Ist der Naturschutz schuld?


Ist der Naturschutz am Flächenverbrauch schuld?

Umwelt- und Landwirtschaftsminister Uhlenberg hat das neue Landschaftsgesetz NRW verteidigt. Durch die Änderung der Eingriffsregelung werden zukünftig für den Ausgleich von Eingriffen durch Bauvorhaben in die Natur nur noch so viel Fläche genutzt, wie für das Bauvorhaben selbst notwendig ist. Mit diesem 1:1-Ausgleich, so Uhlenberg werde der "viel zu hohe Flächenverbrauch im Land beendet".

Damit verwirklicht das Landschaftsgesetz eine alte Forderung der Landwirtschaftskammern. Diese hatten immer wieder den Verlust landwirtschaftlicher Flächen aufgrund umfangreicher Kompensationsmaßnahmen für den Naturschutz kritisiert. Diese wurden jedoch nur dann notwendig, wenn massive Eingriffe in hochwertige Biotope oder schutzwürde Böden Gewässer erfolgten. Es handelt sich also um den Ausgleich für besonders schlimme Eingriffe. 


Keine Daten über Flächenverbrauch durch Naturschutz vorhanden!

Tatsächlich liegen keine Daten über den Flächenbedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor (siehe folgender Artikel). Dies belegt auch die Antwort der CDU/FDP-Landesregierung auf eine kleine Anfrage im September 2006:

Daten über den Anteil der Ausgleichs- und Ersatzflächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen am gesamten Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen liegen nicht vor. Die Daten könnten nur durch eine Abfrage bei allen Planungsträgern ermittelt werden. Angesichts der durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 erfolgten Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Baurecht (Stichwort: Ökokonto) und der unterschiedlichen Verfahrensweisen bei den einzelnen Planungsträgern würde eine detaillierte Abfrage zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen." (Qelle: Landtagsdrucksache 14/2631, Antwort 5).


Gibt es nun doch Daten hierüber?

Am 20. Juni 2007 hat die Deutschen Bundesstiftung Umwelt in einer Pressemitteilungen Daten über den "Flächenverbrauch" für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen veröffentlicht. Es hieß:

Für solche Maßnahmen werden allein in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich rund 20 Hektar Freiraum pro Tag verbraucht. (Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vom 20. Juni 2007)

Nach mehrfachen Nachfragen bei der DBU und dem zunächst als Quelle genannten Waldzentrum der Uni Münster, stellte sich heraus, dass die von der DBU gemeldete Zahl falsch ist. Dr. Stock, Referent für Naturschutz der DBU schrieb:

In der Pressemitteilung hat sich ein Fehler eingeschlichen. In Zeile 3 / 4 geht es nicht um benötigten Freiraum, sondern darum, dass im langjährigen Mittel in NRW ca. 20 ha pro Tag an Fläche verbraucht wird.

Wir haben die DBU vergeblich gebeten, die Pressemitteilung zu korrigieren.



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Förderhinweis

Auf diesen Unterseiten zum Freiraumschutz sind auch Ergebnisse aus dem Projekt "Zukunftsfähige Flächennutzung in Nordrhein-Westfalen" eingeflossen, das von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen gefördert wurde.

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