Garzweiler II - ein Steckbrief

Kraftwerke Neurath und Frimmersdorf

Die RWE Power AG will im Tagbau Garzweiler II bis zum Jahre 2045 jährlich bis zu 45 Millionen Tonnen Kohle fördern. Der weitaus überwiegende Teil davon soll in den Kraftwerken Frimmersdorf und Neurath zur Stromproduktion eingesetzt werden. Das heißt: Allein dieser Tagebau ist für etwa 40 Millionen Tonnen Kohlendioxid, das sind 5 % der bundesdeutschen Treibhausgasemissionen - verantwortlich. Mit der Inbetriebnahme der BoA-Blöcke 2 und 3 in Neurath ab 2010 wird dieses Kraftwerk mit einem Ausstoß von etwa 35 Mio. t CO2 pro Jahr das Kraftwerk Niederaußem als "Klimakiller Nr. 1 in Europa" ablösen.

Tagebau Garzweiler II

gepl. Abbauzeitraum

2006 bis 2045

Flächeninanspruchnahme

48 km2

Kohleinhalt

1,3 Mrd. t

gepl. Förderung

35-45 Mio. t pro Jahr

Flöztiefe

bis ca. 210 m

Abraum

6,5 Mrd. m3

Kohle : Abraum-Verhältnis

1 : 5

CO2-Emissionen

1 t Kohle = 1 t CO2

Sümpfungswassermenge

max. 150 Mio. m3 /a

Smpfungstrichter

Feuchtgebiet Schwalm-Nette bis Nationalpark Meinweg (NL)

Beeinflussungsdauer

mehrere hundert Jahre

Restsee

185 m tief, 2.300 ha Fläche, 2 Mrd. m3 Inhalt, künstl. Befüllung (max. 60 Mio. m3/a bis ca. 2085)

Umsiedlung

7.600 Menschen in 18 Ortschaften und Weilern - mehr Infos zur Umsiedlung


Frimmersdorf

Neurath

Kraftwerkstyp

Kraftwerkstyp Braunkohlengroßkraftwerk mit 14 Blöcken

Braunkohlengroßkraftwerk mit 5 Blöcken

Einsatzbereich:

Grundlast

Grundlast

Leistung:

2.265 MW brutto, 2.029 MW netto

2.208 MW brutto, 2.067 MW netto

CO2-Ausstoß 2007

16,8 Mio. t

16,8 Mio. t

gemittelter Braunkohleneinsatz 2004 - 2006:

20,40 Mio. t/a

18,79 Mio. t/a

Anzahl der Blöcke:

- 150 MW-Block 11
- 300 MW-Block 3

- 300 MW-Block 2
- 600 MW-Block 2
- 1000 MW-Block 2 in Bau (BoA 2&3)

gemittelte Bruttostromerzeugung 2004 - 2006:

15,89 TWh

15,92 TWh

Inbetriebnahmen:

1955-1970

1972-1976

"Garzweiler II" - Chronologie des Genehmigungsverfahrens

August 1987

Die Rheinbraun AG reicht beim Bergamt Köln einen Rahmenbetriebsplan für einen Braunkohlentagebau "Garzweiler II" im Feld Frimmersdorf-West-West zur Zulassung ein; nach den Planungen sollen 11.800 Menschen in 19 Ortschaften umgesiedelt werden; die beantragte Fläche umfasst ca. 65 qkm

September 1987

Die Landesregierung legt das ,Untersuchungsprogramm Braunkohle' vor, verkündet die "Leitendscheidungen zur künftigen Braunkohlepolitik" und beschließt weitere Untersuchungen; das Braunkohlenplangebiet wird erweitert

Frühjahr 1988

Der Braunkohlenausschuss beschließt die Erarbeitung eines Braunkohlenplanvorentwurfs Garzweiler II

Dezember 1988

Das Bergamt Köln leitet das Beteiligungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II (Zeitraum 1997 bis 2045) ein.

Juni 1989

Der Braunkohlenausschuss fordert wegen des andauernden Braunkohlenplanverfahrens Garzweiler II eine Entkoppelung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II.

