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Luftreinhalteplan Grevenbroich tritt in Kraft

BUND erwirkte Klarstellung zum rechtlichen Status

30.03.2009 - Am 1. April tritt der Luftreinhalteplan Grevenbroich in Kraft. Gegenüber der Entwurfsfassung hat der BUND durch seine Stellungnahme eine wesentliche Klarstellung erwirken könne. Der BUND hatte in seiner Stellungnahme u.a. bemängelt, dass die Bezirksregierung auf die Freiwilligkeit der von RWE Power durchzuführenden Feinstaub-Bekämpfungsmaßnahmen setzt und gefordert, dass die Minderungsmaßnahmen im Bereich des RWE-Tagebaubetriebs verbindlich über einen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan festgelegt werden sollten.

Der Passus der Freiwilligkeit wurde nunmehr gestrichen. Die Bezirksregierung stellt nunmehr auf Seite 87 des Luftreinhalteplan klar, dass die „zuständigen Behörden … durch Gesetz verpflichtet [sind], die zum Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursache der Gesundheitsgefährdung nachhaltig zu bekämpfen.“ Eines hoheitlichen Eingreifens der Bezirksregierung auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes habe es jedoch wegen des verbindlich gemachten Sonderbetriebsplanes „Maßnahmen zur Feinstaubminderung“ vom 27.02.2007 nicht bedurft.

Auch wenn der BUND die darin festgelegten Maßnahmen nach wie vor für unzureichend erachtet, besteht nunmehr die notwendige rechtliche Klarheit. Sollte sich die im Luftreinhalteplan gegenüber dem Tagebau als größte lokale Feinstaub-Quelle festgelegten Maßnahmen als unzureichend erweisen, muss dieser Plan nachgebessert werden. Ein Luftreinhalteplan dient anders als ein Feinstaub-Aktionsplan dazu, die dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu garantieren. Darauf hat die Bevölkerung einen Rechtsanspruch.

In 2009 verbuchte die Messstelle in Grevenbroich-Gustorf bislang 16 Überschreitungen des zulässigen Feinstaub-Tagesgrenzwertes von 50 µg/m3. Maximal zulässig sind 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr. Fakt ist allerdings, dass für die extrem gesundheitsschädlichen Partikel keine Wirkungsschwellen existieren. Jedes Partikel kann schon eines zu viel sein. Insofern sind weitere Maßnahmen zur Feinstaub-Bekämpfung aus dem Tagebau, den Braunkohlenkraftwerken, aber auch der übrigen Industrie, dem Verkehr, Hausbrand und Landwirtschaft aus Sicht des BUND unabdingbar.

Der Luftreinhalteplan Grevenbroich als Download.

 

Luftreinhalteplan Grevenbroich: Öffentlichkeitsbeteiligung endet

„Weitere Maßnahmen erforderlich - Bürger haben Recht auf saubere Luft“

 

12.03.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den maßgeblich tagebaubedingten Feinstaub-Immissionen in Grevenbroich. In seiner offiziellen Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans Grevenbroich schlägt der BUND ein umfassendes Maßnahmenpaket vor und fordert dessen verbindliche Festschreibung. Neben weiteren technischen Feinstaub-Minderungsmaßnahmen im gesamten Tagebaubetrieb müssten auch temporäre Betriebseinschränkungen als Option verankert werden.

Heftig kritisiert der BUND, dass die Bezirksregierung allein auf freiwilliges Entgegenkommen von  RWE-Power setzt. BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen: „Die zuständigen Behörden sind durch Gesetz verpflichtet, die zum Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursache der Gesundheitsgefährdung nachhaltig zu bekämpfen. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht, die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf saubere Luft. Trotzdem setzt die Bezirksregierung im Luftreinhalteplan auf das freiwillige Entgegenkommen der RWE Power AG. Deswegen, so das Argument, erübrige sich eine weitergehende Prüfung über die Zumutbarkeit und Angemessenheit der Maßnahmen. Dieses Vorgehen ist nicht nur in höchstem Maße bedenklich, sondern rechtswidrig. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in einem Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung durchzusetzen. Von „Freiwilligkeit“ kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein.“

Der BUND fordert daher die verbindliche Festschreibung der Feinstaub-Minderungsmaßnahmen im Bereich des RWE-Tagebaubetriebs über einen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan oder per sonstiger planungsrechtlicher Festlegung. Verwundert zeigt sich der BUND auch über den Umstand, dass RWE Power offensichtlich maßgeblichen Einfluss auf bestimmte Formulierungen im Luftreinhalteplan nehmen konnte. So sei die zentrale Aussage „ Die Luftqualität in der Stadt Grevenbroich wird im Wesentlichen durch den Braunkohlentagebau im Süden der Stadt beeinflusst“ noch kurz vor der öffentlichen Auslegung nachträglich gestrichen worden.

Mit jeweils 46 Tagesgrenzwertüberschreitungen in den Jahren 2006 und 2007 lag Grevenbroich an der Spitze der Städte Nordrhein-Westfalens mit der höchsten Feinstaubbelastung. Nach §§ 40, 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) ergibt sich daraus die Pflicht zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Am kommenden Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Luftreinhalteplans Grevenbroich. Bis dahin können Anregungen und Kritikpunkte bei der Bezirksregierung vorgebracht werden. Der Luftreinhalteplan soll zum 1. April 2009 in Kraft treten; er wird dann denn Feinstaub-Aktionsplan vom 15. Oktober 2006 ablösen.

 Die BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans.

