14. September 2005
„Zehn gute Gründe gegen den Erhalt des Papsthügels“
Die Frage nach dem Umgang mit dem so genannten „Papsthügel“ auf dem Marienfeld bei Frechen beschäftigt morgen den Düsseldorfer Landtag. Auf Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP stimmen die Abgeordneten über den Erhalt der 80.000 m3 großen Hinterlassenschaft des Weltjugendtags ab. Während CDU und FDP den dauerhaften Erhalt des „Papsthügels“ wollen, fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dessen vollständigen Rückbau. Der BUND führt „zehn gute Gründe gegen den Erhalt des Papsthügels“ an. So schreibe etwa die erteilte Baugenehmigung ein solchen Rückbau zwingend vor. Die Umweltschützer befürchten, dass über die Köpfe der Betroffenen vor Ort hinweg eine Entscheidung getroffen werde, um einen Anziehungspunkt von überregionaler Bedeutung zu schaffen. Dies diene lediglich der Profilierungssucht einiger Politiker, während das Gebiet für die stille Erholung der Anwohner verloren gehe.
Christine Zechner , Mitglied im BUND-Landesvorstand: „Die Bewahrung der Erinnerung an den Weltjugendtag darf nicht auf Kosten von Mensch und Natur geschehen. Der Hügel und alle baulichen Anlagen auf dem Marienfeld müssen komplett zurückgebaut werden. Wenn die für den Hügelrückbau erforderlichen 800.000,- € jetzt fehlen, ist hier im Vorhinein geschlampt worden. Es ist nicht Aufgabe des Landtages, Versäumnisse der Baubehörde und wirtschaftliche Fehldispositionen der Weltjugendtags-gGmbH durch den Landtag aufzufangen.“
Die“zehn guten Gründe gegen den Erhalt des Papsthügels“:
- Der Hügel steht teilweise auf dem Gebiet der Stadt Frechen, teilweise auf dem Gebiet der Stadt Kerpen Gebiet. Die Zuständigkeiten und planerischen Willen der Kommunen sind nicht geklärt.
- Das Grundstück ist in Privatbesitz. Alle Eigentümer und Pächter gehen bisher vom kompletten Rückbau aller Aufschüttungen auf dem „Marienfeld“ inklusive des Hügels aus. Es kann nicht einfach über ihre Köpfe hinweg entschieden werden.
- Alle Bau- und Teilbaugenehmigungen wurden nur zeitlich befristet gewährt, so auch für den Hügel, der nach der geltenden Baugenehmigung bis zum 31.01.2006 komplett zurückgebaut sein muss. Die Entscheidung, den Hügel auf Dauer zu erhalten, erfordert neue Verfahren, neue Genehmigungen und verursacht somit neue Kosten.
- Die bisherigen Eingriffe in Natur und Landschaft konnten im Hinblick auf präzise bilanzierte Ausgleichsmaßnahmen zugelassen werden. Diese wurden mit der WJT gGmbH verbindlich festgelegt. Sollte der Hügel und andere bauliche Maßnahmen auf Dauer im Rekultivierungsgelände verbleiben, ist die Frage des angemessenen und erforderlichen Ausgleichs der Veränderungen und Eingriffe in Natur und Landschaft komplett neu aufzuwerfen und muss neu bilanziert und bewertet werden. Auch das wird weitere Verfahrens- und nicht unerhebliche Ausgleichskosten verursachen.
- Der Erhalt des Hügels weckt Begehrlichkeiten: Bereits vor dem Weltjugendtag dachte CDU-Landrat Stump laut über den Erhalt als Gedenkstätte nach, vom Bau eines Klosters träumte bereits kurz nach dem Massenereignis ein Architekturprofesser, örtliche Politiker wollten rund um den Hügel ein neues Freizeitgelände mit Cross- und Trekkingkursen, Bolz- und Golfplatz installieren und Kardinal Meisner will nun eine jährliche Jugendwallfahrt zum Hügel und 2008 parallel zum Weltjugendtag in Australien sogar ein europäisches Jugendtreffen.
- Es ist nicht klar, ob der Hügel baulich einer Dauernutzung Stand hält. Es entstehen Unterhaltungskosten, um die Verkehrssicherheit des Hügels zu gewährleisten. Es ist nicht geklärt, wer diese Kosten trägt.
- Schon jetzt wird der Hügel von Mountainbikern und Motorradfahrern als Cross-Strecke benutzt und dadurch stark beschädigt. Diese Missbräuche werden vermutlich von Jahr zu Jahr zunehmen.
- Eine eingerichtete „Gedenkstätte“ soll Publikum von weit her anziehen. Das ehemalige Tagebaugelände dient aber der stillen Erholung der Bürgerinnen und Bürger aus der näheren Umgebung, die durch den früheren Tagebau nicht nur ihre Heimat, sondern auch erhebliche Natur- und Waldflächen verloren haben. Außerdem ist die Rekultivierungsfläche Durchzugsgebiet für wild lebende Tiere, die es nun endlich wieder zu schützen gilt.
- Der Hügel dient als Profilierungsfetisch für Politiker. Einige Parteien versuchen, eine Gedenkstätte zu proklamieren, was bereits durch das Einbringen eines Antrags in den Landtag seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Für diese Fragen ist der Landtag jedoch nicht zuständig. Die Planungshoheit liegt bei den betroffenen Gemeinden.
- Die Grundsatzentscheidung, den Hügel an Ort und Stelle zu erhalten und damit einen Anziehungsort von überregionaler Bdeutung zu schaffen, kann nicht durch Akklamation des Landtages getroffen werden. Diese Entscheidung ruft offensichtlich nicht nur ein Planungsbedürfnis auf der Ebene der Bauleitplanung hervor, weil zugleich auch Fragen der dauerhaften Erschließung und der Anbindung an das überörtliche Straßennetz ausgelöst werden. Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, dass ebenfalls auf der Ebene der Regionalplanung eine sorgfältig abgewogene Planungsentscheidung erforderlich ist. In jedem Fall bedarf es spätestens jetzt einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung und eines nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen Umweltberichtes.