14.03.2007 Baumfrevel auf Garzweiler-Obstwiese:
Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafanzeige gegen die RWE Power AG wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erstattet. Der Umweltverband wirft dem Braunkohleunternehmen das widerrechtliche Betreten von BUND-Eigentum und dessen Beschädigung vor. Anlass ist die nach Auffassung der Umweltschützer „offenbar vorsätzlich“ erfolgte wiederholte Befahrung und Beschädigung der BUND-Obstwiese im geplanten Tagebau Garzweiler.
Bei einem Pflegeeinsatz von Aktiven des BUND auf der Obstwiese am Dienstag waren die starken Schäden bemerkt worden. Trotz eindeutiger Kennzeichnung des 1 Hektar großen BUND-Grundstücks mit „Privateigentum - Betreten verboten“-Schildern wurde die ökologisch bewirtschaftete Fläche offenbar fortgesetzt mit schwerem Gerät befahren, sodass die Vegetation total zerstört wurde. Daneben wurden zwei der etwa 80 Obstbäume umgefahren. Die Spurenlage deutet klar darauf hin, dass dies mutwillig erfolgte. Als Täter kommen nach Ansicht des BUND nur die im Auftrag der RWE Power AG tätigen Personen und Firmen infrage, da das gesamte umgebende Areal bereits zum Bergwerkseigentum gehört.
Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Wir betrachten die fortgesetzte Missachtung des BUND-Eigentums durch die RWE Power AG als gezielte Provokation. Die Tagebauverantwortlichen praktizieren eine Politik der verbrannten Erde – ohne Rücksicht auf das Eigentum Dritter und die Natur. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden.“
Bereits in der Vergangenheit hatte es weitere Vorfälle dieser Art gegeben, obwohl die RWE Power AG gemäß § 61 (1) Bundesberggesetz für die ordnungsgemäße Leitung des Tagebaus Garzweiler verantwortlich ist. Dazu gehört nach § 61 (1) Nr. 1 a) BBergG insbesondere auch, die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um Dritte vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter zu schützen. Im Jahre 2006 hatte der BUND deshalb auch das für die Bergaufsicht zuständige Bergamt Düren aufgefordert, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Sorge zu tragen und Schäden von BUND-Eigentum abzuwehren. Dass dies offensichtlich nicht erfolgt, wertet der BUND als „offenbar bewusstes Unterlassen durch aktives Wegschauen“.
Wegen der BUND-Obstwiese ist parallel ein juristisches Verfahren anhängig. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde hatte die Zwangsenteignung für den Tagebau Garzweiler II verfügt, weshalb der BUND Klage eingereicht hat. Diese wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.