Luftreinhalteplan Grevenbroich kommt – Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt

Kenngrößen des Luftreinhalteplan-Entwurfs Grevenbroich; Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf

Feinstaub-Belastung durch den Tagebau Garzweiler soll dauerhaft gesenkt werden

23.01.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Aufstellung des Luftreinhalteplans Grevenbroich. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der gesundheitsschädlichen Feinstaubbelastung durch den Tagebau Garzweiler geleistet. Im Rahmen der in Kürze beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung wird der BUND dennoch auf weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung drängen. Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: “Zwar ist die Schadstoffbelastung im Jahre 2008 erfreulicherweise und beeinflusst von günstigen Wetterlagen deutlich unterhalb der Grenzwerte geblieben. Eine Entwarnung wäre jedoch verfrüht.“

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 29. Januar beginnt die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Luftreinhalteplans Grevenbroich. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann vom 1.  Februar bis 14. März Gelegenheit, zum öffentlich ausgelegten und auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbaren Entwurf des Plans Stellung zu beziehen. Am 1. April 2009 soll der Luftreinhalteplan Grevenbroich in Kraft treten.

Die Aufstellung des Luftreinhalteplans Grevenbroich ist notwendig, da im Referenzjahr 2006 für die Feinstaubfraktion PM10 mehr als die zulässigen 35 Überschreitungstage mit einem Tagesmittelwert > 50 µg/m3 festgestellt wurden. Mit jeweils 46 Tagesgrenzwertüberschreitungen in den Jahren 2006 und 2007 lag Grevenbroich an der Spitze der Städte Nordrhein-Westfalens mit der höchsten Feinstaubbelastung. Im Gegensatz zu den im existierenden Aktionsplan verwendeten Sofort- oder Notmaßnahmen, die zwar kurzfristig wirken, aber nicht unbedingt Nachhaltigkeit sichern, sind für den Luftreinhalteplan Maßnahmen auszuwählen, die auf eine dauerhafte Absenkung der Luftbelastung zielen und eine Einhaltung der Grenzwerte garantieren. Für die Ausarbeitung und Aufstellung des LRP Grevenbroich hatte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch BUND-Geschäftsleiter Jansen angehört.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat beschlossen, den bereits rechtswirksam, in Kraft getretenen Aktionsplan Grevenbroich vom 15.10.2006 in den Luftreinhalteplan zu integrieren. Dadurch soll vermieden werden, dass es im Plangebiet mehrere wirksame Pläne mit unterschiedlichen Regelungen gibt. Außerdem könne so eine Fortschreibung der Untersuchungsergebnisse sowie der angeordneten und ausgeführten Maßnahmen auf den aktuellen Stand vorgenommen werden. Mit Inkrafttreten des Luftreinhalteplans soll der Aktionsplan aufgehoben werden.

Gemäß des dem BUND im Entwurf vorliegenden Luftreinhalteplans wird die Luftqualität in der Stadt Grevenbroich im Wesentlichen durch den Braunkohletagebau im Süden der Stadt beeinflusst. Als einzig bedeutender Luftschadstoff steht dabei der Feinstaub (PM10) im Vordergrund.

Tagebau ist dominierende lokale Feinstaub-Quelle

Gemäß der Ursachenanalyse wird der größte Beitrag der PM10-Belastung in Grevenbroich-Gustorf mit 69 % durch den regionalen Hintergrund geleistet. Der Beitrag des Tagebaus trägt mit 25 % zur lokalen Feinstaub-Belastung bei; er ist damit die dominierende örtliche Quelle für die gesundheitsschädlichen Partikel. Weder die Industrie, noch der Verkehr oder die Haushalte und die Landwirtschaft tragen wesentlich zur Schadstoffbelastung bei.

Im Luftreinhalteplan werden wegen der wenig signifikanten Immissions-Anteile der übrigen Feinstaub-Quellen daher nur die  Maßnahmen im Bereich des Tagbaus Garzweiler fest- bzw. fortgeschrieben. Dazu gehören die Einhausung von Bandanlagen, Beregnungseinrichtungen im Bereich der Förderanlagen und des Kohlebunkers, die nasse Gurtreinigung bei den Bandanlagen und weitere Maßnahmen im Tagebau. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass im Bedarfsfall weitere einschränkende Maßnahmen folgen können. Dabei kann auch der erhebliche Einfluss der Meteorologie – insbesondere von austauscharmen Inversionswetterlagen – auf die Luftqualität kurzfristig zu Anpassungen führen. Waren nach der vorläufigen Analyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) so z.B. in 2008 in Grevenbroich nur 13 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub zu verzeichnen, waren es in 2009 bis zum 20. Januar allein schon acht. Der BUND bleibt deshalb bei seiner Forderung, bereits jetzt weitere Maßnahmenoptionen im Luftreinhalteplan festzuschreiben. Dazu gehörten zum Beispiel weitergehende Emissionsminderungsmaßnahmen an den Baggern und Absetzern im Tagebau sowie die Möglichkeit temporärer Betriebsstilllegungen bei meteorologischen Sonderereignissen. Dies sei im Hinblick auf die akute Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub sowohl verhältnismäßig als auch vom Gesetzgeber vorgesehen.

Durch die Maßnahmen des Aktionsplans haben sich die Emissionen des Tagebaus laut Bezirksregierung bereits verringert. Sie räumt allerdings ein, dass dazu bis heute keine vollständigen detaillierten Daten vorliegen. Für 2008 geht die Bezirksregierung nach der vorläufigen Analyse davon aus, dass die bereits im Tagebau ergriffenen Maßnahmen eine Reduzierung von  ca. 2 µg/m3 des Jahresmittelwertes für PM10 ergeben hätten. Die Bezirksregierung hält deshalb eine zukünftige Einhaltung der PM10-Grenzwerte für „sehr wahrscheinlich“, weshalb keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssten. Allerdings will die Behörde nicht ausschließen, dass es zukünftig dennoch Überschreitungen des Tagesmittelwertes geben könnte.

Freiwillige Maßnahmen des RWE?

