BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Widerstand gegen A 4-Verlegung und Tagebau Hambach geht weiter

Bundesverwaltungsgericht legt Urteilsbegründungen vor / Anhörungsrüge eingereicht 

Kerpen-Buir, 15.09.2009 - „Trotz der verlorenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die tagebaubedingte Verlegung und den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 geht der Kampf für die Lebensqualität der Betroffenen und gegen den Braunkohlentagebau Hambach weiter.“ Das kündigten heute Vertreter des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Interessengemeinschaft „Buirer für Buir“, der Bürgergemeinschaft Niederzier und der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 an. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Klägern die Begründungen der Urteile vom 13. Mai 2009 zugestellt. In einem ersten Schritt reichte der Privatkläger Peter Abels aus Buir fristgerecht eine Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. mehr

Fehlurteil zu Lasten von Mensch und Natur

Bundesverwaltungsgericht weist A4-Klagen ab

13.05.2009 - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen den Ausbau und die Verlegung der Autobahn A 4 im Bereich des Braunkohlentagebaus Hambach abgewiesen. Auch drei weitere Klagen von betroffenen Privatpersonen wurden abgelehnt. In einer ersten Reaktion zeigte sich der BUND „tief enttäuscht“ und sprach von einem „Fehlurteil zu Lasten von Mensch und Natur“.

Laut Bundesverwaltungsgericht ist die Klage des BUND unbegründet. Zwar könne das Vorhaben wegen des damit verbundenen Verlustes an Waldflächen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebiets Steinheide führen. Die vom Beklagten vorsorglich durchgeführte Abweichungsprüfung sei jedoch rechtlich nicht zu beanstanden. Auch artenschutzrechtliche Verbote würden nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

 Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: „Die Enttäuschung ist groß, weil wir unser Ziel, die Autobahnverlegung zu verhindern, nicht erreicht haben. Damit werden die betroffenen Menschen in Buir und Niederzier bald unzumutbaren Mehrbelastungen durch Lärm und Schadstoffe ausgesetzt. Allerdings hat der BUND im Klageverfahren wichtige Änderungen durchgesetzt, die zumindest den Eingriff in die Natur abmildern.“ Trotzdem drohe den betroffenen Ortschaften jetzt ein „wahres Horrorszenario“. Neben dem mehr als 400 m tiefen Tagebau Hambach, der Hambacher Kohlebahn und der DB-Strecke werde auch die 6-streifig ausgebaute Autobahn in unmittelbarer Ortsnähe verlaufen. „Dass nun das Bundesverwaltungsgericht diesen weiteren Kollateralschaden der Braunkohlengewinnung abgesegnet hat, ist ernüchternd“, so Kröfges.

Dennoch hält der BUND den Einsatz gegen die Autobahnverlegung für nicht vergebens. Die Unterstützung der BUND-Klage durch die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 sei vorbildlich gewesen. Auch das bürgerschaftliche Engagement der Buirer für Buir und der BG Niederzier sei enorm. „Letztendlich haben der BUND und die Bürgerinitiativen mit großem persönlichen Einsatz alles versucht, um weiteren Schaden von Natur, Umwelt und Menschen fern zu halten, während sich die Kommunen vor ihrer Verantwortung gedrückt haben“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.

Als Erfolg wertet der BUND, dass wesentliche Umplanungen zum Schutz der Natur durchgesetzt werden konnten. So habe der BUND u.a. den Wegfall einer Rastanlage im Bereich der europarechtlich geschützten Steinheide, Amphibienschutzmaßnahmen und eine Grünbrücke über die Trasse erkämpft. Zuletzt habe das Verkehrsministerium auch den Fledermausschutz verbessert, um einer drohenden Niederlage vor Gericht zu entgehen. „Die heutige Entscheidung ist trotzdem ein Fehlurteil. Wieder einmal werden die Interessen von RWE Power über den Schutz von Mensch, Natur und Umwelt gestellt“, resümiert Jansen. Durch den Tagebau Hambach würden unersetzliche Waldflächen vernichtet. Mit dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Steinheide würde nun auch „die letzte Rettungsinsel“ vom Aussterben bedrohter Arten wie der Bechsteinfledermaus massiv beeinträchtigt.

Inwieweit sich aus dem Urteil weitere juristische Ansatzpunkte ergeben vermag der BUND derzeit noch nicht abschließend abschätzen. BUND-Anwalt Dirk Teßmer: „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig analysieren und danach die weiteren juristischen Schritte gegen den Braunkohlentagebau Hambach sondieren. Trotz des heutigen Urteils halten wir an unserer Rechtsauffassung fest: Der Braunkohlentagebau mitsamt seiner Folgeplanungen verstößt gegen europäisches Umweltrecht und schädigt das Allgemeinwohl.“

Der BUND kündigte weiter heftigen Widerstand gegen die Erweiterung des Braunkohlentagebaus Hambach an und appellierte an die Betroffenen, weiter für den Erhalt der Heimat zu kämpfen. In kürze sei mit dem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren für den 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus zu rechnen.

Autobahn bleibt Todesfalle für Bechsteinfledermaus

Gefährdete Fledermausin der Steinheide; Foto: D. Jansen

A4-Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht: BUND reicht Beweiserhebungsantrag ein

07.05.2009 - Fristgerecht hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestern beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Stellungnahme zu der im Zuge der mündlichen Verhandlung der A4-Klage vom 23.04.2009 seitens des Verkehrsministeriums vorgenommenen Planänderung eingereicht. Die BUND-Experten kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Änderung der Autobahnplanung die grundlegenden Mängel des Planfeststellungsbeschlusses nicht heilen könne. Die geplante Autobahn A 4 bleibe damit eine „Todesfalle für die Bechsteinfledermaus“.

Gleichzeitig beantragte der BUND den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung zwecks Durchführung einer Beweiserhebung. Mit Hilfe von weiteren Sachverständigengutachten bzw. durch entsprechende Einvernahme von Experten müsse geklärt werden, inwieweit die zum Fledermausschutz nachträglich planfestgestellten Maßnahmen gewährleisten, dass Bechsteinfledermäuse die geplante Trassenführung der Autobahn 4 sicher, insbesondere ohne Inkaufnahme eines erhöhten Mortalitätsrisikos queren können. Das Verkehrsministerium hatte die Planänderung im Zuge der mündlichen Verhandlung präsentiert, um einer drohenden Niederlage vor Gericht zu entgehen.

Der BUND bleibt dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss trotz der Änderungen wegen der nach wie vor gravierenden Verstöße gegen das Naturschutz- und Artenschutzrecht aufgehoben werden müsse. Auch die ergänzenden Maßnahmen zum Schutz der seltenen Bechsteinfledermaus könnten keine ausreichende Absicherung des Fortbestandes der Austauschbeziehungen zwischen den Fledermaushabitaten in der Steinheide und dem Nörvenicher Forst sowie der Vermeidung eines erhöhten Tötungsrisikos für Bechsteinfledermäuse im Fahrbahnbereich der neuen Autobahnbahntrasse garantieren. Bereits eine zusätzliche Mortalität von 5-10 % im Jahr könne zum langfristigen Erlöschen der Population führen.

