BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
BUND-Protest vor dem Kraftwerk Datteln 4 (2019).

Schwarzbau bleibt Schwarzbau

Schon mehrfach ist das Uniper Kohlekraftwerk Datteln IV vor Gericht gescheitert. Trotzdem soll es mit allen Mitteln doch noch durchgesetzt werden.

Datteln IV stoppen

  • 1:1-Umsetzung der Empfehlungen der Kohle-Kommission. Datteln IV abschalten!
  • Keine weiteren Sonderrechte für den Kraftwerksschwarzbau!
  • Abstandserlass durchsetzen! Ein 450 Meter-Abstand zu den Wohnsiedlungen ist untragbar.
  • Klimaschutz vor Investorenschutz! Bis zu 8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sind nicht hinnehmbar!
  • Keine zusätzlichen Schadstoffeinträge in die FFH-Gebiete 'Cappenberger Wälder' und 'Lippeauen'!

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Hintergründe

Keine Kohle für Putins Krieg

Datteln, 2. April 2022 | Klimaschützer*innen haben heute mit einer Demonstration vor dem Steinkohlenkraftwerk Datteln 4 gegen den Import russischer Kohle für deutsche Kraftwerke protestiert. Im letzten Jahr importierte Deutschland allein etwa 20 Millionen Tonnen russischer Kohle. Der Datteln 4-Betreiber Uniper gehörte dabei zu den größten Abnehmern. Dass Uniper nach der Demo-Ankündigung verkündete, die Nutzung russischer Kohle entgegen vorheriger Bekundungen beendet zu haben, ist nach BUND-Auffassung wenig glaubwürdig. Zudem sei die Lieferung aus möglichen "Ersatz"-Ländern wie Kolumbien oder Südafrika aus Sicht der Menschenrechte und der Umwelt nicht weniger problematisch. Eine Stillegung des Kraftwerks ist daher alternativlos.

 

 

BUND-Erfolg gegen Kohlekraftwerk Datteln IV: Bebauungsplan unwirksam

Münster, 26. August 2021 | Mit großer Genugtuung reagiert der nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln IV. Dieses hatte den Bebauungsplan für das seit 15 Jahren umstrittene 1.050 Megawatt-Steinkohlekraftwerk heute für unwirksam erklärt. Damit hat das Gericht die vom BUND vertretene Rechtsauffassung geteilt.

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schriftliche Urteilsbegündung

 

 

Uniper-Kohlekraftwerk Datteln IV

BUND-Protest gegen Datteln 4. [Foto: Jörg Farys/dieprojektoren]

2006 stellte E.on den Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb des Steinkohlekraftwerks Datteln IV. Durch den Neubau eines Kraftwerksblocks mit einer elektrischen Leistung von 1.050 MW (2.600 MW Feuerungswärmeleistung) wollte der Energiekonzern die bisherigen Standortkapazitäten verdreifachen. Die ab 1964 gebauten Blöcke A bis C mit einer Leistung von insgesamt 300 MW hatten ihre maximale Laufzeit erreicht und mussten stillgelegt werden.

Der BUND NRW legte im Mai 2007 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs im Rahmen des Ausbau des Kohlekraftwerk Datteln ein. Auch gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380 kV-Freileitung zur Anbindung des Kohlemeilers an das Stromnetz klagte der BUND.

Am  25. April 2008 hat der BUND zudem Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks eingereicht. Am 12. Juni 2012 hob das Oberverwaltungsgericht Münster daraufhin den Genehmigungsbescheid auf. Ende Juni 2013 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung. Zuvor (03. September 2009) war bereits aufgrund einer Privatklage der Bebauungsplan aufgehoben worden. Mit diesen Klagen wurde der Kraftwerksneubau gestoppt.

Danach versuchten die Stadt Datteln, der RVR und die Landesregierung, das Vorhaben doch noch durchzusetzen. Dabei hatte sich E.on bereits 2007 dazu verpflichtet, das Kraftwerk wieder abzureißen und das Gelände zu rekultivieren, falls es gerichtlich scheitert.

Die rot-grüne Landesregierung traf  eine Zielabweichungsentscheidung, womit ein Abweichen von den regionalplanerischen Vorgaben möglich wurde. Gegen den auf dieser Grundlage neu aufgestellten Bebauungsplan hat der BUND wiederum 2015 Normenkontrollbeschwerde eingereicht. Auch gegen die neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung legte der BUND 2017 Klage ein. Die Klagen wurden im Einvernehmen der Beteiligten im Hinblick auf den Ausgang des Klageverfahrens des BUND gegen das benachbarte Trianel Kohlekraftwerk Lünen zunächst ruhend gestellt.

