rheinbraun AG beizuladen
 
13.12.1996: Der BUND begründet die Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen und beantragt, die Frage der Anwendung der EU-Überleitungsvorschriften dem EuGH zur Prüfung vorzulegen; zahlreiche Schriftsätze folgen
 
10.11.1999: Mündliche Verhandlung der BUND-Klage vor dem VG Aachen; die Klage wird abgewiesen
 
24.12.1999: Der BUND beantragt beim VG Aachen die Zulassung der Berufung
 
28.06.2004: Das Oberverwaltungsgericht Münster lässt die Berufung der BUND-Klage gegen die Zulassung des Tagebaus Hambach nach 4 1/2jähriger Verfahrensdauer zu.
 
17.12.2005: Das OVG Münster revidiert das erstinstanzliche Urteil in wesentlichen Punkten, weist die BUND-Klage gegen den Tagebau Hambach aber im Endergebnis ab.
 
22.03.2005: Der BUND legt beim OVG Münster eine so gen. Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit geht die Klage gegen den Tagebau Hambach in die 3. Instanz.
 
21.11.2005: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die BUND-Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab.
 
13.01.2006: Wegen der Verletzung des Grundrechts auf "Gewährleistung des gesetzlich zuständigen Richters" erhebt der BUND Verfassungsbeschwerde.
 
Mai 2006: Wie die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mitteilt, wurde die Annahme der Verfassungsbeschwerde am 18. April abgelehnt. Damit geht das 10 Jahre dauernde Klageverfahren des BUND gegen den Tagebau Hambach zu Ende.
 
01.12.2011: Die RWE Power AG reicht bei der Bezirksregierung Arnsberg en 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis2030 zur Zulassung ein.
 
10.04.2012: Der BUND reicht eine etwa 100seitige Stellungnahme zum 3. Rahmenbetriebsplan an und kündigt an, im Falle einer Zulassung eine Klage zu erwägen.
 
20.12.2012: Der BUND reicht beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans Tagebau Hambach 2011-2014 ein.
Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/braunkohle/tagebaue_im_rheinland/tagebau_hambach/steckbrief_chronologie/