Das Bundesverwaltungsgericht will die Entscheidungen über die Klagen des BUND sowie der Privatpersonen aus Buir und Niederzier am 13. Mai 2009, 9.30 Uhr, verkünden.

Fledermaus-Urteil am 13. Mai – BUND optimistisch

BUND-Klage gegen tagebaubedingte Verlegung der A4

Düsseldorf, 24.04.2009 - Nach mehr als 16-stündiger Verhandlung ging gestern die mündliche Verhandlung der Klagen gegen den geplanten Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A4 vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Ende. Während für die drei Klagen der 6. Mai als Verkündungstermin für die Entscheidung festgelegt wurde, fällt das „Fledermaus-Urteil“ am 13. Mai.

Der zweite Verhandlungstag widmete sich vollständig der Klage des BUND. Diese wurde durch Rechtsanwalt Dirk Teßmer, den BUND-Landesvorsitzenden Paul Kröfges und Geschäftsleiter Dirk Jansen vertreten. Als Gutachterin hat der BUND die Fledermaus-Expertin Corinna Koch vom Zoologischen Institut der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen hinzugezogen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit das Natur- und Artenschutzrecht durch die Autobahnplanung verletzt wird. Der BUND hält den Planfeststellungsbeschluss wegen der rechtlich unzulässigen erheblichen Beeinträchtigung der europarechtlich geschützten Steinheide mit ihren seltenen Eichen-Hainbuchenwäldern für rechtswidrig. Dazu verletze das Vorhaben das Tötungs- und Störungsverbot der in diesem Naturraum vom Aussterben bedrohten Bechsteinfledermaus. Intensiv wurde auch die Frage der Notwendigkeit der Autobahnverlegung debattiert. Die BUND hält diese wegen der Gemeinwohlschädlichkeit des Tagebaus Hambach für überflüssig. Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: „Die Verhandlung hat den ganzen Planungswahnsinn deutlich gemacht. Durch den Tagebau Hambach mit all seinen für Natur und Mensch fatalen Auswirkungen wird eine Folgeplanung ausgelöst, die diesen unverantwortlichen Eingriff noch schlimmer macht. Deshalb muss die Autobahn da bleiben, wo sie ist.“

Offenbar erkannte auch die Straßenbauverwaltung die Mängel des eigenen Planfestsstellungsbeschlusses und präsentierte in der Verhandlung eine Ergänzung. Diese sieht weitere Fledermausschutzeinrichtungen und zusätzlichen Bepflanzungen beidseitig der neuen Trasse auf 1,7 km Länge vor. Für den BUND reicht dies nicht aus, da die grundlegenden Mängel dadurch nicht geheilt werden könnten. Überzeugen konnte die Beklagte auch nicht mit ihrer Darlegung, wonach die Steinheide keine der besonders geschützten Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus aufweise. Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Einigkeit herrschte bei der Tatsache, dass durch den vordringenden Tagebau Hambach zwei von drei nachgewiesenen Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus dem Untergang geweiht sind. Die Steinheide ist somit eine der letzten Rettungsinseln. Jegliche weitere Beeinträchtigung ist deshalb rechtlich unzulässig.“

Um die überraschende Planänderung sachlich würdigen zu können, beantragte der BUND einen so genannten „Schriftsatznachlass“. Diesem wurde seitens des Gerichts stattgegeben. Bis zum 6. Mai hat der BUND nun Zeit, zur Planänderung Stellung zu nehmen. Durch diese Prozessentwicklung veränderte sich auch die weitere Zeitplanung. Das Gericht legte als neuen Termin für die Urteilsverkündung den 13. Mai fest.

Insgesamt wertet der BUND die Klagen gegen die Autobahnverlegung schon jetzt als Erfolg. Während sich die betroffenen Kommunen aus ihrer Verantwortung für die Bürger und die Umwelt davongestohlen hätten, ließen BUND und Bürgerinitiativen nicht unversucht, weiteren Schaden von der Region abzuwehren. Schon jetzt seien wesentliche Verbesserungen durchgesetzt worden. Ziel bliebe aber nach wie vor die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Der BUND und die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 sehen der Urteilsverkündung mit durch die Verhandlung gestärktem Optimismus entgegen. 

Gutachter-Streit um Bechsteinfledermaus

Die BUND-Vertreter vor dem BVerwG (v.l.n.r.): Landesvorsitzender Paul Kröfges, Geschäftsleiter Dirk Jansen, Rechtsanwalt Dirk Teßmer und Gutachterin Corinna Koch

Tag 2 der mündlichen Verhandlung – Straßenplaner in der Defensive

 

Leipzig, 23.04.2009 - Der Expertenstreit um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu dem Ausbau und der Verlegung der Bundesautobahn A 4 im Bereich des Braunkohlentagebaus Hambach ging heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in die zweite Runde. Mehr als sechs Stunden lang wurde die Frage diskutiert, inwieweit  das Natur- und Artenschutzrecht durch die Autobahnplanung verletzt wird. Der BUND hält den Planfeststellungsbeschluss wegen der rechtlich unzulässigen erheblichen Beeinträchtigung der europarechtlich geschützten Steinheide mit ihren seltenen Eichen-Hainbuchenwäldern für rechtswidrig. Dazu verletze die Planung das Tötungs- und Störungsverbot der in diesem Naturraum vom Aussterben  bedrohten Bechsteinflederrmaus. Intensiv wurde auch die Frage der Notwendigkeit der Autobahnverlegung debattiert. Die BUND hält diese wegen der Gemeinwohlschädlichkeit des Tagebaus Hambach für überflüssig.

 

Offenbar erkannte auch die Straßenbauverwaltung die Mängel des eigenen Planfestsstellungsbeschlusses und präsentierte in der Verhandlung eine Ergänzung. Diese sieht weitere Fledermausschutzeinrichtungen und zusätzlichen Bepflanzungen beidseitig der neuen Trasse auf 1,7 km Länge vor. Nach kursorischer Prüfung konstatierte der BUND, dass die grundlegenden Mängel dadurch nicht geheilt werden könnten. Überzeugen konnte die Beklagte auch nicht mit ihrer Darlegung, wonach die Steinheide keine der besonders geschützten Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus aufweise. Einigkeit herrschte allerdings bei der Tatsache, dass durch den vordringenden Tagebau Hambach zwei von drei Wochenstubenkolonien dem Untergang geweiht sind. Der Steinheide kommt damit nach Ansicht des BUND eine besondere Bedeutung als „Rettungsinsel“ zu.

 

Um die überraschende Planänderung sachlich würdigen zu können, beantragte der BUND einen so genannten „Schriftsatznachlass“. Diesem wurde seitens des Gerichts stattgegeben. Bis zum 6. Mai hat der BUND nun Zeit, zur Planänderung Stellung zu nehmen. Durch diese Prozessentwicklung veränderte sich auch die weitere Zeitplanung. Das Gericht legte als neuen Termin für die Urteilsverkündung den 13. Mai fest.

