Landespressekonferenz, 2. Mai 2007
Sprechtext von Dirk Jansen, Geschäftsleiter des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Hexachlorbenzol (HCB) gehört zu dem so genannten "Dirty Dozen" - dem "Dreckigen Dutzend der nach der Stockholmer Konvention seit 2001 weltweit geächteten Ultragifte. HCB weist eine hohe Persistenz auf und führt bei Menschen zu Stoffwechselstörungen, Krebserkrankungen und Organschäden. Kein Wunder also, dass der geplante Import von 11.000 Tonnen australischen HCB-Sondermülls nach Nordrhein-Westfalen auf breite Ablehnung der Bevölkerung und der Kommunen im Ruhrgebiet führt. Von den 11.000 t sollen rund 5.000 Tonnen im RZR Herten verbrannt werden, in der zum Bayer-Konzern gehörenden Anlage in Dormagen 2.000 Tonnen und bei Bayer in Leverkusen-Bürrig 3.600 Tonnen.
In der Frage, ob es aus ökologischen und abfallpolitischen Gründen zu rechtfertigen ist, einen mit unbestimmten Risiken behafteten Sondermüll-Transport über eine Entfernung von 16.000 Kilometern zu tolerieren, besteht große Einigkeit: Auch NRW-Umweltminister Uhlenberg hat wiederholt erklärt, dass ein solcher Import politisch nicht erwünscht sei.
Uneinigkeit besteht in der Frage, ob eine schadlose Entsorgung in den hiesigen Verbrennungsanlagen gewährleistet werden kann. Wegen des hohen Chlorgehalts von 75 Gewichtsprozent bei Hexachlorbenzol käme es neben dem üblichen "Tagesgeschäft" zu einem zusätzlichen stark vermehrten Chloreintrag in den vorgesehenen Anlagen. Das würde zu erhöhten Emissionen von Dioxinen und Furanen führen. Auch eine erhöhte Belastung der Verbrennungsprodukte wie Kesselaschen, Filterstäube und Schlacken, die häufig im Straßenbau oder als Beimischung in Betonprodukten eingesetzt werden, wären zu erwarten.
Zumindest die Verbrennungsanlage des RZR in Herten ist u.E. nicht für die Entsorgung des HCB-Mülls geeignet. Die RZR-Betreiber berufen sich auf eine Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 1996, welche ausnahmsweise erlaubt, die Verbrennungstemperatur des Müllofens auf 900°C zu senken, wenn der Gehalt an Polychlorierten Biphenylen (PCB) auf 200 mg/kg Abfall beschränkt wird. Normalerweise sind für die Verbrennung von PCB oder HCB Temperaturen von mindestens 1.100°C erforderlich. Überträgt man die vorgenannte Vorgabe auf HCB-Müll, könnten immer nur geringe Mengen entsorgt werden, so dass es mindestens 35 Jahre dauern würde, bis die 5.000 t aus Australien entsorgt wären. Die Betreiber des RZR nehmen für sich allerdings in Anspruch, die Beschränkung in der Betriebsgenehmigung bezöge sich nicht auf HCB. Der Müll soll deshalb innerhalb von zwei Jahren verfeuert werden.
Neben den Fragen nach der Schadlosigkeit der hiesigen Entsorgung und dem Vorhandensein australischer Entsorgungskapazitäten - diese existieren im Übrigen durchaus - ist eine intensive Diskussion um die Auslegung der EG-Abfallverbringungsverordnung entbrannt. Insbesondere die Frage, inwieweit die nordrhein-westfälischen Behörden einen Ermessensspielraum zur Untersagung der Importe besitzen, wird dabei unterschiedlich gesehen.
Vor dem Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags behauptete Umwelt-Staatssekretär Dr. Schink am 28.02.2007, dass für die NRW-Behörden kein solcher Ermessensspielraum bestünde.
Der BUND hat deshalb am 02.03.2007 die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. [BUND-Schreiben an die DG XI]
Zum rechtlichen Hintergrund: Gemäß Artikel 19 der EG-Abfallverbringungsverordnung (VO EWG Nr. 259/93) gilt das grundsätzliche Verbot, Abfälle zur Beseitigung in die Gemeinschaft einzuführen, nicht für Einfuhren aus Ländern, die Vertragsparteien des Basler Übereinkommens sind. Dies trifft für Australien zu.
Beim Import ist zuvor der zuständigen Behörde des Empfängermitgliedsstaats ein ausreichend begründeter Antrag zu unterbreiten, der sich darauf stützt, dass der Versandstaat die technische Kapazität und die erforderlichen Anlagen für die Beseitigung der Abfälle in einer umweltverträglichen Weise nicht besitzt und billigerweise nicht erwerben kann. Eine vollständige Notifizierung der australischen Behörden liegt dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium derzeit nach eigener Aussage noch nicht vor.
Nach Artikel 20 Abs. 3 und 4 EG-AbfVerbrV kann die zuständige Behörde am Bestimmungsort Einwände gegen die Verbringung nach Artikel 4 Abs. 3 erheben und die Genehmigung der Einfuhr auch verweigern. Einwandsgründe nach Artikel 4 Abs. 3 sind z.B. das Prinzip der Nähe, der Vorrang für die Verwertung und der Grundsatz der Entsorgungsautarkie.
Die Antwort der EU auf die BUND-Anfrage ist eindeutig:
Liegt die vollständige Notifizierung vor, kann die zuständige Behörde am Bestimmungsort Einwände erheben. "Sie entscheidet letztendlich, ob sie die Verbringung mit oder ohne Auflagen genehmigt oder die Genehmigung verweigert", so die Kommission. Der Behörde stehe damit ein "Ermessensspielraum" zu.
Die allgemeinen Verbotsmöglichkeiten wie auch die Einwandsgründe gegen die Genehmigung seien "vergleichsweise weit gefasst". Es kommen u.a. in Betracht der Grundsatz der Entsorgungsautarkie, das Näheprinzip, einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Umwelt oder z.B. die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Gesundheitsschutz.
Darüber hinaus müsse die grenzüberschreitende Abfallverbringung auf ein Mindestmaß beschränkt und so durchgeführt werden, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den nachteiligen Auswirkungen, die dadurch entstehen können, geschützt sind.
"Im Ergebnis", so die Kommission, "besteht für die zuständige Behörde am Bestimmungsort ein signifikanter Beurteilungsspielraum, der von ihr nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen ist."
Für den BUND steht damit fest:
Entgegen der bisherigen Behauptungen von Umweltminister Eckhard Uhlenberg kann NRW den Giftmüll-Import untersagen.
Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, von dem vorhandenen signifikanten Ermessensspielraum Gebrauch zu machen und den hehren Worten gegen den Mülltourismus nun endlich auch Taten folgen zu lassen.
Es kann nicht angehen, dass Nordrhein-Westfalen, das schon jetzt aufgrund der hohen Industriedichte zu den höchst belasteten Regionen Europas zählt, zum Giftmülldorado für Deutschland, Europa und die ganze Welt verkommt.