20. Januar 2010
BUND kritisiert „Gewässerschutz light“
Mangelhafte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Als „verpasste Chance für mehr Gewässerschutz“ kritisiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heute vom Landtag geplante Umsetzung der ersten Bewirtschaftungspläne nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).
„Der Beschlussvorschlag der regierenden Fraktionen von CDU und FDP bleibt in allen Aussagen wachsweich und bietet genügend Schlupfraum für weitere Verzögerungen und Ausnahmeregelungen,“ kritisierte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. „Das Prinzip heißt: Die Ausnahme wird zur Regel erklärt. Das gilt für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen, geringeren Umweltzielen oder der Missachtung des Verursacherprinzips bei der Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes.“ Damit werde die Vorgehensweise der vergangen Jahre nahtlos fortgesetzt, vorrangig die Eigeninteressen der verschiedenen Gewässernutzer und -verschmutzer zu berücksichtigen, nicht aber die vorgegebenen ökologischen Ziele.
So wurde bereits vor mehr als zwei Jahren eine Sondervereinbarung mit der Landwirtschaft geschlossen, die wichtige Entscheidungen des Bewirtschaftungsplans ohne Abstimmung mit den übrigen Interessengruppen vorweggenommen hat. Kröfges: „Die Landwirtschaftslobby entscheidet letztlich, welche Nutzungseinschränkungen akzeptiert werden dürfen. Maßnahmen erschöpfen sich im Wesentlichen in der unverbindlichen Beratung der Landwirte auf Kosten der Steuerzahler.“ Auch Kläranlagenbetreiber und die erstarkende Wasserkraftlobby müssten nur mit wenigen Folgen rechnen. Für den Bereich der Industrie prognostiziert der nordrhein-westfälische Bewirtschaftungsplan sogar deutlich sinkende Kosten, trotzdem jammere gerade dieser Sektor über alle Maßnahmen zur Minimierung der vielen Belastungen, z.B. der Emission von gefährlichen Spurenstoffen und zahlreichen Wärmeeinträgen.
Für die Praxis der kommenden Jahre erwartet der BUND nur wenig Gutes. Während die Vorzeigeprojekte Lippe, Ruhr, und Emscher mit entsprechendem Aufwand weiter gefördert würden, bleibe der flächendeckende Gewässerschutz auf der Strecke. „60 % der Gewässer in NRW wurden als „erheblich verändert“ eingestuft, so dass hier geringere Umweltziele gelten“, moniert BUND-Chef Kröfges. „Oberste Maxime der Landesregierung ist das so genannte Trittsteinprinzip, mit dem man meint, nur auf 30 % vieler Gewässerstrecken Maßnahmen ergreifen zu müssen. Das ist alles andere als ambitioniert.“
Von der EU-Vorgabe, bis 2015 einen „guten ökologischen Zustand “ aller Gewässer zu erreichen, habe sich das Land durch die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen schon verabschiedet. Damit, so der BUND, sei eine große Chance für mehr Gewässerschutz in NRW vertan worden.
Damit die Umsetzung der EG-WRRL auch weiterhin ihren Vorgaben genügt, fordert der BUND den Landtag in NRW auf, bei seiner Beschlussfassung deutliche Signale zu setzen:
- Das für den ersten Bewirtschaftungsplan erarbeitete Maßnahmenprogramm muss im Rahmen der Fristen umgesetzt werden, die von der WRRL vorgegeben sind. Bis Ende 2012 müssen alle vorgesehenen Gewässerverbesserungen erfolgen, damit ihre Wirkung bis zum Beginn der nächsten Bewirtschaftungsperiode 2015 eintreten kann.
- Mit der Beschlussfassung muss auch die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für den ersten Bewirtschaftungszeitraum sichergestellt werden. Keinesfalls darf es durch den Wegfall des Wasserentnahmeentgelts zu Engpässen bei der WRRL-Umsetzung kommen.
- Die Verbesserung der Situation unserer Gewässer und des Grundwassers ist eine verpflichtende Gemeinschaftsaufgabe. Sie ist nicht freiwillig oder gar Selbstzweck. Daher muss der Landtag klar formulieren, dass die im Bewirtschaftungsplan dargestellten Maßnahmenprogramme rechtsverbindlich und umzusetzen sind.
- Nicht zuletzt muss sichergestellt werden, dass endlich eine angemessene Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit erfolgt. Die jetzt erfolgende regionale Planung darf die interessierten Bürger nicht weiter durch ungeeignete Terminwahl oder die unzureichende Versorgung mit Hintergrundinformationen behindern.
Für eine detaillierte Kritik des Bewirtschaftungsplans und der Umsetzung in NRW verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände sowie viele weitere Informationen, die Sie unter www.wassernetz-nrw.de nachlesen können.