BUND-Klage gegen Zwangsräumung

05.10.2007 Streit um Braunkohletagebau Garzweiler spitzt sich zu

Die langjährige juristische Auseinandersetzung um den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II geht in die entscheidende Phase. Jetzt hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg verfügte Zwangsräumung seiner Obstwiese im Tagebau eingereicht. Angesichts der ungebremst fortschreitenden Erderwärmung und deren dramatischer Folgen für Mensch und Natur sei die Gewinnung und Nutzung des Klimakillers Braunkohle nicht zu rechtfertigen, so die Umweltschützer. Der Braunkohlentagebau Garzweiler II hätte zudem dramatische Auswirkungen auf die Natur und den Gewässerhaushalt. 7.600 Menschen sollen nach dem Willen des RWE ihre Heimat verlieren.

Streitgegenstand ist die 1 Hektar große BUND-Obstwiese am vom RWE geplanten Übergang von Garzweiler I zu Garzweiler II. Am 6. Juni 2006 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage des BUND gegen die Zwangsenteignung abgewiesen. Daraufhin legte der BUND Berufung ein. Am 21. Dezember 2007 verhandelt darüber das Oberverwaltungsgericht Münster. Dessen ungeachtet hatte die RWE Power AG die so genannte „vorzeitige Besitzeinweisung“ beantragt, um vollendete Tatsachen schaffen zu können: Nach den Plänen der Bergbautreibenden soll die Obstwiese am 2. Januar 2008 gerodet werden, um den Weg für den Tagebau Garzweiler II frei zu machen. Ende August hatte die Bezirksregierung Arnsberg dem RWE-Antrag auf „Zwangsräumung“ stattgegeben. Gegen diesen Beschluss hat der BUND jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Anstelle von 87 Obstbäumen soll nach dem Willen des RWE ab dem 2. Januar 2008 ein 180 m tiefes Loch gebaggert werden, um an die dort lagernden 60 Millionen Tonnen Braunkohle zu gelangen. Die Obstwiese wird vom BUND ökologisch bewirtschaftet. Ein hochprozentiges Produkt ist der „Garzweiler Flächenbrand“, ein Apfelbrand „zur Stärkung der Widerstandskraft“.

Die RWE Power AG begründet ihren Antrag damit, dass nur so der "sinnvolle und planmäßige Abbau der Lagerstätte" gesichert werden könne. Es sei weder "sinnvoll noch planmäßig" das BUND-Grundstück unter Verlust von 60 Millionen Tonnen Braunkohle zu umfahren. Wenn das BUND-Grundstück nicht zum 2. Januar 2008 für Zwecke des Bergbaus in Anspruch genommen werden dürfte, sei das Allgemeinwohl schwerwiegend beeinträchtigt. Durch einen Aufschub des Vorhabens bis zur Rechtskraft des Enteignungsbeschlusses würden dem Wohl der Allgemeinheit wesentliche Nachteile entstehen, so das RWE.

Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND: „Diese Argumentation ist geradezu zynisch. Wird Garzweiler II wie vom RWE geplant abgebaut, führt dies unweigerlich zur Freisetzung von 1,2 Milliarden Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid. Eine stärkere Beeinträchtigung des Allgemeinwohls als die Gewinnung und Nutzung der Braunkohle ist nicht denkbar.  Braunkohletagebau sind ein Totalschaden für Mensch, Natur und Umwelt.“

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Ausgewählte Materialien

BUND-aktuell: Klimaschutz oder Tagebau Garzweiler II? - Weiter BUND-Widerstand gegen Zwangsenteignung, April 2008

Alternativen zur Braunkohle - Gutachten des Öko-Instituts 2004

Energiewirtschaftliche Bewertung Braunkohlentagebau Garzweiler I/II - Gutachten des Öko-Instituts 2004

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