 

Fotostrecke - Bundesrichter entscheiden über Autobahnverlegung

A4-Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelt die Klagen des BUND und der privat Betroffenen; Fotos: D. Jansen/BUND

Tag 1 der mündlichen Verhandlung - Zwischenbericht aus Leipzig 

 

 

Leipzig, 22.04.2009 - Nach zehn Stunden ging heute der 1. Tag der mündlichen Verhandlung der A 4-Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Ende. Im Zentrum standen zunächst die Klagen der Privatpersonen aus Buir und Niederzier-Ellen. Morgen wird die Verhandlung ab 10.00 Uhr fortgeführt. Dann wird es im Wesentlichen um die vom BUND vorgebrachten Aspekte des Natur- und Artenschutzes gehen. Nach Aussage des Gerichts werden die Entscheidungen auf einem gesonderten Termin am 6. Mai verkündet.

 

Der Vorsitzende des 9. Senats, Dr. Storost, hatte um 10.00 Uhr im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts die mündliche Verhandlung eröffnet. Ein großes Aufgebot von Anwälten, Sachbeiständen und Gutachtern von Klägern, Beklagter und Beigeladener (RWE) war erschienen. Erörtert wurde die Frage, ob der Planfestsstellungsbeschluss an einem Rechtsfehler leidet, der die Kläger in ihren Rechten verletzt und zur Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen müsste.

 

 

Nach Darlegung der Kläger ist die den Lärmprognosen zugrunde liegende Verkehrsprognose grob fehlerhaft. Die Prognose genüge nicht den fachlichen Standards, habe methodische Mängel und gewichte insbesondere den Lkw-Anteil und die gesamte zukünftige Verkehrsbelastung falsch. Die Lärmbelastung in Buir und Ellen ist danach wesentlich höher, eine Grenzwertüberschreitung trotz Lärmschutzmaßnahmen wahrscheinlich. Um die Argumente zu entkräften verwies die Beklagte auf zum Teil etwa 20 Jahre alte Erhebungen. Weitere Lärmschutzmaßnahmen seien unverhältnismäßig teuer. Im Falle der Ortschaft Buir geht es dabei um 270.000 Euro Mehrkosten, die allerdings für 27 Haushalte Verbesserungen brächten.

 

Auch die Frage nach alternativen Autobahntrassen - insbesondere die Südumfahrung Buirs - stand auf der Tagesordnung. Für die Straßenbauverwaltung kommen solche Alternativen v.a. wegen ihrer größeren Länge nicht infrage, während sie sowohl aus Naturschutz- als auch Menschenschutz-Sicht durchaus Vorteile brächten.

Insgesamt wurden die streitigen Sachverhalte sehr tief gehend und unter fairer Leitung des Vorsitzenden Richters verhandelt. Der morgige Verhandlungstag wird dann weitgehend der Bechsteinfledermaus gewidmet.

 

Bundesautobahn A 4 soll Tagebau Hambach weichen - BUND und Bürgerinitiativen klagen

Die Bundesautobahn A 4 zwischen Düren und Kerpen soll nach den Plänen von RWE Power im Jahre 2017 vom vordringenden Tagebau Hambach erreicht werden. Deshalb soll sie nach Süden verlegt und bei dieser Gelegenheit sechsstreifig ausgebaut werden. Die Gesamtlänge der geplanten Maßnahme beträgt 17,593 Kilometern. Davon entfallen 13,1 km aus dem eigentlichen Verlegeabschnitt sowie zwei Ausbauabschnitte von 2,25 bzw. 2,2 km Länge.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverkehrsministeriums vom 19.10.2007 wurden insgesamt vier Klagen eingereicht, die am 22. und 23. April 2009 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden. 

Die von der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A 4 unterstützte Klage des BUND hält den Planfeststellungsbeschluss wegen gravierender Verstöße gegen das Natur- und Artenschutzrecht für rechtswidrig, weshalb der BUND dessen Aufhebung beantragt hat. Zwar hat der BUND im laufenden Verfahren bereits zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt, trotzdem wurden die erheblichen Mängel nicht geheilt. Insbesondere ist die Zerstörung eines der letzten Rückzugsgebiete der extrem seltenen, gesetzlich geschützten Bechsteinfledermaus zu befürchten.

Die drei Privatklagen aus Niederzier-Ellen und Kerpen-Buir  richten sich v.a. gegen die unausweichliche zusätzliche Lärm- und Feinstaubbelastung. Die neue Autobahntrasse soll zukünftig direkt an den Ortsrand von Buir gelegt werden, was die dortige Lebensqualität nachhältig beeinträchtigen würde. Die Ortschaft würde zu einer der meist belasteten in Deutschland: Kurz vor Buir soll im Jahre 2040 der 450 m tiefe Tagebau Hambach enden. Die schmale Restzone zwischen Tagebau und Buir soll neben der schon existierenden Bahnstrecke auch die verklegte Hambach-Bahn und die 6-spurige Autobahn aufnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger empfinden dies als Horrorszenario.

BUND und Bürgerinitiativen sind sich einig: Die Autobahn soll da bleiben, wo sie ist. Die mit dem überflüssigen Tagebau Hambach einher gehenden Kollateralschäden sind nicht hinnehmbar. 

Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen A 4-Verlegung

Foto/M.: D. Jansen / BUND

Autobahn soll für Tagebau Hambach verlegt werden / Massive Eingriffe in Natur

27.02.2009 - Die Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und mehrerer Privatpersonen gegen die Verlegung der Bundesautobahn A 4 im Bereich des Tagebaus Hambach werden in kürze vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Gericht legte jetzt den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 22. und bei Bedarf 23. April (jeweils ab 10.00 Uhr) fest. [BVerwG 9 A 71 bis 74.07]

 

Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die mit einer geplanten Ausweitung des Braunkohlentagebaus begründete Verlegung der Autobahn Aachen- Köln (A 4) zwischen Düren und Kerpen. Sie halten die Trassenwahl für fehlerhaft, da sie die Immissionsschutzbelange der betroffenen Wohnbevölkerung nicht ausreichend berücksichtige sowie gegen das Habitat- und Artenschutzrecht verstoße.

 

Das Ministerium für Bauen und Verkehr hatte den Planfeststellungsbeschluss am 19. Oktober 2007 erlassen. Hiergegen hatte der BUND am 20. Dezember 2007 Klage eingereicht. Nach Auffassung des BUND leidet der Planfeststellungsbeschluss an grundlegenden, nicht im Wege einer Planänderung behebbaren Mängeln und ist deshalb aufzuheben. Hilfsweise sei der Planfeststellungsbeschluss  aufgrund der festzustellenden Rechtswidrigkeit außer Vollzug zu setzen und dem beklagten Verkehrsministerium die Fehlerbehebung im Rahmen eines Planänderungsverfahrens aufzugeben.

 

Zwar hatte der BUND im Genehmigungsverfahren bereits einige Verbesserungen wie die Verlegung der geplanten Park- und WC-Anlage aus dem ökologisch sensiblen Bereich und den Bau einer Grünbrücke erzwungen. Dies könne aber nicht die rechtswidrigen Eingriffe in das von der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützte FFH-Gebiet „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ und die gravierende Beeinträchtigung der besonders geschützten Bechsteinfledermaus heilen. Gutachter hatten bestätigt, dass die Autobahn für die Bechsteinfledermaus zur Todesfalle werde. Angesichts der einzigartigen naturschutzfachlichen Bedeutung der Bechsteinfledermauskolonie im Gebiet Steinheide/Nörvenicher Wald führe die Verlegung der A 4 dazu, dass die Art im ganzen Naturraum an den Rand der Ausrottung gerät.

