16. März 2010
BUND fordert kompletten Baustopp für Kraftwerk Datteln
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk in Datteln rechtskräftig
Nach dem heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum Kraftwerk Datteln fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den kompletten Baustopp für das umstrittene Vorhaben. Die Bestätigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 2009 sei eine „herbe Schlappe“ für die Landesregierung. Das höchste Gericht habe nun die zahlreichen Rechtsverstöße des Bebauungsplanes und der Landes- und Regionalplanung bekräftigt. Der Umweltverband erwartet nun, dass der auf Grundlage der verschiedenen BUND-Eilanträge im parallelen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verhängte teilweise Baustopp erweitert wird. Die Bezirksregierung Münster habe dies für den Fall angekündigt, dass das Urteil des Bebauungsplanes rechtskräftig wird.
Der BUND forderte deshalb die Bezirksregierung Münster heute schriftlich auf, den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zugunsten der Kraftwerksplanung E.ON Datteln IV sowie die hierzu erlassenen Teilgenehmigungen unmittelbar außer Vollzug zu setzen und zeitnah zurück zu nehmen. Nachdem den Bescheiden die Grundlage der bauplanungsrechtlichen - und im Übrigen ausweislich der Urteilsbegründung vom 03.09.2009 auch der regionalplanerischen - Bewertung entzogen ist, käme die Bezirksregierung nicht umhin, die Rechtswidrigkeit der erlassenen immissionsschutzrechtlichen Bescheide anzuerkennen.
Im Hinblick auf die für morgen erwartete Entscheidung des Dattelner Stadtrats über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes forderte der BUND, das Verfahren zu beerdigen. Es sei eine Illusion, anzunehmen, dass die jetzt höchstrichterlich bestätigten massiven Rechtsverstöße der Kraftwerksplanung geheilt werden könnten.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk in Datteln rechtskräftig, BVerwG 4 BN 66.09, weiter zur Pressemitteilung
| |
|