30.01.2006 Wegen BUND-Beschwerde gegen „Klimakiller“-Kraftwerk Neurath:
Die Europäische Kommission hat ein Prüfverfahren wegen der umstrittenen Genehmigung des neuen 2.200-Megawatt-Braunkohlenkraftwerks in Grevenbroich-Neurath eingeleitet. Anlass ist die vom nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Oktober 2005 eingereichte EU-Beschwerde. Wie die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission dem BUND jetzt schriftlich mitteilte, lasse sich nach einer ersten Untersuchung der übermittelten Informationen eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht nicht ausschließen. Die Dienststellen der Kommission würden daher den „umfänglichen Vortrag“ in fachlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen. Der Bau dieses „Klimakiller“-Kraftwerks ist nach Ansicht des BUND ein „fataler Rückschlag für den Klimaschutz“. Mehr als 16 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid würde allein dieses Kraftwerk ausstoßen - und das 40 Jahre lang.
Nach Auffassung des BUND verstößt die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Kraftwerks-Genehmigung gleich in mehrfacher Hinsicht gegen europäische Umweltschutzbestimmungen. So hätte der erforderliche Nachweis für die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte nicht erbracht werden können. Auch das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie werde durch die Kühlwassereinleitungen in die Erft missachtet. Die Vernichtung des Rest-Lebensraums des streng geschützten Feldhamsters verstoße zudem gegen die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Ausnahmen von den strengen EU-Vorgaben sind nur möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass es keine Alternativen zum Vorhaben gibt und dieses dem Wohl der Allgemeinheit dient. Diesen Nachweis aber konnte die RWE Power AG nach Ansicht des BUND nicht erbringen. Die Verstromung der Braunkohle sei der denkbar größte Eingriff in Natur und Umwelt. Es gebe längst wesentlich klimafreundlichere Alternativen, die zudem ein Vielfaches an Arbeitsplätzen schafften.
Wenn die EU-Kommission nach Prüfung der BUND-Beschwerde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleitet, drohen dem Land letztendlich Strafgelder in Millionenhöhe.