Ende 1989

Mit Änderung des Landesplanungsgesetzes erhalten die Naturschutzverbände einen Sitz im Braunkohlenausschuss (allerdings nur mit beratender Stimme).

Frühjahr 1990

Das Gutachten zur ,Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier' von ZLONICKY et al. wird vorgelegt. Der BKA ignoriert die Ergebnisse und fasst den Grundsatzbeschluss, dass Umsiedlungen grundsätzlich sozialverträglich machbar seien

August 1991

Die Studie ,Energieszenarien Nordrhein-Westfalen' der PROGNOS AG, Basel, wird vorgelegt; darin bleiben wesentliche alternative Optionen unberücksichtigt. Die Landesregierung leitet daraus die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus ab.

September 1991

Das ,Zweite Untersuchungsprogramm Braunkohle" der Landesregierung wird veröffentlicht. Die Landesregierung beschließt die ,Leitentscheidungen zum Abbauvorhaben Garzweiler II': das geplante Abbaugebiet wird um ca. 1/3 auf 48 qkm reduziert; die Zahl der Umsiedlungsbetroffenen verringert sich auf 7.800. Mit der kreierten "wasserwirtschaftlich-ökologischen Schutzlinie' wird die ökologische Beherrschbarkeit des geplanten Tagebaus postuliert.

April 1992

Die Rheinbraun AG beantragt die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I bis zu einem Tagebaustand 2001.

Dezember 1992

Der AK Garzweiler II des Braunkohlenausschusses (BKA) empfiehlt mehrheitlich die Einleitung des Braunkohlenplanverfahrens

Januar 1993

Der Unterausschuss Nord des BKA empfiehlt mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens

März 1993

Der Landtag ändert das Landesplanungsgesetz und integriert die bundesrechtlichen Vorgaben über die Umweltverträglichkeitsprüfung in das Braunkohlenplanverfahren. Der Braunkohlenausschuss empfiehlt mehrheitlich die Einleitung des Braunkohlenplanverfahrens Garzweiler II durch die Bezirksregierung Köln.

Sommer 1993

Offenlegung der Planungen. 19.000 Einwendungen werden von gegen den Braunkohlenplan-Entwurf erhoben. Der BUND verfasst eine erste umfassende Stellungnahme.

März 1994

Vom 07.03. bis 27.03. findet in Erkelenz der Erörterungstermin des Braunkohlenplan-Entwurfs mit den Einwendern statt.

April-Aug. 1994

Der BUND ergänzt mehrfach seine Stellungnahme zum Braunkohlenplan-Entwurf.

Juli 1994

Das Bergamt erteilt die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I bis zu einem Tagebaustand 2001.

August 1994

Termin zum Ausgleich der Meinungen mit den Trägern Öffentlicher Belange in Sachen Braunkohlenplan-Entwurf Garzweiler II.

September 1994

Der AK Garzweiler II des BKA empfiehlt einige marginale Änderungen des Braunkohlenplan-Entwurfs.

Oktober 1994

Der AK Garzweiler II des BKA empfiehlt mehrheitlich, sich den Stellungnahmen der Bezirksplanungsbehörde Köln bezüglich der Einwendungen anzuschließen und den Plan aufzustellen.

November 1994

Der UA Nord des BKA beschließt über die Einwendungen und empfiehlt mehrheitlich die Aufstellung des Planes. Der BUND erstattet Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln wegen Falschbeurkundung des Erörterungstermines.

November/Dezember 1994

Der BUND reicht bei der Geschäftsstelle des BKA zahlreiche Sachverhaltsermittlungsanträge ein. Keiner dieser Anträge wird beschieden.

Dezember 1994

Der Braunkohlenausschuss beschließt mehrheitlich die Aufstellung des Braunkohlenplanes Garzweiler II. Die 19.000 Einwendungen werden per Abstimmung für irrelevant erklärt. In einer Vereinbarung mit dem RWE koppelt die Landesregierung die Genehmigung des Vorhabens an die Umsetzung eines 20-Milliarden-Kraftwerks-Erneuerungsprogramms.

März 1995

Mit Datum 31.03.1995 genehmigt das Umweltministerium den Braunkohlenplan Garzweiler II. Im Vorfeld war der Landtag lediglich unterrichtet worden.