Für in höchstem Maße bedenklich hält der BUND den Rechtscharakter der im Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen. Laut Bezirksregierung Düsseldorf habe sich RWE Power im Einvernehmen mit der Behörde zur selbstständigen Ausführung der Maßnahmen verpflichtet. Das Unternehmen nehme die Aufgaben somit auf „freiwilliger Basis“ wahr. „Ein Unding“, findet BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „RWE ist als Tagebaubetreiber nach dem ‚regionalen Hintergrund’ der dominierende Verursacher der lokalen Feinstaubbelastung. Die zuständigen Behörden sind per Gesetz verpflichtet, die zum Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ein hoheitliches Eingreifen ist damit notwendig. Wir fordern deshalb einen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan, der die Feinstaub-Minderungsmaßnahmen gegenüber dem Tagebaubetreiber verbindlich festschreibt.“

Unterm Strich fällt das Fazit des BUND jedoch positiv aus. Erst durch die Recherchen des BUND in 2003 zu den tagebaubedingten Feinstaub-Emissionen sei das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Nach anfänglichem hartnäckigen Leugnens der Problematik durch die RWE Power AG bekenne sich der Tagebaubetreiber nunmehr zu seiner Verantwortung. Dennoch sei das Problem bis heute nicht gelöst. Auch die Braunkohlenkraftwerke blieben „Dreckschleudern“. So seien die Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath allein für den Ausstoß von jährlich etwa 700 t Feinstaub verantwortlich. Damit trügen sie maßgeblich zur Hintergrundbelastung der gesamten Region bei.

"Grevenbroich ist kein Luftkurort"

„Auch wenn Bürgermeister Axel Prümm bei jeder Gelegenheit betont, Grevenbroich sei kein Luftkurort, haben wir Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf saubere Luft“, sagt Rolf Behrens von der BUND-Ortsgruppe Grevenbroich. Die Umweltschützer kündigten an, auch zukünftig nicht locker zu lassen und für den Schutz der Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung zu kämpfen.

 

Luftreinhalteplan Grevenbroich im Verfahren

Verursacheranalyse Feinstaub; Quelle: Landesumweltamt

Bislang 18 Grenzwertüberschreitungen in 2008

 

23.09.2008 - Nach der 2. Sitzung der Projektgruppe zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans Grevenbroich ist es nun amtlich: Der Tagebau/Kohlebunker (+sonstige Quellen) ist der größte lokale Feinstaub-Emittent in Grevenbroich. Er leistet mit 8,1 μg/m³ bzw. 25% den größten Einzelbeitrag an der Immissionsbelastung. 

 

Den insgesamt größten Immissionsbeitrag liefert allerdings der regionale Hintergrund mit 22 μg/m³ bzw. 69%. Die Prognoserechnungen des Landesumweltamtes für das Jahr 2010 gehen jedoch im Ergebnis von einer Grenzwerteinhaltung für PM10 aus. Weitere Feinstaubminderungsmaßnahmen – über die vom BUND durchgesetzten, im Aktionsplan bereits festgesetzten und von RWE Power AG umgesetzten Maßnahmen hinaus – werden daher für nicht erforderlich erachtet. Auch wenn diese Entwarnung möglicherweise verfrüht ist, bleibt die Pflicht zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes. Auch bleibt die Messstation in Grevenbroich-Gustorf bis auf Weiteres bestehen.

 

Die genaue PM10-Zusammensetzung wurde im Auftrag der RWE Power AG erstmals rasterelektronenmikroskopisch untersucht. Die TU Darmstadt erbrachte den Nachweis hoher Anteile von Silikatverbindungen bzw. Silikat/Kohlenstoff-Verbindungen aus dem Tagebau, die jedoch noch durch hohe Seesalz-Anteile überlagert werden.

 

Mit dem kontinuierlichen Messverfahren an der Station Gustorf-Gindorf wurden in 2008 bisher 10 Überschreitungstage des zulässigen Tagesmittelwert PM10 registriert. Das diskontinuierliche Referenzverfahren ergab im 1. Halbjahr 2008 dagegen 18 Überschreitungstage. Nach Einschätzung des Landesumweltamtes werden die 35 erlaubten Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes für Feinstaub in 2008 eingehalten. Wir werden sehen...

 

 

Startschuss für Luftreinhalteplan

Wegen anhaltender Feinstaubbelastung in Grevenbroich

09.04.2008 - Mit der heutigen Projektgruppensitzung bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist der Auftakt zur Aufstellung des Luftreinhalteplans für die im Einflussbereich des Tagebaus Garzweiler liegenden Ortsteile Grevenbroichs gemacht.

Zwar waren bereits im Oktober 2006 im Rahmen der Aufstellung des Feinstaub-Aktionsplans erste Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung durch den Tagebau Garzweiler festgelegt worden. Trotz vollständiger Umsetzung der Maßnahmen wurde der Feinstaubgrenzwert im Jahr 2007 alerdings an 46 Tagen überschritten; zulässig sind maximal 35 Tagesgrenzwertüberschreitungen. Daraus leitet sich die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans ab, der zur dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte führt.

In der Projektgruppe sind neben der Bezirksregierung Düsseldorf als planaufstellende Behörde die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, die Stadt Grevenbroich, der Rhein-Kreis-Neuss, dieRWE Power AG, die Landwirtschaftskammer, das chornsteinfegerhandwerk und der BUND vertreten.

In einem ersten Schritt sollen jetzt bis zum Sommer die Daten erhoben werden, die zur Beurteilung der Feinstaubquellen (Tagebau, Verkehr, Hausbrand, etc.) und der jeweiligen Verursacheranteile erforderlich sind.

Dass der Tagebau die dominierende Quelle für Feinstaubemissionen ist, konnte seitens des Tagebaubetreibers bislang nicht widerlegt werden. RWE Power hat deswegen bei der TU Darmstadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Zusammensetzung der PM10-Partikel klären helfen soll. Der Endbericht soll ebenfalls im Sommer vorgelegt werden.

