BUND legt Beschwerde gegen Garzweiler-Urteil ein

Wegen Zwangsenteignung im Braunkohletagebau Garzweiler:

15.02.2008 - Im Streit um den Braunkohletagebau Garzweiler hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt fristgerecht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 21. Dezember 2007 (Az. 11 A 3051/06) Beschwerde eingereicht. Neben dem BUND reichte ferner ein Privatkläger aus Immerath gegen das zweite Urteil des OVG vom 21.12.2007 betreffend die Rahmenbetriebsplanzulassung zur Fortführung des Tagebaus Beschwerde ein. Der Rechtsstreit geht damit in beiden Verfahren in die letzte Instanz zum Bundesverwaltungsgericht, welches zunächst über die Zulassung der Revision zu entscheiden hat.

Das OVG hatte die BUND-Klage gegen die Zwangsenteignung seines Grundstücks im Tagebau ebenso abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wie die Klage des Einwohners von Immerath gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Zwangsenteignung sowie der Rahmenbetriebsplanzulassung jeweils unter Verweis auf eine vermeintliche energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus. Für den BUND ist dies ein „Skandalurteil“. Die Freisetzung von weiteren 1,3 Milliarden Tonnen Kohlendioxid aus Garzweiler II trotz fortschreitenden Klimawandels könne niemals dem Allgemeinwohl dienen, weshalb eine Zwangsenteignung selbst in der Logik des Bundesberggesetzes rechtswidrig sei. Gleiches gelte für die im Zuge der Fortführung des Tagebaus geplante Zwangsumsiedlung von über 7.600 im Abbaugebiet lebenden Menschen. Die Auswirkung der Planung auf deren Rechte und Interessen wurde bis heute - auch durch das OVG - nicht geprüft. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hält der BUND die Zulassung der Revision in beiden Verfahren für wahrscheinlich.

Um Fakten zu schaffen hatte die RWE Power AG bereits Anfang des Jahres die Zwangsräumung (“vorzeitige Besitzeinweisung“) der BUND-Obstwiese durchgesetzt. Ein Großaufgebot der Polizei hatte die 10tägige Besetzung der Obstwiese durch BUND-Aktivisten beendet. Unmittelbar nach der Zwangsräumung zerstörten RWE-Bagger die Wiese. Trotz der Zwangsräumung bleibt der BUND allerdings weiter Eigentümer des Grundstücks.

Der BUND ist zuversichtlich, dass das „völlig unzeitgemäße und undemokratische“ Bundesberggesetz bzw. dessen einseitige Anwendung zugunsten des Bergbaus und zu Lasten der in ihrer Existenz betroffenen Menschen die höchstrichterliche Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht überstehen wird. Der BUND appellierte deshalb erneut an den Gesetzgeber, diesen „noch vom Preußischen Bergrecht abgeleiteten rechtlichen Anachronismus“ abzuschaffen.

Mit der Fortsetzung der Klage gegen die Enteignung hofft der BUND die Rechtswidrigkeit des Tagebaus Garzweiler höchstrichterlich bestätigt zu erhalten. Das BVerwG hatte im Sommer 2006 bereits einmal ein Urteil des OVG Münster zum Tagebau Garzweiler aufgehoben.



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Ausgewählte Materialien

BUND-aktuell: Klimaschutz oder Tagebau Garzweiler II? - Weiter BUND-Widerstand gegen Zwangsenteignung, April 2008

Alternativen zur Braunkohle - Gutachten des Öko-Instituts 2004

Energiewirtschaftliche Bewertung Braunkohlentagebau Garzweiler I/II - Gutachten des Öko-Instituts 2004

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