Mai 1995

Landtagswahlen

Juni 1995

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnisgrünen wird der Braunkohlenplan Garzweiler II nicht in Frage gestellt. Es wird die Erwartung ausgesprochen, dass der Bergbautreibende den Antrag auf bergrechtliche Zulassung (Rahmenbetriebsplan) auf das Gebiet bis zur A 61 beschränkt (sog. "Drittel-Lösung")

1995/1996

Mehrere Kommunen und Gebietskörperschaften und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erheben Verfassungsbeschwerden gegen die Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II. Die Stadt Erkelenz und der Kreis Heinsberg reichen zudem Feststellungsklagen ein.

August 1995

Die Rheinbraun AG beantragt die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II; der Antrag bezieht sich auf das komplette Plangebiet

Dezember 1995

Die Rheinbraun AG reicht einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserbenutzung für die Entwässerung des Tagebaus "Garzweiler II" ein

Mai 1996

Der BUND legt seine Stellungnahme zum Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes vor und ergänzt diese mehrfach.

Oktober 1996

Der BUND reicht seine Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung der Sümpfungs-Erlaubnis ein.

April 1997

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen weist die Organklage von Bündnis 90/Die Grünen zurück.

Juni 1997

Die Verfassungsbeschwerden von Kreis und Kommunen werden für unzulässig erklärt bzw. als unbegründet zurück gewiesen.

Dezember 1997

Das Bergamt Düren erteilt die Zulassung für den Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II für den Zeitraum 2001 bis 2045.

Januar 1998

Der BUND legt Widerspruch gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II ein und beantragt deren Aufhebung.

Juni 1998

Der BUND legt eine umfassende Widerspruchsbegründung vor.

Oktober 1998

Das Landesoberbergamt erteilt im Einvernehmen mit dem Umweltministerium die wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung Tagebau Garzweiler II

Dezember 1998

Der BUND legt Widerspruch gegen die wasserrechtliche Erlaubnis ein und beantragt deren Widerruf.

Mai 2000

Mit Änderung des Landschaftsgesetzes NW wird die sog. „Verbandsklage“ eingeführt. Der BUND erhält damit auch ein Klagerecht gegen Braunkohlentagebaue; die Auslegung der Überleitungsvorschriften bleibt umstritten.

01.12.2000

Der BUND reicht beim Verwaltungsgericht Aachen Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II ein; daneben klagen verschiedene katholische Kirchengemeinden und Privatpersonen sowie die Stadt Erkelenz und der Kreis Heinsberg.

01.01.2001

Das Landesoberbergamt wird aufgelöst und der Bezirksregierung Arnsberg als Abteilung angegliedert.

27.11. 2001

Die Klagen werden in öffentlicher Sitzung der 9. Kammer des VG Aachen mündlich erörtert.

10.12.2001

Das Verwaltungsgericht verkündet die Urteile: Die BUND-Klage wird für zulässig erklärt, aber als inhaltlich unbegründet zurück gewiesen. Alle anderen Klagen werden für unzulässig erklärt.

27.02.2002

Wirtschaftministerium und Bergamt verweigern die von den Privatklägern und den Kirchen angestrebte Sprungrevision.

08.03.2002

Der BUND, zwei Privatkläger und die kommunalen Gebietskörperschaften beantragen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Zulassung der Berufung.

18.07.2002

Der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheidet über die Zulassung der Berufungen: Der Antrag von BUND und Privatklägern wird zugelassen, derjenige der Stadt Erkelenz und des Kreises Heinsberg abgelehnt.

Februar/Mai 2003

Die RWE Power AG beantragt die Zwangsenteignung des BUND. Eine erste Erörterung findet auf der BUND-Obstwiese am geplanten Übergang von Garzweiler I zu Garzweiler II statt.

31.03.2004

Das Öko-Institut bestätigt durch ein im Rahmen des Zwangsenteignungsverfahrens vom BUND beauftragten Gutachtens: "Garzweiler II ist energiewirtschaftlich überflüssig"

07.06.2005

Das Oberverwaltungsgericht verhandelt in 2. Instanz die BUND-Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II. Die Klage wird ebenso wie eine Privatklage abgewiesen, wobei allerdings in beiden Fällen die Revision zugelassen wird.