Bis heute verfügt das Kraftwerk Datteln IV damit nicht über eine rechtskräftige Genehmigung. Trotzdem ging das Kraftwerk begleitet von BUND-Protesten am 30. Mai 2020 in den Regelbetrieb über.

Der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan wurde am 26. August 2021 verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht folgte der BUND-Argumentation und erklärte den Bebauungsplan für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.


 

Europäischer Aktionstag

14. August 2020: Europäischer Aktionstag gegen Datteln 4 - wir waren dabei! In über 30 Städten in Europa gab es heute Proteste gegen das Klimakiller-Kraftwerk. Wir haben Aktionen in Berlin und vor Ort in Datteln gestartet.

Urteil vom 26. August 2021

Das OVG Münster hat den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln IV auf BUND-Antrag für unwirksam erklärt.

urteilsbegründung

 

 

Daddeln gegen Datteln 4

Hier ist die ganz legale Art, die Kohlelieferung für Datteln 4 zu blockieren. Mach mit!

jetzt spielen

 

 

Das Vorhaben

Standort: Datteln

Investor: Uniper

Baubeginn: 2007

Investitionssumme: etwa. 1,5 Mrd. Euro

Typ: Steinkohleverbrennung

Leistung: 1.050 MW elektrisch

Feuerungswärmeleistung: 2.600 MW th. (inkl. Hilfsdampferzeuger)

Fernwärmeauskoppelung: 380 MW

elektr. Wirkungsgrad: > 45 %

CO2-Ausstoß: bis zu > 8 Mio. Tonnen pro Jahr (lt. Genehmigungsantrag; UVU Teil 3, S.19)

geplante Fertigstellung: urspr. 2011; offizielle Inbetriebnahme: 30.05.2020

Fragen und Antworten zu Datteln IV

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Verstößt Datteln 4 gegen den Kohle-Kompromiss?

Ja. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hatte in ihrem Abschlussbericht (s. 62) ausgeführt: "Die Kommission empfiehlt weiterhin, den Bau neuer Kohlekraftwerke nicht mehr zu genehmigen. Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke empfiehlt die Kommission, eine  Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen."

Das trifft auf Datteln IV zu. Entgegen der Ankündigung sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung, die Empfehlungen der Kommission eins zu eins umsetzen zu wollen, soll also der Kohleausstieg mit der Inbetriebnahme eines neuen Kohlekraftwerks beginnen.

Verfügt Datteln IV über rechtskräftige Genehmigungen?

Nein. Anders als Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier behauptet hat EON/Uniper nicht alle Rechtsinstanzen durchschritten und gewonnen - im Gegenteil. Bislang hat der BUND alle Klagen gegen das Kraftwerk gewonnen; auch die Normenkontrollbeschwerde von Anwohnern gegen den ersten Bebauungsplan war erfolgreich. Daraufhin hat die NRW-Landesregierung einen neuen Genehmigungsanlauf möglich gemacht. Mit Hilfe eines Zielabweichungsentscheides wurde eine Regionalplanänderung durchgesetzt. Darauf aufbauend wurden ein neuer Bebauungsplan aufgestellt und eine neue immissionschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb des Kraftwerks wurde erteilt. Gegen beide Zulassungsentscheidungen sind Klagen des BUND anhängig. Darüber hinaus klagt der BUND auch gegen den Bau des Kohlehafens für das Kraftwerk.

 

Muss Uniper das Kraftwerk eventuell wieder abreißen?

Unipers Rechtsvorgänger E.On hat sich bereits am 21.02.2007 im damaligen Eilverfahren des BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verbindlich erklärt, für den Fall, dass eine Realisierung des Kraftwerksvorhabens aus genehmigungsrechtlichen Gründen endgültig scheitern sollte, das Baugelände wiederherzustellen und zu rekultivieren. Das bedeutet, dass das Kraftwerk abgerissen werden müsste.

Ist das Kraftwerk ein Beitrag zum Klimaschutz?

Nein. Das Kraftwerk kann im Vollastbetrieb laut Antrag bis zu 8,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ausstoßen. Da Uniper über feste Abnahmeverträge mit RWE und der Deutschen Bahn über insgesamt 863 der 1.055 Megawatt installierter Leistung verfügt, ist damit eine hohe Auslastung garantiert. Selbst wenn alle andere Uniper-Steinkohlekraftwerke in Deutschland abgeschaltet würden, könnten die hohen CO2-Emissionen dadurch nicht kompensiert werden. Dies liegt an der geringen Auslastung der Altkraftwerke (20 % in 2019) sowie verschiedener energiemarktbedingter Verdrängungseffekte.

