BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Energiegewinnung contra Naturerbe – Wie die Braunkohle eine ganze Region zerstört

Steckbrief Tagebau Hambach

Während weltweit für den Erhalt der Biodiversität geworben wird, sieht die Realität vor Ort in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW) verheerend aus. Nur 8,2 % der Landesfläche wurden als Natura 2000-Gebiet gemeldet. Negativ übertroffen wird NRW im Ländervergleich nur noch von Berlin.

 

Nirgendwo sonst werden die deutschen Defizite im Bereich des Biotop- und Artenschutzes so deutlich, wie bei der Gewinnung der Braunkohle. Dieser klimaschädlichste fossile Energieträger leistet nicht nur Deutschlands größten Beitrag zum Klimawandel und dem damit einher gehenden Verlust an Artenvielfalt, sondern vernichtet auch großflächig die letzten unzerstörten Naturräume in der Niederrheinischen Bucht.

 

Trotz gesetzlicher Vorgaben zum Schutz seltener Lebensraumtypen und Arten von europäischer Bedeutung wird der Gewinnung der Braunkohle im Rheinland regelmäßig Vorrang vor dem Naturschutz eingeräumt. Ein besonders gravierendes Beispiel hierfür ist der Braunkohlentagebau Hambach.

 

Der Tagebau Hambach, das „größte Loch Europas“

 

Im Jahre 1978 wurde mit dem Aufschluss des Braunkohlentagebaus Hambach in der Niederrheinischen Bucht bei Köln begonnen. Seitdem entsteht zwischen Bergheim und Jülich das “größte Loch Europas”: Auf einer Fläche von 85 Quadratkilometern dringen die Bagger in Tiefen von über 450 Metern vor, um die Kohle zu fördern. Bis Ende 2007 wurden bereits 4.876 Hektar Landschaft zerstört.

 

Die RWE Power AG plant in Hambach den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle bis zum Jahre 2040. Um die maximal 70m-mächtigen Kohle-Flöze zu erschließen, müssen insgesamt 15,4 Mrd. t Abraum entfernt werden. Die Förderung lag 2007 bei etwa 40 Mio. t/a, womit dieser Tagebau der größte des Rheinlandes ist.

Da es sich beim Tagebau Hambach um einen Neuaufschluss handelte, mussten zu Beginn (ab 1978) zunächst 2,2 Mrd. m3 Abraum verkippt werden. Mit der Außenkippe - der Sophienhöhe - entstand ein künstliches Mittelgebirge von 10 km2 Fläche und einer Höhe über 280 m üNN.

 

Daneben soll nach Abschluss des Tagebaus im Restloch ein gigantischer See entstehen. Dieser Restsee soll eine Fläche von 4.000 ha einnehmen, eine Tiefe von 250 m erreichen und ein Volumen von über 4 Mrd. m3 Wasser fassen. Durch den Schadstoffaustrag aus den Innenkippen droht dieser See zu versauern. Über Jahrzehnte wäre eine künstliche Befüllung mit jährlich bis zu 270 Mio. m3 aufbereiteten Rheinwassers, das über einer Pipeline herbeigeführt werden müsste, notwendig.

 

 

 

Der Hambacher Forst wird zerstört

Bis zum Jahre 2040 wird mit dem Hambacher Forst ein einstmals mehr als 4.100 Hektar großes Waldgebiet, das auf eine 12.000jährige Geschichte zurück blickt, bis auf wenige Reste dem Braunkohlentagebau Hambach weichen. Der Wald gehört zu den letzten Bereichen der schon im 10. Jahrhundert von Kaiser Otto II urkundlich erwähnten so genannten Bürgewälder. Es handelt sich um naturnahe Wälder, deren Entwicklung seit der nacheiszeitlichen Wiederbewaldung nie unterbrochen wurde. Als besondere botanische „Spezialität“ haben sich in diesem Wald noch natürliche Vorkommen von Winterlinden erhalten, die in der Wärmeperiode des Atlantikums vor etwa 3.000 bis 6.000 Jahren eingewandert waren.

 

Beim Hambacher Forst handelt es sich um die mit Abstand größte Eichen-Hainbuchenwaldfläche innerhalb der atlantischen biogeographischen Region Deutschlands. Der Maiglöckchen-Stieleichen-Hainbuchenwald entspricht dem Lebensraumtyp 9160 des Anhangs I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Alle anderen offiziell von den deutschen Bundesländern an die EU-Kommission gemeldeten Vorkommen dieses Lebensraumtyps sind um eine Dimension kleiner, als der Hambacher Forst. Der Hambacher Forst und die angrenzende Steinheide stellen das zweitgrößte Vorkommen dieses Lebensraumtypes in der gesamten atlantischen biogeographischen Region Europas dar.

 

 

Der Hambacher Forst wird vernichtet; Foto: D. Jansen

Dazu ist der Wald Lebensraum und Refugialbereich für seltene und europarechtlich geschützte Tiere (s. Tabelle), wie z.B. Bechsteinfledermaus, Springfrosch oder Haselmaus. Jegliche Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten ist gem. Art. 12 der Richtlinie verboten. Auch für den gem. Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützte Mittelspecht (siehe Kasten 2), ist der Hambacher Forst von außerordentlicher Bedeutung.

 

Der Lebensraum dieser geschützten Tierarten wird durch den fortschreitenden Tagebau bis auf wenige kleine, inselartige Refugialräume (Lörsfelder Busch, Dickbusch, Steinheide, Lindenberger Wald) zerstört. Dazu kommt, dass diese verinselten Rückzugsgebiete durch tagebaubedingte Folgeplanungen (Verlegung und Ausbau der Autobahn BAB 4, Verlegung der Hambacher Kohlebahn) dauerhaft beeinträchtigt werden.

