Sie befinden sich hier:

Tagebau Hambach - ein Steckbrief

gepl. Abbauzeitraum

 

bis 2040

Flächeninanspruchnahme

 

85 km2, davon 41 km2 Wald (Hambacher Forst)

Kohleinhalt

 

2,4 Mrd. t

gepl. Förderung

 

max. 50 Mio. t pro Jahr, derzeit etwa 38 Mio. t/a

Flöztiefe

 

bis ca. 450 m

Abraum

 

15,4 Mrd. m3

Kohle : Abraum-Verhältnis

 

bis 1 : 10

CO2-Emissionen

 

1 t Kohle = 1 t CO2

Sümpfungswassermenge

 

insges. etwa 44,5 Mrd. m3

Sümpfungstrichter

 

gesamte Erftscholle hydrologisch "tot"

Beeinflussungsdauer

 

mehrere hundert Jahre

Restsee

 

250 m tief, 4.000 ha Fläche, 4 Mrd. m3 Inhalt, künstl. Befüllung (max. 270 Mio. m3/a)

Außenkippe (Sophienhöhe)

 

2,2 Mrd. m3 Abraum, 10 km2, 220 m Höhe

Umsiedlung         

 

5.200 Menschen - mehr Infos zur Umsiedlung hier

Alle Hambach-Infos hier

Kraftwerk Niederaußem

Die im Tagebau Hambach gewonnene Kohle wird in erster Linie im Kraftwerk Niederaußem eingesetzt. Dieses Kraftwerk ist der größte Kohlendioxid-Emittent Europas. Jährlich werden hier mehr als 31 Mio. Tonnen des Treibhausgases ausgestoßen, dazu mehr als 1.000 t der krank machenden Feinstäube sowie zahlreiche Schwermetalle (Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, etc.).


Daten, Zahlen, Fakten:

Kraftwerkstyp:

 

Braunkohlengroßkraftwerk mit 9 Blöcken

Einsatzbereich:

 

Grundlast

Leistung:

 

3.801 MW brutto, 3.554 MW netto

gemittelter Braunkohleneinsatz 2004 - 2006:

 

25,38 Mio. t/a

CO2-Ausstoß 2007

 

31,3 Mio. t

Anzahl der Blöcke

 

- 150 MW-Block 2
- 300 MW-Block 4
- 600 MW-Block 2
- 1.000-MW-Block 1 (BoA1)

gemittelte Bruttostromerzeugung 2004 - 2006:

 

25,43 TWh

Inbetriebnahmen:

 

1963-2003
Alle Niederaußem-Infos hier

Braunkohlentagebau Hambach - eine Chronologie

25.04.1950

Gesetz betreffend die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet

1972/1973

Konkretisierung der Rheinbraun-Planung zum Aufschluß des Tagebaus Hambach

1974

Bergbautreibende stellt einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung und Verbindlichkeitserklärung des Braunkohlen-Teilplanes Hambach

19.07.1974

Ein erster Rahmenbetriebsplan wird eingereicht.

1974/1975

Erstellung eines Ökologischen Gutachtens (Forstwesen, Klima und Lufthygiene, Vegetation, Fauna, Landschaftsökologie, Erholung)

16.12. 1975

Braunkohlenausschuß (BKA) beschließt die Aufstellung des Teilplanes 12/1 - Hambach

1976

Nach Offenlegung des Planes sowie erfolgter Anhörung der Einwender und Prüfung durch den Braunkohlenausschuß wird der Antrag auf Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 12/1 - Hambach - der Landesregierung vorgelegt.

11.05.1977

Ministerpräsident Kühn unterschreibt die Verbindlichkeitserklärung auf Grundlage des "Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier". Der Teilplan beinhaltet insbesondere eine Festlegung der äußeren Begrenzungslinien für den Braunkohlenabbau und die Außenhalde Sophienhöhe.

15.06.1977

Eine überarbeitete Fassung des Rahmenbetriebsplanes I wird eingereicht

07.03.1978

Zulassung des Rahmenbetriebsplanes I

02.04.1979

Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (79/409/EWG) der Europäischen Gemeinschaft wird erlassen

28.11.1979

Die Braunkohlenplanung wird Teil der Regional- und Landesplanung.

03.07.1985

Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) wird bekanntgemacht

03.07.1988

Ende der Umsetzungsfrist der UVP-Richtlinie der EG

1989/1990

Erste Überprüfung der Teilplanes. Die Bezirksplanungsbehörde wird vom BKA beauftragt, einen Braunkohlenplanvorentwurf, der die Teilabschnitte Umsiedlung, Straßen und Schienenwege umfaßt, zu erstellen.