Die Bundesregierung hat das letztendlich grundsätzlich anerkannt und sieht im Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz vor, dass diese Mehremissionen durch Sonderausschreibungen für zusätzliche Stilllegungen kompensiert werden sollen. Allerdings hat die Bundesregierung die Höhe der Mehremission nicht fachlich ermittelt, sondern politisch auf 10 Millionen Tonnen für die erwartete Laufzeit festgelegt. Das Bundesumweltministerium war von 16 Millionen Tonnen ausgegangen.

Der BUND hält auch diese Summe für zu gering, was unter anderem daran liegt, dass die Bundesregierung unberücksichtigt ließ, dass die Deutsche Bahn eine Tranche von 413 MW abnehmen muss und der erzeugte Strom dem normalen Strommarkt entzogen wird. Würden alle Effekte einberechnet, wäre nach BUND-Berechnungen mit jährlichen Mehremissionen in einer Bandbreite von 2 bis 6 Millionen Tonnen CO2 zu rechnen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet in einer aktuellen Studie (Februar 2020) CO2-Mehremissionen durch Datteln IV von 40 Millionen Tonnen.

Welche weiteren Umweltprobleme verursacht Datteln IV?

Das Kraftwerk hätte an dieser Stelle nie gebaut werden dürfen. In weniger als 450 Meter Entfernung befindet sich mit der Meistersiedlung ein reines Wohngebiet. Innerhalb eines 1.000 m-Radius liegt sogar ein Kinderkrankenhaus. Der NRW-Abstandserlass sieht für solche Kraftwerke dagegen einen Mindestabstand von 1.500 m vor. Zum Vergleich: Die NRW-Landesregierung hat einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu reinen Wohngebieten von 1.500 m festgelegt.

Das Kraftwerk und der Kohlehafen bzw. das Kohlelager verursachen vor Ort Lärm- und Feinstaubimmissionen. Auch die Sicherheit der Anwohner*innen ist wegen der Handhabung von gefährlichen Stoffen wie Ammoniak auf dem Kraftwerksgelände nicht gewährleistet.

Über den Luftpfad und die Kühlturmabwässer gelangen zudem erhebliche Mengen Quecksilber in die Lippe, obwohl die Fische dort bereits unzulässig hoch belastet sind. Versauernde und eutrophierende Kraftwerks-Einträge gefährden darüber hinaus die europäischen FFH-Schutzgebiete Cappenberger Wälder und Lippeauen. Die dortigen Lebensgemeinschaften sind bereits so stark vorbelastet, dass zusätzliche Schadstoffeinträge unzulässig sind.

Woher kommt die Uniper-Kohle?

Uniper importiert die Steinkohle überwiegend aus Russland, Kolumbien und den USA. Insbesondere die russische und kolumbianische Kohle wird unter Missachtung der Menschenrechte gewonnen und hat fatale ökologische Auswirkungen. Das Kuzbass-Revier in Russland gilt heute als ökologisches Notstandsgebiet: Die Flüsse, das Grundwasser und die Luft sind verschmutzt, was gravierende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen sind die kolumbianischen Kohle-Lieferanten für Datteln IV verantwortlich für die Vertreibung von 55.000 Menschen. Paramilitärische Einheiten in Verbindung mit den Kohlekonzernen werden für die Ermordung von 3.100 Menschen verantwortlich gemacht. Hunderte sind bis heute verschwunden.

Laut Uniper stammt nur 25 % der Kohle aus so genannten Niedrigrisikoländern. Im Jahr 2018 stammten nur 46 % der Kohle von Lieferanten, die den Better coal-Verhaltenskodex unterzeichnet haben (Uniper-Nachhaltigkeitsbericht, S. 53).

Wird Datteln 4 zum neuen "Hambi"?

Der BUND hat den Hambacher Wald durch seine Klagen gerettet. Eine breite Bürgerbewegung hat mit friedlichen Protesten dazu beigetragen. Dass Datteln IV entgehen der Empfehlungen der Kohle-Kommission doch ans Netz gebracht werden soll, wird vom BUND und vielen Klimaschützer*innen als einzigartige Provokation empfunden. Deshalb ruft der BUND dazu auf, den friedlichen Protest auch vor die Kraftwerkstore zu tragen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Datteln IV zu einem weiteren Brennpunkt der Klimabewegung werden wird. Jegliche Form von Gewalt, wie sie im "Hambi" seitens bestimmter Aktivist*innen oder auch von der Staatsgewalt ausgeübt wurde, lehnt der BUND ab. Daneben setzen wir auch weiter auf die Gerichte.

 

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BUND-Demo vor dem Kraftwerksrohbau. © D. Jansen

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BLZ 370 205 00

Stichwort: Kraftwerk Datteln

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