A 4-Verlegung: BUND reicht Klagebegründung ein

19.02.2008 „Naturschutz ist Menschenschutz – Todesfalle Autobahn - Bechsteinfledermaus soll Betroffenen helfen “

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Begründung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau und der Verlegung der Autobahn A 4 im Bereich des Braunkohletagebaus Hambach eingereicht. Mit dem 71-seitigen Schriftsatz belegen die Umweltschützer, dass der Planfeststellungsbeschluss an grundlegenden, nicht im Wege einer Planänderung behebbaren Mängeln leidet und deshalb aufzuheben sei. Hilfsweise sei der Planfeststellungsbeschluss  aufgrund der festzustellenden Rechtswidrigkeit außer Vollzug zu setzen und dem beklagten Verkehrsministerium die Fehlerbehebung im Rahmen eines Planänderungsverfahrens aufzugeben.

Der BUND begründet seine Klage im Wesentlichen mit den rechtswidrigen Eingriffen in das von der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützte FFH-Gebiet „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ und der gravierenden Beeinträchtigung der besonders geschützten Bechsteinfledermaus. Zur Untermauerung seiner Argumentation hat der BUND hierzu ein Gutachten des Instituts für Zoologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vorgelegt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass eine verlegte Autobahn A4 trotz der im Planfestsstellungsbeschluss verankerten Maßnahmen eine „Todesfalle für die Bechsteinfledermaus“ würde. Angesichts der einzigartigen naturschutzfachlichen Bedeutung der Bechsteinfledermauskolonie im Gebiet Steinheide/Nörvenicher Wald führe die Kombination der Beeinträchtigungen durch die Verlegung der A 4 nicht nur zu einem deutlich erhöhtem Aussterberisiko, sondern auch dazu, dass sich der Erhaltungszustand der Bechsteinfledermaus im Naturraum Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht derart verschlechtere, dass die Art im ganzen Naturraum an den Rand der Ausrottung gerät.

Der BUND wendet weiter ein, dass für die Verlegung der A 4 kein verkehrlicher Bedarf gegeben sei. Hierzu hat der BUND ein Gutachten der renommierten Verkehrsplaner von RegioConsult eingeholt, welches die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Verkehrsprognosen widerlegt. Letztendlich würde die Autobahnverlegung auf die jetzt planfestgestellte Trasse nicht aus verkehrlichen Gründen erfolgen, sondern ausschließlich zur Ermöglichung einer Fortführung des Braunkohletagebaus Hambach. Es sei aber nicht Aufgabe einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung, zugunsten eines privaten Unternehmens wie der RWE Power AG eine Autobahn zu verlegen, um deren Abbaupläne möglich zu machen.

Der BUND ist optimistisch, mit der maßgeblich von der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 e.V.  unterstützten Klage nicht nur weitere Beeinträchtigungen der Natur im durch den Braunkohletagebau „schwer gebeutelten Region“ zu verhindern, sondern insbesondere auch die betroffenen Menschen vor weiteren unzumutbaren Belastungen zu schützen. Insofern sei Naturschutz auch hier vor allem Menschenschutz.

Hinweis:  Am 26.02.2008, 19.30 Uhr, veranstaltet die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4 e.V. in Zusammenarbeit mit der BUND Kreisgruppe Rhein-Erft im evangelischen Gemeindezentrum Kerpen-Buir (Bahnstraße) eine Infoveranstaltung zur BUND-Verbandsklage gegen die A4-Verlegung.

BUND klagt gegen Autobahnverlegung

18.12.2007 „Tagebaubedingte A4-Verlegung schadet Mensch und Natur“

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reicht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau und der Verlegung der Autobahn A 4 im Bereich des Braunkohletagebaus Hambach ein. „Ausbau und Verlegung der Autobahn würden zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Lebensqualität entlang der geplanten Trasse führen. Die neue Trasse ist zudem eine ökologische Falle für die vom Aussterben bedrohte, streng geschützte Bechsteinfledermaus. Das wollen wir mit Unterstützung der örtlichen Bürgerinitiativen verhindern“, sagt Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND.

Der BUND hatte im Zuge des Genehmigungsverfahrens zwar bereits wesentliche Planänderungen wie den Wegfall der Park und WC-Anlage im Schutzgebiet Steinheide und den Bau einer Grünbrücke für gefährdete Tierarten durchgesetzt. Letztere ist die erste in Nordrhein-Westfalen. Trotzdem bleibe der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, da die neue Autobahntrasse zu erheblichen Eingriffen in europarechtlich geschützte Biotope und zur existenziellen Gefährdung seltener Tierarten führe. Insbesondere die Population der Bechsteinfledermaus sei durch die Autobahn vom Aussterben bedroht. Eine Aufhebung oder Aussetzung des Vollzugs des Planfeststellungsbeschlusses wäre nicht nur ein Erfolg für die Natur, auch die Bürgerinnen und Bürger entlang der geplanten Trasse würden davon profitieren.

Enttäuscht zeigt sich der BUND nach wie vor von der mangelnden Unterstützung durch die Stadt Kerpen, die unter fadenscheinigen Vorwänden eine in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung der BUND-Klage verweigert habe. „Auch wenn die Stadt Kerpen ihre Bürgerinnen und Bürger im Stich gelassen hat, der BUND und die Bürgerinitiativen handeln“, konstatiert BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Nur durch eine „enorme Kraftanstrengung“ der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 und der Buirer für Buir sei die BUND-Verbandsklage ermöglicht worden.

Der Stadtrat mit Bürgermeisterin Marlies Sieburg an der Spitze habe sich mehrheitlich klar für die Autobahnverlegung entschieden, kritisiert der BUND. Damit aber würden die Bürgerinnen und Bürger nicht nur von ihren Naherholungsgebieten abgeschnitten, sondern unerträglichen Lärm und Feinstaubbelastungen ausgesetzt. „Nach den vollmundigen Ankündigungen hätten wir, wenn schon keine eigene Klage der Stadt, so doch wenigstens die Unterstützung einer BUND-Klage erwartet“, bemängelt Jansen. Dass sich die Stadt Kerpen aus ihrer Verantwortung davon gestohlen habe, sei „ein unrühmliches Beispiel für einen kommunalpolitischen Eiertanz zu Lasten von Mensch und Natur.“ BUND und Bürgerinitiativen wollen trotzdem alles versuchen, den Planfeststellungsbeschluss zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu kippen.

Neben der BUND-Klage werden auch verschiedene Privatklagen eingereicht. Der BUND appelliert an alle Betroffenen, diese Klagen finanziell zu unterstützen, um das sich abzeichnende „Desaster zu Lasten der Lebensqualität in Geilrath, Buir und Niederzier“ abzuwenden.

Umplanung der A4 ist Teilerfolg – Jetzt muss das ganze Projekt verhindert werden!

