21.10.2004 Braunkohlenkraftwerk Neurath / Subventionen
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, die Genehmigung eines geplanten 2.200 Megawatt-Braunkohlenkraftwerks in Grevenbroich-Neurath zu versagen. In einer ausführlichen Stellungnahme zum Vorhaben hat der BUND zahlreiche Verstöße gegen bestehendes Umweltrecht dargelegt. „Dieses 2-Milliarden-Euro-Projekt ist eine Investition in fortgesetzte Umweltzerstörung und Klimaschädigung“, fasst BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen die Kritik zusammen. Dass die „ökologisch verheerende Braunkohlennutzung“ einer heute veröffentlichten Studie gemäß auch noch mit jährlichen Subventionen in Höhe von mindestens 4,5 Milliarden Euro staatlich gefördert werde, sei ein Skandal. Der BUND appellierte an die Energiewirtschaft, sich nicht länger einer zukunftsfähigen Energiestruktur zu verweigern. Um dem Klimaschutz gerecht zu werden, müssten jetzt verstärkt hocheffiziente Gaskraftwerke (GuD) gebaut sowie Energiespartechnologien und erneuerbare Energien forciert werden. Das löse Umweltinvestitionen aus und schaffe zusätzliche Arbeitsplätze. Diese Chance zu einer Energiewende dürfte nicht verpasst werden.
Braunkohle ist der klimaschädlichste aller Energieträger, so der BUND. Käme das so genannte „Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik“ (BoA-Kraftwerk Neurath) würde die Braunkohlennutzung für weitere 40 Jahre zementiert. Trotz einer möglichen Erhöhung des Wirkungsgrades gegenüber den Altkraftwerken sei das BoA-Kraftwerk kein Beitrag zum Klimaschutz, da RWE Power an einer unvermindert hohen Braunkohlenförderung festhalte. Das RWE setze dabei auf steigende Stromverbräuche und ignoriere die internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz. Die Braunkohlenkraftwerke in Nordrhein-Westfalen stoßen jährlich knapp 100 Mio. Tonnen und damit ein Drittel aller kraftwerksbedingten CO2-Emissionen Deutschlands aus. Allein das BoA-Kraftwerk Neurath würde jährlich zwischen 12 und 20 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid emittieren.
Der BUND hat in seiner Stellungnahme zahlreiche weitere Verstöße des Genehmigungsantrages gegen geltendes Umweltrecht dargelegt. So würde das Kraftwerk z.B. stündlich 206 kg Staub freisetzen, wovon der Großteil auf die besonders gesundheitsschädlichen Feinstäube entfällt. Schon jetzt aber überschreiten die Vorbelastungen im Raum Garzweiler die ab 1.1.2005 verbindlichen Feinstaub-Grenzwerte. Dazu kommen erhebliche Mengen Arsen, Cadmium sowie Blei und stündlich mehr als 90 g des Nervengiftes Quecksilber. „Für die betroffenen Menschen in der Region steigt durch die Kraftwerksimmissionen das Risiko gesundheitlicher Schäden“, konstatiert der BUND. Zugleich hat der BUND etliche Verletzungen des Naturschutzrechts ausgemacht. So gilt z.B. gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Erft ein Verschlechterungsverbot. Dieses werde durch die zusätzliche Einleitung schadstoffbelasteten und erhitzten Kühlwassers missachtet. Dazu sei der Kraftwerksbau ausgerechnet in einem Verbreitungsschwerpunkt des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters geplant. Dies sei aber gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie rechtswidrig.
Zugleich appellierte der BUND an die Politik, nicht länger am „Märchen von der subventionsfreien heimischen Braunkohle“ festzuhalten. So hätte die aktuelle Studie des Umweltbundesamtes belegt, dass die Stromerzeugung aus Braunkohle jährlich allein mit 602 Millionen Euro gegenüber derjenigen aus Gas subventioniert werde. Insgesamt beliefen sich die direkten Subventionen auf 960 Mio. Euro/a. Dazu kämen externe Effekte in Höhe von mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich.