Unkonventionelles Erdgas in NRW
Goldgräberstimmung in NRW: ExxonMobil und andere wollen in NRW Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten fördern. Doch die Technik birgt Risiken. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Aufsuchung nicht vorgeschrieben. Dazu verhindert das antiquierte Bundesberggesetz eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Der BUND sieht großen Novellierungsbedarf.
AKTUELLES
Experten warnen vor Risiken bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Im Bundestag debattierte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über das umstrittene Fracking
21.11.2011 - Bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels des sogenannten Fracking-Verfahrens gibt es nach Meinung von Experten noch eine Reihe ungelöster Fragen und unkalkulierbarer Risiken für das Trinkwasser. Bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages am Montagvormittag wurde deutlich, dass nach Meinung der Mehrzahl der Sachverständigen die gesetzlichen Regelungen für das Fracking-Verfahren nicht ausreichend seien und das Bergrecht entsprechend geändert werden sollte. Grundlage der Anhörung waren jeweils ein Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung, einer grundlegenden Reform des Bergrechts und einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Verfahren erhob der Vertreter des BUND für Umwelt und Naturschutz in Deutschland, Dirk Jansen. Es dürfe keine Erdgasförderung um jeden Preis geben, sagt er, denn es herrschten dabei „unkalkulierbare und unbeherrschbare Risiken“. Für ihn gebe es daher derzeit keine Alternative „als Fracking zu verbieten“.
Für eine bessere Beteiligung der Bürger sprach sich auch Jörn Krüger aus, der als Vertreter der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren“ im westfälischen Nordwalde eingeladen worden war. Er berichtete über seine Erfahrungen und kritisierte, dass bei einem Genehmigungsverfahren für geplante Gasbohrungen „weder Gemeinde noch Kreis“ die Fragen der Bürger hätten beantworten können. „Von Seiten der Industrie gab es unvollständige und verharmlosende Darstellungen“, berichtete er.
- Die Tagesordnung sowie die Stellungnahmen aller Sachverständigen finden sich ...hier (Seite des Dt. Bundestages).
- Stellungnahme von Dirk Jansen (BUND)
- Trinkwasserschutz bei der Erdgasförderung, Video der öffentlichen Anhörung am 21. November 2011
BUND und Bürgerinitiativen fordern Fracking-Verbot
Dialogprozess bei Bezirksregierung Arnsberg
26.09.2011 - Mehr als drei Stunden dauerte heute der vom Arnsberger Regierungspräsidenten Dr. Bollermann initiierte Dialog mit Bürgerinitiativen und Umweltverbänden zur unkonventionellen Gasgewinnung in NRW. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Interessengemeinschaft "Gegen Gasbohren" wiederholten dabei ihre gemeinsame Forderung nach einem Verbot der umstrittenen Fracking-Methode zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. mehr
BUND gegen Erdgas-Förderung um jeden Preis
Landtag beschäftigt sich mit umstrittenem Erdgas-"Fracking"
27.05.2011 - Wegen der rechtlichen Unzulänglichkeiten und der ökologischen Risiken muss die Landesregierung einen dauerhaften Stopp bei der Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten mit der Fracking-Technik verfügen. Das ist die Quintessenz der Stellungnahme des BUND zur Anhörung des Landtags-Wirtschaftsausschusses am 31. Mai. Die bisher eingereichten Anträge der ExxonMobil zur Genehmigung von Erkundungsbohrungen sind danach abzulehnen. Ist eine Wassergefährdung nicht definitiv auszuschließen, sind Aufsuchungs-, Probe- und Gewinnungsbohrungen zu untersagen. Darüber hinaus sind die erteilten Aufsuchungserlaubnisse zu widerrufen.
Mauscheleien der Bergbehörden
Informationspanne oder bewusstes Verschweigen? Bezirksregierung Arnsberg verheimlicht Fracking-Genehmigung
05.05.2011 - Entgegen der vorherigen Aussagen von Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger hat die Bezirksregierung Arnsberg bei der von ExxonMobil betriebenen Probebohrung "Oppenwehe 1" bei Minden doch Frac-Maßnahmen zugelassen. Zudem hatte das Unternehmen auch die Erlaubnis zur Durchführung eines Lagerstättendrucktests erhalten, bei dem Dieselöl für den Drucktest verwendet werden durfte. Der zuständige Minister wusste davon nichts - eine mehr als peinliche Situation, hatte er doch eine lückenlose Information der Öffentlichkeit und mehr Transparenz angekündigt. Der Vorfall wirft allerdings auch ein bezeichnendes Licht auf die Bezirksregierung Arnsberg. Die dortige Bergbauabteilung ist wegen seiner strikten Rolle als Erfüllungsgehilfe der Bergbauunternehmen seit langem berüchtigt.
