23.03.2005 Kurz vor Beginn des Erörterungstermins zum geplanten BoA-Kraftwerk Neurath am 4. April hat die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffend der Feldhamster beantragt. Ein wesentlicher Bestandteil des Befreiungsantrages ist ein Konzept, welches die Umsiedlung der auf der 85 Hektar großen Vorhabensfläche beheimateten Feldhamster vorsieht. Der BUND hat auch zu diesem Antrag eine Stellungnahme eingereicht, die belegt, dass die Vorhabensplanung weiterhin nicht den Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie entspricht und die beantragte Befreiung damit abzulehnen sei.
Die BUND-Stellungnahme vom 23.03.2005 als Download (PDF 92 KB)