13.12.2007 Braunkohlentagebau vor Gericht:
Die langjährige juristische Auseinandersetzung um den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II geht in die entscheidende Phase. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) wird in zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebauvorhaben Garzweiler I/II am Freitag, 21.12.2007, ab 11.15 Uhr im Sitzungssaal I, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster mündlich verhandeln.
Das Verfahren 11 A 1194/02 betrifft die Zulassung des Rahmenbetriebsplans der RWE Power AG für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II. Kläger ist ein Einwohner der von der Abbauplanung zum Abriss vorgesehenen Ortschaft Immerath. Das OVG hatte die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen aus dem Jahre 2002 im Sommer 2005 zurückgewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des OVG mit Urteil vom 29. Juni 2006 aber auf, da das OVG die Frage der Beeinträchtigung der vom Abbau betroffenen Menschen und der Erforderlichkeit des Tagebaus nicht inhaltlich überprüft hatte. Der Rechtsstreit wurde daher vom BVerwG zur erneuten Entscheidung an das OVG zurück verwiesen.
In dem zweiten Verfahren 11 A 3051/06 klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Enteignung seiner im Abbaufeld befindlichen Streuobstwiese. Per bergrechtlichem Grundabtretungsbeschluss hatte die Bezirksregierung Arnsberg diese im Sommer 2005 der RWE Power AG zum Zwecke des Braunkohleabbaus übertragen. Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Enteignung steht nunmehr ebenfalls vor dem Oberverwaltungsgericht auf dem Prüfstand.
Aufgrund seiner Klage ist der BUND aber weiterhin Eigentümer des Grundstückes. Um dieses gleichwohl bereits in Anspruch nehmen zu können, hat die RWE Power AG im Sommer diesen Jahres von der Bezirksregierungs Arnsberg die sog. „vorzeitige Besitzeinweisung“ zum 2. Januar 2008 zugesprochen erhalten. Gegen diese Zwangsräumung des Grundstückes der Obstwiese ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.
Der BUND hofft, den Braunkohlentagebau Garzweiler II noch im allerletzten Moment stoppen zu können. Angesichts der ungebremst fortschreitenden Erderwärmung und deren dramatischer Folgen für Mensch und Natur sei die Gewinnung und Nutzung des Klimakillers Braunkohle nicht zu rechtfertigen, so die Umweltschützer. Der Braunkohlentagebau Garzweiler II hätte zudem dramatische Auswirkungen auf die Natur und den Gewässerhaushalt. 7.600 Menschen sollen nach dem Willen des RWE ihre Heimat verlieren.