 

 

Schon 46 Grenzwertüberschreitungen

Luftreinhalteplan Garzweiler kommt

14.11.2007 - Der BUND begrüßt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nun endlich unserer Forderung nach Aufstellung eines Luftreinhalteplans für Grevenbroich-Gustorf/Gindorf nachkommt. Die tagebaunahe Messstelle in Grevenbroich liegt momentan NRW-weit an sechster Stelle, was die Feinstaubbelastung anbetrifft. Damit ist die Luft im Umfeld des Tagebaus Garzweiler höher mit den extrem gesundheitsschädlichen Partikeln belastet als etwa in Herne, Bochum oder Duisburg.

Obwohl die RWE Power bis heute bereits etwa 70 Prozent der Maßnahmen aus dem Aktionsplan im Tagebau Garzweiler umgesetzt hat, bleibt die Wirkung wie vom BUND prognostiziert völlig unzureichend. Trotz des Maßnahmenpakets treten Spitzenbelastungen von bis zu 400 Fg/m3 auf. Entgegen der Mutmaßungen von RWE sind auch durch die Verlegung des Bandsammelpunktes in den Raum Jackerath keine positiven Effekte zu erwarten (- schon gar nicht für die Jackerather).

Im Rahmen der Aufstellung des Luftreinhalteplans, der gemäß EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie Maßnahmen beinhalten muss, die die Einhaltung der Grenzwerte garantieren, wird eine umfassende Ursachenanalyse durchzuführen sein. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Einfluss anderer Quellen wie Hausbrand, Verkehr im Nahbereich oder Landwirtschaft gegenüber der dominierenden Belastung durch den Tagebau von untergeordneter Bedeutung sein wird. Der Luftreinhalteplan muss gemäß der gesetzlichen Fristen spätestens bis zum 1.10.2008 aufgestellt sein.

Schon jetzt müssen jedoch die Maßnahmen im Bereich des Kohlebunkers verstärkt (z.B. ganz oder teilweise Einhausung, temporäre Betriebsstilllegungen) und auch der Tagebau in seiner Gesamtheit in die Betrachtung einbezogen werden. Der Bevölkerung ist eine solchermaßen gravierende Belastung durch den Feinstaub aus dem Tagebau nicht länger zuzumuten.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht unlängst in seinem Feinstaub-Urteil bestätigt hat, dass die betroffenen BürgerInnen ein einklagbares Recht auf saubere Luft haben, behält sich der BUND juristische Schritte zur Einhaltung der Grenzwerte ausdrücklich vor.

 

Feinstaub: Keine Entwarnung für Tagebaue

Luftreinhaltepläne für Hambach und Garzweiler erforderlich

20.04.2007 - Nach Veröffentlichung der geprüften Feinstaub-Messwerte im Umfeld der Tagebaue steht fest: Sowohl für Hambach als auch für Garzweiler muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Zwar konnte in Niederzier (Tagebau Hambach) die zulässige Anzahl der Überschreitungen des Feinstaub-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 von 35 pro Jahr in 2006 erstmalig eingehalten werden, doch eine Entwarnung ist nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verfrüht. Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Obwohl der Aktionsplan für den Tagebau Hambach erkennbare Luftqualitätsverbesserungen gebracht hat, bleibt die Lage weiter prekär. Auch begünstigt durch die Wetterlage im vergangenen Jahr konnte mit 35 Überschreitungstagen der Grenzwert soeben eingehalten werden. Weitere Maßnahmen sind nun erforderlich, um eine dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu garantieren. Nach dem Europäischen Recht muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht.“

Auch für den Tagebau Garzweiler ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Mit gemessenen 46 Grenzwert-Überschreitungen in Grevenbroich-Gustorf gehört auch dieser Tagebau zu den „Hot Spots“ der Feinstaub-Belastung in Nordrhein-Westfalen. Anders als in Hambach haben dort die im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen zur Verringerung der vom Tagebau ausgehenden Belastung noch keinen positiven Effekt ergeben. Positiv bewertet der BUND, dass nun eine weitere Messstation in Jüchen installiert wird.

Während ein Aktionsplan nur auf eine kurzfristige Entschärfung der Belastungssituation abzielt, umfasst ein Luftreinhalteplan Maßnahmen zur dauerhaften Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte. Diese gilt es nach Ansicht des BUND nun für beide Tagebaue, besser sogar für das ganze Braunkohlenrevier, aufzustellen.

Nach den am 16. April 2007 in der Projektgruppe „Luftreinhalteplan Hambach“ bei der Bezirksregierung Köln vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgestellten Auswertungen haben die Messwerte den abnehmenden Trend der Vorjahre ( 2004: 48 Überschreitungen, 2005: 42 Überschreitungen, 2006: 35 Überschreitungen) bestätigt. Da im Jahr 2006 an den anderen umliegenden LANUV-Messstellen (Aachen, Mönchengladbach, Hürth) die Feinstaub-Belastung, insbesondere die Anzahl der Überschreitungstage angestiegen ist, wird die Einhaltung der Grenzwerte in Niederzier auf die Maßnahmen im Aktionsplan zurückgeführt. Aus den Messungen ergibt sich, dass der Beitrag der Anlagen von RWE-Power im Jahr 2006 von ca. 7 auf 5 µg/m³ im Jahresmittel zurückgegangen ist. Der Beitrag der lokalen Emittenten aus dem Tagebau Hambach ist also um fast 30 % gesunken.

Nach Angaben von RWE Power wurden inzwischen 85 % der technischen Verringerungsmaßnahmen umgesetzt.

Der BUND sieht sich mit dieser erfreulichen Entwicklung in seiner Arbeit bestätigt. Während noch in 2004 seitens der RWE Power AG das Feinstaub-Problem geleugnet wurde, werden nun wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädlichen Tagebauschadstoffen umgesetzt. „Dies gilt es nun konsequent fortzusetzen, um weiteren Schaden von der Bevölkerung abzuwenden“, so Dirk Jansen.

 

 

Feinstaub-Aktionsplan Garzweiler tritt in Kraft

13.10.2006 - Am Sonntag, den 15. Oktober 2006, tritt der Feinstaub-Aktionsplan für den Tagebau Garzweiler in Kraft. Dieser sieht erste Maßnahmen vor, um die über den geltenden Grenzwerten liegende Belastung im Bereich Grevenbroich-Gustorf zu senken. Als dominierende Quelle für die hohe Belastung mit den extrem gesundheitsschädlichen Partikeln wurde v.a. der Kohlebunker des Tagebaus identifiziert. Da der Aktionsplan noch keine Drittwirkung entfaltet, bedarf es jetzt noch eines bergrechtlichen Sonderbetriebsplanes, um die Minderungsmaßnahmen gegenüber der RWE Power AG verbindlich zu machen. In einem nächsten Schritt muss jetzt ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden, der die gesamte Umgebung des Tagebaus Garzweiler und weitere mögliche Verursacher innerhalb und außerhalb des Tagebaus berücksichtigt.

Mit derzeit (Stand: 11.10.2006) 48 Überschreitungen des geltenden Feinstaub-Tagesgrenzwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt Grevenbroich-Gustorf derzeit auf Platz 8 der negativen "top ten" in Sachen Feinstaubbelastung in NRW. Unverzügliches Handeln ist deshalb zwingend geboten, um die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren. Insofern begrüßt der BUND die Bereitschaft der RWE Power AG, die Verantwortung für die hohe Belastung zu übernehmen.

Allen Experten ist jedoch klar, dass die jetzt für den Kohlebunker vorgesehenen technischen Maßnahmen (nasse Gurtreinigung der Förderbänder, Abdeckung der Förderbänder, Beregung der Förderwege) wohl nicht ausreichen werden, um die Feinstaubbelastung dauerhaft in einem Maße zu senken, dass die gesetzlich zulässige Überschreitungshäufigkeit (max. 35 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes pro Kalenderjahr) eingehalten werden kann.

Beleg dafür sind auch die aus dem Tagebau Hambach verfügbaren Daten. Trotz weitgehender Realisierung der im dortigen Aktionsplan festgeschriebenen - und mit dem Tagebau Garzweiler vergleichbaren - Maßnahmen, wurden dort bis dato 36 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes registriert. Der BUND sieht sich dadurch in seinen

Forderungen bestätigt, die technischen Minderungsmaßnahmen auf alle Tagebaueinrichtungen auszuweiten und auch vom Instrument temporärer Betriebseinstellungen Gebrauch zu machen, welches der Gesetzgeber ausdrücklich vorsieht.

Mit diesem Aktionsplan werden nunmehr in zwei von drei Tagebauen erste Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaub-Belastung umgesetzt. Daneben müssen nun auch im Umfeld des Tagebaus Inden entsprechende Messungen vorgenommen werden, um eine Gefährdungsabschätzung durchführen zu können. Es ist naheliegend, dass auch im Umfeld des Tagebaus Inden ähnlich hohe Feinstaub-Konzentrationen vorliegen.

 

 

Feinstaub-Aktionsplan Garzweiler/Grevenbroich geht in die Offenlegung

11.09.2006 - Grevenbroich-Gustorf gehört mit bisher (Stand: 07.09.2006) 41 Überschreitungen des zulässigen Feinstaub-Tagesgrenzwertes von 50 Fg/m3 zu den 11 "Hot Spots" in Nordrhein-Westfalen, welche bislang die Hürde der zulässigen Tagesgrenzwertüberschreitungen von 35 pro Kalenderjahr gerissen haben.

Mit der 36. Überschreitung ergibt sich die gesetzliche Notwendigkeit zur Aufstellung eines Aktionsplans zur Festlegung von Maßnahmen, die die Gefahr des Überschreitens der Grenzwerte oder den Zeitraum der Überschreitungen verringern helfen. Der unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erarbeitete Entwurf des Aktionsplans wird ab dem kommenden Montag (11.September) öffentlich bekannt gemacht. Bis zum 24.09.2006 wird er beim Bürgermeister der Stadt Grevenbroich und der Bezirksregierung Düsseldorf ausgelegt, so dass die Bürger und Betroffenen ihre Anregungen in das Verfahren einbringen können. Das Inkrafttreten des Aktionsplans ist für den 5. Oktober 2006 geplant, wobei er gegenüber der RWE Power AG allerdings erst durch einen bergrechtlichen Sonderbetriebsplan verbindlich wird.

Der BUND hofft, dass die betroffene Bevölkerung zahlreich von ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch machen wird, denn schließlich geht es um unser höchstes Gut, die Gesundheit.

Hauptverantwortlich für die lokale Feinstaubbelastung ist nach der Ursachenanalyse des Landesumweltamtes der Tagebau Garzweiler, hier speziell der Kohlebunker. Mit einem Verursacheranteil von 24 % an den Tagen mit Grenzwertüberschreitungen ist der Tagebau die dominierende Einzelquelle. Städtische Emittenten (Hausbrand, Verkehr, etc.) kommen dagegen auf einen Anteil von 7%, während der reginale Hintergrund - in denen alle schwer fassbaren Schadstoff-Quellen eingehen - einen Verursacheranteil von 60 % erreicht.

Demgemäß enthält der Aktionsplan zunächst Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen aus dem Kohlebunker Garzweiler, wie die nasse Gurtreinigung von Bandanlagen, die Beregnung der Fördergeräte und die Abdeckung der Kohleförderwege. Wie die Erfahrungen im Tagebau Hambach zeigen, werden diese Maßnahmen aller Voraussicht nach jedoch nicht genügen, um die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte in Tagebaunähe zu gewährleisten.

