BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


29. Oktober 2009

Steinkohlekraftwerk Datteln - erneute Schlappe für E.ON

OVG lehnt Anträge auf Tatbestandsberichtigung ab

 

Mit zwei Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute die Anträge der Stadt Datteln und der E.ON Kraftwerke GmbH auf Berichtigung des Tatbestandes des Normenkontrollurteils vom 3. September 2009 abgelehnt. Damit haben die Kraftwerksplaner eine weitere juristische Schlappe einstecken müssen.

Die Stadt Datteln und E.ON hatten auf insgesamt mehr als 40 Seiten 17 Anträge auf Tatbestandsänderungen gestellt. Diese wurden allesamt vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Abweisung ist so deutlich, dass das OVG hierfür lediglich jeweils einen Absatz benötigt.

„Offensichtlich wollten die Stadt Datteln und die Firma E.ONmit ihren Anträgen die Chancen für die Zulassung einer Revision durch das Bundesverwaltungsgericht erhöhen“, konstatiert der Anwalt des Privatklägers, Philipp Heinz. „Das ist gründlich daneben gegangen. Es wird einmal mehr deutlich, dass die Stadt Datteln und E.ON in Leipzig keinerlei ernstzunehmende Chance haben“, so Heinz weiter.

Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht in § 119 die Möglichkeit der Tatbestandsberichtigung für den Fall vor, dass der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten oder Unklarheiten enthält. Diese können binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden. Im vorliegenden Fall hatten die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH unter anderem vermeintlich falsche Angaben zum Flächenverbrauch des Kraftwerks, zur CO2-Bilanz und zu den Entfernungen zur Wohnbebauung bemängelt. Das OVG sah jedoch keinen Ergänzungsbedarf bzw. wertete die beantragten Berichtigungen als entscheidungsunerheblich. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen sieht in den chancenlosen Anträgen einen untauglichen Versuch, die Rechtskraft des Urteils vom 3. September möglichst weit hinauszuzögern: „Es ist schon jetzt absehbar, dass die Nichtzulassungsbeschwerden in Leipzig keinen Erfolg haben werden. Dass sich die Stadt Datteln für solche juristischen Winkelzüge hergibt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Offenbar geht es den Verantwortlichen bei der Stadt, Behörden und E.ON nur darum, von der Diskussion über die Ursachen des Scheiterns der Planung abzulenken.“

 

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Quelle: http://www.bund-nrw.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/6/artikel/steinkohlekraftwerk-datteln-erneute-schlappe-fuer-eon/