- Pressemitteilung des Wirtschaftsministers vom 5.5.2011
- Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 5.5.2011
Die Informations-Panne des Ministers, Bericht auf wdr.de
BUND und Bürgerinitiativen fordern Stopp des Gas-Frackings
Protest-Aktion gegen ExxonMobil in Düsseldorf / Keine Gasförderung um jeden Preis / Bergrecht grundlegend novellieren
03.05.2011 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Interessengemeinschaften gegen Umweltschäden durch Fracking (IG ‚Gegen Gasbohren‘) fordern den Stopp aller weiteren Aktivitäten zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels des umstrittenen Fracking-Verfahrens. Am Rande der Vorstellung des Energy Outlook Report 2030 durch ExxonMobil in Düsseldorf protestierten Umweltschützer und Bürgerinitiativen gemeinsam gegen die potenziell umweltgefährdende und intransparente Firmenpolitik des amerikanischen Konzerns. mehr
Um was es geht
Zurzeit erfolgt in Nordrhein-Westfalen keine Erdgasgewinnung mit Ausnahme von Grubengas. Doch trotzdem herrscht Goldgräberstimmung: ExxonMobil und andere Unternehmen wollen mit „unkonventionellem“ Gas in Nordrhein-Westfalen Milliarden verdienen. In den kommenden Jahren will allein der US-Ölkonzern einen dreistelligen Millionenbetrag in die Exploration der vermuteten Erdgasvorkommen investieren. Das Unternehmen schätzt die Vorkommen im nordrhein-westfälischen Gestein auf rund 2.100 Kubikkilometer Gas. Das wäre das zweitgrößte Erdgasvorkommen Europas. Heimlich still und leise hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits 19 Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Erdgas in NRW erteilt. Eine Erkundungsbohrung in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) wurde genehmigt, weitere in Nordwalde bei Münster sowie in Borken und Drensteinfurt sind geplant. Die Bevölkerung wurde nicht beteiligt und ist zu recht empört.
Im Gegensatz zu den klassischen Lagerstätten ist das unkonventionelle Erdgas in Kohle-, Ton- oder Schiefergestein in großen Tiefen eingeschlossen. Nur mit aufwändiger Technik kann es gefördert werden. Es reicht nicht aus, die Lagerstätte einfach anzubohren, sondern die Gesteinsformationen müssen durch sogenanntes „Hydraulic Fracturing“ - kurz „Fracking“ - zerstört werden, um ein Herausströmen des Gases zu ermöglichen. Dabei werden große Mengen Wasser versetzt mit einem Cocktail von u.U. mehr als 200 verschiedenen Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepumpt und anschließend Sprengungen durchgeführt. Als Wasserzusätze werden Xylol, Toluol, Benzol und andere wassergefährdende Chemikalien eingesetzt. Sie sind toxisch, teilweise kanzerogen und biozid. In den USA, wo die Technik seit langem eingesetzt wird, sind unzählige Störfälle aktenkundig.
Kritiker halten die potenziellen Gefahren der Förderung aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten deshalb für zu hoch und für nicht kalkulierbar. Sie fordern Umweltverträglichkeitsprüfungen und eingehende wissenschaftliche Untersuchungen noch vor der ersten Probebohrung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), geschweige denn eine Bürgerbeteiligung, sieht das antiquierte Bundesberggesetz aber für Erkundungsbohrungen erst gar nicht vor. Erst die Gewinnung von Erdgas erfordert eine UVP, aber auch nur dann, wenn das tägliche Fördervolumen 500.000 Kubikmeter Erdgas übersteigt.
Bergrechtsnovelle und dreidimensionale Raumplanung überfällig
Für den BUND-Landesverband ergibt sich daraus die Forderung nach einer grundlegenden Novellierung des noch vom Preußischen Bergrecht von 1865 abgeleiteten Bundesberggesetzes. Eine frühzeitige umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung inklusiver obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfungen muss Pflicht werden. Auch müssen die Grundeigentümer mehr Rechte gegenüber dem bislang eindeutig privilegierten Bergbauberechtigten bekommen. Denn so genannte „bergfreie Bodenschätze“ wie Erdgas sind nicht Bestandteil des Grundeigentums. Zwangsenteignungen zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen müssen endgültig der Vergangenheit angehören.
Dazu fordert der BUND eine „dreidimensionale Raumordnung und -planung“ ein. Denn schon jetzt sind die Ansprüche an den Untergrund vielfältig. Nutzungskonkurrenzen z.B. zwischen Geothermie, Trinkwassergewinnung, Untertagedeponien, Bergbau und Bergversatz, potenziellen Druckluftspeichern, CO2-Verpressung und Gasförderung sind unausweichlich. Vorrang müssen dabei der Schutz der Trinkwasserressourcen und die Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien genießen.
Die bisherigen Bürgerproteste haben bereits Wirkung gezeigt. Sowohl der zuständige Arnsberger Regierungspräsident Gerd Bollermann (SPD) als auch NRW-Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) regten eine Überprüfung des Bundesberggesetzes an. Zurzeit werden dazu Gespräche auf Landes- und Bundesebene geführt.
Schematische Darstellung von konventioneller Erdgasförderung und
unkonventioneller Erdgasförderung in Schiefergestein (Shale-Gas), dichtem Gestein (Tight-Gas) und Kohleflözen (Coalbed Methane)
Bergrecht benachteiligt Betroffene
Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG).
Für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich zwei Arten von behördlichen Entscheidungen.