08.08.2007 Heute endete die Frist für die Naturschutzverbände BUND und NABU zur Stellungnahme zu den geänderten Planunterlagen zum Ausbau und der Verlegung der Autobahn A 4 im Bereich des Tagebaus Hambach.

Trotz der von den Naturschutzverbänden erzwungenen Umplanung und dem Teilerfolg des Wegfalls der PWC-Anlage und der Installation einer Grünbrücke, bleibt das Projekt nicht genehmigungsfähig. Auch wenn der Eingriff in die Natur mit der Umplanung ein wenig geringer ausfallen würde, bleiben die nicht kompensierbaren Auswirkungen auf den Menschen. Lärm, Feinstaub, der Verlust von Lebensqualität und der Eingriff in die Grundrechte können durch diese Umplanung nicht geheilt werden. Da die tagebaubedingte Verlegung der Autobahn überflüssig ist, weil wir uns eine Fortführung des Tagebaus allein schon aus klimaschutzpolitischer Sicht nicht leisten können, gibt es nur eine logische Konsequenz: Das Vorhaben darf nicht genehmigt werden!

Sollte Verkehrsminister Oliver Wittke dies rechtswidrigerweise doch tun, muss er mit weiterem Widerstand rechnen. Zusammen mit der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 und der Initiative Buirer für Buir werden die Naturschutzverbände alle Hebel in Bewegung setzen, dieses überflüssige Irrsinnsprojekt zu stoppen.

Die Park & WC-Anlage am Rande des Naturschutzgebietes Steinheide war von uns als „Gipfel planerischen Irrsinns“ bezeichnet worden. In zähen Nachverhandlungen nach Abschluss des Erörterungstermins hatten BUND und NABU weitere Kartierungen geschützter Amphibienarten durchgesetzt. Wie prognostiziert, mussten die vorherigen Untersuchungen seitens der Antragstellerin massiv korrigiert werden. Auch wenn der Steinheide nun Schlimmeres erspart bleiben soll, bleibt das Vorhaben auch aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.

Mehr Infos: Die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum so gen. 2. Deckblatt vom 08.08.2007

BUND und Bürgerinitiativen prüfen Klage gegen Autobahn

26.04.2006 Ende des Erörterungstermins zur geplanten A 4-Verlegung

Nach mehr als 50-stündiger Verhandlung ging gestern Abend in Bergheim der Erörterungstermin zur geplanten Verlegung der Autobahn 4 im Bereich des Braunkohlentagebaus Hambach zu Ende. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 halten an ihrer Kritik fest. Keiner der zahlreichen Kritikpunkte an dem Vorhaben hätte ausgeräumt werden können. „Eine Verlegung der A 4 ist unnötig, wäre unzumutbar für die Bevölkerung und in höchstem Maße umweltschädlich,“ so dass Fazit von BUND und Bürgerinitiativen.

Nach Auffassung der Vorhabenskritiker stehen der Planung gravierende naturschutzrechtliche Belange entgegen. Die durch die Trassenführung bedingte massive Beeinträchtigung des FFH-Gebiets Steinheide und vieler geschützter Tierarten sei nur durch den Verzicht auf die Trasse 2a vermeidbar. Den „Gipfel planerischen Irrsinns“ sieht der BUND darin, dass ausgerechnet im Bereich dieses sensiblen Naturschutzgebietes eine Park- und WC-Anlage geplant ist.

Tausende Bürgerinnen und Bürger in Arnoldsweiler, Ellen, Buir und Kerpen würden zusätzlichen inakzeptablen Lärm- und Feinstaubbelastungen ausgesetzt. Etwa 350 Haushalte würden derart nachhaltig verlärmt, dass ein Aufenthalt im Freien oder Schlafen bei offenen Fenster unmöglich werde. Nur durch passive Lärmschutzmaßnahmen könnten die geltenden Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, womit sich die Betroffenen geradezu einbunkern müssten, um dem Dauerlärm zu entgehen. Dazu kommen enorme Wertverluste bei Hunderten von Immobilien. Die neuen Verkehrswege würden daneben den Zugang zu den beliebten Naherholungsflächen (Steinheide, Merzenicher Erbwald) blockieren bzw. diese teilweise zerstören oder entwerten. Der Verweis der Straßenbaubehörde, durch die Ausgleichsflächen würden neue Erholungsflächen geschaffen, sorgte für empörte Reaktionen. Diese vereinzelten Areale liegen zum Beispiel an der Kreismülldeponie Haus Forst. Naherholung auf der Müllkippe statt Spazierens durch den Wald?

Die Ortschaft Geilrath würde durch die verschiedenen tagebaubedingt verlegten Verkehrswege geradezu eingekesselt. Die Bemerkung des Chefs des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Jacobs, die Geilrather bekämen eine „gute Verkehrsanbindung“ klingt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch. Eine objektive Prüfung aller Trassenvarianten (z.B. Trasse 2) zur Verminderung der nachteiligen Auswirkungen unterblieb indessen.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW konnte des Weiteren nicht bestätigen, dass bei der Auswahl der Varianten die für den Bund – sprich: Steuerzahler - kostengünstigste ausgewählt wurde. Das bestärkt den BUND und die Bürgerinitiativen in der Auffassung, dass die vom Tagebaubetreiber verursachten Folgekosten wieder einmal auf die Allgemeinheit umgelegt werden sollen. Laut Antragstellerin verursacht das Vorhaben Kosten in Höhe von 135 Mio. Euro, von denen laut gewähltem Verteilungsschlüssel nur etwa die Hälfte von der RWE Power AG übernommen werden sollen.

Die massiven Beeinträchtigungen des Allgemeinwohls sind nach Auffassung des BUND vermeidbar, wenn die Autobahn da bliebe, wo sie ist. Der BUND und die Bürgerinitiativen kündigten an, zunächst das Protokoll des Termins und den Planfeststellungsbeschluss abzuwarten, um dann einen Entschluss zu einer möglichen Klage zu fällen.

BUND und Bürgerinitiativen rufen die BürgerInnen auf, eine Klage gegen das Vorhaben mit einer steuerlich absetzbaren Spende möglich zu machen.

Konto der BI: Raiffeisenbank Frechen-Hürth, Nr. 2401303017, BLZ 370 623 65, Stichwort ‚KLAGEFOND’

Mehr Infos:

Erörterungstermin zur tagebaubedingten Verlegung der Autobahn 4 wird fortgesetzt

21.04.2006 Ab kommenden Dienstag (25. April 2006, 9.00 Uhr, Medio.Rhein.Erft, Bergheim) wird der am 7. April unterbrochene Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur geplanten Verlegung der A 4 fortgesetzt. Die Bezirksregierung scheint dabei ihrem wenig bürgerfreundlichen Stil treu zu bleiben: Viele EinwenderInnen werden von dem kurzfristig anberaumten Termin erst bei ihrer Rückkehr aus dem Osterurlaub erfahren




Inhaltlich stehen die Punkte

auf der Tagesordnung.