 

Zwar wurden bis Ende 2007 erfolgt insgesamt 1.168 Hektar Tagebaufläche forstwirtschaftlich rekultiviert („Sophienhöhe“). Dies kann aber den dauerhaften Verlust unersetzbarer Altwälder in keiner Weise ökologisch ausgleichen.

 

Keine FFH-Meldung erfolgt

 

Die Altwaldbestände mit hohem Totholzanteil sind von außerordentlich naturkundlicher Bedeutung sowohl in waldgeschichtlicher und vegetations-kundlicher als auch in tiergeographisch-ökolo-gischer Hinsicht. Die naturschutzfachlich überregional hohe Bedeutung dieses FFH-Lebensraumes 9160 (Stieleichen-Hainbuchenwald) ist auch wegen der zahlreichen Vorkommen von Spechtarten einschließlich Mittelspecht, Schwarz-specht, Waldkauz, Waldohreule und diverser Fledermausarten und Amphibien anerkannt.

Braunes Langohr in der "Steinheide"; Foto: D. Jansen

Obwohl das Waldgebiet ohne Ausnahme den Kriterien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie entspricht, erfolgte bis auf zwei 33 ha (Lindenberger Wald) bzw. 189 ha („Steinheide“) große Areale außerhalb des geplanten Tagebaus europarechtswidrig keine Meldung als Natura 2000-Gebiet an die Europäische Kommission. Damit machte die Landesregierung den Weg für die Zerstörung des einstmals 4.100 Hektar großen Waldes für die Gewinnung der Braunkohle frei. Begründet wird dies mit der vermeintlichen Verbindlichkeit des Braunkohleplans aus dem Jahre 1976, aus dem sich auch die bergrechtlichen Genehmigungen zur Fortführung des Tagebaus bis zum Jahre 2040 ableiteten würden. Dabei war weder im seinerzeitigen Braunkohlenplanverfahren noch bei der berg-rechtlichen Zulassung zur Fortführung des Tagbaus von 1995-2020 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden. Alle Versuche des BUND, eine solche UVP gerichtlich zu erzwingen, scheiterten bislang.

 

Derzeit ist beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage des BUND anhängig, welche die Rechtswidrigkeit der tagebaubedingten Verlegung der Bundesautobahn 4 zum Inhalt hat. Ausbau und Verlegung der BAB 4 waren genehmigt worden, obwohl die Planung massiv gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, v.a. in Bezug auf die Bechsteinfledermaus, verstößt. Die RWE Power AG war den erforderlichen Nachweis schuldig geblieben, dass das Vorhaben unvermeidbar ist, überwiegenden öffentlichen Interessen dient und den Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet.

 

 

Trotz dieser zahlreichen Verstöße gegen das Naturschutzrecht, werden tagtäglich Fakten geschaffen. Der Tagebau zerstört sukzessive den einzigartigen Hambacher Forst, mit dem Bau der Autobahn wird in kürze trotz anhängiger Klage begonnen.

 

 

Bedrohte Pflanzenvielfalt; Foto: D. Jansen

Klimawandel und Biodiversität

Neben dem direkten Verlust an Artenvielfalt und Lebensräumen durch die Braunkohlentagebaue sind die mittelfristig zu erwartenden indirekten Effekte durch den Klimawandel von großer Bedeutung. Kohlendioxid ist das mit weitem Abstand wichtigste Treibhausgas und die Verstromung der Braunkohle leistet Deutschlands größten Beitrag zum menschgemachten Treibhauseffekt.

 

Um Aussagen zur möglichen zukünftigen Entwicklung des Klimas in Nordrhein-Westfalen zu treffen, wurde im Auftrag des NRW-Umwelt-ministeriums ein statistisches regionales Klimaszenario für die Großlandschaften in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum bis 2046-2055 errechnet. Bei dem gewählten Szenario zeigt sich eine Erhöhung der landesweiten Jahresmitteltemperaturen um bis zu +1,9° C. Dabei tritt eine Erwärmung in den Wintermonaten um bis zu 3 Grad und in den Sommermonaten um bis zu 2,7 Grad gegenüber den Vergleichswerten des Zeitraums 1951–2000 ein.

 

Die erwarteten Veränderungen der Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse sowie die zunehmende Häufigkeit von Extremereignissen haben einen direkten Einfluss auf die Biodiversität. Insbesondere Arten mit einem engen ökologischen Toleranzbereich, vor allem Kälte- und Feuchtigkeit liebende Arten sowie Arten mit eingeschränkter Migrationsfähigkeit, sind betroffen. Was Ökosysteme angeht, gelten Gewässerökosysteme, Feuchtgebiete und Waldökosysteme als besonders anfällig.

 

Nach Modellrechnungen können in Deutschland zwischen 5 und 30 % der vorhandenen Arten vom Aussterben betroffen sein. Mittel- bis langfristig folgen dem Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften und es wird mit einem Rückgang der Biodiversität gerechnet.

 

Was der Braunkohlentagebau an ökologischer Vielfalt übrig lässt, wird also mit einiger Sicherheit durch den Klimawandel weiter degradiert.

 

Wenn wir nicht den Raubbau durch die Braunkohlengewinnung einstellen und den Klimawandel durch einen radikalen Umbau der Energieerzeugungsstruktur abbremsen, wird unser Naturerbe weiter irreversibel geschädigt werden.

Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/braunkohle/braunkohle_und_umwelt/braunkohle_und_landschaftszerstoerung/