Zerschneidung stellt eine weit reichende Beeinträchtigung der Funktions- und Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild dar. Für die meisten Tier- und Pflanzenarten bedeutet Zerschneidung und Verinselung einen irreversiblen Verlust an Lebensraum. Besonders Arten mit großem Raumbedarf wie z.B. Greifvögel und Rotwild sind auf unzerschnittene verkehrsarme Räume angewiesen, die möglichst frei von Zerschneidung durch Siedlungs- und Infrastrukturen sein müssen.
Das Bundesamt für Naturschutz definiert unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) als Räume, die
- eine Mindestgröße von 100 km² haben,
- von keiner Straße mit einer durchschnittlichen Verkehrsmenge von mehr als 1 000 Kfz/24 h durchschnitten werden,
- von keiner Bahnstrecke (ein- oder mehrgleisig) durchschnitten werden und
- kein Gewässer enthalten, das mehr als die Hälfte des Raumes beansprucht.
Im Osten der Bundesrepublik Deutschland liegt der prozentuale Flächenanteil der UZVR an der Landesfläche mit 13 % in Sachsen und bis 53 % in Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem in den westlichen Flächenländern mit 3 % in Nordrhein-Westfalen und 21 % in Niedersachsen. In NRW gibt es nur noch 4 Unzerschnittene Verkehrsarme Räume.
Entwicklung des Autobahnnetzes
Insbesondere der Ausbau der Fernstraßen zerschneidet Landschaft und Lebensräume in großem Ausmaß. Das Institut für ökologische Raumentwicklung (Dresden) hat die Entwicklung des deutschen Autobahnnetzes von 1935 bis 2005 in einer animierbaren Karte dargestellt zur Karte (um sich die Entwicklung des Autobahnnetzes als Film anzuzeigen, klicken Sie zunächst unten auf der Zeitleiste auf 1935 und dann auf den play-Knopf rechts).
Die Präsentation zeigt großmaßstäblich die Zerschneidung der Landesfläche - auch und insbesondere in NRW. Nicht dargestellt ist die Zerschneidung durch kleinere Verkehrslinien und durch Siedlungsflächen. Weitere Informationen zur Entwicklung des Autobahnnetzes und des damit verbundenen Flächenverbrauch und -zerschneidung auf der Website des IÖR.