Die bislang nicht ausdiskutierten naturschutzrechtlich relevanten Fragestellungen (FFH-Problematik) werden - so die Vereinbarung des BUND mit der Bezirksregierung Köln - gesondert nachgeholt. Hierbei geht es insbesondere um die Frage der Erheblichkeit des Eingriffs. Nach Auffassung des BUND und NABU war die Datenerhebung der Antragstellerin in Bezug auf die europarechtlich besonders geschützten Tierarten (z.B. Bechsteinfledermaus, Kammmolch, Springfrosch) mehr als mangelhaft. Nur aufgrund dieser vorsätzlichen Planungsmängel konnten die Verlegung der Autobahn in das FFH-Gebiet Steinheide und der ausgerechnet dort geplante Bau einer PWC-Anlage als "unerheblich" für den Schutz des höchst wertvollen Bereichs qualifiziert werden.

Aufgrund dieser Defizite sieht der BUND gute Ansatzpunkte für eine mögliche Klage, welche letztendlich auch der lärm- und feinstaubgeplagten Bevölkerung entlang der geplanten Trasse zugute käme.

„Gipfel planerischen Irrsinns“

07.04.2006 Erörterungstermin zur Verlegung der Autobahn 4 unterbrochen / Naturzerstörung, Lärm, Feinstaub:

Nach etwa 40-stündiger Verhandlung wurde am Donnerstagabend in Bergheim der Erörterungstermin zum geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A 4 im Bereich des Tagebaus Hambach unterbrochen. Laut Aussage der Bezirksregierung Köln soll der Termin nach Möglichkeit noch im April 2006 fortgesetzt werden. Als Zwischenfazit stellen der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die ‚Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4’ fest: „Die Straßenbauverwaltung als Antragstellerin konnte die mehr als 1.200 gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen nicht ausräumen. Im Gegenteil: Wir fühlen und darin bestätigt, dass die Verlegung der A 4 naturschutzrechtlich unzulässig, wegen der gesundheitsschädlichen Lärm- und Feinstaubbelastungen für die Bevölkerung unzumutbar und obendrein überflüssig ist. Die Autobahn muss bleiben wo sie ist. Eine sechsstreifige Ertüchtigung der bestehenden Trasse ist die einzig zulässige Option.“ BUND und Bürgerinitiativen sehen aufgrund der bisherigen Erörterungsergebnisse gute Ansatzpunkte für eine Klage.

Seit Montag wurden in Bergheim unter teils chaotischer Leitung der Bezirksregierung Köln die Kritikpunkte mit den Einwendern diskutiert. Von den insgesamt 16 Tagesordnungspunkten konnten bis zum gestrigen Abend lediglich acht abgearbeitet werden. Begonnen hatte der Erörterungstermin mit einem Eklat: Wegen der aufgedeckten unerlaubten Weitergabe Personen bezogener Daten an die RWE Power AG war der Datenschutzbeauftragte der Bezirksregierung Köln alarmiert worden. Eine Befangenheitsantrag des BUND gegen die Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Köln wurde bislang nicht beschieden. Wird diesem stattgegeben, muss der gesamte Erörterungstermin wiederholt werden.

Inhaltlich standen bislang die Fragen des Bedarfs, der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit und die Lärm- sowie Feinstaubbelastung im Mittelpunkt der Erörterung.

Die Antrag stellende Straßenbauverwaltung blieb dabei den Nachweis der Notwendigkeit einer Verlegung der Autobahn A 4 schuldig. Die Antragstellerin musste eingestehen, dass keinerlei Untersuchungen zur Machbarkeit eines Ausbaus der bestehenden Trasse bzw. der Ertüchtigung derselben („Nullvariante“) durchgeführt worden sind. In der Diskussion wurde des Weiteren deutlich, dass es keine wie auch immer zu definierenden Zwangspunkte für eine Realisierung der 2a-Trasse gibt. Von daher ist es unverständlich, dass die erheblich weniger umwelt- und menschenschädliche Trassenvariante 2 grundsätzlich seitens der Vorhabensträgerin ausgeschlossen wurde.

Die Naturschutzverbände konnten daneben gravierende Verstöße gegen das Naturschutzrecht nachweisen. Bestimmte streng geschützte Tierarten (Springfrosch, Kammmolch, Kreuzkröte, Hirschkäfer etc.) sind entweder gar nicht oder unzureichend erfasst worden. Der geplante Bau einer Park & WC-Anlage ausgerechnet im Bereich der gemäß europäischen Naturschutzrechts geschützten Steinheide – in der obendrein die höchst seltene Bechstein-Fledermaus zuhause ist - ist nach BUND-Auffassung der „Gipfel planerischen Irrsinns“. In Konsequenz dieser grundlegenden Fehler wurde der durch die Vorzugsvariante 2a verursachte Eingriff in die FFH-Gebiete Steinheide, Lörsfelder Busch und Dickbusch fälschlicherweise als „nicht erheblich“ deklariert. Die Naturschützer sehen hierin einen eklatanten Planungsfehler.

Käme die A 4-Verlegung, würde die Lebensqualität tausender Menschen durch Lärm- und Feinstaubimmissionen massiv beeinträchtigt, die Immobilien zahlreicher Betroffener würden drastisch an Wert verlieren. Die Gutachter der Straßenbauverwaltung bestätigten im Erörterungstermin, dass eine Einhaltung der Lärmgrenzwerte ohne so genannte passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit eingebauten Lüftern) nur möglich sei, wenn die Autobahn in 850 m Entfernung zur meistbetroffenen Ortslage Buir entlang gelegt würde. Da die Autobahn aber in unmittelbarer Ortsrandlage geplant ist, wo u.a. auch der Tagebaurand, die Hambachbahn (288 Züge/Tag), die DB-Strecke (120 Züge/Tag) verlaufen, droht den Buirern ein dramatischer Verlust an Lebensqualität. Wegen des Verkehrslärms wird eine Nachtruhe bei geöffnetem Fenster nicht mehr möglich sein.

Die Gutachter konnten zudem nicht ausschließen, dass die jetzt schon tagebaubedingt dramatisch hohe Feinstaubbelastung durch die Autobahn weiter verschärft würde. Trotz Inkrafttretens des Aktionsplans für den Tagebau Hambach wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres in Niederzier bereits 22 Überschreitungen des Feinstaub-Tagesgrenzwertes erreicht – zulässig sind insgesamt 35 pro Kalenderjahr. Schon jetzt werden mit Tagesmittelwerten über 160 µg/m3 NRW-Spitzenwerte erreicht. Bei der prognostizierten Zunahme des Lkw-Verkehrs auf der A4 um 70 % bis zum Jahre 2020 sind zusätzliche Belastungen wahrscheinlich.