Zum einen geht es um Bergbauberechtigungen, die dem Bergbauunternehmer lediglich prinzipiell das Recht einräumen, Bodenschätze aufzusuchen beziehungsweise zu gewinnen.
Zum anderen geht es um die Zulassung einer konkreten betrieblichen Maßnahme im Rahmen einer Aufsuchung oder Gewinnung, zum Beispiel das Niederbringen von Bohrungen. Hierfür benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich eine gestattende Entscheidung in Form einer sogenannten Betriebsplanzulassung.
Für alle vorgenannten Entscheidungen ist die Bezirksregierung Arnsberg mit der landesweit tätigen Abteilung Bergbau und Energie in NRW zuständig.
Bergbauberechtigungen
Erdgas zählt zu den Kohlenwasserstoffen und ist damit ein so genannter bergfreier Bodenschatz im Sinne des § 3 Abs. 3 BBergG. Bergfreie Bodenschätze sind nicht Bestandteil des Grundeigentums. Sowohl für ihre Aufsuchung als auch für ihre Gewinnung ist deshalb jeweils eine Bergbauberechtigung erforderlich. Diese Bergbauberechtigung kann in Form einer Erlaubnis oder einer Bewilligung erteilt beziehungsweise in Form des Bergwerkseigentums verliehen werden. Gemäß § 6 BBergG gilt der Grundsatz: Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt eine Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, benötigt eine Bewilligung oder das Bergwerkseigentum.
Die Bergbauberechtigungen haben in erster Linie die Aufgabe, dem Inhaber eine Rechtsposition zum Schutz vor Konkurrenten einzuräumen. Sie sind sogenannte gebundene Entscheidungen. Der Behörde steht kein Ermessen zu. Wenn die in den §§ 11 und 12 BBergG abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind, besitzt der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Bergbauberechtigung. Vor der Entscheidung ist den Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gehört, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dabei stellt der Gesetzgeber auf das Feld einer Berechtigung in seiner gesamten Ausdehnung ab. Deshalb werden lt. Bezirksregierung Arnsberg bei der Erteilung von Erlaubnissen regelmäßig diejenigen Behörden beteiligt, die aufgrund ihrer Bündelungsfunktion einen Gesamtüberblick über die öffentlichen Interessen vermitteln können. Das seien konkret die Bezirksregierungen und in Bezug auf geologische Belange der Geologische Dienst NRW. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung oder eine Beteiligung der Grundeigentümer ist dabei nicht vorgesehen.
Bohrungen ohne generelle UVP-Pflicht

- Erdgasbohrung; Quelle: K. Neubauer, pixelio
Wenn der Bergbauunternehmer zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas Bohrungen niederbringen will, benötigt er dazu eine sogenannte Betriebsplanzulassung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 55 Abs. 1 BBergG abschließend aufgezählt. Wenn sie erfüllt sind, hat der Bergbauunternehmer einen Anspruch auf die Betriebsplanzulassung.
Für bestimmte Vorhaben, die in der bundeseinheitlich geltenden Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) aufgeführt sind, ist die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP) vorgesehen. Dementsprechend erfordert die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken erst dann eine UVP, wenn das tägliche Fördervolumen 500.000 Kubikmeter Erdgas übersteigt.
Ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist, unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Sie hat ihre Entscheidung im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde zu treffen.
[Quelle: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/erdgas_rechtlicher_rahmen/index.php]
Schlussfolgerungen/Forderungen
Das Bundesberggesetz ist grundsätzlich ungeeignet, den Schutz des Allgemeinwohls sowie die Grundrechte der Betroffenen zu garantieren. Transparenz, Bürgerbeteiligung und ergebnisoffene Genehmigungsverfahren unter vorrangiger Berücksichtigung der Umweltbelange sowohl für die Aufsuchung als auch die Gewinnung unkonventionellen Erdgases werden damit verhindert.
Der BUND setzt sich deshalb für eine grundlegende Reform des Bundesberggesetzes ein.
Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch die Förderung unkonventionellen Erdgases müssen definitiv ausgeschlossen werden. Weder durch die Probe- noch evtl. Gewinnungsbohrungen oder die Entsorgung der Frac-Wässer darf es zu einer toxikologischen oder sonstigen Beeinträchtigung des Grund-/
Trinkwassers kommen.
Dem Gewässerschutz ist uneingeschränkter Vorrang vor der Gasgewinnung einzuräumen.
Die unterschiedlichen Ansprüche an den unterirdischen Raum führen zunehmend zu Nutzungskonkurrenzen. Weder die Bundesraumordnungsplanung noch die Landes- oder Regionalplanung tragen dem Rechnung.
Der BUND fordert deshalb, einen bundesweiten dreidimensionalen Raumordnungsplan und entsprechende Umsetzungen in das Landesrecht.
Das Hydraulic Fracturing darf nicht angewendet werden, solange nicht belastbare Ergebnisse über die Risiken und Folgen der Anwendung dieser Technologie vorliegen und die oben skizzierten Voraussetzungen erfüllt sind.
Der BUND setzt sich deshalb für ein Verbot der Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten in NRW mit der Technik des Hydraulic Fracturing ein.