Auch wenn der BUND die - leider verspätete - Aufstellung des Aktionsplanes begrüßt, sind deshalb weiter gehende Maßnahmen zwingend geboten, um die Bevölkerung - und das auch in Jüchen, Jackerath und den Erkelenzer-Ortsteilen - vor den gefährlichen Partikeln aus dem Tagebau zu schützen. Der BUND hat deshalb schon jetzt weitere Vorschläge zur Verringerung der Feinstaubbelastung gemacht. Auch die Option von temporären Betriebseinstellungen gehört dazu.

Der nächste Schritt ist die Erarbeitung eines Luftreinhalteplans für den Bereich des kompletten Tagebaus Garzweiler, der Maßnahmen beinhaltet, die eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher stellen. Im Rahmen der dann anstehenden Ursachenanalyse müssen dann auch weitere Emissionsquellen - wie z.B. die Kraftwerke und der Tagebau selbst - bewertet werden. Dieser Luftreinhaltplan ist gemäß der Vorgaben des europäischen Rechts bis zum 1. Oktober 2008 aufzustellen.

 

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BUND: „Endlich wird gehandelt“

Feinstaub-Aktionsplan zum Braunkohle-Tagebau Garzweiler

10.08.2006 - Am 14. August tritt bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Projektgruppe zur Aufstellung eines Aktions- und Luftreinhalteplans für den Tagebau Braunkohle-Tagebau Garzweiler zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

„Allerhöchste Zeit“ wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mahnt, denn im Bereich des Tagebaus Garzweiler wurde der geltende Tagesgrenzwert für die extrem gesundheitsschädlichen Partikel bereits an 40 Tagen überschritten. Pro Kalenderjahr sind maximal 35 Überschreitungen zulässig. Der BUND wird in dieser Projektgruppe durch NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen vertreten.

Bereits am 22. Juli 2006 wurde von der Feinstaub-Messstation in Grevenbroich-Gustorf (Tagebau Garzweiler) die 36. Überschreitung des Tagesgrenzwertes von 50 Mikrogramm/m3 gemessen. An diesem Stichtag hätte gemäß der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe (22. BImSchV) unmittelbar ein Feinstaub-Aktionsplan mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftbelastung in Kraft gesetzt werden müssen.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: <//font>„Leider haben die Behörden trotz mehrfacher Aufforderung durch den BUND wertvolle Zeit verstreichen lassen. Die Bevölkerung im Umfeld des Tagebaus Garzweiler wurde damit fahrlässig weiteren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Jetzt muss schnell gehandelt werden.“<//font>

Nach einer durch das Landesumweltamt vorzunehmenden detaillierten Ursachenanalyse der erhöhten Feinstaub-Belastung wird die Projektgruppe ein Maßnahmenpaket vorschlagen. Dieses kann von technischen Minimierungsmaßnahmen an den Tagebau-Anlagen (Kohlebunker, Kohlebrecher, Bandanlagen) und Kraftwerken bis hin zu Betriebsbeschränkungen reichen. Nach der Erarbeitung des Entwurfs für den Feinstaub-Aktionsplan wird dieser öffentlich ausgelegt. Damit hat die betroffene Bevölkerung die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nach In-Kraft-Treten des Aktionsplans müssen dann die Maßnahmen noch per bergrechtlichem Sonderbetriebsplan gegenüber dem Tagebaubetreiber angeordnet werden.

Der BUND begrüßt, dass die Bezirksregierung jetzt endlich auch der BUND-Forderung nach Aufstellung eines Luftreinhalteplans nachkommen will. Dieser muss Maßnahmen beinhalten, die eine dauerhafte Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte sicherstellen.

Auch der Feinstaub-Aktionsplan für das Umfeld des Tagebaus bedarf der ergänzenden Überarbeitung. Trotz angeordneter Feinstaub-Minimierungsmaßnahmen können voraussichtlich dort auch in 2006 die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die begleitende Projektgruppe bei der Bezirksregierung Köln tritt deshalb am 17. August zusammen um das weitere Vorgehen zu beratschlagen. Der BUND wird auf der Sitzung weitere Minimierungsmaßnahmen bis hin zu Betriebsbeschränkungen einfordern.

 

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Feinstaub-Aktionsplan für Garzweiler kommt

26.06.2006 - Nun wird endlich auch im Umfeld des Tagebaus Garzweiler gehandelt: Mit der Entscheidung des Landesumweltamtes zur Aufstellung eines Feinstaub-Aktionsplans für das Umfeld dieses Tagebaus wurde die Forderung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aufgegriffen.

Der BUND begrüßt die Entscheidung, wird aber auch ein waches Auge auf die weitere Erarbeitung dieses Plans haben.

Der Aktionsplan ist die gesetzlich vorgesehene Vorschaltmaßnahme auf dem Weg zu weiteren regelnden Maßnahmen, mit denen im Interesse der menschlichen Gesundheit die Gefahr der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes verringert oder der Zeitraum, während dessen der Wert überschritten wird, verkürzt werden soll. In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt , dass im Bereich erhöhter Feinstaubkonzentrationen lebende Menschen gegenüber den zuständigen Behörden einen Anspruch auf die Aufstellung eines geeigneten Aktionsplanes haben, dessen Maßnahmen eine Verminderung der Belastung erwarten lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 22.05.2005 ( 16 K 1120/05, 16 K 1121/05 ) ebenso entschieden wie jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München in seinem Urteil vom 18.05.2006 ( Az.: 22 BV 05.2462 ). Insofern existiert kein Ermessensspielraum. Die betroffenen Menschen haben ein (einklagbares) Recht auf saubere Luft.

Die Aufstellung des Aktionsplans ist damit nur der erste Schritt. Zur dauerhaften Minimierung der tagebaubedingten Feinstaub-Belastung ist die Aufstellung eines Luftreinhalteplans für das Braunkohlenrevier unerlässlich.