„Anklage“ eines privaten Einwenders, zu Protokoll gegeben auf dem Erörterungstermin:

"Zum Lärm ist schon viel gesagt worden. Ich hingegen frage mich:
Werden die Buirer in Zukunft noch eine Chance haben zu irgendeiner Tageszeit - z. B. nachts nach 24 Uhr, Sonntagsmorgens, an irgendeinem Ort, - werden sie die Chance haben, Stille zu finden?
Wenn ich hingehe und alle Türen im Haus verschließe, alle Fenster verriegele, die Rollläden herunterfahre, mich einschließe wie ein Häftling in seiner Zelle…
Wird es dann in irgendeiner Ecke meines Hauses, durch alle verschlossenen Öffnungen, durch das Mauerwerk hindurch, irgendwo still sein können?
Nein!
Ein ständiger, unaufhörlicher, transformatorähnlicher, harter Dauerton, permanent und penetrant, und zwar eines jeden von uns ganzes Leben lang, wird die Menschen in Buir für ewig quälen und foltern, immer dann, wenn sie Stille suchen.
Stille ist Ruhe, Ruhe ist Würde.
Buir wird mit der Verlegung der A4 Würde verlieren, sie wird angetastet werden, und zwar in grober Weise. Wie heißt es doch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Ein ewiger Dauerton ist weiße Folter. Würdeverletzung ist strafwürdig und gehört bestraft!
Ersparen Sie uns diese Folter. Lassen Sie die Stille in Buir nicht sterben!
Protokoll:
Der Einwender ist der Meinung, dass Lärm und Dauerton die Bürger von Buir lebenslang quälen werden.
Dies wird Psyche und Nervensystem auf Dauer krank machen. Dies ist Folter und Straftat."

Naturschutz im Mittelpunkt

Bergheim - 04.04.2006 Erörterungstermin Ausbau und Verlegung der Autobahn 4 geht in den dritten Tag

Nach dem anfänglichen Eklat um den aufgedeckten Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wegen der unerlaubten Datenweitergabe an die RWE Power AG durch die Behörden, standen am zweiten Tag des Erörterungstermins die Fragen des Bedarfs für die Verlegung der Autobahn und die naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Mittelpunkt.

Die Antrag stellende Straßenbauverwaltung blieb dabei den Nachweis der Notwendigkeit einer Verlegung der Autobahn A 4 schuldig. Die Straßenbaubehörde musste eingestehen, dass keinerlei Untersuchungen zur Machbarkeit eines Ausbaus der bestehenden Trasse bzw. der Ertüchtigung derselben („Nullvariante“) durchgeführt worden seien. Entgegen der vorherigen Ausführungen musste sie zudem bestätigen, dass die Trasse der Autobahn im Bereich Buir unzulässiger Weise in die Sicherheitszone des Tagebaus Hambach eingreifen soll. Der Abstand zwischen Tagebaugrenze und unmittelbar in Ortsrandlage Buir geführter Autobahn betrüge weniger als 185 m und müsse zudem die Trasse der verlegten Hambachbahn aufnehmen. Die Sicherheitszone könne so ihre vorgeschriebene Funktion als Schutzzone nicht erfüllen. In der Diskussion wurde des Weiteren deutlich, dass es keine wie auch immer zu definierenden Zwangspunkte für eine Realisierung der 2a-Trasse gibt. Von daher sei es unverständlich, dass die erheblich weniger umwelt- und menschenschädliche Trassenvariante 2 grundsätzlich seitens der Vorhabensträgerin ausgeschlossen wurde.

Zu Beginn der am dritten Tag der Erörterung fortzusetzenden Diskussion um die naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens stand die vehemente Kritik von BUND und NABU an der angewandten Methodik zur Erfassung seltener und geschützter Arten. Dabei seinen anerkannte Standardmethoden missachtet und deshalb bestimmte geschützte Tierarten (Springfrosch, Kammmolch, Kreuzkröte, Hirschkäfer etc.) gar nicht oder unzureichend erfasst worden. In Konsequenz dieser grundlegenden Fehler wurde der durch die Vorzugsvariante 2a verursachte Eingriff in die FFH-Gebiete Steinheide, Lörsfelder Busch und Dickbusch fälschlicherweise als „nicht erheblich“ deklariert. BUND und NABU sehen hierin einen eklatanten Planungsfehler.

Am Mittwoch wird die Diskussion um die FFH-Verträglichkeit und den Artenschutz fortgesetzt. Dann wird es u.a. auch um die Bechsteinfledermaus gehen.

UNZUMUTBAR, ÜBERFLÜSSIG, UMWELTSCHÄDLICH

31.03.2006 Verlegung Autobahn A 4:

Anlässlich des am Montag, den 3. April, in Bergheim beginnenden Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau und der Verlegung der Autobahn A 4 hat der BUND seine Forderung nach einem Planungsstopp erneuert. "Die Verlegung der Autobahn A 4 ist unzumutbar, überflüssig und umweltschädlich. Die Bürgerinnen und Bürger sollen für die Gewinnung eines heute überflüssigen Energieträgers leiden. Dabei sind weitere Naturzerstörungen, die Verlärmung der Ortschaften und hohe Feinstaubbelastungen vermeidbar. Eine ressourcen- und klimaschonende Energieversorgung ist möglich!", kritisiert Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND das Vorhaben.

Der BUND fordert

keine weitere Zerstörung unersetzlicher Natur;
den Verbleib der A 4 auf ihrer heutigen Trasse;
verbesserten Lärmschutz für alle betroffenen Ortschaften;
die Bekämpfung der gesundheitsschädlichen Feinstaubimmissionen.

Hintergrund:


1. Lärm macht krank
Hunderte Haushalte in Buir, Ellen, Arnoldsweiler und Sindorf würden bei Realisierung des Vorhabens krank machenden Lärmbelastungen ausgesetzt. Die Siedlung Geilrath würde in eine einzigartige Insellage geraten, weshalb deren Einwohner bereits in einem einzigartigen Akt der Notwehr die eigene Umsiedlung forderten.

Insbesondere für Buir zeichnet sich ein wahres Horrorszenario ab. Neben der DB- und S-Bahn-Strecke (120 Zugbewegungen täglich), dem Tagebau Hambach, der Grubenrandstraße, der B 477n und der Hambachbahn (288 Zugbewegungen täglich) soll jetzt auch noch eine 6-streifige Autobahn am Ortsrand vorbeigeführt werden. Eine Betrachtung der Auswirkungen in ihrer Summe aber unterblieb. Das ist ein wesentlicher Abwägungsfehler.

Insgesamt 350 Häuser entlang der Trasse haben Anspruch auf passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster, etc.). Es droht ein gravierender Verlust an Lebensqualität: Wer dem Stress durch Dauerlärm entgehen will, muss sich geradezu „einbunkern“!

                                                                 
2. Feinstaub ist tödlich

Schon jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger von Niederzier durch den Tagebau Hambach Feinstaubbelastungen jenseits geltender Grenzwerte ausgesetzt. Die verkehrsbedingten Feinstaub-Emissionen spielen bislang nur eine untergeordnete Rolle.

Das würde sich durch den 6-streifigen Ausbau und die Verlegung dramatisch ändern!

Die Verkehrsprognosen gehen allein von einer Zunahme des Lkw-Verkehrs um mind. 67 % aus. Durch das Näherrücken des Tagebaus geriete v.a. Buir erstmals in den unmittelbaren Einflussbereich der Emissionen aus dem Tagebau. In Niederzier würde die schon jetzt unzulässig hohe Belastung weiter steigen.

Dennoch fehlen in den Planfeststellungsunterlagen jegliche belastbare Aussagen zur derzeitigen und prognostizierten Belastung der Bevölkerung mit den tödlichen Feinstäuben.


3. Unersetzliche Natur wird zerstört

Die geplante, auf 6-Streifen erweiterte Trasse zerstört nicht nur Teile des europarechtlich geschützten Naturschutzgebietes Steinheide sondern gefährdet auch die Population stark bedrohter und deshalb streng geschützter Tierarten wie z.B. der Bechsteinfledermaus. Deren vom BUND erwirkter Erst-Nachweis im Merzenicher Erbwald und der Steinheide gilt als zoologisch höchst bedeutsam.

Das NRW-Umweltministerium hat erst unlängst bestätigt, dass die Reste des Hambacher Forstes mit ihrer einzigartigen Population der Bechstein-Fledermaus die Schutzkriterien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfüllen.

Schon durch die verlegte Hambachbahn werden die Reste des Hambacher Forstes massiv beeinträchtigt. Die A 4-Trasse würde die Restnatur weiter entwerten. Dazu kommt, dass ausgerechnet an den Rand des FFH-Gebiets ‚Steinheide’ eine PWC-Anlage gebaut werden soll. Irrsinniger kann man nicht planen!

Der BUND hat in seiner umfassenden Stellungnahme daneben weitere Verstöße gegen das geltende Planungs- und Umweltrecht ausgemacht. So ist z.B. eine umfängliche Prüfung aller möglichen Trassenvarianten – v.a. auch der so gen. Null-Variante – unterblieben.

Die Bezirksregierung Köln hat in ihrer Erwiderung auf die BUND-Stellungnahme die erhobenen Bedenken nicht ausräumen können. Es steht zu befürchten, dass trotz der gravierenden Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch, Umwelt und Natur eine Genehmigung erteilt wird. Der BUND behält sich daher rechtliche Schritte vor und fordert die betroffenen Kommunen auf, im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger gegen das Vorhaben zu klagen.

BUND und Bürgerinitiativen fordern bürgerfreundlichen Erörterungstermin

17.03.2006 Planfeststellungsverfahren für tagebaubedingten Ausbau und Verlegung der BAB A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn 4 haben bei der Bezirksregierung Köln eine Änderung der Tagesordnung des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau und der Verlegung der Autobahn 4 im Bereich des Tagebaus Hambach beantragt. Die Verlegungsgegner fordern eine bürgerfreundlichere Terminierung. Zur Erörterung der mehr als 1.200 Einwendungen gegen das Vorhaben sollten mindestens 2 Abend- und ein Wochenendtermin eingeplant werden, um insbesondere berufstätigen Einwendern die Teilnahme zu ermöglichen. Andernfalls sei eine sachdienliche und korrekte Erörterung nicht möglich.

Gleichzeitig forderten der BUND und die Bürgerinitiativen die Einwender auf, zahlreich am Erörterungstermin teilzunehmen, um so den weiteren Widerstand gegen die Autobahn zu dokumentieren. Die tagebaubedingte Verlegung sei überflüssig, setze tausende Betroffene unerträglichen Lärm- und Feinstaubbelastungen aus und zerstöre streng geschützte Natur.

„Wer sich jetzt nicht wehrt, findet auch später rechtlich kein Gehör“, so die Vorhabenskritiker. „Insbesondere für Buir droht ein wahres Horrorszenario: Neben der DB- und S-Bahn-Strecke, dem Tagebau Hambach, der Grubenrandstraße, der B 477n und der ebenfalls zu verlegenden Hambachbahn soll jetzt auch noch eine 6-streifige Autobahn am Ortsrand vorbeigeführt werden.“

Die jetzige Trasse der Autobahn 4 soll frühestens im Jahr 2017 vom fortschreitenden Tagebau Hambach erreicht werden.
      
Hinweis: Zur Erörterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen wurde für die Zeit vom 3. bis 6. April 2006, Beginn 10.00 bzw. 09.00 Uhr, ein Erörterungstermin im Medio Rhein Erft, Hubert-Rheinfeld-Platz 1, Bergheim, angesetzt. Der Termin ist nicht-öffentlich; die Teilnahme ist den Einwendern nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Allerdings ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich; die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen.     

BUND und Bürgerinitiativen machen gegen A 4—Verlegung mobil

30.06.2005 Lärm, Feinstaub, Naturschutz / Horrorszenario für Buir befürchtet

Mit dem Ende der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn 4 zwischen Düren und Kerpen haben die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute der stellvertretenden Kölner Regierungspräsidentin Ulrike Schwarz mehr als 900 Einwendungen überreicht. Darin wird der Stopp des Planfeststellungsverfahrens gefordert. Die tagebaubedingte Verlegung sei überflüssig, setze tausende Betroffene unerträglichen Lärm- und Feinstaubbelastungen aus und zerstöre streng geschützte Natur. Die jetzige Trasse der Autobahn 4 soll frühestens im Jahr 2017 vom fortschreitenden Tagebau Hambach erreicht werden.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Der beste Schutz von Bevölkerung und Natur wird erreicht, wenn die Autobahn da bleibt, wo sie ist. BUND und Bürgerinitiativen werden alle Möglichkeiten nutzen, diese Planung zu verhindern. Es ist ein Skandal, dass dieser tagebaubedingte Eingriff in die Lebensqualität Tausender auch noch überwiegend vom Steuerzahler finanziert werden soll.“

Die geplante Trasse zerstöre nicht nur Teile des europarechtlich geschützten Naturschutzgebietes Steinheide sondern gefährde auch die Population geschützter und seltener Tierarten wie z.B. der Bechsteinfledermaus. Deren Erst-Nachweis im Merzenicher Erbwald und der Steinheide gilt als zoologisch höchst bedeutsam. Hunderte Haushalte in Buir, Ellen, Arnoldsweiler und Sindorf würden Lärm- und Feinstaubbelastungen jenseits geltender Grenzwerte ausgesetzt. Die Siedlung Geilrath würde in eine einzigartige Insellage geraten, weshalb deren Einwohner bereits die eigene Umsiedlung forderten.

Petra Rotthoff, Sprecherin der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen: „Insbesondere für Buir zeichnet sich ein Horrorszenario ab. Neben der DB- und S-Bahn-Strecke, dem Tagebau Hambach, der Grubenrandstraße und der ebenfalls zu verlegenden Hambachbahn soll jetzt auch noch eine 6-streifige Autobahn am Ortsrand vorbeigeführt werden. Eine Betrachtung der Auswirkungen in ihrer Summe aber unterblieb. Das ist ein wesentlicher Abwägungsfehler.“

Der BUND und die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen haben in umfassenden Stellungnahmen weitere Verstöße gegen das geltende Planungs- und Umweltrecht ausgemacht. So sei eine umfängliche Prüfung aller möglichen Trassenvarianten – v.a. auch der so gen. Null-Variante - ebenso unterblieben wie der Nachweis der naturschutzrechtlichen Unerheblichkeit des Vorhabens. Auch wolle sich die Vorhabensträgerin offenbar aus Kostengründen vor einem verbesserten Lärmschutz drücken. BUND und Bürgerinitiativen forderten die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde deshalb auf, das Planfeststellungsverfahren zu stoppen.

Die komplette BUND-Stellungnahme zur A4-Verlegung als Download (PDF 247 KB).

Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/braunkohle/tagebaue_im_rheinland/tagebau_hambach/a4_verlegung/