Düsseldorf, 08.07.2008 Rahmenvereinbarung zum Erftumbau / RWE wird aus Verantwortung entlassen
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Landesregierung auf, die angekündigte Rahmenvereinbarung zum Erftumbau mit den Vertragspartnern Erftverband und RWE Power nicht zu unterzeichnen.
„Es ist ein Skandal, dass wieder einmal der Steuerzahler für die Ewigkeitsschäden des Braunkohlentagebaus zur Kasse gebeten wird“, kritisiert BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Es ist ein Unding, dass RWE Power und Landesregierung bei jeder Gelegenheit das Märchen von der subventionsfreien Braunkohle vorbeten, letztendlich aber die Bürger die Reparaturkosten für diesen Raubbau zahlen.“
Die Erft wurde in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts zur Ableitung des Grundwassers aus dem rheinischen Braunkohlerevier zu einem Kanal ausgebaut und muss nach Ende der Tagebautätigkeit bis zum Jahre 2045 aufgrund der abnehmenden Abflussmengen wieder zu einem möglichst naturnahen Fließgewässer zurückgebaut werden. Die Landesregierung rechnet mit Gesamtkosten von 70 Millionen Euro. Davon sollen gemäß des Vereinbarungsentwurfs das Land Nordrhein-Westfalen 52,5 Millionen Euro, der Erftverband 9,5 Millionen Euro und RWE Power 8 Millionen Euro übernehmen.
Der BUND fordert die Landesregierung auf, gemäß des Verursacherprinzips die Kosten für den gesetzlich vorgeschriebenen Rückbau der Erft der RWE Power AG aufzuerlegen. Gleichzeitig warnen die Umweltschützer vor weiteren Folgekosten.
„Aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßen wir das Konzept zum Erftumbau“ sagt Rolf Behrens, BUND-Vertreter am Runden Tisch zur Erft bei der Bezirksregierung Köln. „Allerdings muss bezweifelt werden, ob die geplanten 70 Millionen Euro für die Renaturierung von 50 km Wasserstrecke ausreichend sind.“ Der BUND befürchtet, dass der Steuerzahler im Nachhinein noch eine wesentlich höhere Rechnung präsentiert bekommt.
Das Erftumbauprogramm beinhaltet Konzeptpläne für 23 Abschnitte zwischen Bergheim und der Erftmündung, die eine nachhaltige Umgestaltung von Gewässer und Aue zu einem funktionsfähigen Lebensraum zum Ziel haben. Bis zum Jahre 2045 sollen neben der Gewässerumgestaltung Maßnahmen am Wasserentsorgungssystem des Bergbautreibenden sowie Maßnahmen zur Minderung der stofflichen Einträge in die Erft umgesetzt werden.
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