08.06.2005

Die RWE Power AG gibt eine Änderung der Abbauplanung bekannt. Die bergbauliche Inanspruchnahme der BUND-Obstwiese verschiebe sich nunmehr auf den Januar 2008.

09.07.2005

Der BUND legt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Zwangsenteignung seiner Obstwiese im Tagebau Garzweiler ein. Es ist die erste Grundabtretungsklage im Rheinland.

05.08.2005

Mit Unterstützung des BUND legt der Privatkläger beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision gegen das Urteil vom 7.6.2005 ein.

06.06.2006

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt die BUND-Klage gegen die drohende Zwangsenteignung und weist diese ab.

29.06.2006

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt der Privatklage gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung Garzweiler I/II statt und hebt das Urteil des OVG Münster vom 07.06.2005 auf. Weil das OVG die Rahmenbetriebsplan-Zulassung nicht in der Sache auf Rechtsfehler geprüft hat, verweist das BVerwG die Sache an das OVG zurück.

06.08.2006

Der BUND legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2006 ein.

22.05.2007

Die RWE Power AG beantragt die so genannte vorzeitige Besitzeinweisung der BUND-Obstwiese zum 2. Januar 2008.

20.09.2007

Der BUND legt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die "vorzeitige Besitzeinweisung" (Zwangsräumung) ein.

21.12.2007

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt über die Berufung des BUND wegen der Grundabtretung. Die Berufung wird abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.

01. bis 10. Januar 2008

Der BUND widersetzt sich der Zwangsräumung seiner Obstwiese, ehe der Widerstand durch ein Großaufgebot der Polizei beendet wird.

15.02.2008

Der BUND legt fristgerecht Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Münster vom 21.12.2007 ein.

20.10.2008

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des BUND ab. Am 29.09.2008 war bereits eine entsprechende Beschwerde des Privatklägers abgewiesen worden.

 

05.12.2008

Der BUND und eine Privatperson aus Immerath reichen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde ein.

 

 

 

 

 

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3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus bis 2030

Alle aktuellen Infos ...hier

Veranstaltungstipp: Staub, Lärm, Umweltschäden - Die Auswirkungen von Garzweiler II

06. Oktober 2011, 19.00 Uhr

Mehrzweckhalle, Mönchengladbach Wanlo

mit: Dirk Jansen, BUND NRW; Oliver Krischer, MdB 

Berichte von der Veranstaltung:

Ausführliche Berichte und Mitschnitte  finden Sie in kürze auf den Seiten der Bürgerzeitung Mönchengladbach.

Weiterer Bericht:  Rheinische Post

22. Juli 2011, 20.00 Uhr

Gaststätte Bruns

Erkelenz-Venrath

 

Berichte von der Veranstaltung:

Ausführliche Berichte finden Sie auf den Seiten der Bürgerzeitung Mönchengladbach.

Weitere Berichte: Aachener Nachrichten, Bürgerzeitung Mönchengladbach, Rheinische Post

Ansprechpartner

BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen

Zu Fragen rund um die Braunkohle steht Ihnen BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen, T. 0211 / 30 200 5-22, dirk.jansen@bund.net, gerne zur Verfügung.

Braunkohlenförderung im Rheinland 2000-2010

CO2-Emissionen der vier RWE-Großkraftwerke 2006 bis 2010

12. September 2009, Vielank (Mecklenburg-Vorpommern) 

Neu: Jetzt alle Vorträge als Download!

 

Wahl-Spezial: Erneuerbarer Strom oder Kohle und Atom? Klimaexpress Mai 2009

Der BUNDhintergrund CCS: ökologisches Feigenblatt der Energiewirtschaft zeigt auf, dass CCS im Kraftwerksbereich kein Beitrag zu Lösung des Klimaproblems ist. [Stand: Juni 2009]

Klimakiller RWE

Mit dem Ausstoß von etwa 150 Millionen Tonnen Kohlendioxid ist das RWE Europas größter CO2-Verursacher.

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