Ob die bisher im Tagbau Hambach umgesetzten und auch für Garzweiler vorgesehenen Maßnahmen - insbesondere die Bandreinigungsanlagen, Feinstnebelkanonen im Bereich des Kohlebunkers, Optimierung der Beregnerdüsen - hinreichend sind, darf allerdings bezweifelt werden. Trotz dieser Maßnahmen wurden in Niederzier (Tagebau Hambach) bislang 26 Tagesgrenzwertüberschreitungen registriert. Eine Einhaltung der maximal zulässigen Zahl von 35-Tagesgrenzwertüberschreitungen pro Kalenderjahr ist auch dieses Jahr unwahrscheinlich (2004: 48 Überschreitungstage, 2005: 42 Überschreitungstage).

Die Bezirksregierung Köln hat deshalb die Mitglieder der Aktionsplan-Projektgruppe, u.a. auch den BUND, zu einer weiteren Sitzung geladen, um das weitere Vorgehen zu diskutieren. Der BUND bleibt dabei: Weitere Maßnahmen bis hin zu temporären Betriebsstilllegungen sind nötig, um die Tagebauanrainer vor der tödlichen Feinstaub-Gefahr zu schützen.

Jetzt gilt es, im Rahmen der Aufstellung ders Garzweiler-Aktionsplans die in Hambach gewonnenen Erkenntnisse kritisch aufzuarbeiten und weitere Maßnahmen zu verankern. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Mit der 36. Überschreitung des Tagesgrenzwerts muss der Aktionsplan in Kraft gesetzt werden. Anders als bei den sonst üblichen Aktionsplänen ist dafür letztendlich auch die Aufstellung eines bergrechtlichen Sonderbetriebsplans notwendig.

 

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BUND fordert sofortigen Aktionsplan für Tagebau Garzweiler

Feinstaub: Anhaltende Grenzwert-Überschreitungen durch Tagebaue

15.05.2006 - Wegen der hohen Zahl von Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwertes in der Umgebung des Tagebaus Garzweiler fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die sofortige Aufstellung eines Feinstaub-Aktionsplans für diesen Tagebau. Bislang wurde der Feinstaubgrenzwert von 50 Mikrogramm/m3 in Grevenbroich-Gustorf bereits an 25 Tagen überschritten. Maximal zulässig sind 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr.

Gleichzeitig fordert der BUND weitergehende Maßnahmen für den Tagebau Hambach. Dort zeigt die anhaltend hohe Zahl der Grenzwertüberschreitungen, dass die im dortigen Aktionsplan festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Bevölkerung vor den gesundheitsschädlichen Partikeln aus dem Tagebau zu schützen. Bislang wurden in Niederzier (Tagebau Hambach) 26 Überschreitungen registriert. Auch im Umfeld des Tagebaus Inden muss mit erhöhten Feinstaub-Konzentrationen gerechnet werden, weshalb der BUND seine Forderung nach Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das gesamte Braunkohlenrevier erneuerte.

Schon jetzt ist absehbar, so der BUND, dass im Umfeld der Tagebaue Garzweiler und Hambach die maximal zulässige Überschreitungshäufigkeit des Feinstaub-Tagesgrenzwertes nicht eingehalten werden kann. Mit der 36. Überschreitung muss deshalb auch für den Tagebau Garzweiler ein Aktionsplan in Kraft gesetzt werden.

Unverzügliches Handeln ist dringend geboten, um die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren. Wie die Messwerte zeigen, sind die für Hambach festgelegten Gegenmaßnahmen jedoch bei weitem nicht ausreichend. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Der BUND hatte bereits im Zuge der Aufstellung des Aktionsplans für den Tagebau Hambach die unzureichenden Maßnahmen kritisiert. Anstelle punktuell emissionsmindernde Maßnahmen z.B. im Kohlebunker und dem Bandsammelpunkt durchzuführen, muss der gesamte Tagebau in das Konzept einbezogen werden. Letztendlich sind auch temporäre Betriebsbeschränkungen vom Gesetzgeber durchaus vorgesehen.

 

Feinstaubkonzentrationen erreichen erschreckende Höhe

Braunkohlentagebau Hambach bundesweit "Spitze"

Januar 2006 - Trotz Inkrafttretens des Feinstaub-Aktionsplans für die Umgebung des Tagebaus Hambach erreichten die Konzentrationen der gesundheitsschädlichen Partikel im Januar 2006 in Niederzier eine erschreckende Höhe: Mit 175 Mikrogramm/m3 wurde am 29. Januar 2006 um 13.00 Uhr ein bundesweiter Negativ-Rekord aufgestellt. Der zulässige Tagesgrenzwert wurde damit um mehr als das Dreifache überschritten.

Auch wenn - unterstützt durch die austauscharme Hochdruck-Wetterlage - die Feinstaub-Belastungen im Januar generell hoch waren, erweist sich der Tagebau Hambach wieder einmal als <//font>der <//font>"Hot Spot" in NRW. Mit bereits 13 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes wurde das gesetzlich zulässige Kontingent von maximal 35 Tagesgrenzwert-Überschreitungen pro Kalenderjahr schon jetzt zu einem Drittel ausgeschöpft. Dass der Tagebau der Verursacher ist, ist unbestritten.

Die neu errichtete Messstation am Tagebau Garzweiler in Gustorf-Gindorf egistrierte im Januar bereits 8 Tagesgrenzwert-Überschreitungen. Mit einer Konzentration von 95 Fg/m3 wurde hier am 28. Januar der "Spitzenwert" erreicht.

Die unvermindert hohen Konzentrationen zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Senkung der einstaub-Belastung offenbar nicht ausreichen. Der BUND hält temporäre Betriebsbeschränkungen deshalb für numgänglich, um die Bevölkerung vor den gesundheitsschädlichen Feinstäuben zu schützen. D er Gesetzgeber ieht in § 11 Absatz 4 der Immissionswerte-Verordnung die Aussetzung von Tätigkeiten, die zu der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte beitragen, ausdrücklich vor (analog zu einem Fahrverbot für Dieselstinker).

