05.04.2005 Erörterungstermin zum BoA-Kraftwerk Neurath beendet
Nach zweitägiger Diskussion ging heute in Grevenbroich der Erörterungstermin zum Bau des umstrittenen 2.000-Megawatt-Braunkohlenkraftwerks Neurath zu Ende. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich durch den Verlauf der Erörterung in seiner grundsätzlichen Ablehnung des geplanten, 2,2 Mrd. Euro teuren Kraftwerks bestätigt. „Dieses so genannte „Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik“ (BoA) wäre ein fataler Rückschlag für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalens und würde zu weiteren unerträglichen Belastungen von Umwelt und Bevölkerung führen“, so der BUND.
Bei der geplanten Regellaufzeit von 40 Jahren wird allein das BoA-Kraftwerk Neurath 500 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid ausstoßen. Grevenbroich würde damit seine unrühmliche Spitzenposition als „europäische Hauptstadt der CO2-Emissionen“ dauerhaft festigen.
Auf Nachfrage des BUND-Geschäftsleiters Dirk Jansen bestätigten die Vertreter der RWE Power AG zudem erstmals öffentlich, dass mit einer Stilllegung von Altkraftwerken im Gegenzug zur Inbetriebnahme neuer BoA-Blöcke frühestens im Jahre 2010 zu rechnen sei. Die RWE Power AG erteilte damit der Erwartung der Politik nach einer unverzüglichen Stillegung von Altanlagen, die z.B. schon an die Inbetriebnahme des BoA-Kraftwerks Niederaußem geknüpft wurde, eine klare Absage.
Dazu sieht der BUND weiterhin gravierende Verstöße des geplanten Kraftwerks gegen das europäische Umweltrecht. So bestätigte das RWE dem BUND, dass entgegen der öffentlichen Ankündigung von NRW-Energieminister Dr. Axel Horstmann nicht an den Einbau hochmoderner Bi-Corona-Elektrofilter zur Verringerung der Feinstaubemissionen der Braunkohlenkraftwerke gedacht sei. Schon jetzt aber ist die Feinstaub-Belastung im Umfeld der Tagebaue und Kraftwerke höher als gemäß der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie zulässig ist. In der zusätzliche Wärmebelastung der Erft mit Kühlwasser sieht der BUND einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Letztendlich habe der Erörterungstermin auch gezeigt, dass die Voraussetzungen für die seitens des RWE bezüglich des Feldhamsters beantragte Befreiung von den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht gegeben sind. Festzuhalten bleibe allerdings auch, dass niemand mehr die Existenz von Feldhamstern auf der Vorhabensfläche bestreite.
Unterm Strich hält der BUND das beantragte Vorhaben für nicht genehmigungsfähig.
An die RWE Power AG erging der wiederholte Appell des BUND, die geplante 2-Milliarden Euro-Investition umzulenken. Mit den wesentlich umweltfreundlicheren Gaskraftwerken, Energiespartechnologien und den erneuerbaren Energien stünden schon jetzt Alternativen bereit, die zudem ein Mehrfaches an neuen Arbeitsplätzen schaffen würden.