22.12.2007 Pressemitteilung des BUND-Bundesverbandes vom 22. Dezember 2007
Berlin: Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieht in der gestrigen Entscheidung des Münsteraner Oberverwaltungsgerichts zur Fortführung des Braunkohletagebaus Garzweiler II eine eklatante Fehlentscheidung. Die nun mögliche Enteignung eines dem Verband gehörenden Grundstücks durch die RWE Power AG diene der Fortsetzung einer verfehlten Energiepolitik. Mit dem Aufschluss von Garzweiler II werde die Erdatmosphäre mit CO2-Emissionen aus der Verbrennung von 1,3 Milliarden Tonnen Kohle zusätzlich belastet. Angesichts der Warnungen der Wissenschaftler vor den Folgen der zunehmenden Erderwärmung müsse dieser Klimafrevel dringend gestoppt werden.
Weiger bezeichnete die Begründung des Gerichts, die Inanspruchnahme des BUND-Grundstückes für Garzweiler II diene dem Allgemeinwohl als „grotesk“. Nach einem Jahr intensiver Debatte um die Notwendigkeit von mehr Klimaschutz sei der Öffentlichkeit inzwischen klar, dass nicht der Ausbau fossiler sondern nur der Ausbau erneuerbarer Energien dem Allgemeinwohl diene. RWE unterlaufe mit Garzweiler II nicht nur die Klimaschutzbeschlüsse der Bundesregierung, das Unternehmen setze auch seine Politik der Landschaftszerstörung und Zwangsenteignung unvermindert fort. Der BUND werde seinen politischen und juristischen Widerstand gegen das Projekt nicht aufgeben und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil einreichen.