Der BUND hatte diese Forderung bereits in die Projektgruppe zur Erarbeitung des Feinstaub-Aktionsplans für den Tagebau Hambach bei der Bezirksregierung Köln eingebracht, war dort aber auf entschiedenen Widerstand der RWE Power gestoßen.

Die Senkung des Feinstaub-Ausstoßes aus den Braunkohlentagebauen und -kraftwerken ist auch von erheblicher Bedeutung für die Verbesserung der Luftqualität in den Ballungsräumen. Die dort unzulässig hohen Feinstaub-Konzentrationen werden zu etwa 50 % auf den so gen. "regionalen Hintergrund" zurückgeführt. Dieser wird in der Region v.a. auch aus den Tagebauen und Kraftwerken gespeist. Allein die vier RWE-Braunkohlen-Großkraftwerke stoßen nachweislich jährlich mehr als 2.200 t Feinstaub aus. Welche Massen aus der eher diffusen Quelle "Tagebau" entweichen, kann wegen fehlender Untersuchungen heute noch nicht beziffert werden. Entsprechende Untersuchungen in den USA lassen vermuten, dass die Tagebaue wegen der enormen Massenumsätze eine Hauptquelle auch für die regionale Hintergrundbelastung darstellen.

Der BUND hält deshalb an seiner Forderung fest, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einen Luftreinhalteplan für das gesamte Braunkohlenrevier aufzustellen. Nur unter Einbeziehung aller Feinstaub-Quellen kann die Belastung dauerhaft gesenkt werden.

 

Feinstaub-Messungen jetzt auch am Tagebau

Braunkohlenkraftwerke gehören zum "dreckigen Dutzend"

10.11.2005 - Mit dem Beginn der Messungen der MILIS-Station in Gustorf/Gindorf (Tagebau Garzweiler) am 1. Dezember geht eine alte Forderung des BUND in Erfüllung. Damit wird auch in Grevenbroich erstmals eine kontinuierliche Erfassung der Belastung der Bevölkerung mit den extrem gesundheitsschädlichen, ja tödlichen, Feinstäuben möglich (vgl. hierzu auch die aktuelle Feinstaubkohortenstudie).

Der Standort der Messstation ist gut gewählt worden, da die Messwerte sehr gut die Belastung durch den Kohlebunker und die Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath widerspiegeln dürften.

Die Ursachenanalyse im Rahmen der Aufstellung des Feinstaub-Aktionsplans Tagebau Hambach hat ergeben, dass der Tagebau - speziell der Kohlebunker, die Kohlebrecher, die Bandanlagen und der Bandsammelpunkt - die dominierende Quelle von Feinstaubemissionen ist. 25 % der jährlichen Gesamtbelastung gehen auf den Tagebau zurück. An den Tagen mit Grenzwertüberschreitungen - insgesamt waren es 48 in 2004 - war der Tagebau-Anteil natürlich noch wesentlich höher. Zeitweise wurden Belastungen von bis zu 250 Mikrogramm/m3 gemessen!

Wenn die Messungen in Gustorf wie erwartet belegen, dass die Immissionswerte nicht eingehalten werden können, ist die Aufstellung eines Aktionsplans auch für die Umgebung des Tagebaus Garzweiler zwingend erforderlich. In diesem werden dann Maßnahmen zur Belastungsminimierung zwingend vorgeschrieben.

Dabei ist im Unterschied zu Hambach auch mit einem höherem Belastungsanteil durch die Kraftwerke zu rechnen.

Zwei Drittel der Staub-Emissionen eine Braunkohlenkraftwerks entfallen auf die Feinstaub-Fraktion, davon der Großteil wiederum auf die besonders gefährlichen PM2,5. Alle vier RWE Braunkohlenkraftwerke gehören zu dem "dreckigen Dutzend" derjenigen Industrieanlagen in NRW, mit dem höchsten Feinstaub-Ausstoß. Insgesamt emittieren diese vier Kraftwerke gem. des Emissionskatasters NRW jährlich 2.216 t Feinstaub (davon Frimmersdorf 427 t, Neurath 273 t, Niederaußem 1.013 t, Weisweiler 503 t).

In diesem Zusammenhang ist es empörend, dass sich die RWE Power AG weigert, in die geplanten BoA-Blöcke in Neurath die modernste und effektivste Filtertechnik in Form von Gewebefiltern einzubauen. Und dies aus rein wirtschaftlichen Gründen: Gewebefilter sind deutlich teurer als Elektrofilter.

Daneben werden im Zuge der Inbetriebnahme von neuen Kraftwerksblöcken auch - anders als mit der Landesregierung 1994 vereinbart - keineswegs alte Blöcke gleicher Leistung stillgelegt. Nach den RWE-Plänen werden zum Ende des Jahrzehnts etwa 1.350 Megawatt elektrischer Leistung zusätzlich am Netz sein - und neben Kohlendioxid natürlich auch Feinstaub und andere Schadstoffe emittieren.

Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass die EU schärfere Emissionswerte für Großfeuerungsanlagen festlegen wird. Diese würden dann auch für die laufenden "Dreckschleudern" der RWE Power AG Nachrüstungen erforderlich machen.

 

 



Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
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Überschreitungen des PM10-Tagesgrenzwerts in Grevenbroich

Luftreinhalteplan Grevenbroich

Materialien/Downloads

  • Feinstaub aus Tagebauen - aktuelle Ergebnisse, Oktober 2006 (Download)
  • Feinstaub und Radioaktivität aus Tagebauen, 2004 (Download)
  • Feinstaub-Aktionsplan Garzweiler (Download)
  • Feinstaub-Aktionsplan Hambach (Download)
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