BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


BUND-Widerstand gegen Garzweiler II

Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum langjährigen Widerstand des BUND gegen Garzweiler II und zum juristischen Streit um die BUND-Obstwiese im Tagebau. 

Weiter Widerstand gegen Zwangsenteignung

Die BUND-Obstwiese 10.01.2008 und 10.01.2009; Fotos: D. Jansen, P.Kerkhoff

Ein Jahr nach Zwangsräumung der BUND-Obstwiese

10.01.2009 -  Am 10. Januar 2008 räumte ein Großaufgebot der Polizei die BUND-Obstwiese, auf der ein gutes Dutzend AktivistInnen zehn Tage lang der Zwangsräumung getrotzt hatten. Heute klafft dort ein tiefes Loch. Dabei ist die juristische Auseinandersetzung um die Zwangsenteignung noch nicht beendet - der BUND hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Damit soll geprüft werden, ob dass Bergrecht tatsachlich Grundrecht brechen darf. Ungeachtet dessen wird die Obstwiese weiterleben: Der BUND hat vor der Zerstörung Reiser der Obstbäume gerettet, die derzeit zu kleinen Bäumen heranwachsen.

Lesen Sie auch den Beitrag in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung:

Jüchen

Obstwiese wird weiterleben

Alt-Otzenrath (S.M.) Vor genau einem Jahr erzielte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bundesweite Resonanz, indem er von Neujahr an zehn Tage lang seine inmitten des Tagebaus Garzweiler II liegende Obstwiese besetzt hielt.

URL: http://www.ngz-online.de/public/article/regional/juechen/nachrichten/656059

 

Verfassungsbeschwerden gegen Garzweiler II

Streit um Braunkohlentagebau Garzweiler II vor höchstem Gericht

 

 

Düsseldorf – 05.12.2008    Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist die Zwangsenteignung des BUND für den Braunkohlentagebau Garzweiler II. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde wegen der Nicht-Zulassung der Revision in dem Enteignungs-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Dezember 2007 zurückgewiesen hatte, ruft der BUND damit das höchste deutsche Gericht an. Der BUND erhofft sich davon die Prüfung, inwieweit die Zwangsenteignung des BUND zugunsten des Tagebaus verfassungsgemäß war. Der BUND hält wegen der Allgemeinwohlschädlichkeit des Tagebauvorhabens diesen gravierenden Eingriff in die Grundrechte für verfassungswidrig. Zuvor hatte schon ein Privatkläger aus der vom Tagebau unmittelbar bedrohten Ortschaft Immerath das Bundesverfassungsgericht angerufen.

 

Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: „Der Begriff des Allgemeinwohls wurde durch die Verwaltungsgerichte pervertiert. Klimaschädigung, Landschaftszerstörung und Menschenvertreibung nur für den Profit des RWE, das muss aufhören. Die Gewinnung und Nutzung von Braunkohle dient entgegen der bisherigen Auffassung der Gerichte nicht dem Wohl der Allgemeinheit – im Gegenteil.  Wir setzen auf das Bundesverfassungsgericht. Hier muss eine Neubewertung der durch das antiquierte Bergrecht erzwungenen Menschenvertreibung erfolgen. Bergrecht darf nicht Grundrecht brechen.“

 

Der Widerstand von BUND und Betroffenen gegen das „Jahrhundertprojekt Garzweiler II“ hält inzwischen mehr als 20 Jahre an. Im Jahre 1987 wurde das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Trotz etlicher Klagen und juristischer Teilerfolge konnte der Tagebau bislang nicht gestoppt werden. Der Widerstand kulminierte im Januar 2008, als AktivistInnen die BUND-Obstwiese im Abbaufeld Garzweiler zehn Tage besetzten, ehe die RWE Power AG das BUND-Eigentum durch ein Großaufgebot der Polizei räumen ließ. 

 

Für BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen ist es unfassbar, wie trotz fortschreitenden Klimawandels an diesem „Wahnsinnprojekt“ festgehalten und die Grundrechte der Betroffenen „mit Füßen getreten“ würden: „Wird Garzweiler II nicht gestoppt, wird der Klimawandel durch den unweigerlichen Ausstoß von 1,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid weiter angeheizt. Der Tagebau ist ebenso schädlich wie überflüssig. Dass die Stromversorgung der Bevölkerung auch ohne Garzweiler II uneingeschränkt zu gewährleisten ist, hatte der BUND im Prozess durch Gutachten bewiesen. Die Gerichte aber meinten, dass es nicht darauf ankomme, dass „ohne Garzweiler II die Lichter nicht ausgehen.“ Vielmehr sei es für die Tagebaugenehmigung und Enteignungen ausreichend, dass die Garzweiler-Kohle verstromt und dieser Strom genutzt werde. „Damit haben die Verwaltungsgerichte eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Verkürzung des Prüfungsmaßstabes praktiziert“, so Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt), denn: „Ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht verlangt, dass eine Enteignung nur ausgesprochen werden darf, wenn die Durchführung des Vorhabens zur Erfüllung überwiegender Allgemeinwohlinteressen zwingend erforderlich ist“. Das aber trifft auf den im höchsten Ausmaß klimaschädlichen Braunkohlestrom gerade nicht zu.

 

Der BUND hofft deshalb, dass dieser „klimaschutzpolitische Amoklauf“ zu Lasten von Mensch, Natur und Umwelt durch das Verfassungsgericht beendet wird. 