12.02.1990

bis

13.07.1990

Die EU-UVP-Richtlinie wird verspätet in deutsches Recht umgesetzt: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Novellierung des Bundesberg gesetzes, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

15.01.1991

Der Arbeitskreis Hambach beschließt, die o.g. sachlichen Teilabschnitte zu entkoppeln

02.02.1993

Änderung des Landesplanungsgesetzes regelt UVP bei Braunkohlenplanverfahren

03.05.1993

Ein zweiter Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach (1996-2020) wird ohne vorherige UVP eingereicht

25.02.1994

Der BKA genehmigt den Braunkohlenplan Hambach, Teilabschnitt Umsiedlung Etzweiler/Gesolei. Die Bezirksplanungsbehörde wird mit der Erstellung eines Braunkohlenplanentwurfs, sachlicher Teilabschnitt Verkehr unter Einbeziehung der mit einer evtl. vorzeitigen Verlegung der A 4 verbundenen Änderung des Straßennetzes, beauftragt

28.02.1994

Die Landesregierung genehmigt den Braunkohlenplan Hambach, sachlicher Teilabschnitt Umsiedlung Etzweiler/Gesolei

16.05.1994

Das Bergamt Köln beteiligt die anerkannten Naturschutzverbände am Zulassungsverfahren

21.11.1994

In der Stellungnahme der Naturschutzverbände wird das Unterlassen einer UVP und die Beteiligung am falschen Verfahren gerügt

20.06.1995

Das Bergamt Düren legt die bei der Rheinbraun AG zusätzlich angeforderten "Angaben zum Naturhaushalt" vor

03.08.1995

Die anerkannten Naturschutzverbände weisen in einer weiteren Stellungnahme zahlreiche gravierende Mängel der zusätzlichen "Angaben zum Naturhaushalt" nach und kritisieren erneut die unzureichende Beteiligung

04.08.1995

Die Rheinbraun AG beantragt beim Bergamt Düren die sofortige Vollziehung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes

17.08.1995

Der Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus wird vom Bergamt Düren zugelassen

04.09.1995

Der BUND legt gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes vom 03.05.1993 Widerspruch ein. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

07.09.1995

Das Bergamt Düren legt den BUND-Widerspruch dem Landesoberbergamt zur Entscheidung vor.

15.09.1995

Das Bergamt Düren ordnet auf Antrag des Rheinbraun AG die sofortige Vollziehung der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes an.

19.09.1995

Der BUND ergänzt seine Widerspruchsbegründung vom 04.09.1995 hinsichtlich der Pflicht zur Durchführung einer UVP.

31.05.1996

Das Landesoberbergamt weist den Widerspruch des BUND gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zurück.

02.07.1996

Der BUND erhebt vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage und beantragt, die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes aufzuheben

04.07.1996

Das VG Aachen beschließt, die Rheinbraun AG beizuladen

13.12.1996

Der BUND begründet die Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen und beantragt, die Frage der Anwendung der EU-Überleitungsvorschriften dem EuGH zur Prüfung vorzulegen; zahlreiche Schriftsätze folgen

10.11.1999

Mündliche Verhandlung der BUND-Klage vor dem VG Aachen; die Klage wird abgewiesen

24.12.1999

Der BUND beantragt beim VG Aachen die Zulassung der Berufung

28.06.2004

Das Oberverwaltungsgericht Münster lässt die Berufung der BUND-Klage gegen die Zulassung des Tagebaus Hambach nach 4 1/2jähriger Verfahrensdauer zu.

17.12.2005

Das OVG Münster revidiert das erstinstanzliche Urteil in wesentlichen Punkten, weist die BUND-Klage gegen den Tagebau Hambach aber im Endergebnis ab.

22.03.2005

Der BUND legt beim OVG Münster eine so gen. Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit geht die Klage gegen den Tagebau Hambach in die 3. Instanz.

21.11.2005

Das Bundesverwaltungsggericht in Leipzig weist die BUND-Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab.

13.01.2006

Wegen der Verletzung des Grundrechts auf "Gewährleistung des gesetzlich zuständigen Richters" erhebt der BUND Verfassungsbeschwerde.

Mai 2006

Wie die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mitteilt, wurde die Annahme der Verfassungsbeschwerde am 18. April abgelehnt. Damit geht das 10 Jahre dauernde Klageverfahren des BUND gegen den Tagebau Hambach zu Ende.

 

aber: Der BUND klagt weiter gegen die tagebaubedingte Verlegung der Bundesautobahn BAB 4.



Suche

Metanavigation: