3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum von 2020 bis 2030

 

Der geltende Rahmenbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach ist bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen. Vergeblich hatte der BUND versucht, diesen nach wie vor als europarechtswidrig eingestuften Rahmenbetriebsplan gerichtlich zu verhindern. 2008 hat die RWE Power der Bezirksregierung Arnsberg die zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte für den vorgezogenen 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus mitgeteilt. Auf einem behörderinternen Termin am 3. Juli 2008 wurde der Inhalt der notwendigen ökologischen Untersuchungen abgestimmt. Nach dem ursprünglichen RWE-Zeitplan sollte der Antrag auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes im Jahr 2010 erfolgen; mit einer Genehmigung wird 2012 gerechnet. De fakto hat das Zulassungsverfahren im Januar 2012 mit der Offenlegung der Planunterlagen begonnen.

RWE Power geht nach wie vor davon aus, dass das Genehmigungsverfahren als so genanntes "fakultatives Rahmenbetriebsplanverfahren" ohne Pflicht zur Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung geführt wird.

 

Eckdaten 3. Rahmenbetriebsplan Hambach

  • Plangebiet: 924 Hektar davon 226 ha Wald
  • Kohleinhalt: 450 Millionen Tonnen
  • Abraum: 2,85 Milliarden Kubikmeter
  • Abbautiefe: bis 465 m unter Grund
  • Betroffene planungsrelevante Tierarten: 142 ( davon 125 Vogelarten, 12 Fledermausarten, Haselmaus, 3 Amphibienarten)

BUND fordert Stopp des Braunkohlentagebaus Hambach

Umfangreiche Stellungnahme belegt Unzulässigkeit der Fortführung des Tagebaus / Neue Klage in Vorbereitung

11.4.2012 – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland startet einen neuen Anlauf zum Stopp des Braunkohlentagebaus Hambach im Rheinland. Der Umweltverband reichte jetzt bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Genehmigungsbehörde eine  mehr als 100seitige Stellungnahme zu den Anträgen der RWE Power auf Zulassung zweier Betriebspläne zur Fortführung des Tagebaus  ein. Der BUND kündigte an, sich für den Fall einer rechtswidrigen Zulassung auf eine Klage vorzubereiten. mehr

... zur Stellungnahme

 

Braunkohlentagebau Hambach - Rahmenbetriebsplan wird offengelegt

Januar 2012 - Die NRW-weit für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg legt ab Montag (16.1.2012) den von der RWE Power AG eingereichten Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach öffentlich aus.

Gleichzeitig wird ein Sonderbetriebsplan mit den durch den Tagebau Hambach ausgelösten Maßnahmen des Artenschutzes offengelegt. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden auch über 90 Träger öffentlicher Belange, wie Kommunen, Behörden und Verbände, am Zulassungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan beteiligt.

Die Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplans ist die Voraussetzung für die Fortführung des Tagebaus Hambach für die Jahre 2020 bis 2030 (innerhalb der durch den Braunkohlenplan landesplanerisch verbindlich festgelegten Abbaugrenzen).

Der Rahmenbetriebsplan schließt an den bis 2020 genehmigten 2. Rahmenbetriebsplan an. Die RWE Power AG hat zeitgleich einen Sonderbetriebsplan für die artenschutzrechtlichen Belange bei der Umsetzung dieses 2. Rahmenbetriebsplanes eingereicht.

Einwendungen bis zum 29. Februar möglich

Die Planunterlagen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für einen Monat, vom 16. Januar bis einschließlich 15. Februar 2012, in den betroffenen Städten Elsdorf, Jülich, Kerpen sowie in den Gemeinden Merzenich, Niederzier und Nörvenich offengelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach der Auslegung, also spätestens bis 29. Februar 2012, bei den Auslegungsstellen oder bei der Bezirksregierung Arnsberg (Außenstelle Düren, Josef-Schregel-Straße 21 in 52349 Düren) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Eine digitale Fassung der Antragsunterlagen existiert nicht, da die Bezirksregierung Arnsberg diese offenbar nicht angefordert hat. Das ist nicht gerade als Zeichen von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit zu werten. RWE Power hat eine "Information über die wesentlichen Inhalte" zum 3. Rahmenbetriebsplan erarbeitet. Diese steht ... hier als Download zur Verfügung.

Genehmigungsverfahren zur Hambach-Erweiterung beginnt

3. Rahmenbetriebsplan für Tagebau Hambach

30.06.2008 - Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren zur der von der RWE Power AG geplanten Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach geht in die nächste Runde. Die RWE Power AG hat der Bezirksregierung Arnsberg die zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte für den vorgezogenen 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus mitgeteilt. Für den kommenden Donnerstag hat die Bezirksregierung nach Düren zu einem so genannten Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsumfanges für die FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeladen. Diese muss die Auswirkungen des Tagebaus auf die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Biotope darlegen.

Für den nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist schon jetzt absehbar, dass die geplante Fortführung des Tagebaus Hambach weder ökologisch beherrschbar noch sozial verträglich sein kann. “Mit der Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplans würde der einzigartige Hambacher Forst bis auf wenige Restflächen zerstört. Gleichzeitig würde die Grundlage zur Enteignung der 2.200 betroffenen Menschen in Manheim und Morschenich geschaffen. Mit der gewonnenen und verstromten Kohle würden unweigerlich 400 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid freigesetzt. Der Tagebau ist und bleibt allgemeinwohlschädlich“, kritisiert BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.

Der geltende 2. Rahmenbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach ist bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen. Vergeblich hatte der BUND versucht, diesen nach wie vor als europarechtswidrig eingestuften Rahmenbetriebsplan gerichtlich zu verhindern. Der BUND vertritt die Auffassung, dass die Rahmenbetriebsplanzulassung ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung voraussetzt. Die Genehmigungsbehörde hält dies dagegen für entbehrlich.

Der 3. Rahmenbetriebsplan umfasst eine Abbaufläche von etwa 900 ha und beinhaltet laut RWE eine gewinnbare Kohlemenge von rund 400 Millionen Tonnen. Er erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren, nicht aber über die gesamte durch den Braunkohlenplan Hambach abgedeckte Fläche. Innerhalb des Abbaubereiches liegen die Ortschaften Manheim und Morschenich, die gemäß der Abbauplanung im Jahr 2022 bzw. 2024 zerstört würden.Die dort lebenden Menschen sind allerdings nicht rechtlos. Nach dem mit Unterstützung des BUND am 29. Juni 2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittenen Garzweiler-Urteil haben Betroffene jetzt die Möglichkeit, schon eine Rahmenbetriebsplanzulassung juristisch anzufechten und nicht erst die von RWE beantragte Zwangsenteignung, „wenn der Bagger vor der Tür steht“. 

Allerdings hat das Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Manheims bereits begonnen, weshalb es nun zu der vorgezogenen Beantragung des 3. Rahmenbetriebsplanes kommt. Die zeitliche Begrenzung begründet die RWE Power AG mit den erforderlichen umfangreichen planerischen und ökologischen Untersuchungen, die wegen der angestrebten zeitlichen Kongruenz mit dem Braunkohlenplan zur Umsiedlung Manheims nicht für das gesamte Restfeld zu leisten seien. Damit wird ab 2020 ein weiterer Rahmenbetriebsplan notwendig.

Dorothea Schubert, BUND-Braunkohlenexpertin: „Wir appellieren an die Bevölkerung, der fortdauernden Zerstörung von Heimat und Umwelt nicht tatenlos zuzusehen. Es ist verständlich, wenn die Manheimer Bürger nicht am Tagebaurand wohnen möchten. Aber wir bedauern, dass durch diese vorzeitige Umsiedlung – auf die RWE und die Bezirksregierung Köln nur zu gerne eingegangen sind – der von uns eröffnete Weg, sich gegen die Umsiedlung zu wehren, konterkariert würde. Eigentümer müssen im Zulassungsverfahren angehört und ihre Belange müssen berücksichtigt werden. Sie sollten diese neuen Rechte auch ausschöpfen.“

 

Tagebau Hambach; Foto: D. Jansen/BUND