Das OVG hatte die BUND-Klage gegen die Zwangsenteignung seines Grundstücks im Tagebau ebenso abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wie die Klage des Einwohners von Immerath gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Zwangsenteignung sowie der Rahmenbetriebsplanzulassung jeweils unter Verweis auf eine vermeintliche energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus. Für den BUND ist dies ein „Skandalurteil“. Die Freisetzung von weiteren 1,3 Milliarden Tonnen Kohlendioxid aus Garzweiler II trotz fortschreitenden Klimawandels könne niemals dem Allgemeinwohl dienen, weshalb eine Zwangsenteignung selbst in der Logik des Bundesberggesetzes rechtswidrig sei. Gleiches gelte für die im Zuge der Fortführung des Tagebaus geplante Zwangsumsiedlung von über 7.600 im Abbaugebiet lebenden Menschen. Die Auswirkung der Planung auf deren Rechte und Interessen wurde bis heute - auch durch das OVG - nicht geprüft. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hält der BUND die Zulassung der Revision in beiden Verfahren für wahrscheinlich.
Um Fakten zu schaffen hatte die RWE Power AG bereits Anfang des Jahres die Zwangsräumung (“vorzeitige Besitzeinweisung“) der BUND-Obstwiese durchgesetzt. Ein Großaufgebot der Polizei hatte die 10tägige Besetzung der Obstwiese durch BUND-Aktivisten beendet. Unmittelbar nach der Zwangsräumung zerstörten RWE-Bagger die Wiese. Trotz der Zwangsräumung bleibt der BUND allerdings weiter Eigentümer des Grundstücks.
Der BUND ist zuversichtlich, dass das „völlig unzeitgemäße und undemokratische“ Bundesberggesetz bzw. dessen einseitige Anwendung zugunsten des Bergbaus und zu Lasten der in ihrer Existenz betroffenen Menschen die höchstrichterliche Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht überstehen wird. Der BUND appellierte deshalb erneut an den Gesetzgeber, diesen „noch vom Preußischen Bergrecht abgeleiteten rechtlichen Anachronismus“ abzuschaffen.
Mit der Fortsetzung der Klage gegen die Enteignung hofft der BUND die Rechtswidrigkeit des Tagebaus Garzweiler höchstrichterlich bestätigt zu erhalten. Das BVerwG hatte im Sommer 2006 bereits einmal ein Urteil des OVG Münster zum Tagebau Garzweiler aufgehoben.