 

Ernüchtert ist der BUND über die „nicht nachvollziehbare Argumentation der Verwaltungsgerichte“, die bislang letztendlich immer darauf hinauslaufe, den Vorrang des Bergbaus vor den Belangen von Mensch und Umwelt festzuschreiben. BUND-Anwalt Dirk Teßmer, der auch den Privatkläger aus Immerath juristisch vertritt: „Die bisherige Rechtsprechung führt dazu, dass gegenüber einem Braunkohlentagebauvorhaben effektiv kein Rechtsschutz möglich ist.“

 

Die Verfassungsbeschwerde des Privatklägers wird mit dem Verstoß der Rahmenbetriebsplanzulassung gegen das verfassungsmäßige Recht, seinen Wohnsitz frei von staatlichen Zugriffen behalten zu dürfen, begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Recht seit langem anerkannt, die Verwaltungsgerichte sich aber geweigert, dieses auch auf den Fall der faktischen Zwangswirkung anzuwenden, den die Tagebaugenehmigung durch die sog. „Rahmenbetriebsplanzulassung“ entfaltet.

 

Den im Abbaugebiet Garzweiler II lebenden Menschen wurde ein solches Recht bislang mit der Begründung abgesprochen, dass ein umfänglicher Rechtsschutz in Bezug auf die Rechte der im Tagebaugebiet lebenden Menschen möglich sein soll, wenn der Bergbautreibende die Enteignung beantragt. „Dann aber steht der Bagger schon vor der Tür“, sagt Rechtsanwalt Teßmer. „Zu diesem Zeitpunkt ist die Umsiedlung schon weit voran geschritten, die Orte sind verwüstet. Ein Wohnen unter zumutbaren Bedingungen ist dann nicht mehr möglich.“

 

Nun ist es am Bundesverfassungsgericht anhand der beiden erhobenen Beschwerde zu klären, dass das Bergrecht nicht über den Grundrechten steht.

 

 

Mehr Infos:

- BUNDhintergrund Mit Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsenteignung, 5. Dezember 2008

- Chronologie des Rechtsstreits um Garzweiler II

- Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 20.10.2008 in Sachen Revisionsnichtzulassungsbeschwerde

 

 

BUND legt Beschwerde gegen Garzweiler-Urteil ein

Wegen Zwangsenteignung im Braunkohletagebau Garzweiler:

15.02.2008 - Im Streit um den Braunkohletagebau Garzweiler hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt fristgerecht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 21. Dezember 2007 (Az. 11 A 3051/06) Beschwerde eingereicht. Neben dem BUND reichte ferner ein Privatkläger aus Immerath gegen das zweite Urteil des OVG vom 21.12.2007 betreffend die Rahmenbetriebsplanzulassung zur Fortführung des Tagebaus Beschwerde ein. Der Rechtsstreit geht damit in beiden Verfahren in die letzte Instanz zum Bundesverwaltungsgericht, welches zunächst über die Zulassung der Revision zu entscheiden hat.

Das OVG hatte die BUND-Klage gegen die Zwangsenteignung seines Grundstücks im Tagebau ebenso abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wie die Klage des Einwohners von Immerath gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Zwangsenteignung sowie der Rahmenbetriebsplanzulassung jeweils unter Verweis auf eine vermeintliche energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus. Für den BUND ist dies ein „Skandalurteil“. Die Freisetzung von weiteren 1,3 Milliarden Tonnen Kohlendioxid aus Garzweiler II trotz fortschreitenden Klimawandels könne niemals dem Allgemeinwohl dienen, weshalb eine Zwangsenteignung selbst in der Logik des Bundesberggesetzes rechtswidrig sei. Gleiches gelte für die im Zuge der Fortführung des Tagebaus geplante Zwangsumsiedlung von über 7.600 im Abbaugebiet lebenden Menschen. Die Auswirkung der Planung auf deren Rechte und Interessen wurde bis heute - auch durch das OVG - nicht geprüft. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hält der BUND die Zulassung der Revision in beiden Verfahren für wahrscheinlich.

Um Fakten zu schaffen hatte die RWE Power AG bereits Anfang des Jahres die Zwangsräumung (“vorzeitige Besitzeinweisung“) der BUND-Obstwiese durchgesetzt. Ein Großaufgebot der Polizei hatte die 10tägige Besetzung der Obstwiese durch BUND-Aktivisten beendet. Unmittelbar nach der Zwangsräumung zerstörten RWE-Bagger die Wiese. Trotz der Zwangsräumung bleibt der BUND allerdings weiter Eigentümer des Grundstücks.

Der BUND ist zuversichtlich, dass das „völlig unzeitgemäße und undemokratische“ Bundesberggesetz bzw. dessen einseitige Anwendung zugunsten des Bergbaus und zu Lasten der in ihrer Existenz betroffenen Menschen die höchstrichterliche Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht überstehen wird. Der BUND appellierte deshalb erneut an den Gesetzgeber, diesen „noch vom Preußischen Bergrecht abgeleiteten rechtlichen Anachronismus“ abzuschaffen.

Mit der Fortsetzung der Klage gegen die Enteignung hofft der BUND die Rechtswidrigkeit des Tagebaus Garzweiler höchstrichterlich bestätigt zu erhalten. Das BVerwG hatte im Sommer 2006 bereits einmal ein Urteil des OVG Münster zum Tagebau Garzweiler aufgehoben.

BUND gegen Garzweiler II

Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/braunkohle/tagebaue_im_rheinland/tagebau_garzweiler/bund_gegen_garzweiler_ii/